Handy an der Ampel nutzen – Wann ist das zulässig?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen; 4,09 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das Mobiltelefon sollten Kfz-Führer während der Fahrt grundsätzlich nicht in die Hand nehmen – und das nicht nur, weil sonst ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig werden könnten. Vor allem erhöht die Unaufmerksamkeit und Ablenkung des Fahrers das allgemeine Unfallrisiko und gefährdet ihn selbst und andere. Doch ist es eigentlich gestattet, das Handy bei roter Ampel zu nutzen?

Bußgeldtabelle: Unerlaubte Handynutzung am Steuer

Ver­stoßBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Manu­elle Nut­zung des Han­dys am Steuer100 €1Hier prüfen **
... inkl. Ge­fähr­dung150 €21 Mo­natHier prüfen **
... inkl. Sach­be­schä­di­gung200 €21 Mo­natHier prüfen **

FAQ: Handy an der roten Ampel benutzt

Ist die Handynutzung an der roten Ampel erlaubt?

Nein, die Nutzung des Handys, z. B. zum Schreiben von Nachrichten oder Telefonieren (ohne Freisprecheinrichtung), beim Warten an der roten Ampel ist verboten.

Ist die Nutzung vom Handy bei abgeschaltetem Motor gesetzlich geregelt?

Ja, unter § 23 Absatz 1b Satz 1 StVO wird bestimmt, dass dies zulässig ist. Das Fahrzeug muss allerdings stehen und der Motor muss vollständig ausgeschaltet sein. Vor einer roten Ampel ist das in der Regel nicht der Fall.

Darf das Handy bei einer „Start-Stopp-Automatik“ genutzt werden?

Nein, denn der Motor gilt hier nicht als abgeschaltet. In diesem Fall ist mit Sanktionen zu rechnen. Die genauen Bußgelder können Sie hier nachlesen.

Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß

Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.
Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.

Wann ist die Handynutzung im Auto gestattet?

Handelt es sich auch dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie das Handy an der Ampel nutzen?
Handelt es sich auch dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie das Handy an der Ampel nutzen?

Grundsätzlich dürfen Mobiltelefone von Fahrzeugführern gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht genutzt werden, wenn sie diese dafür aufnehmen müssen. Das Telefonieren am Steuer ist damit nicht gänzlich untersagt. Durch die Nutzung von Freisprecheinrichtungen, die die Aufnahme des Handys überflüssig machen, wird das Telefonieren in diesen Fällen zulässig.

Darüber hinaus bestimmt der erwähnte Absatz vor allem aber auch eine Ausnahme von dieser Regel:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

§ 23 StVO Abs. 1a

Was bedeutet eben das nun aber für die Nutzung vom Handy an der Ampel?

Nutzung vom Handy an roter Ampel bedingt gestattet

Die Nutzung vom Handy an der roten Ampel ist Kfz-Führern nicht gestattet. Alles steht und fällt mit der Aktivität des Motors. Denn während Fahrradfahrer immer dann das Handy in die Hand nehmen dürfen, wenn sie sich im Stillstand befinden, genügt dies bei motorisierten Kraftfahrzeugen nicht. Der Motor muss vollständig abgeschaltet sein (vgl. § 23 StVO Abs. 1b).

Bei Fahrzeugen mit einer Start-Stopp-Automatik, bei denen der Motor sich „nur“ im Stillstand an einer roten Ampel befindet, muss der Fahrer also, wenn er in dieser Zeit das Handy aufnimmt, durchaus Sanktionen befürchten. Während dieser Zeit ist der Motor nämlich nicht vollständig abgeschaltet, daher handelt es sich um einen vollwertigen Handyverstoß.

Die verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons bei laufendem Motor oder während der Fahrt ist mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt.

Handy am Steuer: Die rote Ampel schaltet auch irgendwann wieder um!

Nutzung vom Handy: Eine rote Ampel gestattet das nicht - auch wenn der Motor abgeschaltet ist.
Nutzung vom Handy: Eine rote Ampel gestattet das nicht – auch wenn der Motor abgeschaltet ist.

Sie sind als Verkehrsteilnehmer zur ständigen Aufmerksamkeit angehalten und sollten deshalb an der Ampel lieber keinen kurzen Blick auf das Handy riskieren, um rechtzeitig auf die Umschaltung der Ampel reagieren zu können.

Können Sie dies nicht und nutzen stattdessen weiter das Handy, wenn die rote Ampel auf Gelb und Grün umspringt, werden Sie samt Ihrem Gefährt zum Verkehrshindernis. Auch ein solches erhöht die Unfallgefahr und kann zu einem Bußgeld führen.

Darüber hinaus: Das ständige Ein- und Abschalten des Motors kann den Spritverbrauch maßgeblich erhöhen – und mit diesem auch den Schadstoffausstoß. Verzichten Sie auf das Handy an der Ampel, tun sie letztlich sowohl der Umwelt als auch Ihrem Geldbeutel Gutes.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

** Anzeige