Halteverbotszone bzw. Parkverbotszone beantragen

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Für gewöhnlich entscheidet die jeweilige Kommune darüber, wo das Halten künftig untersagt und eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Diese kann sowohl dauerhaft als auch vorübergehend eingerichtet werden.

FAQ: Halteverbotszone

Was ist der Unterschied zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot?

Eingeschränkt bedeutet, dass Sie nicht parken, jedoch für weniger als drei Minuten halten dürfen (z. B. um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen). Im absoluten Halteverbot dürfen Sie überhaupt nicht stehen – auch nicht kurz.

Parken im Halteverbot: Was kostet das?

Das Verwarngeld liegt seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 bei 35 Euro, wenn Sie im Halteverbot parken.

Was bedeuten die Pfeile auf den Halteverbotsschildern?

Sie markieren jeweils Beginn, Mitte und Ende eines Halteverbots.

Was ist eine Halteverbotszone?

Die Kommune ist für die Einrichtung einer Halte- bzw. Parkverbotszone zuständig.
Die Kommune ist für die Einrichtung einer Halte- bzw. Parkverbotszone zuständig.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot unterschieden. Beides meint zunächst einmal das durch die Behörde verhängte Verbot, Fahrzeuge auf der öffentlichen Straße abzustellen.

Halten ist dabei laut § 12 StVO als eine gewollte Fahrtunterbrechung zu verstehen, die nicht auf die Verkehrslage zurückzuführen ist.

So sieht das Verkehrszeichen für die eingeschränkte Halteverbotszone aus.
So sieht das Verkehrszeichen für die eingeschränkte Halteverbotszone aus.

Inwiefern unterscheiden sich eingeschränktes und absolutes Halteverbot? Ein absolutes Halteverbot besteht meist auf Straßen oder Straßenabschnitten, auf welchen ein stehendes Fahrzeug eine ernste Verkehrsbehinderung darstellen und die Unfallgefahr deutlich erhöhen würde. Aus diesem Grund ist hier sogar das kurzzeitige Halten in der Halteverbotszone verboten. Ein stehendes Kraftfahrzeug darf allein der Verkehrslage geschuldet sein, andernfalls können Sanktionen gegen den Fahrer verhängt werden.

Ein eingeschränktes Halteverbot wird häufig als Parkverbot bezeichnet, da hier das Halten erlaubt, aber das Parken verboten ist. Deshalb wird diese Halteverbotszone auch als Parkverbotszone bezeichnet. Länger als drei Minuten sollten Sie Ihren Wagen allerdings nicht abstellen, denn überschreiten Sie diese Zeit, kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden, weil dies keinen Halte- sondern einen Parkvorgang darstellt.

Sollten Sie für das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen des Autos doch etwas mehr Zeit benötigen, ist dies auch gestattet. Dies wird also noch nicht als Halteverstoß gewertet – Sie sollten die Geduld der anderen Verkehrsteilnehmer aber nicht über Gebühr strapazieren.

Was passiert, wenn Sie in der Halteverbotszone parken? Im schlimmsten Fall werden Sie abgeschleppt, wenn nämlich die Anwohner das Ordnungsamt alarmieren. Die Kosten des Abschleppunternehmens müssen natürlich Sie selbst tragen.

Wie sieht das Verkehrszeichen für die Halteverbotszone aus?

Die Park- oder Halteverbotszone gilt so lange, bis sie durch das entsprechende Zeichen aufgehoben wird.
Die Park- oder Halteverbotszone gilt so lange, bis sie durch das entsprechende Zeichen aufgehoben wird.

Der Kraftfahrer wird durch entsprechende Schilder auf die eingeschränkte Halteverbotszone (Verkehrszeichen 290.1) und ihr Ende aufmerksam gemacht. Beide Schilder sehen sich ähnlich, denn sie sind beide eckig, besitzen einen weißen Grund, auf dem sich eine schwarze Umrandung befindet. Darauf befindet sich entweder das Halteverbots- oder das Parkverbotszeichen und darunter trägt es die Aufschrift „Zone“.

Das Verkehrszeichen für das eingeschränkte Halteverbot ist rund und von dem blauen Grund hebt sich eine ringartige rote Markierung ab. Auf dem Verkehrsschild für die kurzfristige Halteverbotszone befindet sich eine diagonale Line, die von links oben nach rechts unten verläuft.

