Grundsätzlich darf ein Kraftfahrzeug nur mit einer Geschwindigkeit gefahren werden, die dem Fahrer erlaubt, das Kfz jederzeit unter Kontrolle zu halten. Der Bußgeldkatalog sieht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts höhere Sanktionen vor als außerorts. Das liegt daran, dass das Gefahrenpotenzial und somit das Unfallrisiko durch unübersichtliche Situationen in der Ortschaft in höherem Maße gegeben ist als etwa auf der Landstraße.
Bußgeldtabelle zur Höchstgeschwindigkeit innerorts
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Lkw überschritten
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Anhänger überschritten
Bußgeldrechner: Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Mit dem folgenden Bußgeldrechner können Sie herausfinden, welche Sanktionen Sie bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts erwarten müssen. Führt ein Verstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall, erhöhen sich die Sanktionen, mit denen Sie rechnen müssen, in der Regel.
FAQ: Höchstgeschwindigkeit innerorts
Grundsätzlich sind maximal 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Dies gilt für Auto-, Motorrad- sowie Lkw-Fahrer.
Ja. Vor allem an sogenannten Gefahrenschwerpunkten, wie in der Nähe von Schulen oder Kindergärten, geben entsprechende Verkehrsschilder eine geringere Maximalgeschwindigkeit vor, die häufig bei 30 km/h liegt. Informationen zu 30er-Zonen finden Sie hier.
Halten Sie sich innerorts nicht an die Höchstgeschwindigkeit, sind sowohl Bußgelder als auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote möglich. Es spielt zudem eine Rolle, ob Sie mit einem Pkw, einem Pkw mit Anhänger oder einem Lkw unterwegs waren.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts
Inhalt
- Bußgeldtabelle zur Höchstgeschwindigkeit innerorts
- Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Lkw überschritten
- Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Anhänger überschritten
- Bußgeldrechner: Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- FAQ: Höchstgeschwindigkeit innerorts
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts
- Im Video zusammengefasst: Innerorts geblitzt
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 3 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 km/h fest. Diese zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt innerorts nicht nur für Pkw, sondern für alle Kraftfahrzeuge, also beispielsweise auch für Lkw, Motorräder und Wohnmobile.
Diese Begrenzung gilt ab dem Passieren des Ortseingangsschildes. Zur Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften kommt es also bereits, wenn Sie mit höherer Geschwindigkeit in den Ort fahren und das Auto „ausrollen“ lassen.
Zeigen Verkehrsschilder in der Ortschaft eine andere Geschwindigkeit an, hat diese Vorgabe Gültigkeit.
Wann gilt eine andere Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften?
Das Überschreiten der „normalen“ Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist durch Verkehrsschilder möglich, die dies durch eine höhere Geschwindigkeitsangabe gestatten. Weiterhin gilt etwa auf einem Teilabschnitt einer Autobahn oder Kraftfahrstraße die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nicht als überschritten, wenn Verkehrszeichen dies explizit erlauben.
Allerdings kann auch eine niedrige Höchstgeschwindigkeit innerorts gelten, etwa in Tempo-30-Zonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen. In letzteren darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fußgänger haben hier Vorrang gegenüber Kfz-Fahrern.
In Spielstraßen sollen insbesondere Kinder geschützt werden, die sich auf der Straße aufhalten. Da der Bremsweg sich bei geringeren Geschwindigkeiten deutlich verkürzt, kann jederzeit gebremst werden – etwa, wenn ein Kind plötzlich auf die Straße läuft. Gleiches gilt in Tempo-30-Zonen vor Schulen.
Sanktionen für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts
Grundsätzlich werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften strenger sanktioniert als außerorts. Die mit 31-40 km/h überschrittene Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften zieht etwa ein Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich.
Begehen Sie den gleichen Verstoß außerorts und werden dabei geblitzt, zahlen Sie ein Bußgeld von 200 Euro, bekommen einen Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Werden Sie in einem verkehrsberuhigten Bereich geblitzt, können die Sanktionen auch bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten bereits hoch ausfallen, da die erlaubte Höchstgeschwindigkeit so gering ist.