Kfz-Versicherung nicht bezahlt: Was passiert danach?

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Gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist jeder Halter eines Fahrzeugs in Deutschland dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Kfz abzuschließen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass unfallbedingte Schäden, die eine dritte Person erlitten hat, abgedeckt sind. Doch wie verhält sich das Ganze, wenn Fahrzeughalter ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlt haben? Besteht dann überhaupt ein Versicherungsschutz? Hier mehr!

FAQ: Kfz-Versicherung nicht bezahlt

Was passiert, wenn Sie die Kfz-Versicherung nicht bezahlt haben?

Zunächst einmal erhalten Sie eine Zahlungserinnerung, darauf folgt eine Mahnung. Wenn Sie danach innerhalb von 14 Tagen immer noch nicht zahlen, führt dies zur Kündigung der Kfz-Versicherung. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz und Ihr Fahrzeug wird schließlich stillgelegt.

Wie werden Fahrten ohne Versicherungsschutz geahndet?

Haben Sie die Kfz-Versicherung nicht bezahlt, dadurch den Versicherungsschutz verloren und fahren dennoch, riskieren Sie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§ 6 Absatz 1 PflVG).

Was, wenn Sie einen Unfall ohne Versicherungsschutz verursachen?

Verschulden Sie einen Verkehrsunfall und verfügen über keinen Versicherungsschutz, weil Sie die Kfz-Versicherung nicht bezahlt haben, müssen Sie wohl oder übel selbst für entstandene Schäden aufkommen.

Kfz-Versicherung nicht bezahlt: Die Folgen im Detail

Was passiert, wenn man die Kfz-Versicherung nicht bezahlt?
Was passiert, wenn man die Kfz-Versicherung nicht bezahlt?


Wie bereits erwähnt, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese übernimmt jedoch ausschließlich die Schäden, die einem Dritten entstanden sind. Um auch ihren eigenen fahrbaren Untersatz abzusichern, entscheiden sich einige Fahrzeughalter daher zusätzlich für eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung.

Doch unabhängig davon, für welche Art der Versicherung Sie sich als Halter entscheiden: Um das Zahlen der Versicherungsbeiträge kommen Sie nicht herum. Bei vielen Versicherern können Sie sich aussuchen, ob Sie dies beispielsweise monatlich, halbjährlich oder jährlich tun. Wer seine Kfz-Versicherung allerdings gar nicht bezahlt, muss in der Regel mit folgenden Konsequenzen rechnen:

Wird die Autoversicherung nicht bezahlt, kann der Versicherungsschutz erlöschen.
Wird die Autoversicherung nicht bezahlt, kann der Versicherungsschutz erlöschen.
  • Der erste Schritt besteht normalerweise daraus, dass Ihr Versicherungsanbieter Ihnen eine Zahlungserinnerung zukommen lassen wird. Schließlich kann es sein, dass Sie die entsprechenden Beiträge zur Kfz-Versicherung nur zu spät bezahlt haben.
  • Wartet die Versicherungsgesellschaft jedoch im Anschluss daran immer noch vergebens auf eine Zahlung Ihrerseits, wird Sie im Regelfall eine Mahnung versenden. Diese ist meist mit weiteren Gebühren verbunden.
  • Haben Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlt und eine Mahnung erhalten, räumt Ihnen die Gesellschaft in der Regel eine Frist von 14 Tagen ein, um alle ausstehenden Zahlungen zu begleichen.
  • Kommen Sie auch dieser Zahlungsaufforderung nicht nach, wird die Kfz-Versicherung schließlich gekündigt. Wegen der Nichtzahlung der Beiträge kommt es außerdem zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
  • Daraufhin wird sich Ihr Versicherungsanbieter mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Verbindung setzen und die Verantwortlichen darüber informieren, dass Sie Ihre Autoversicherung nicht bezahlt und eine Kündigung aufgrund dessen erhalten haben.
  • Als Nächstes wird Ihr Auto stillgelegt – wegen nicht bezahlter Versicherung. Diesen Schritt übernimmt entweder das Ordnungsamt oder die Polizei. Da dadurch ebenfalls Kosten entstehen, werden Ihnen auch diese aufgebrummt.
Haben Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlt, wird eine „Zwangsentstempelung“ von einer der gerade genannten Behörden durchgeführt. Dabei wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. der Fahrzeugschein) eingezogen und die jeweiligen Plaketten vom Kennzeichen des Fahrzeugs abgeschabt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit Ihrem Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren oder es dort abstellen.

Was passiert bei einem Unfall, wenn die Kfz-Haftpflicht nicht bezahlt wurde?

