Kfz-Versicherung: Was tun im Versicherungsfall?

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Zum Thema Autoversicherung gibt es eine Bandbreite an Möglichkeiten: Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Schutzbrief und viele mehr. Dieser Ratgeber soll Ihnen als Leitfaden dienen, um in der Flut an Informationen rund um die Kfz-Versicherung, den Überblick zu behalten.

FAQ: Kfz-Versicherung

Welche Kfz-Versicherungen gibt es?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland vorgeschrieben und kommt für Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners auf. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist umfangreicher und übernimmt z. B. auch Reparaturen am eigenen Kfz oder bei Marderschäden.

Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Der Tarif ist nicht nur vom Anbieter abhängig, sondern auch vom Kfz (Typklasse) und dem Wohnort (Regionalklasse). Auch die Schadenfreiheitsklasse sowie der Stellplatz (z. B. ist eine Garage vorhanden?) spielen bei den Kosten eine Rolle.

Woher bekomme ich die eVB-Nummer?

Sie erhalten diese direkt beim Versicherungsanbieter.

Wichtige Informationen zu Kfz-Versicherungen

Kostenloses eBook zum Thema „Kfz-Versicherung – Was tun im Versicherungsfall?“

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In unserem eBook beantworten wir unter anderem folgende Fragen:

  • Welchen Versicherungsschutz bieten die verschiedenen Kfz-Versicherungen?
  • Welche Schritte müssen im Versicherungsfall beachtet werden?
  • Halter oder Fahrer – wer ist eigentlich versichert und wer darf das Kfz fahren?

Informieren Sie sich – kostenlos, schnell und zielgerichtet.

Kfz-Versicherung (.pdf)

Kfz-Versicherung: Abhängig von harten und weichen Tarifmerkmalen

Kfz-Versicherung: Wie Sie im Versicherungsfall vorgehen, erfahren Sie hier.
Kfz-Versicherung: Wie Sie im Versicherungsfall vorgehen, erfahren Sie hier.

Längst richtet sich der Tarif einer Fahrzeugversicherung nicht mehr nur nach den PS des versicherten Wagens, sondern nach verschiedenen Tarifmerkmalen. Der Fachmann unterscheidet hier zwischen harten und weichen Tarifmerkmalen.

Harte Tarifmerkmale sind ausschlaggebend für die Prämienhöhe. Dazu gehören die Regional- und die Typklasse. Die Einstufung begründet sich auf statistischen Werten, beispielsweise Unfallzahlen bestimmter Fahrzeuge und Regionen.

Alter und Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers werden ebenso berücksichtigt. Es handelt sich hier deshalb um harte Tarifmerkmale, weil der Versicherungsnehmer während der Versicherungsperiode auf diese Faktoren keinen Einfluss nehmen kann.

Bei der Kfz-Versicherung richtet sich die Höhe der Beiträge auch nach Regional- und Typklassen.
Bei der Kfz-Versicherung richtet sich die Höhe der Beiträge auch nach Regional- und Typklassen.

Für Versicherer ist die Regionalklasse dahingehend wichtig, dass bestimmte Schäden in manchen Gebieten häufiger auftreten als in anderen. Nutzen Sie Ihr Kfz überwiegend im ländlichen Bereich, kann es häufiger zu Wildunfällen kommen. Die Wetterverhältnisse werden hier zusätzlich in Betracht gezogen. Die Regionalklasse beachtet beispielsweise die Häufigkeit von Sturm- und Hagelschäden in Ihrer Region.

Die Typklasse berücksichtigt beispielsweise, welche Kfz häufiger gestohlen oder in Unfälle verwickelt werden. Damit ist die Typklassenermittlung unter anderem ausschlaggebend für die Einstufung in die Tarifgruppe Ihrer Kfz-Versicherung.

