Hupen innerorts & außerorts: Wann ist das erlaubt?

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Für einige Kfz-Fahrer ist das Hupen ein Ausdruck von Frustration, wieder andere drücken dadurch ihre Freude aus. Bei einem Autokorso bleibt die Hupe selten stumm. Doch wofür ist dieses Warnzeichen eigentlich gedacht? Was definiert die StVO zum Hupen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Hupen

Wann darf man hupen laut StVO?

In § 16 der StVO wird definiert, wann die Hupe zum Einsatz kommen darf. Dies ist in aller Regel nur gestattet, wenn Sie außerorts überholen wollen oder wenn Sie andere Autofahrer auf eine Gefährdung hinweisen möchten. In allen anderen Fällen dürfen Sie die Hupe gemäß StVO nicht nutzen.

Wann darf man mit dem Auto nicht hupen?

Wer aus purer Aggression bzw. Frustration mit dem Hupen im Straßenverkehr beginnt, etwa weil ein anderes Kfz zu langsam ist, hat dazu keinerlei Berechtigung. Zwar drückt die Polizei bei einem Autokorso nach einer Hochzeit oder einem Sieg bei einer wichtigen Sportveranstaltung häufig ein Auge zu, dennoch ist auch in diesem Fall das Hupen innerorts eigentlich verboten.

Was kostet das Hupen ohne Grund?

Nutzen Sie die Hupe innerorts oder außerorts unerlaubter Weise, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß Bußgeldkatalog kann dafür eine Geldbuße in Höhe von fünf Euro verhängt werden.

Im Video: Wann darf man hupen und wann nicht?

In diesem Video erfahren Sie alles über den richtigen Einsatz von Hupe und Lichthupe.
In diesem Video erfahren Sie alles über den richtigen Einsatz von Hupe und Lichthupe.

Was definiert die StVO zum Hupen?

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Die Hupe gehört zur Grundausstattung eines jeden Kfz. Wer täglich am Straßenverkehr teilnimmt, wird feststellen, dass viele Verkehrsteilnehmer auch gerne davon Gebrauch machen. Nicht immer halten sie sich dabei auch an die Vorgaben zum Hupen.

§ 16 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert nämlich:

Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Wollen Sie also einen anderen Kfz-Fahrer per Hupe darauf hinweisen, dass dieser zu langsam fährt oder eine grüne Ampel übersieht, stellt das in aller Regel keine konkrete Gefährdung dar. Die Hupe müsste in diesen Fällen also stumm bleiben.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Hupen also nur gestattet, wenn Sie sich selbst oder andere gefährdet sehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand rückwärts fährt und droht Ihr Fahrzeug zu rammen oder wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer die Vorschriften zur Vorfahrt missachtet.

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts genutzt werden?

§ 16 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung erlaubt das Hupen außerhalb geschlossener Ortschaften zum Überholen ausdrücklich. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie das Warnsignal den ganzen Überholvorgang lang nutzen müssen.

Viel mehr geht es darum, dass Sie dem Vorausfahrenden Ihr Vorhaben dadurch signalisieren, sodass dieser seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen kann. Allerdings ist das Hupen in diesem Fall auch keine Pflicht. Sie können auch ohne diesen Schritt einen Überholvorgang ausführen, sofern die Verkehrslage dies zulässt.

Hupen: Wann eine Strafe droht

Hupen Sie unerlaubter Weise, droht eine Geldbuße.
Hupen Sie unerlaubter Weise, droht eine Geldbuße.

Da Sie nun wissen, wann das Hupen erlaubt ist und wann nicht, stellt sich die Frage, ob eine Strafe droht, wenn Sie das Warnzeichen unerlaubt benutzen. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.

Da diese allerdings eher als geringfügig anzusehen ist, drohen Ihnen hierfür weder Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot. Sie müssen mit einem Verwarngeld in Höhe von fünf Euro rechnen. Fallen Sie durch unerlaubtes Hupen auf und belästigen dadurch andere Personen, erhöht sich die Geldbuße auf zehn Euro.

Gut zu wissen: Das Hupen kann auch ein Ausdruck der Freude sein. Das ist vor allem nach einer Hochzeit oder einem Sieg in einem wichtigen Fußballspiel zu beobachten. In aller Regel findet dann ein Autokorso statt. Zwar ist das Hupen auch hierbei grundsätzlich nicht erlaubt, allerdings drücken die meisten Beamten in diesen Fällen ein Auge zu.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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