FAQ: Im Ausland geblitzt: Punkte möglich?
Nein, im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Punkte nur für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im öffentlichen Straßenverkehr verzeichnet, wenn sich dies in Deutschland ereignen.
Auch wenn Verkehrsverstöße im Ausland keine Auswirkungen auf die Punkte in Flensburg haben und ebenso ausländische Fahrverbote in Deutschland nicht gelten, sollten Sie den Bescheiden Beachtung schenken. Denn eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Geldsanktionen ist innerhalb der EU ab einer Summe von 70 Euro (aus Österreich ab 25 Euro) möglich.
Viele europäische Staaten verfügen über eigene Punktesysteme und teilweise müssen auch ausländische Fahrer mit Einträgen rechnen. Gerade bei wiederholten Reisen in das jeweilige Land kann dies im Ausland zu Problemen führen. Mehr dazu hier.
Geblitzt im Ausland: Werden dadurch Punkte in Flensburg gesammelt?
Inhalt
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich im Vorfeld über die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen informieren und diese auch einhalten. Denn nicht selten drohen in anderen Ländern deutlich höhere Sanktionen als in Deutschland und es besteht teilweise sogar die Gefahr, dass das Fahrzeug beschlagnahmt oder eine Weiterfahrt untersagt wird.
Unabhängig davon macht sich so manch ein Autofahrer Sorge um sein Konto bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Doch können Fahrzeugführern, die im Ausland geblitzt wurden, Punkte drohen?
Tatsächlich sind etwaige Befürchtungen unbegründet, denn im FAER werden nur Punkte für Verkehrsverstöße in Deutschland vermerkt. Halten Sie sich hingegen im Ausland nicht an die geltenden Vorschriften, ist dies für das Punktekonto grundsätzlich nicht von Relevanz.
Übrigens! Werden Sie im Ausland geblitzt, können drohende Punkte und auch mögliche Fahrverbote Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland üblicherweise nicht gefährlich werden. Ungeachtet dessen sollten Sie Bußgeldbescheid für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verstöße aber nicht einfach ignorieren. Denn Bußgelder lassen sich innerhalb der Europäischen Union ab einer Summe von 70 Euro grenzüberschreitend vollstrecken. Dabei können auch Bearbeitungs- und Mahngebühren dazu beitragen, die Bagatellgrenze zu überschreiten. Missachten Sie in Österreich die geltenden Vorschriften, ist eine Vollstreckung in Deutschland sogar schon ab 25 Euro möglich.
Im Ausland geblitzt: Drohen dort Punkte?
Werden Sie im Ausland geblitzt, können dafür Punkte im jeweiligen Staat drohen. Denn nicht nur in Deutschland existiert eine Kartei, um Verkehrssünder zu sanktionieren. Dabei gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Systeme. So können Autofahrer entweder Strafpunkte sammeln (so wie in Deutschland) oder Punkte von einem Guthabenkonto verlieren. Nachfolgend haben wir Informationen zu einigen Ländern zusammengetragen:
- Dänemark: Verkehrsverstöße können in Dänemark einen sogenannten Klip nach sich ziehen, der erst nach 3 Jahren wieder gelöscht wird. Wer 3 dieser Punkte ansammelt, muss erneut eine theoretische sowie praktische Fahrprüfung absolvieren. Bis zum Bestehen gilt ein Fahrverbot. Auch ausländische Fahrer können in Dänemark Klips sammeln, wobei ein mögliches Fahrverbot dann nur in Dänemark gilt.
- Frankreich: In Frankreich besitzt jeder Führerscheinbesitzer ein Konto mit 12 Punkten. Für einen Verkehrsverstoß können bis zu 6 Punkte angezogen werden. Sinkt der Punktestand auf 0, folgt ein sechsmonatiges Fahrverbot. Anschließend muss eine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden. Autofahrer mit Wohnsitz in Deutschland sind von dem Punktesystem nicht betroffen. Wer allerdings in Frankreich lebt, muss nach dem ersten Verstoß seinen deutschen Führerschein gegen einen französischen eintauschen.
- Irland: Wer in Irland 12 Punkte sammelt, muss für ein halbes Jahr auf seinen Führerschein verzichten. Ausländische Autofahrer werden im irischen Punkteregister registriert und beim Umtausch eines irischen Führerscheins angerechnet.
- Luxemburg: Ein Guthaben von 12 Punkten gibt es in Luxemburg. Sinkt der Punktestand innerhalb von 3 Jahren auf 0, führt dies zu einer einjährigen Sperre der Fahrerlaubnis. Auch ausländische Autofahrer kann dies betreffen.
- Polen: Wer in Polen 24 Punkte anhäuft, muss mit dem Verlust des Führerscheins rechnen. Für Ausländer gilt in diesem Fall ein Fahrverbot in Polen.