Das sogenannte Typklassenverzeichnis wird jedes Jahr erneuert. Es listet alle Fahrzeugtypen, die sich auf dem Markt befinden. Für jedes davon beinhaltet es folgende Angaben:

  • Hersteller
  • Fahrzeugtyp (Verkaufsbezeichnung)
  • Leistung (PS, Hubraum, kW)
  • Schlüsselzahlen (Hersteller und Typ)
  • Typklasse für Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Voll- und Teilkaskoversicherung
Das Motorrad ist hier ein gutes Beispiel: Die Kfz-Versicherung für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 ccm sind in der Regel weniger teuer. Die Motorradversicherung für Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm ist teurer.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25). In der Vollkaskoversicherung sind es 25 Typklassen (10-34), weil hier selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto sowie weitere Leistungen bei Diebstahl, Wild- oder Sturmunfällen, eingerechnet werden. Bei Teilkasko gibt es 24 Typklassen (10-33). In dieser Statistik werden nur Schäden von kaskoversicherten Kfz berücksichtigt.

Zu den weichen Tarifmerkmalen zählen beispielsweise die Fahrleistung, der Fahrerkreis oder der Abstellplatz. Diese Merkmale gelten als „weich“, weil der Versicherungsnehmer darauf Einfluss nehmen, diese auch nachträglich noch ändern kann. Im Folgenden finden Sie weitere Beispiele für weiche Tarifmerkmale:

  • Zeitraum seit Erhalt der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers
  • Zulassungsdatum und Alter des Kfz (Zeitwert oder Neuwert)
  • Regelmäßiger Abstellplatz
  • Berufliche Tätigkeit bzw. Tarifgruppe des Versicherungsnehmers (Manche Versicherer bieten besondere Tarife für z. B. Beamte an)
  • Jährliche Fahrleistung (Kilometerstand)
  • Fahrerkreis: Höchstes und niedrigstes Alter aller Personen, die voraussichtlich regelmäßig mit dem Kfz fahren
  • Eintragungen im Fahreignungsregister (Punktestand in Flensburg)
Stellt der Versicherer später fest, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, darf er rückwirkend für die Versicherungsperiode die Prämie neu berechnen. Vertragsstrafen kommen dann unter Umständen noch hinzu.

Wichtige Informationen zu Arten von Schäden

Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschriebener Schutz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt die Schäden vom Unfallgegner.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt die Schäden vom Unfallgegner.

Die Haftpflichtversicherung fürs Auto (kurz: Kfz-Haftpflicht) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Sie deckt in der Regel die Schadensansprüche Dritter.

Das heißt, entsteht durch Ihr Kfz ein Schaden für andere, beispielsweise durch einen Unfall, übernimmt die Autohaftpflichtversicherung die Kosten dafür.

Als Pflichtversicherung beruht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Gemäß § 1 PflVG müssen Sie als Fahrzeughalter für einen Versicherungsschutz im Umfang der Mindestdeckungssummen (nach § 4 PflVG) sorgen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab. Ferner wird von der Haftpflichtversicherung manchmal eine Wertminderung übernommen. Voraussetzung ist aber, dass diese durch einen Sachverständigen festgestellt wird. Wer über längere Zeiträume hinweg schadensfrei fährt, bekommt normalerweise Rabatte (sog. Schadenfreiheitsrabatt).

Die Haftpflichtversicherung muss die Kosten nahezu immer übernehmen, selbst dann, wenn der Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden ist. Allerdings gilt bei Schäden, die auf Alkohol oder Drogen am Steuer zurückzuführen sind, bei unbefugter Benutzung und bei Fahrerflucht Regressionsrecht. Das heißt, der Versicherer kann in diesen Fällen, die Schadenersatzleistung bis maximal 5000 Euro vom Unfallverursacher zurückfordern.

Nur bei einer Ausnahme muss die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Leistung erbringen: Wird ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt, muss der schuldhafte Verursacher selbst zahlen.

Kaskoversicherung: Für die Schäden am eigenen Auto

Anders als die Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Versicherung in Vollkasko oder Teilkasko freiwillig. Die Kaskoversicherung wird für gewöhnlich zusätzlich zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Damit stellen Sie sicher, dass nicht nur die Schäden vom Unfallgegner (durch Haftpflicht), sondern zusätzlich am eigenen Kfz gedeckt werden.

Die Tarife können hier je nach Anbieter stark variieren. Der Versicherungsschutz lässt oft keinen direkten Vergleich zu, weil hier individuelle Anpassungen gemacht werden können.