Aufgehoben wird die Haltezone durch dasselbe Schild, allerdings ist es in diesem Falle grau und durchgestrichen. So lange die Zone nicht offiziell aufgehoben wurde, besitzt sie Gültigkeit und kann, im Gegensatz zum normalen Halte- oder Parkverbot, das an jeder Straßenkreuzung erlischt, auch straßenübergreifend gelten.

Wann werden Halteverbotszonen eingerichtet?

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die Einrichtung einer Halteverbotszone sinnvoll sein kann. Zum einen spart sich die Kommune, viele einzelne Halteverbotsschilder aufzustellen. Stattdessen beschränkt sich die Zahl der Verkehrsschilder deutlich, wenn sie eine Halteverbotszone einrichten.


Immerhin deckt die Zone einen größeren Einzugsbereich ab und gilt so lange, bis sie durch das entsprechende Verkehrszeichen aufgehoben wird. Genau dieser Punkt ist auch für Kraftfahrer relevant, denn für sie ist es auf diese Weise leichter nachvollziehbar, ob sie sich zum entsprechenden Zeitpunkt noch in einer Halteverbotszone befinden oder sie bereits verlassen haben.

Achten Sie auf die Beschilderung in der Halteverbotszone, die angibt, wo das Parken erlaubt ist.
Achten Sie auf die Beschilderung in der Halteverbotszone, die angibt, wo das Parken erlaubt ist.

Obgleich das Parken in der Parkverbotszone, wie der Name schon sagt, verboten ist, heißt das nicht, dass Sie generell keine Möglichkeit haben, hier Ihr Auto abzustellen. Innerhalb der Zone können durchaus Flächen zum Parken zur Verfügung stehen. Achten Sie aber darauf, dass die Beschilderung Ihnen das Parken auch wirklich gestattet.

Es gibt nämlich Parkplätze, die nur für Anwohner, Behinderte oder für bestimmte Zeiten gelten. Außerdem dürfen manche davon nur mit Parkscheibe genutzt oder müssen durch einen Parkscheinautomaten freigeschaltet werden.

Wie erwähnt, fällt es in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen, Halteverbotszonen einzurichten. Die meisten davon sollen dauerhaft gültig sein, aber auch zeitlich begrenzte Parkverbote sind eine Option. Letztere können auch von Privatpersonen beantragt werden, wenn Sie etwas vorhaben, wobei die regulär dort parkenden Fahrzeuge stören.

Halteverbotszone bei Bauarbeiten und Lieferungen

Eine Halteverbotszone kann bspw. bei Bauarbeiten beantragt werden.
Eine Halteverbotszone kann bspw. bei Bauarbeiten beantragt werden.

Unabhängig davon, ob Sie nun ein privater oder gewerblicher Bauherr sind, haben Sie die Option, ein Halteverbotsschild zu beantragen. Müssen etwa Baumaterial oder Maschinen angeliefert werden, wäre dies kaum machbar, wenn die ganze Straße und die notwendigen Zugänge zugeparkt sind. Schließlich brauchen allein die großen Fahrzeuge viel Platz zum Rangieren, um überhaupt auf das Baugrundstück zu gelangen.

Nicht nur, dass die parkenden Autos am Straßenrand die Zufahrtswege zur Baustelle blockieren und die Bauarbeiten verzögern würden – es ist natürlich auch für die Fahrzeughalter risikoreich, Ihre Wagen in direkter Nähe abzustellen. Immerhin ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese an einem solch exponierten Standort Schaden nehmen.

Ähnlich verhält es sich auch, wenn Sie große Lieferungen, wie z. B. Baustoffe oder Heizöl erwarten. Insbesondere wenn es sich um schwere oder viele Gegenstände handelt, die ausgeladen werden müssen und deren Entladung deshalb zeitintensiver ist, empfiehlt es sich, eine Halteverbotszone zu beantragen. So können Sie vorab sicherstellen, dass Sie nicht von parkenden Kfz behindert werden und Be- und Entladung möglichst zügig hinter sich bringen.

Halteverbotszone bei Umzug

Bei Privatpersonen kommt die Halteverbotszone am häufigsten bei Umzügen zum Einsatz, denn nicht immer ist ausreichend Platz für den Umzugswagen vorhanden. Keinesfalls sollten Sie den Bereich vor dem Haus eigenmächtig absperren, indem Sie z. B. Stühle aufstellen. Dafür können Sie nämlich ein Bußgeld erhalten, weil Sie in den Straßenverkehr eingegriffen haben.

