Was haben Friederike, Xavier und Niklas gemeinsam? Diese Vornamen sind die Namensgeber für Stürme, die Deutschland in den letzten Jahren heimgesucht haben. Was auf den ersten Blick noch recht banal klingt, ist für viele Autobesitzer ganz und gar nicht witzig, denn so ein Sturm kann als höhere Gewalt teure Schäden an PKW und Co. hinterlassen.
FAQ: Höhere Gewalt
Allgemein gesprochen sind hiermit Geschehnisse gemeint, die von außen kommen und unvorhersehbar sind. Das können bspw. Stürme und andere Naturkatastrophen sein, oder auch Kriege oder Streiks. Weitere Möglichkeiten lesen Sie hier.
Es zahlen in der Regel die Teil- und die Volkaskoversicherung. Dennoch sollten Sie unbedingt vorher einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen, was dort genau als „höhere Gewalt“ definiert ist und ob bestimmte Ereignisse wie Sturmschäden ausgeschlossen sind.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die durch Ihr Zutun Dritten entstanden sind, nicht aber Schäden am eigenen Auto, auch wenn Sie an diesen keinerlei Schuld trifft.
Was bedeutet „höhere Gewalt“?
Inhalt
Höhere Gewalt: Definition des Begriffes
Stürme fallen – neben anderen Naturkatastrophen – unter den Begriff „höhere Gewalt“. Kennzeichnend für Ereignisse dieser Art ist, dass sie von außen kommen und unvorhersehbar sind. Dazu kommt, dass der Versicherungsnehmer trotz größter Sorgfalt einen damit einhergehenden Schadensfall nicht verhindern oder beeinflussen kann. Aber nicht nur die Kräfte der Natur können ihr Unwesen treiben; Höhere Gewalten sind im Allgemeinen auch folgende unerwartete Ereignisse:
- Erdbeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen
- Kriege und innere Unruhen
- Reaktor- und Atomunfälle
- Streiks
- Epidemien
- teilweise auch technische Defekte
Höhere Gewalt im Vertragsrecht
Herabfallende Dachziegel, Hagelkörner so groß wie Tennisbälle, Überflutungen infolge von Starkregen – höhere Gewalt kann viele Gesichter haben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat „höhere Gewalt“ daher nicht ohne Grund genauso Einzug gefunden wie beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Versicherungsunternehmen. Schäden am Auto, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, werden oft vom Versicherer übernommen. Viele Autoversicherer werben sogar ausdrücklich damit, dass sie auch bei höherer Gewalt einen umfassenden Schutz bieten. In den AGB wird höhere Gewalt aber meist im gleichen Atemzug mit dem Wort „Nachweispflicht“ genannt. Das heißt: Der Autobesitzer muss der KFZ-Versicherung beweisen, dass höhere Gewalt den Schaden an seinem Fahrzeug verursacht hat.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – Welche Versicherung zahlt bei höherer Gewalt?
Der obligatorische Basisschutz für jeden Autofahrer ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Sie sichert alle Schäden an Dritten ab, die zum Beispiel infolge eines Unfalles eintreten.
Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert – die Kosten für Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld oder Fahrzeugreparaturen können aber schneller, als man denkt, in die Millionenhöhe gehen. Daneben übernimmt die Haftpflichtversicherung generell auch Schäden am Eigentum anderer Personen, die im Zusammenhang mit höherer Gewalt entstanden sind.
Höhere Gewalt in der Teilkasko-Versicherung
Schadensfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, werden nämlich so gut wie immer von der Teilkasko übernommen. Verlassen Sie sich jedoch nicht darauf und werden Sie lieber noch einmal einen Blick in den Vertrag. Wird höhere Gewalt tatsächlich in den Vertragspflichten des Versicherers aufgeführt? Wenn ja, achten Sie darauf, dass genau festgehalten wird, welche Ereignisse als höhere Gewalt gewertet werden. Die Versicherungsbedingungen können von Versicherung zu Versicherung stark variieren.
Höhere Gewalt: Die Vollkasko-Versicherung ist auch eine gute Wahl
Die Vollkasko ist im Hinblick auf die Kostenübernahme bestimmter Schäden in der Regel nicht ganz so streng wie die Teilkasko. Im Gegensatz zur Teilkasko übernimmt die Vollkasko beispielsweise auch Schäden bei Stürmen, die nicht mindestens die Windstärke 8 aufweisen. Eine Nachweispflicht besteht für den Versicherten bei höherer Gewalt dennoch.