Zum Beispiel gibt es je nach Anbieter Einschränkungen beim Versicherungsschutz im Falle eines Wildunfalls. Meistens sind nur Zusammenstöße mit Haarwild abgedeckt, nicht aber solche mit Tieren, die nicht unter das Bundesjagdgesetz (BJagdG) fallen.

Ganz allgemein liegt der Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko im Deckungsumfang. Während Teilkasko nur manche Schäden übernimmt, bietet Vollkasko einen umfangreichen Schutz. Letztere Kfz-Versicherung schützt z. B. auch bei Vandalismus und selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug.

Kaskoversicherung ist das Rundum sorglos Paket, egal was passiert, die Versicherung zahlt. Oder? Irrtum! Gerade bei Teilkasko kommt es im Einzelfall auf die genauen Umstände an. So werden beispielsweise Sturmschäden in der Regel nur bei Windstärke acht übernommen. Bei Fällen von Vandalismus zahlt die Versicherung unter Umständen nur einen Teil der Kosten.

Teilkasko: Begrenzter Schutz für das eigene Auto

Nicht jede Fahrzeugversicherung deckt einen Reifenschaden ab.
Nicht jede Fahrzeugversicherung deckt einen Reifenschaden ab.

Die Kfz-Versicherung in Teilkasko deckt mögliche Schäden am eigenen Auto ab. Im Vergleich zu Vollkasko geschieht dies aber in einem etwas geringeren Maße.

In der Regel gehören folgende Leistungen zur Teilkaskoversicherung:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl (Einbruch oder Raub)
  • Glasbruchschäden
  • Schmorschäden (Kurzschluss oder Kabelschäden)
  • Marderbiss: Achtung! Bei Teilkasko wird unter Umständen nur der direkte Schaden vom Marderbiss, das heißt z.B. im Motorschlauch, übernommen. Folgeschäden, wie beispielsweise ein durch den Marderschaden verursachter Unfall, sind hier nicht immer eingeschlossen.
  • Unwetterschäden: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (Nur, wenn laut Wetterdienst wirklich ein „Unwetter“ vorlag.)
  • Wildunfall (Zusammenstöße mit Haarwild)
Ein Schadenfreiheitsrabatt wird bei Teilkasko normalerweise nicht gewährt. Die Jahresbeiträge richten sich nach Typ- und Regionalklasse. Ferner spielt die Tarifgruppe eine Rolle.

 

  • Tarifgruppe A: landwirtschaftliche Unternehmer (Bestätigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erforderlich)
  • Tarifgruppe B: Beamter, Richter, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst (Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich)
  • Tarifgruppe D: Selbstständige und Freiberufler
  • Tarifgruppe R: Jeder Pkw-Fahrer, es sei denn, er gehört bereits einer der anderen Tarifgruppen an
  • Tarifgruppe N: Alle übrigen Versicherungsnehmer, die keinen Pkw fahren

Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann bei der Versicherungsprämie noch sparen, wird im Schadensfall aber auch anteilig selbst zur Kasse gebeten. Weiterhin sollten Sie beachten, dass manche Versicherer eine Werkstattbindung voraussetzen.

Das heißt, Sie müssen eine bestimmte Werkstatt nutzen. Lassen Sie das Auto durch einen Bekannten zum Freundschaftspreis reparieren oder werden gar selbst tätig, müssen Sie unter Umständen damit rechnen, dass die Versicherung die Kosten nicht mehr in vollem Umfang trägt.

Vollkasko: All Inclusive

Alles, was eine Teilkaskoversicherung zu bieten hat, ist bei Vollkasko schon inklusive. Zusätzlich zu allen Leistungen bei Teilkasko, schützt diese Kfz-Versicherung Ihr Auto bei Eigenverschulden und Vandalismus.

Selbst eine Vollkaskoversicherung muss nicht ausnahmslos alle Kosten im Schadensfall übernehmen. Ausschlüsse sind möglich, bei …

  • Alkohol am Steuer (Regressionsrecht des Versicherers),
  • Vorsatz,
  • Reifenschäden (nur manche Tarife decken diesen ab),
  • höherer Gewalt: Erdbeben, Krisen, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt sowie
  • Schäden durch Kernenergie.
Deckt Ihr Versicherungsschutz auch einen Marderschaden ab? Meist wird nur der Marderbiss, nicht aber daraus resultierende Folgeschäden versichert.
Deckt Ihr Versicherungsschutz auch einen Marderschaden ab? Meist wird nur der Marderbiss, nicht aber daraus resultierende Folgeschäden versichert.

