Grundsätzlich sollte die gefahrene Geschwindigkeit immer den äußeren Umständen angepasst werden. Mit welcher Geschwindigkeit Sie außerhalb geschlossener Ortschaften generell fahren dürfen, hängt davon ab, auf welcher Straße Sie sich befinden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist außerorts nicht einheitlich, sondern abhängig von der Straßenart und auch dem Fahrzeug, mit dem Sie fahren, geregelt.
Bußgeldkatalog: Sanktionen für Tempoverstöße außerorts
… mit Lkw
… mit Anhänger
Bußgeldrechner: Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Mit dem folgenden Bußgeldrechner können Sie herausfinden, welche Sanktionen Sie bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften erwarten müssen. Beachten Sie, dass Verstöße, mit denen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht, in der Regel verschärft sanktioniert werden.
FAQ: Höchstgeschwindigkeit außerorts
Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sofern kein anderes Tempolimit vorgegeben wird.
Auf der Autobahn herrscht eine Richtgeschwindigkeit 130 km/h, falls keine andere Höchstgeschwindigkeit vorgegeben wird.
Das kostet zwischen 20 und 700 Euro. Außerdem können 1-2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot anfallen. Einen Überblick geben diese Tabellen.
Was sagt die StVO zum Tempolimit?
Inhalt
Der Bußgeldkatalog unterscheidet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Verstöße, die außerorts stattfinden, und Vergehen, die innerorts begangen werden. Wegen des höheren Gefahrenpotenzials und des damit einhergehenden höheren Unfallrisikos werden Geschwindigkeitsverstöße innerorts generell etwas strenger sanktioniert als das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften ist jedoch keineswegs einheitlich, sondern hängt davon ab, auf welcher Art Straße Sie sich befinden: Auf Landstraßen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten unterschiedliche Regelungen.
Auch ist es nicht unerheblich, mit welchem Führerschein bzw. mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind. Für einen Lkw gelten andere Vorgaben als für einen Pkw. Sind Sie mit einem Anhänger unterwegs, müssen Sie sich wiederum an eine geringere Höchstgeschwindigkeit halten. Geregelt sind die Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Richtgeschwindigkeit und Tempolimit auf Autobahn und Kraftfahrstraße
Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gemäß Bußgeldkatalog ist nicht auf jeder Straße möglich, die sich außerorts befindet: Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es Streckenabschnitte, auf denen keine Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrsschilder festgeschrieben ist. Auf diesen gilt die sogenannte Richtgeschwindigkeit.
Die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h. Sie stellt allerdings keine verbindliche Vorgabe dar, sondern ist eine Empfehlung, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ausgesprochen wird. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit ist, desto eher steigt auch die Gefahr eines Unfalls – entweder durch eigene Fahrfehler oder durch Fehler von anderen, auf die nicht mehr so schnell reagiert werden kann.
Generell gilt auf der Kraftfahrstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, wenn Verkehrsschilder keine höhere Geschwindigkeit gestatten.
Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
Passieren Sie ein durchgestrichenes Ortsschild, befinden Sie sich in der Regel auf einer Landstraße. Anders als auf der Autobahn gibt es hier keine Richtgeschwindigkeit. Generell gilt für den Fahrer eines Pkw bis 3,5 t, dass höchstens mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden darf.
Dies gilt nur, wenn keine Verkehrszeichen existieren, die eine geringere einzuhaltende Geschwindigkeit festlegen.
Darüber hinaus gilt als Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h, wenn Sie eines der folgenden Fahrzeuge führen:
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Pkw
- Pkw mit Anhänger
- Lkw und Wohnmobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger
- Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger
60 km/h gelten als Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für:
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
- alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
- Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen