Kennzeichen wechseln: Wann ist das verpflichtend?

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Bei seiner Zulassung erhält jedes Kraftfahrzeug in Deutschland ein entsprechendes Kennzeichen. Sollte der Halter bei der Begehung einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr geblitzt werden, kann er anhand dieses Nummernschilds ermittelt werden. Wann Sie als Fahrzeughalter das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs wechseln können und wann sogar die Pflicht dazu besteht, erklären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Kennzeichen wechseln

Wann muss ein Kennzeichenwechsel stattfinden?

Bei einem Halterwechsel sind Kraftfahrer dazu verpflichtet, Ihr Kennzeichen zu wechseln. Möchten Sie ein Wunschkennzeichen haben oder Ihr Nummernschild nach dem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk ändern, können Sie dies auf freiwilliger Basis tun.

Welche Unterlagen brauche ich, um mein Kennzeichen wechseln zu dürfen?

Sie brauchen einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, einen aktuellen Nachweis über die Hauptuntersuchung, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II), die alten Kennzeichen, das SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer und eine elektronische Bestätigung der Versicherung (eVB-Nummer), um Ihr Nummernschild wechseln zu dürfen.

Was kostet ein Kennzeichenwechsel?

Die Preise für einen Wechsel des Kennzeichens können variieren. Sie sollten sich jedoch in etwa auf Kosten zwischen 20 und 30 Euro einstellen. Bedenken Sie: Darin sind die Ummeldekosten noch nicht enthalten! Sie betragen ca. genauso viel.

Video: Wann müssen Sie das Kennzeichen umschreiben?

Erfahren Sie in diesem Video, wann die Kennzeichenummeldung Pflicht ist und wie Sie Ihr Wunschkennzeichen erhalten.
Erfahren Sie in diesem Video, wann die Kennzeichenummeldung Pflicht ist und wie Sie Ihr Wunschkennzeichen erhalten.

Welche Situationen rechtfertigen einen Kennzeichenwechsel?

Wann müssen Fahrer ihr Nummernschild austauschen?
Wann müssen Fahrer ihr Nummernschild austauschen?

Es existieren unterschiedliche Situationen, die einen Wechsel der Kfz-Kennzeichen notwendig machen. Einer der häufigsten Gründe ist wohl der Halterwechsel. Haben Sie beispielsweise einen Gebrauchtwagen gekauft, der vorher auf eine andere Person zugelassen war, schreibt Ihnen § 13 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor, die Autokennzeichen zu wechseln. Dieser Schritt ist demzufolge verpflichtend.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Kennzeichen zu wechseln, ohne dass ein Halterwechsel stattgefunden hat. Sagt Ihnen Ihr Nummernschild – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr zu, können Sie es gegen ein Kfz-Kennzeichen Ihrer Wahl tauschen. Ein solches Wunschkennzeichen können Sie jedoch nur erhalten, wenn die gewünschte Kombination aus Buchstaben und Zahlen nicht schon vergeben ist.

Weiterhin beschließen einige Kraftfahrer, Ihr Nummernschild zu tauschen, nachdem Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen sind. Bis zum 31. Dezember 2014 war dies sogar Pflicht. Seit dem 1. Januar 2015 steht es Haltern jedoch frei, ob sie nach einem Umzug Ihr Kfz-Kennzeichen austauschen oder nicht. Wollen Sie die alten Nummernschilder behalten, müssen Sie der zuständigen Zulassungsstelle allerdings trotzdem einen Besuch abstatten, um Ihr Auto umzumelden. Schließlich müssen die Daten im Fahrzeugregister entsprechend aktualisiert werden, wenn Sie umgezogen sind.

Welche Unterlagen benötigen Sie, um Nummernschilder zu wechseln?

Es sind diverse Unterlagen notwendig, um am Auto das Nummernschild zu wechseln.
Es sind diverse Unterlagen notwendig, um am Auto das Nummernschild zu wechseln.

Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Zusammen­fassung der Unterlagen zur Verfügung, die Sie brauchen, um Ihr Kennzeichen wechseln zu lassen:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • aktueller Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • alte Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer
  • elektronische Bestätigung der Versicherung (eVB-Nummer)

Möchten Sie Ihr altes Nummernschild austauschen und stattdessen ein Wunschkennzeichen montieren, haben Sie häufig die Möglichkeit der Online-Reservierung. Es bietet sich an, diese Reservierungsbestätigung ebenfalls bei der zuständigen Zulassungsstelle vorzulegen, um das ganze Prozedere etwas zu beschleunigen.

Kfz-Kennzeichen wechseln: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Wie viel ein Kennzeichenwechsel genau kosten kann, ist pauschal leider nicht zu beantworten. Dies liegt daran, dass die Preise unterschiedlich hoch ausfallen können, je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben. Möchten Sie Ihr Nummernschild wechseln, sind die Kosten weiterhin abhängig vom jeweiligen Aufwand. Sie müssen in etwa mit einer Preisspanne zwischen 20 und 30 Euro rechnen, wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten.

Die Kosten für den Kennzeichenwechsel bewegen sich ca. in der gleichen Höhe. Behalten Sie Ihr Kennzeichen nach einem Umzug, müssen Sie daher mit einem geringeren Betrag rechnen, da Sie zumindest keine neuen Nummern­schilder bezahlen müssen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld die Preise unterschied­licher Hersteller von Autokennzeichen zu vergleichen.

Wie Sie Ihr Nummernschild wechseln: Eine kurze Anleitung

Kraftfahrer sind vor allem dann dazu gezwungen, Ihr Kennzeichen zu wechseln, wenn die Halterung kaputt ist. Früher war es gang und gäbe, das Nummernschild einfach festzu­schrauben. Dazu war es jedoch komplizierter Weise notwendig, sowohl durch das Kennzeichen selbst als auch das Autoblech Löcher zu bohren. Heutzutage werden Nummernschilder jedoch meist mit einer praktischen Halterungsvorrichtung zum Clippen befestigt.

Wie müssen Sie vorgehen, um das Kfz-Kennzeichen zu wechseln? Unsere Anleitung verrät es!
Wie müssen Sie vorgehen, um das Kfz-Kennzeichen zu wechseln? Unsere Anleitung verrät es!

Bei dem Wechsel von einem Nummernschild­halter dieser Art gehen Sie wie folgt vor:

  • Möchten Sie lediglich Ihr Kennzeichen wechseln, die Halterung ist aber noch heil, können Sie die entsprechenden Clips einfach mit einem Schlitzschraubenzieher nach oben drücken.
  • Nachdem sie geöffnet sind, können Sie das alte Nummernschild einfach herausnehmen und ein neues einsetzen. Danach drücken Sie die Clips wieder fest. Fertig!
  • Geht es Ihnen nicht darum, das Nummernschild zu wechseln, sondern eine kaputte Halterung, müssen Sie diese an den entsprechenden Stellen vom Autoblech abschrauben.
  • Im Anschluss können Sie die bereits vorhandenen Löcher nutzen, um die neue Halterung festzuschrauben. Nach diesem Wechsel muss das Kennzeichen nur noch eingesetzt und festgeclippt werden.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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