Häufig fragen Autofahrer, ob ein mobiles Navigationsgerät von der Kfz-Versicherung übernommen wird, wenn dieses aus dem Auto gestohlen wurde.

Tatsächlich ist dies eher unwahrscheinlich, weil es sich um keinen festen Bestandteil des Wagens handelt (im Gegensatz zu fest verbauten Navigationsgeräten). In manchen Fällen könnte aber hier die Hausratversicherung einspringen.

Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen Sie als Versicherungsnehmer Pflichten ein.

So muss der Verwendungszweck des Kfz gesetzeskonform sein und ein unbefugter Gebrauch dessen verhindert werden, sonst kann die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern.

Darüber hinaus herrscht für Sie im Schadensfall …

  • Meldepflicht bei der Kfz-Versicherung (innerhalb einer Woche),
  • Meldepflicht bei der Polizei (in bestimmten Fällen: Diebstahl, Brand- und Wildschäden),
  • Aufklärungspflicht über den Unfallhergang,
  • Pflicht zur Schadensminderung (Weitere Schäden müssen verhindert bzw. in Grenzen gehalten werden. Beispiel: Bei Glasbruch muss die Scheibe abgedeckt werden, damit keine Wasserschäden im Fahrzeug entstehen).

Der Schutzbrief: Pannenhilfe im Ausland

Wer zusätzlich zur Kfz-Versicherung einen Schutzbrief abschließt, dem werden auch Kosten für einen möglichen Krankenrücktransport aus dem Urlaub bezahlt.
Wer zusätzlich zur Kfz-Versicherung einen Schutzbrief abschließt, dem werden auch Kosten für einen möglichen Krankenrücktransport aus dem Urlaub bezahlt.

Zusätzlich zu Ihrer Kfz-Versicherung können Sie einen Schutzbrief abschließen. Angeboten wird dieser entweder von Automobil- oder Verkehrsklubs oder verschiedenen Versicherern.

Sie können einen eigenständigen Schutzbrief abschließen, oder ihn in Ihre Autoversicherung einschließen. Weil es sich hier um eine fahrzeugbezogene, nicht um eine personenbezogene Leistung handelt, kann der Schutz auf alle weiteren Insassen ausgeweitet werden.

Die meisten Versicherer bieten die Schutzbriefleistungen sogar im europäischen Ausland an, weshalb diese Option besonders bei Urlaubern und Pendlern im Außendienst beliebt ist.

Trotz feiner Unterschiede zwischen den jeweiligen Anbietern ergänzt der Schutzbrief die Kfz-Versicherung normalerweise um folgende Leistungen:

  • Pannenhilfe
  • Ersatzteile (Beschaffung und Versand)
  • Standkosten eines Kfz bis zur Reparatur
  • Ersatzfahrer (falls der eigentliche Fahrer aufgrund eines Unfalls oder Krankheit die Fahrt nicht fortsetzen kann)
  • Rücktransport eines beschädigten Fahrzeugs (zurück in eine heimatnahe Werkstatt)
  • Mietwagen (bis das Auto wieder betriebsbereit ist)
  • Übernachtung
  • Bergung
  • Abschleppdienst (bis zur nächsten Werkstatt)
  • Medikamente (Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten)
  • Krankenrücktransport
Bei Reisen ins europäische Ausland sollten Sie außerdem die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (umgangssprachlich: Grüne Versicherungskarte) im Gepäck haben. Damit gilt dann der Schutz der Kfz-Versicherung (Haftpflicht) in den meisten europäischen Ländern. Informieren Sie sich, ob Ihr nächstes Reiseland zu den Mitgliedern des entsprechenden Abkommens gehört.

Unfallversicherung für Insassen

Es ist umstritten, ob sich eine zusätzliche Kfz-Unfallversicherung lohnt.
Es ist umstritten, ob sich eine zusätzliche Kfz-Unfallversicherung lohnt.

Neben der Autoversicherung gibt es noch die Option sich durch eine Kfz-Unfallversicherung gegen mögliche Unfallfolgen zu wappnen.

