Das Gehirn gilt gemeinhin als wichtigstes Organ in unserem Körper. Schließlich sammelt die Schaltzentrale allerhand Informationen und steuert vielfältige Prozesse, wie etwa das Fühlen, Denken und Handeln. Gleichzeitig handelt es sich dabei allerdings auch um ein sensibles Organ, welches bei Erschütterungen oder Stößen erheblichen Schaden nehmen kann. Um bei Verkehrsunfällen einen gewissen Schutz zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber bei verschiedenen Verkehrsmitteln eine Helmpflicht vor.
Weitere Informationen zur Helmpflicht
Bußgeldtabelle zur Helmpflicht
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahrer trug keinen geeigneten Schutzhelm. | 15 € | |
Kind, das auf dem Kraftrad mitfuhr, trug keinen Schutzhelm. | 60 € | 1 |
Mehrere Kinder, die auf dem Kraftrad mitfuhren, trugen keinen Schutzhelm. | 70 € | 1 |
FAQ: Helmpflicht
Der Gesetzgeber schreibt bei Krafträder sowie offenen Kfz, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen, einen Helm vor.
Ein Helm sollte der ECE-Norm-22-05 entsprechen. Allerdings gelten auch Schutzhelme ohne entsprechendes Prüfzeichen aber mit einer entsprechenden Bauart als geeignet.
Ja, vor allem aus gesundheitlichen Gründen sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Helmpflicht in Deutschland: Was gilt?
Inhalt
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht laut Gesetz also immer dann, wenn ein Kraftrad oder ein offenes Fahrzeug schneller als 20 km/h fährt und darüber hinaus nicht über Sicherheitsgurte verfügt. Kann der Fahrer also aufgrund der baulichen Besonderheiten seiner Anschnallpflicht nicht nachkommen, soll ein geeigneter Schutzhelm für Verkehrssicherheit sorgen.
Im Video: Die wichtigsten Infos zur Helmpflicht in Deutschland
Helmpflicht: Seit wann ist diese vorgeschrieben?
Ähnlich wie die Einführung der gesetzlichen Gurtpflicht, trat auch die Schutzhelmpflicht schrittweise in Kraft. So wurde am 01.01.1976 die Helmpflicht in der Bundesrepublik Deutschland zuerst ausschließlich für Motorradfahrer eingeführt. Mitte 1978 erfolgte dann eine Ausweitung für Mopeds und Mokicks.
Sanktionen für die Missachtung der gesetzlichen Helmpflicht drohten den Fahrern dieser Krafträder bis zum 01.08.1980 allerdings nicht. Denn erst seit diesem Tag sieht der Gesetzgeber Sanktionen für einen Verstoß gegen diese Vorschrift vor. Das festgelegte Verwarngeld soll die Fahrzeugführer dazu anhalten, die Helmpflicht auch tatsächlich zu befolgen.
Seit dem 01.10.1985 müssen zudem auch Mofafahrer einen entsprechenden Schutzhelm tragen. Zuletzt wurde die Helmpflicht laut StVO zum 01.01.2006 erweitert. So gilt sie seitdem nicht mehr ausschließlich für Krafträder, sondern auch für offene drei – oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge – also Trikes und Quads.
Helmpflicht für Cabriofahrer
Bedeutet diese Ausweitung, dass nun auch eine Helmpflicht im Cabrio besteht? Schließlich sind diese Kfz ebenfalls „offen“. Der Gesetzgeber bezieht sich mit dieser Formulierung auf Fahrzeuge, die über eine motorradähnlich Ausstattung verfügen. Dies bedeutet in der Regel das Fehlen von Sicherheitsgurten, Airbags und einer Knautschzone. Es zeigt sich also, dass eine Helmpflicht für Insassen im Cabrio nicht vorgeschrieben ist.