Wer seine Autoversicherung nicht bezahlt, hat keinen Versicherungsschutz mehr. Sollte es in einer solchen Situation zu einem Unfall im deutschen Straßenverkehr kommen, befinden sich Fahrzeughalter in einer äußerst verzwickten Lage. Schließlich muss der Versicherer den dabei entstandenen Schaden nicht übernehmen, da die Kfz-Versicherung nicht bezahlt wurde.

Haben Sie die Kfz-Haftpflicht nicht bezahlt und bauen einen Unfall, kann das ganz schön teuer für Sie werden.
Haben Sie die Kfz-Haftpflicht nicht bezahlt und bauen einen Unfall, kann das ganz schön teuer für Sie werden.

Als Halter des betroffenen Fahrzeugs bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als die aus dem Verkehrsunfall resultierenden Schäden selbst zu tragen. Je nachdem, wie schwer diese sind, kann das Ganze extrem teuer enden.

Können Sie Ihre Versicherung nicht bezahlen, erhalten eine Kündigung und verlieren dadurch Ihren Versicherungsschutz, sollten Sie das betroffene Fahrzeug also sicherheitshalber stehenlassen.

Kfz-Versicherung nicht bezahlt: Wird eine Strafe fällig?

Haben Sie als Fahrzeughalter die für Ihr Auto benötigte Versicherung nicht bezahlt – verfügen also über keinen Schutz mehr – und fahren dennoch fröhlich mit dem betroffenen Kfz in der Gegend herum, machen Sie sich strafbar. § 6 Absatz 1 PflVG zufolge sehen die damit verbundenen Konsequenzen wie folgt aus:

Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es handelt sich dementsprechend keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, ein Fahrzeug im deutschen Straßenverkehr zu steuern, obwohl kein Schutz mehr besteht, weil die Kfz-Versicherung nicht bezahlt wurde. Damit Sie sich erst gar nicht in einer solchen Situation wiederfinden, ist es ratsam, die Abbuchung der Versicherungsbeiträge von Anfang an per Lastschrift vornehmen zu lassen und stets ein Auge darauf zu haben, dass Ihr Konto genügend gedeckt ist.

Können Sie trotz Nichtzahlung einen Versicherungswechsel vornehmen?

Einige Fahrzeughalter fragen sich: „Ich habe meine Kfz-Versicherung nicht bezahlt. Kann ich dennoch wechseln?“
Einige Fahrzeughalter fragen sich: „Ich habe meine Kfz-Versicherung nicht bezahlt. Kann ich dennoch wechseln?“

Häufig sind Fahrzeughalter, die Ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlt und im Anschluss eine Kündigung der Versicherungsgesellschaft erhalten haben, überfordert und sind sich nicht sicher, wie sie nun weiter vorgehen sollten. Schließlich benötigen sie eine gültige Haftpflichtversicherung, um ihr Auto wieder in Betrieb nehmen zu können.

Der wohl wichtigste Schritt besteht zunächst einmal darin, die versäumten Zahlungen beim ehemaligen Versicherungsanbieter zu tätigen. Danach können Sie als Halter natürlich das Gespräch mit diesem suchen und probieren, einen neuen Vertrag auszuhandeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer dem zustimmt, ist allerdings nicht sehr hoch.

Schließlich haben Sie bereits in der Vergangenheit die Kfz-Versicherung nicht bezahlt und Ihr Auto musste stillgelegt werden. Daher hat die Versicherungsgesellschaft hier das Recht, es abzulehnen, einen neuen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Und selbst wenn ein solcher zustande kommen sollte: Weil Sie bereits negativ aufgefallen sind, müssen Sie sich meist auf die Zahlung höherer Beiträge einstellen.

Es empfiehlt sich daher eher, auf die Suche nach einem neuen Versicherungsanbieter zu gehen. Da es sich bei der Haftpflichtversicherung um eine gesetzlich verpflichtende Versicherung handelt, bleibt den Gesellschaften in der Regel gar nichts anderes übrig, als Sie als Versicherungsnehmer aufzunehmen. In einem solchen Fall ist die Rede vom sogenannten „Kontrahierungszwang“.

Dieser Aufnahmezwang findet jedoch nur bis zur gesetzlichen Mindestdeckung Anwendung. Auch hier müssen Sie sich ggf. auf höhere Kosten einstellen, da Sie die Kfz-Versicherung seinerzeit nicht bezahlt haben. Die neue Versicherung möchte sich verständlicherweise absichern, wenn sie sich auf einen potenziellen Zahlungsverweigerer einlässt. Gänzlich ablehnen darf Sie sie als Versicherungsnehmer jedoch – im Gegensatz zu Ihrer vorherigen Versicherungsgesellschaftim Normalfall nicht.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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