Handy am Steuer in der Probezeit – Was droht Fahranfängern?

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Abgelenkte Fahrzeugführer erhöhen das generelle Unfallrisiko und gefährden so nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Aber auch wenn die Erinnerungen an die Fahrschule noch frisch sind, kann das eine oder andere schon einmal verdrängt werden – vor allem das geliebte Mobiltelefon kann schnell in der Hand auch junger Fahrer landen. Welche Konsequenzen hat es, wenn Fahranfänger mit dem Handy am Steuer in der Probezeit ertappt werden?

FAQ: Handy am Steuer in der Probezeit

Wird der Verstoß „Handy am Steuer“ in der Probezeit anders gewertet?

Ja, es handelt sich hierbei um einen sogenannten A-Verstoß, der neben den üblichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen haben kann.

Was droht Fahranfängern, wenn sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden?

Abgesehen von mindestens 100 Euro Bußgeld und einem Punkt verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre. Außerdem muss der Betroffene zum Aufbauseminar.

Was passiert, wenn das nicht der erste Verstoß war?

Wiederholungstäter, die während der verlängerten Probezeit erwischt werden, erhalten eine kostenpflichtige Verwarnung und ihnen wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Nach einem weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kann die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Härtere Sanktionen in der Probezeit auch beim Handy am Steuer?

Was geschieht, wenn Sie mit dem Handy am Steuer in der Probezeit ertappt werden?
Was geschieht, wenn Sie mit dem Handy am Steuer in der Probezeit ertappt werden?

Verstoßen Fahranfänger noch in der zweijährigen Probezeit gegen die Regeln, die Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung & Co. jedem Verkehrsteilnehmer aufgeben, so drohen ihnen neben den im Bußgeldkatalog aufgeführten Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten noch weitere Sanktionen: die Probezeitmaßnahmen. Dies allerdings nur, sofern die einzelnen Zuwiderhandlungen auch als A- oder B-Verstoß angerechnet werden. Dies gilt auch für das Handy am Steuer in der Probezeit.

Was sind A-, was B-Verstöße?

Einzelne schwerwiegende Verkehrsverstöße führen während der Bewährungszeit von Fahranfängern zur Verhängung von Probezeitmaßnahmen. Diese werden unterteilt in A- und B-Verstöße und sind in Anlage 12 der Fahrerlaubnis­verordnung aufgeführt. Zwei B-Verstöße wiegen dabei so viel wie ein A-Verstoß. Dabei werden nur Zuwiderhandlungen (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) in diesem Zusammenhang betrachtet, für die ein Bußgeld von 60 und mehr Euro verhängt wird.

Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß

Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.
Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.

Handy am Steuer: In der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung gewertet

Worunter fällt nun aber das Handy am Steuer in der Probezeit? Telefonieren Sie am Steuer während der Probezeit – und halten dafür das Handy in der Hand – so handelt es sich um einen A-Verstoß.

Wurden Sie bei der Nutzung vom Handy am Steuer in der Probezeit ertappt und handelt es sich um Ihren ersten A-Verstoß, so folgt die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre – auf insgesamt vier. Zudem müssen Sie auf eigene Kosten ein Aufbauseminar absolvieren.

In der Probezeit wird das Handy am Steuer als B-Verstoß gewertet.
In der Probezeit wird das Handy am Steuer als B-Verstoß gewertet.

Befanden Sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der verlängerten Probezeit, so folgt die kostenpflichtige Verwarnung. Diese kommt zumeist mit der Empfehlung ums Eck, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Haben Sie sich nach der Verwarnung wiederum einen A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße geleistet, so kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Einmalig mit dem Handy am Steuer in der Probezeit ertappt zu werden, zieht also schon drastische Konsequenzen nach sich. Sie sollten sich in jedem Fall belehren lassen, um den Fehler nicht zu oft zu machen. Dies könnte Sie nämlich die Fahrerlaubnis kosten.

Und: Grundsätzlich ist es per se zulässig, beim Autofahren zu telefonieren – in der Probezeit und auch danach. Allerdings sollten Sie hierfür nie das Mobiltelefon in die Hand nehmen müssen, sondern Freisprecheinrichtungen nutzen. Sobald Sie als Fahrer das Handy oder Autotelefon während der Fahrt aufnehmen müssen, handeln Sie ordnungswidrig – und gefährden die Verkehrssicherheit.

Im Übrigen: Neben den oben genannten Maßnahmen, die das Handy am Steuer in der Probezeit nach sich ziehen kann, kommen natürlich auch die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog oben drauf. Bei einem Handyverstoß bedeutet das: mindestens 100 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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