Helmpflicht: Wann eine Befreiung davon möglich ist
Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber beim Fahren von Krafträdern oder offenen Kraftfahrzeugen das Tragen von geeigneten Schutzhelmen vor. Es besteht in begründeten Einzelfällen aber die Möglichkeit, Personen von der Helmpflicht zu befreien. Allerdings können die Fahrzeugführer eine solche Ausnahmegenehmigung nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
So erfolgt eine Befreiung von der Helmpflicht hauptsächlich aufgrund von gesundheitlichen Gründen, die dazu führen, dass die betroffene Person nicht mehr dazu in der Lage ist, einen entsprechenden Schutzhelm zu tragen. Damit die die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, ist eine ärztliche bzw. fachärztliche Bescheinigung vorzulegen. Aus dieser muss die Notwendigkeit für eine Befreiung von der Schutzhelmpflicht ersichtlich werden.
Beachten Sie dabei, dass eine solche Befreiung in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist. Aus diesem Grund muss das ärztliche Attest auch Informationen über die zu erwartende Dauer der Beeinträchtigung enthalten. Besteht allerdings keine Hoffnung mehr, dass sich der Gesundheitszustand bessert, kann auch eine unbefristete Genehmigung erteilt werden.
Helmpflicht beim Fahrrad: Schutz oder Schönheit?
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht eine gesetzliche Schutzhelmpflicht ausschließlich für Krafträder und offene Kraftfahrzeuge. Fahrradfahrer sind von dieser somit nicht betroffen. Allerdings wird die Einführung einer solchen immer wieder diskutiert. Dabei versuchen sich die Befürworter und Gegner der Helmpflicht gegenseitig mit Pro- und Contra-Argumenten zu überzeugen.
Die Befürworter weisen immer wieder darauf hin, dass sich durch eine Helmpflicht für Radfahrer schwere Kopfverletzungen infolge eines Unfall verhindern lassen. Zudem sorgen Reflektoren am Helm gleichzeitig für eine Verbesserung der Sichtbarkeit. Zudem räumen moderne Versionen der Schutzhelme mit alten Vorurteilen auf. So sind diese schon lange nicht mehr nur schwer, stickig und hässlich.
Tipp der Redaktion: Weitere Hinweise zu der Lebensdauer eines Helms gibt es auf e-bikes4you.com
Die Helmpflicht-Gegner führen hingegen an, dass ein Schutzhelm nicht dazu dient, Unfälle zu verhindern und eher dazu führen würde, dass ein falsches Gefühl der Sicherheit entsteht. Stattdessen wäre es sinnvoller, sichere Fahrradwege zu schaffen. Darüber hinaus besteht die Sorge, dass eine gesetzliche Helmpflicht dazu führen würde, dass weniger Menschen das Rad nutzen.
Ob beim Fahrradfahren ein Helm getragen wird, ist in Deutschland meist eine Frage der eigenen Überzeugung. Bei der jeder selber entscheiden muss, ob der Schutz im Falle eines Verkehrsunfalls eine plattgedrückte Frisur rechtfertigt.
Droht bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht ein Bußgeld?
Bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die vorgeschriebene Helmpflicht, muss der Verkehrssünder mit Sanktionen rechnen. Worum es sich dabei handelt, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Demnach zieht das Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich.
Deutlich härtere Konsequenzen folgen, wenn Sie die Helmpflicht für Kinder, die auf einem Kraftrad befördert werden, missachten. Denn in diesem Fall droht laut Bußgeldkatalog ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld. Die missachtete Helmpflicht kostet in einem solchen Fall mindestens 60 Euro. Transportieren Sie mehrere Kinder ohne Schutzhelm auf einem Motorrad oder Quad erhöht sich die Geldbuße auf 70 Euro.
Beachten Sie zudem, dass bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht als Strafe bzw. Konsequenz nicht nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Betracht kommen. So besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, dass Verkehrsteilnehmer, die widerrechtlich ohne Schutzhelm gefahren sind, bei einem Unfall eine Mitschuld erhalten. Dies gilt auch dann, wenn Sie eigentlich nicht für die Kollision verantwortlich sind.