Diese Police wird zusätzlich zur Kfz-Versicherung (also Haftpflicht und Kasko) abgeschlossen und soll bleibende Schäden von allen Insassen nach einem Autounfall versichern.

Voraussetzung für die Leistungen ist, dass der Unfall mit der Benutzung des Fahrzeugs in Verbindung steht. Das betrifft in erster Linie Fahrten mit dem Kfz, das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

Kommt es hier zu Unfällen, können Leistungen aus der Kfz-Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Versicherer bieten hier entweder den Schutz nach dem Pauschal- oder dem Platzsystem an. Bei Ersterem legt sich der Versicherungsnehmer auf eine Versicherungssumme fest, die dann unter den betroffenen Insassen aufgeteilt wird. Bei Letzterem, also dem Platzsystem, legt sich der Versicherungsnehmer auf eine Summe für jeden Insassen fest. Hier soll der unterschiedlichen Gefährdung je nach Sitzplatz im Kfz Rechnung getragen werden.

Umstritten ist allerdings, wie sinnvoll so eine Insassenunfallversicherung ist, da viele Leistungen bereits durch andere Policen versichert sind. So sind beispielsweise Personenschäden bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Für Schäden an der eigenen Person ist meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvollere Alternative. Lassen Sie sich deshalb ausführlich beraten, ob eine Kfz-Unfallversicherung für Sie Sinn macht.

Vorgehen im Versicherungsfall

Versicherungsschutz: Mit einer Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehrsrecht sind Sie auch für mögliche Anwaltskosten gewappnet.
Versicherungsschutz: Mit einer Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehrsrecht sind Sie auch für mögliche Anwaltskosten gewappnet.

Wichtiger als eine günstige Autoversicherung ist, dass die Vertragsbedingungen stimmen. Wer sich im Falle eines Unfalls oder bei einem Schaden, nicht richtig verhält, riskiert die Leistungen aus der Kfz-Versicherung.

Sie sollten deshalb jede Klausel Ihrer Kfz-Versicherung kennen, damit Sie im Versicherungsfall keine bösen Überraschungen erleben.

Dazu gehört beispielsweise, dass der Schaden rechtzeitig, meist innerhalb einer Woche, der Versicherung gemeldet wird. Alle Angaben müssen außerdem wahrheitsgemäß getroffen werden. Verschweigen Sie der Versicherung wichtige Einzelheiten, bleiben Sie möglicherweise selbst auf den Kosten sitzen.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie sich im Versicherungsfall zu verhalten haben, wie die Schadensregulierung funktioniert und was es mit der Schadenfreiheitsklasse auf sich hat.

Nicht selten wird ein Schadensfall von einem Streit zwischen zwei Unfallgegnern begleitet. Um sich gegen hohe Anwaltskosten zu wappnen, schließen manche Autofahrer eine Rechtsschutzversicherung ab. Damit diese in Angelegenheiten des Straßenverkehrs zum Tragen kommt, sollten Sie darauf achten, dass diese den Bereich des Verkehrsrechts abdeckt. Es gibt reine Verkehrsrechtsschutzversicherungen, diese tragen dann beispielsweise nicht nur Prozesskosten, sondern zusätzlich Ausgaben für den Verkehrsanwalt und eventuelle Gutachten, die der Beweisführung dienen.

Schadensregulierung: So wird der Schaden abgewickelt

Das Wichtigste bei einem Unfall ist sicherlich das richtige Verhalten bei einem Unfall. Das heißt, Unfallort absichern, Erste Hilfe leisten, falls nötig den Notruf wählen. Nur so kann die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer in Grenzen gehalten und Beteiligten am Unfall Hilfe geleistet werden.

Anschließend müssen alle notwendigen Schritte für die Abwicklung des Schadens bei der Kfz-Versicherung in die Wege geleitet werden. Das ist mit Schadensregulierung gemeint. Schäden am Auto werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur übernommen, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

Hier stehen Sie unter Umständen in der Beweispflicht. Haben Sie sich um alle, bei einem Unfall relevante Schritte gekümmert, können Sie damit beginnen Versicherungsdaten und Personalien mit dem Unfallgegner auszutauschen, Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden zu machen.

