Mit dem Handy Fahrrad fahren: Was ist erlaubt und was nicht?

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Handys sind heutzutage ein gewohnter Anblick. Besonders Smartphones haben sich zum praktischen Alltagshelfer entwickelt und so manchem Nutzer fällt es schwer, das Gerät auch nur für einige Minuten aus der Hand zu legen. Wer jedoch sein Handy auf dem Fahrrad nutzt, verstößt unter Umständen gegen das Verkehrsrecht.

Bußgeldtabelle: Handy auf dem Fahrrad benutzt

Verstoß Bußgeld
Das Handy beim Fahrradfahren in der Hand gehalten oder es manuell bedient55 €
So laut Musik beim Radfahren gehört, dass das Gehör des Radfahrers beeinträchtigt war15 €

Bußgeldrechner: Telefonieren auf dem Fahrrad

FAQ: Handyverstoß auf dem Fahrrad

Ist es erlaubt, beim Fahrradfahren das Handy zu benutzen?

Ja, allerdings nur, wenn es dabei nicht in der Hand gehalten oder mit der Hand bedient wird und der Radfahrer jeweils nur einen kurzen Blick auf das Handy wirft.

Dürfen Radfahrer an einer roten Ampel mit dem Handy hantieren?

Ja. Solange das Fahrrad stillsteht, darf das Handy in die Hand genommen oder manuelle Eingaben vorgenommen werden.

Ist Musikhören beim Fahrradfahren erlaubt?

Ja, Musik zu hören ist erlaubt. Allerdings nur wenn der Radfahrer trotzdem noch in der Lage ist, die restlichen Geräusche im Straßenverkehr wahrzunehmen.

Handy auf dem Fahrrad: Lassen Sie sich nicht ablenken!

Wenn Sie mit Ihrem Handy auf dem Fahrrad während der Fahrt hantieren, droht Ihnen ein Bußgeldbescheid!
Wenn Sie mit Ihrem Handy auf dem Fahrrad während der Fahrt hantieren, droht Ihnen ein Bußgeldbescheid!
Wer sein Handy auf dem Fahrrad bedient, gefährdet sich selbst und andere.
Wer sein Handy auf dem Fahrrad bedient, gefährdet sich selbst und andere.

Fahrradfahrer gelten als Fahrzeugführende und unterliegen damit den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß dieser sind Sie als Radfahrer dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre Sicht und Ihr Gehör nicht beeinträchtigt werden, wenn Sie sich mit Ihrem Rad im Straßenverkehr bewegen (§ 23 Abs. 1 StVO).

Doch nicht nur die Beschränkung der Sinne ist zu vermeiden, sondern generell sollten sich Fahrradfahrer nicht ablenken lassen – vor allem nicht durch technische Geräte. Denn nicht nur, dass Sie damit sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, es ist auch ausdrücklich verboten. Da gerade das Smartphone eine solche Ablenkung darstellt, gilt es als Ordnungswidrigkeit, mit dem Handy Fahrrad zu fahren – zumindest, wenn Sie es während der Fahrt ans Ohr oder auch nur in der Hand halten.

Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß

Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.
Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.

Wie darf das Handy auf dem Fahrrad genutzt werden?

§ 23 StVO Abs. 1a legt fest, dass es Radfahrern unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden kann, das Handy auf dem Fahrrad während der Fahrt zu nutzen. Dazu müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Handy wird während der Nutzung vom Radfahrer weder aufgenommen noch in der Hand gehalten.
  • Das Handy wird beim Radfahren durch eine Sprachsteuerung bedient und die Informationsausgabe erfolgt über eine Vorlesefunktion.
  • Zur Nutzung des Handys ist – wenn überhaupt – allenfalls ein kurzer Blick notwendig. Radfahrer dürfen dabei den Blick nur so lange vom Verkehrsgeschehen abwenden, wie dies ohne Behinderung oder Gefährdung möglich ist. Hierbei sind die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse zu berücksichtigen.

Es ist somit zulässig, das Handy auf dem Fahrrad zu nutzen, wenn es sich während der Fahrt in einer Tasche oder in einer dafür vorgesehenen Halterung am Lenker befindet. Nutzen heißt in dem Fall jedoch, dass es ausschließlich über Sprachsteuerung bedient werden darf. Eingaben über Tasten oder Touchscreen sind während der Fahrt untersagt.