Besser ist es, Sie lassen die Halteverbotszone offiziell einrichten für den Umzug. So haben Sie keine Sanktionen zu befürchten und die Laufwege sind angenehm kurz.

Halteverbotszone bei Dreharbeiten und Veranstaltungen

Der häufigste Grund für die Beantragung der Halteverbotszone ist ein Umzug.
Der häufigste Grund für die Beantragung der Halteverbotszone ist ein Umzug.

Städte, die über einen gewissen Bekanntheitsgrad verfügen, sind beliebte Kulissen für Dreharbeiten. Besonderes Augenmerk wird dabei natürlich auf die Außenaufnahmen gelegt, die den Charme der jeweiligen Stadt und deren Besonderheiten gekonnt einfangen. Allerdings ist es in einem solchen Fall sinnvoll, vorab eine Halteverbotszone zu bestellen. Nicht selten werden ganze Straßenabschnitte gesperrt. Aber warum ist das so?

Sobald die Drehgenehmigung vorliegt und die Filmcrew angereist ist, könnte es auch schon losgehen mit den Aufnahmen. Was Regisseur, Kameramann und Schauspieler dabei gar nicht gebrauchen können, ist dass ständig parkende Autos den Blick auf Gebäude bzw. Protagonisten verstellen oder Passanten durch das Bild laufen.

Außerdem brauchen die Kamera und der Mann dahinter ausreichend Bewegungsspielraum, um die Szene aus unterschiedlichen Perspektiven filmen zu können. Stehende Fahrzeuge sind da eher hinderlich. Das erklärt wohl zur Genüge, weshalb bei Dreharbeiten in der Regel weiträumige Halteverbotszonen eingerichtet werden.

Auch bei Straßenfesten, Umzügen oder Sportveranstaltungen brauchen Teilnehmer und Zuschauer genügend Bewegungsspielraum, weshalb die Veranstalter bei der jeweiligen Kommune rechtzeitig eine Halteverbotszone anmelden sollten.

Wo können Sie die Halteverbotszone beantragen?

Halteverbotszone einrichten:  Welche Kosten sind damit verbunden?
Halteverbotszone einrichten: Welche Kosten sind damit verbunden?

Wer wegen einem Umzug eine Halteverbotszone einrichten will, muss sich sein Vorhaben zunächst von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Wo Sie Ihren Antrag stellen und die Erlaubnis erhalten können, unterscheidet sich jedoch von Stadt zu Stadt. Deshalb sollten Sie sich vorab informieren, wer Ihr Ansprechpartner ist.

Welche Behörde ist bspw. für die Genehmigung zuständig?

  • Ordnungsamt (in kleinen Städten)
  • Straßenverkehrsbehörde (in großen Städten)
  • Bezirksamt (Berlin)
  • Polizeikommissariat (Hamburg)
  • Amt/Abteilung für Verkehrsmanagement (Düsseldorf/Leipzig)

Mittlerweile bieten auch viele Umzugsunternehmen und andere Dienstleiter Ihren Kunden an, die Halteverbotszone bei der Behörde für sie zu beantragen und sich um die Aufstellung der Schilder zu kümmern. Eine Nachfrage kann Ihnen folglich einige Zeit und Lauferei ersparen.

Die Kosten für die Halteverbotszone fallen bei den verschiedenen Anbietern je nach Stadt recht unterschiedlich aus. So würden Sie bspw. in Berlin die Schilder für einen Tag ab etwa 50 Euro bekommen. Weitere 20 Euro müssten Sie als Gebühr für die Beantragung einplanen.

Schilder für die Halteverbotszone richtig aufstellen

Haben Sie die Genehmigung für eine Halteverbotszone erhalten und sich die Schilder ausgeliehen, müssen Sie daran denken, diese rechtzeitig aufzustellen. Das Halteverbot ist nämlich nur gültig, wenn es drei Tage vorher angekündigt wurde. Aufstellen müssen Sie die Zeichen allerdings vier Tage vor dem Verbot und zwar genauso, wie es in der Genehmigung angeordnet ist. Ist der Umzug überstanden, sollten Sie die Halteverbotsschilder zeitnah wieder entfernen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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