Es hilft, wenn auf den Fotos Details der Umgebung zu sehen sind, beispielsweise ein Kanaldeckel, Verkehrsschilder oder Ampeln. Sie können bereits vor Ort den Unfallbericht erstellen. Viele Autofahrer haben für solche Fälle einen Vordruck der Kfz-Versicherung im Auto.

Hier können Sie alle Details über die Fahrzeuge (Kennzeichen), Personen und Autoversicherung austauschen. Die Kosten für ein umfangreiches Gutachten können damit meist schon in Grenzen gehalten werden.

Der Unfallbericht sollte folgende Aspekte beinhalten:

  • Unfallort
  • Datum und Uhrzeit
  • Personalien und Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten (idealerweise mit Unterschrift)
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Unfallskizze
  • Fotos von der Unfallstelle und dem Schaden
  • Ggf. Unterschrift von Zeugen
Kfz-Versicherung: Das Sammeln von Beweisen, der Unfallbericht und die Meldung bei der Versicherung gehören zur Schadensregulierung.
Kfz-Versicherung: Das Sammeln von Beweisen, der Unfallbericht und die Meldung bei der Versicherung gehören zur Schadensregulierung.

Nach einem Autounfall haben Sie eine Woche Zeit, den Schaden Ihrer und der gegnerischen Kfz-Versicherung zu melden. Dies kann zunächst telefonisch geschehen, sollte aber innerhalb von 14 Tagen zusätzlich schriftlich passieren.

Diese Schritte gehören also zur Schadensregulierung und helfen Ihnen, den Schaden so unkompliziert wie möglich abzuwickeln:

  • Beweise sammeln (Fotos, ggf. Zeugen)
  • Personalien und Versicherungsdaten austauschen
  • Unfallbericht erstellen ggf. mit Unfallskizze und Schilderung des Unfallhergangs
  • Den Schaden der Versicherung melden (innerhalb einer Woche)
  • Über die weiteren Schritte, beispielsweise wenn die eigene oder die gegnerische Versicherung ein Gutachten wünscht, informiert Sie Ihre Kfz-Versicherung.

Muss nicht die Polizei gerufen werden? Bei größeren Schäden, vor allem wenn Personen zu Schaden gekommen sind, muss die Polizei hinzugezogen werden. Wenn der Verdacht besteht, dass Alkohol oder Drogen am Steuer im Spiel waren, muss die Polizei gerufen werden.

Bagatellschäden, oder solche kleineren Unfälle, die von den Unfallbeteiligten ohne Streitigkeiten geregelt werden können, machen die Anwesenheit von Beamten nicht unbedingt notwendig. Hier empfiehlt es sich nur, diese hinzuzuziehen, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist.

Wenn Sie einen Mietwagen fahren, sollten Sie sich auch vorab erkundigen, ob die Autovermietung in solchen Fällen ein polizeiliches Gutachten fordert.

Im Übrigen müssen Sie Bagatellschäden, beispielsweise an einem parkenden Auto, dessen Fahrer abwesend ist, der Polizei und der Versicherung melden. Haben Sie eine angemessene Zeit gewartet, der Fahrer ist aber nicht erschienen, hinterlassen Sie alle relevanten Daten (Personalien, Kennzeichen, Versicherung) direkt bei der Polizei.

Die Schadenfreiheitsklasse: Rabatte für unfallfreie Autofahrer

Autoversicherungen honorieren es, wenn Sie längere Zeit schadensfrei fahren, indem sie Schadenfreiheitsrabatt gewähren. Dieser richtet sich nach der Schadenfreiheitsklasse. Wenn Sie zum Beispiel 10 Jahre unfallfrei fahren, erhalten Sie Schadenfreiheitsklasse 10 und müssen damit nur noch etwa 34 bis 37 Prozent des Beitrags bezahlen.

Die Schadenfreiheitsklasse gibt es im Übrigen nur bei der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Da eine Kfz-Versicherung bei Teilkasko nur für Schäden aufkommt, die der Versicherte nicht selbst verursacht, daher keinen Einfluss auf die Schadenfreiheit hat, gibt es hier keine Schadenfreiheitsklasse.