Zudem darf beim Radfahren nur ein kurzer Blick von wenigen Sekunden auf das Handy geworfen werden. Es ist also zulässig, wenn Sie schnell die Uhrzeit oder die Regenwahrscheinlichkeit überprüfen. Das Schreiben oder Lesen von Nachrichten ist hingegen nicht zu empfehlen. Verwenden Sie während der Fahrt eine Navigations-App, sollten Sie sich die Route über die Sprachfunktion ansagen lassen, damit Sie nicht permanent auf die Karte sehen müssen.

Die Regeln fürs Handy auf dem Fahrrad gelten übrigens für alle technischen Geräte, die der Kommunikation, Information, Organisation oder Unterhaltung dienen. Dies schließt z. B. auch MP3-Player und Fahrradcomputer mit ein.

Handynutzung an einer roten Ampel

Solange das Fahrrad steht, darf das Handy uneingeschränkt genutzt werden.
Solange das Fahrrad steht, darf das Handy uneingeschränkt genutzt werden.

Die Vorschriften aus § 23 Abs. 1a StVO können nur angewendet werden, wenn Sie tatsächlich mit dem Fahrrad fahren. Sobald Sie stillstehen, weil Sie z. B. an einer roten Ampel warten müssen, oder wenn Sie Ihr Rad schieben, können Sie mit Ihrem Handy auf dem Fahrrad machen, was Sie wollen.

Dann ist es auch erlaubt, das Gerät in die Hand zu nehmen, es länger als ein paar Sekunden anzusehen und manuelle Eingaben vorzunehmen. Springt die Ampel jedoch auf Grün, sollten Sie schleunigst die Finger vom Handy nehmen – und den Blick abwenden.

Auf dem Fahrrad mit dem Handy in der Hand erwischt: Das sind die Konsequenzen

Für die Nutzung vom Handy auf dem Fahrrad wird ein Bußgeld von 55 Euro verhängt, wenn Sie während der Fahrt damit hantieren. Der Betrag wurde am 19. Oktober 2017 erhöht. Davor betrug er 25 Euro. Andere Sanktionen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog für das Hantieren mit dem Handy beim Radfahren nicht vor.

Im Übrigen können Ordnungswidrigkeiten nur von Jugendlichen und Erwachsenen begangen werden, also von Personen, die bereits das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Wird stattdessen ein Kind dabei erwischt, wie es mit dem Handy am Ohr Fahrrad fährt, begeht es damit zwar einen Verstoß, dieser kann aber nicht geahndet werden, weil dem Kind die erforderliche Verantwortlichkeit fehlt. Dies geht aus § 12 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) hervor.

Trotzdem sollten Eltern schon vor dem vierzehnten Geburtstag die Handynutzung ihres Kindes auf dem Fahrrad unterbinden und es über die Risiken aufklären, die Ablenkungen im Straßenverkehr mit sich bringen.

Ist es erlaubt, Musik zu hören beim Fahrradfahren?

Musik beim Radfahren ist erlaubt, solange der Radfahrer auch noch alle anderen relevanten Geräusche im Straßenverkehr mitbekommt.
Musik beim Radfahren ist erlaubt, solange der Radfahrer auch noch alle anderen relevanten Geräusche im Straßenverkehr mitbekommt.

Viele Menschen mögen es, über ihr Handy auf dem Fahrrad Musik zu hören. Einige nutzen auch einen MP3-Player oder ein kompaktes Taschenradio. Daran ist erst einmal nichts einzuwenden, egal ob der Fahrradfahrer dabei Kopfhörer verwendet oder die Musik direkt aus dem Lautsprecher kommt.

Allerdings kommt hier wieder § 23 Abs. 1 StVO zum Tragen: Fahrzeugführer und somit auch Radfahrer sind dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht beeinträchtigt wird. Demnach ist es Ihnen erlaubt, auf dem Fahrrad Musik zu hören, solange Sie beim Radfahren auch die restlichen Geräusche des Straßenverkehrs wahrnehmen können. Vor allem Signallaute, wie z. B. Martinshorn, Autohupen oder Fahrradklingeln, sollten Sie als Verkehrsteilnehmer auf keinen Fall überhören. Andernfalls gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere Personen.

Möchten Sie trotzdem Musik hören auf dem Fahrrad, sollten Sie deshalb nur einen Kopfhörer statt zweien verwenden und die Lautstärke so regeln, dass Ihnen nichts entgeht. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie über Ihr Handy auf dem Fahrrad zu laut Musik hören, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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