Im Verkehrsrecht gelten bestimmte Gesetze, deren Übertretung mit Sanktionen wie einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot einhergehen. Hierfür muss allerdings der Fahrer, der einen Verstoß begangen hat, bekannt sein. Wurde er nicht unmittelbar nach dem Verstoß von der Polizei angehalten, bedient diese sich zur Täterermittlung der Kennzeichenanzeige.
FAQ: Kennzeichenanzeige
In diesem Fall nutzen die Behörden ein Kfz-Kennzeichen, welches bekannt ist, um einen unbekannten Fahrer bzw. den Verursacher eines Verkehrsverstoßes zu ermitteln.
Über das Kennzeichen werden Name und Anschrift des Halters ermittelt. Diesem wird dann ein Anhörungsbogen zugesandt.
Ja, das ist beispielsweise dann möglich, wenn Zeugen eines Unfalls oder Verstoßes eine Fahrerflucht beobachten. Darüber hinaus kann bei allen Verkehrsordnungswidrigkeiten eine solche Anzeige erstattet werden.
Kennzeichenanzeige: Wann kommt sie in Betracht?
Inhalt
Um den Verursacher eines Verkehrsverstoßes ausfindig zu machen, bedient sich die Polizei häufig sogenannter Kennzeichenanzeigen. Darunter sind Anzeigen zu verstehen, bei denen der Fahrer zunächst unbekannt ist, aber das Fahrzeug und dessen Kfz-Kennzeichen festgestellt werden können.
Das ist etwa der Fall, wenn Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt werden oder ein Abstandsverstoß durch eine Kamera festgestellt wurde. In beiden Fällen werden ein Bild von Ihrem Autokennzeichen sowie eine Nahaufnahme vom Fahrer gemacht. Dadurch lässt sich aber nicht ableiten, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt war. Die Polizei führt daher eine Kennzeichenanzeige durch, um diesen zu ermitteln.
Kennzeichen anzeigen: Wie funktioniert das Verfahren?
Zunächst ermittelt die Polizei durch die Eingabe des Autokennzeichens in die Datenbank der Zulassungsstellen den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters. Dieser erhält daraufhin einen Anhörungsbogen.
Sofern Sie nicht selbst gefahren sind, können Sie die Daten des tatsächlichen Fahrers, der den Verstoß begangen hat, im Anhörungsbogen angeben. Hierzu sind Sie allerdings nicht verpflichtet.
Sie müssen lediglich Ihre persönlichen Daten, die im Anschreiben aufgeführt sind, korrigieren und vervollständigen, wenn diese nicht korrekt sind. Geben Sie den Fahrer allerdings nicht an, wird die Polizei weitere Ermittlungen zur Fahrerermittlung anstellen.
Wenn die Kennzeichenanzeige nicht zur Täterermittlung führt
Der Polizei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den Fahrer zu ermitteln. Sind Sie als Halter etwa der Verantwortliche eines Unternehmens, das Fahrer beschäftigt, können Mitarbeiterbefragungen folgen. Weitere Möglichkeiten sind Bildvergleiche mit dem Passfoto vor Ort und die Vorladung zu einer persönlichen Befragung in der Polizeidienststelle.
Kann der Verantwortliche durch Kennzeichenanzeige und Anhörungsbogen nicht ermittelt werden, wird die Behörde das Verfahren einstellen. Da in Deutschland keine Halterhaftung besteht, müssen Sie in diesem Fall keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog befürchten.
Um zu verhindert, dass zukünftig weitere Verstöße mit Ihrem Fahrzeug begangen werden, die nicht geahndet werden können, werden Sie aber möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage bekommen. Als Halter sind Sie dazu verpflichtet, jederzeit Auskunft darüber geben zu können, wer Ihr Auto fährt. Daher müssen Sie oder der Fahrer während der Dauer der Fahrtenbuchauflage folgende Daten vor Beginn jeder Fahrt erfassen:
- Name und Vorname des Fahrzeugführers
- Anschrift des Fahrzeugführers
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt
Nach der Fahrt ist deren Ende einzutragen und mit der Unterschrift des Fahrers zu bestätigen. Die Dauer der Auflage ist abhängig vom zugrunde liegenden Verkehrsverstoß. Meist beläuft sie sich bei einer erstmaligen Auflage aber auf sechs Monate.
Können Sie ein Kennzeichen privat anzeigen?
Auch als Privatperson können Sie bei der Polizei jemanden über sein Kennzeichen anzeigen. Das kommt etwa infrage, wenn Sie Zeuge eines Unfalls waren und der Täter sich vom Unfallort entfernt hat, bevor seine Personalien aufgenommen wurden. Die Kennzeichenanzeige kann den Beamten bei der Ermittlung des Flüchtigen helfen.
Aber nicht nur bei Fällen, die in Verbindung mit dem Strafrecht stehen, besteht die Möglichkeit, ein Kennzeichen privat anzuzeigen. Grundsätzlich kann jeder Bürger auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie falsches Parken anzeigen.
Möchte für meinen Sohn ein moped kaufen Möchte aber vorher wissen ob das Fahrzeug gestohlen ist
In dem Auto war eine frau die Rassistische Äußerungen aus dem Auto schrie, meine ukrainische freundin hat das nicht verdient und genug durch den krieg durch gemacht und ich empfinde dies außerung sehr diskriminierend… sie meinte bloß als wir sie nett darauf ansprechen sollten das wir, ja eh keine Macht hätten etwas daran zu ändern und ich solle mich verpissen
Ihr Mann ihm Auto sagte kein Wort, er beobachtet seine Frau bloß dabei und machte nach einer kleinen Zeit die Auto Scheiben zu, es wird eh mit Aussage gegen Aussage enden, aber es wäre unglaublich toll wenn sie wenigstens einen Brief bekommen könnte um an ihr Verhalten eventuell zu arbeiten…. mir sagte sie bloß ich wäre zu dumm für einen Führerschein, dies ist natürlich auch beleidigend, jedoch geht es hier bloß im meine Freundin.
Interessante Information.
ich wurde Ende 2022 Opfer einer Verkehrsunfallflucht, habe aber das Kennzeichen plus Zeugen und daraufhin natürlich Anzeige erstattet.
Wie läuft das Prozedere eigentlich weiter? Werde ich darüber informiert, ob die Anzeige zum Erfolg, sprich Geldstrafe und Punkte, geführt hat, bzw. wie sich die beschuldigte Person geäussert hat?