Diese wird nur bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung berücksichtigt und gestaltet sich je nach Kfz-Versicherung bzw. Anbieter wie folgt:

Schaden­freiheits­klassezu zahlender Beitrag (Anteil)*
35 (mehr als 35 Jahre unfallfrei)20 %
3420-21 %
3321 %
3222 %
3122 %
3023 %
2923 %
2823 %
2724 %
2624-25 %
2525 %
2425-26 %
2325-26 %
2225-27 %
2126-27 %
2026-28 %
1927-29 %
1827-29 %
1728-30 %
1628-30 %
1529-31 %
1430-31 %
1331-32 %
1232-33 %
1133-35 %
1034-37 %
935-38 %
836-40 %
738-42 %
639-44 %
542-46 %
445-52 %
351-58 %
255-64 %
1 (ein Jahr unfallfrei)60-74 %
1/2 (Fahrerlaubnis mehr als drei Jahre)72-84 %
S (durch rückstufungswirksame Schäden)92 %
0 (Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre)95-100 %
M (durch rückstufungswirksame Schäden)125-140 %

*Dies ist nur ein Beispiel. Schadenfreiheitsrabatte können je nach Anbieter variieren.

Andersherum können Beiträge sich für solche Autofahrer erhöhen, die häufiger von der Kfz-Versicherung aufgrund eines Schadens Gebrauch machen müssen.

Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung

Sie möchten bessere Tarife für Ihre Kfz-Versicherung, um zu sparen, oder, um den Versicherungsschutz an veränderte Umstände anzupassen? Ein Versicherungswechsel ist normalerweise möglich.

Nachfolgend erklären wie Ihnen, was Sie bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung beachten müssen und wie Sie bei einem Versicherungswechsel vorgehen.

Wie gehen Sie bei der Kündigung der Kfz-Versicherung vor?

Sie haben eine günstige Autoversicherung gefunden und möchten nun wechseln? Das ist grundsätzlich möglich, aber meist nur zu bestimmten Zeiten. Bei den meisten Autoversicherungen endet das Versicherungsjahr üblicherweise zum 31.12. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise einen Monat.

Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist deshalb meistens der 30. November. Einige Anbieter haben das bereits geändert. Das Versicherungsjahr beginnt dann zum Datum des Vertragsabschlusses. Informieren Sie sich genauer über die Kündigungsfristen und die Handhabung des Versicherungsjahres bei Ihrer Kfz-Versicherung.

Jede Autoversicherung ist auch mit Pflichten seitens des Versicherungsnehmers verbunden.
Jede Autoversicherung ist auch mit Pflichten seitens des Versicherungsnehmers verbunden.

Weiterhin raten Experten dazu, die Kündigung per Fax zu senden, damit Sie nachweisen können, diese fristgerecht verschickt zu haben. Ein Einwurf-Einschreiben kommt grundsätzlich infrage, allerdings können Sie im Zweifelsfall nur nachweisen, dass Sie einen Brief verschickt haben, nicht aber was dessen Inhalt war.

Zusätzlich besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn …

  • der Anbieter die Prämie erhöht,
  • ein Versicherungsfall eintritt oder
  • das Fahrzeug verkauft oder abgemeldet wird.
Da der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorschreibt, müssen Sie vor der Kündigung bereits einen neuen Anbieter gefunden, und die Kfz-Versicherung dort bestätigt haben. Wichtiger als günstige Tarife ist hier, dass mindestens die gesetzliche Deckungssumme vereinbart wird.

Die Kfz-Versicherung kann unter Umständen durch den Versicherer gekündigt werden, beispielsweise wenn sich der Verwendungszweck des Fahrzeugs ändert (womit der Beitrag angepasst werden müsste). Aber auch Zahlungsverzug oder die Zwangsversteigerung des Wagens können Gründe für eine Kündigung durch den Anbieter sein.

Ist ein Versicherungswechsel möglich?

Wie bereits erwähnt ist es dringend notwendig für einen reibungslosen Versicherungswechsel zu sorgen, da die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Bevor Sie die alte Kfz-Versicherung kündigen, haben Sie deshalb idealerweise bereits Tarife verglichen und sich auf einen neuen Anbieter festgelegt.

Es ist außerdem wichtig bereits beim neuen Anbieter konkret anzufragen, da dieser die künftige Versicherung bestätigen muss. Eine Kaskoversicherung kann Ihren Antrag nämlich ablehnen.

Bewahren Sie die Unterlagen der bisherigen Kfz-Versicherung unbedingt auf. Anhand dieser kann die neue Versicherung Ihre Schadenfreiheitsklasse prüfen und diese dann übernehmen. Möglicherweise hat Ihr bisheriger Anbieter inzwischen günstigere Tarife im Angebot, die einen Versicherungswechsel überflüssig machen.

Der Bund der Versicherten (BdV) mahnt bei Vergleichsportalen für Kfz-Versicherungen zur Vorsicht, da diese nicht immer alle Angebote berücksichtigen und nicht unabhängig sind. Außerdem sollten Angebote direkt beim Anbieter eingeholt werden, weil Vergleichsportale unter Umständen abweichende Angaben enthalten können.

Halter oder Fahrer – wer ist versichert?

Neben der Kfz-Steuer und der vorschriftsmäßigen Instandhaltung (z. B. regelmäßige Hauptuntersuchung) gehört die Kraftfahrzeugversicherung (mindestens Kfz-Haftpflicht) zu den Pflichten des Fahrzeughalters.

Dabei müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht zwingend dieselbe Person sein. Ein Beispiel dafür sind Fahranfänger, die eine Mitversicherung über Ihre Eltern erhalten und damit hohe Tarife für Fahranfänger vermeiden.

Aber wer ist in diesem Fall versichert, wenn etwas passiert, Halter oder Fahrer? Diese Frage ist besonders brisant für Personen, die Ihr Kfz gelegentlich verleihen.

Es gibt Versicherungen, die das einmalige oder gelegentliche Verleihen an Familienangehörige oder Freunde dulden. Dass diese Möglichkeit besteht, sollten Sie der Kfz-Versicherung aber trotzdem vorab mitteilen.

Haben Sie nur einen Fahrer angegeben, dürfen Sie das Auto in keinem Fall verleihen. Im Schadensfall muss die Kfz-Versicherung hier nicht bzw. nicht in vollem Umfang einspringen.

Die Versicherung für das Auto von einem Fahranfänger ist weniger teuer, wenn das Kfz über die Eltern mitversichert wird.
Die Versicherung für das Auto von einem Fahranfänger ist weniger teuer, wenn das Kfz über die Eltern mitversichert wird.

Mehr noch, es kann passieren, dass der Versicherungsnehmer die Vergünstigung, die er bisher erhalten hat, weil nur ein Fahrer eingetragen war, nachzahlen muss.

Die Vollkaskoversicherung hingegen muss trotzdem für die Schäden aufkommen, auch wenn ein nicht-eingetragener Fahrer den Schaden verursacht hat.

Allerdings müssen Sie hier mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Zusätzliche Strafzahlungen sind möglich, wenn Sie Personen mit dem Auto fahren lassen, die der Versicherung nicht mitgeteilt wurden.

Zusätzliche Fahrer bei der Kfz-Versicherung anmelden

Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie natürlich die Personen, die mit dem Auto fahren werden, bei der Kfz-Versicherung angeben. Günstiger ist es normalerweise, wenn nur eine Person beabsichtigt, das Fahrzeug zu nutzen. Teurer werden die Beiträge, wenn Sie mehrere mögliche Fahrer angeben oder gar einen unbestimmten Fahrerkreis mitversichern möchten.

Diese Fahrergruppen können Sie bei der Kfz-Versicherung zusätzlich anmelden:

  • Nur der Versicherungsnehmer
  • (Ehe-)Partner aus derselben häuslichen Gemeinschaft
  • Kind(er)
  • Weitere Fahrer: Beliebige oder festgelegte Personen

Relevant ist dann außerdem, wie alt die betreffenden Personen sind und wie lange sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Geben Sie einen größeren Fahrerkreis an, wird für den Tarif möglicherweise das Alter des jüngsten und des ältesten Fahrers herangezogen. Die Fahrerlaubnisklasse muss selbstverständlich dem Fahrzeug entsprechen. Sie sollten beispielweise niemals ein Motorrad an jemanden verleihen, der nicht die entsprechende Fahrerlaubnis dafür hat.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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