Für gewöhnlich entscheidet die jeweilige Kommune darüber, wo das Halten künftig untersagt und eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Diese kann sowohl dauerhaft als auch vorübergehend eingerichtet werden.
FAQ: Halteverbotszone
Eingeschränkt bedeutet, dass Sie nicht parken, jedoch für weniger als drei Minuten halten dürfen (z. B. um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen). Im absoluten Halteverbot dürfen Sie überhaupt nicht stehen – auch nicht kurz.
Das Verwarngeld liegt seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 bei 35 Euro, wenn Sie im Halteverbot parken.
Sie markieren jeweils Beginn, Mitte und Ende eines Halteverbots.
Was ist eine Halteverbotszone?
Inhalt
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot unterschieden. Beides meint zunächst einmal das durch die Behörde verhängte Verbot, Fahrzeuge auf der öffentlichen Straße abzustellen.
Halten ist dabei laut § 12 StVO als eine gewollte Fahrtunterbrechung zu verstehen, die nicht auf die Verkehrslage zurückzuführen ist.
Inwiefern unterscheiden sich eingeschränktes und absolutes Halteverbot? Ein absolutes Halteverbot besteht meist auf Straßen oder Straßenabschnitten, auf welchen ein stehendes Fahrzeug eine ernste Verkehrsbehinderung darstellen und die Unfallgefahr deutlich erhöhen würde. Aus diesem Grund ist hier sogar das kurzzeitige Halten in der Halteverbotszone verboten. Ein stehendes Kraftfahrzeug darf allein der Verkehrslage geschuldet sein, andernfalls können Sanktionen gegen den Fahrer verhängt werden.
Ein eingeschränktes Halteverbot wird häufig als Parkverbot bezeichnet, da hier das Halten erlaubt, aber das Parken verboten ist. Deshalb wird diese Halteverbotszone auch als Parkverbotszone bezeichnet. Länger als drei Minuten sollten Sie Ihren Wagen allerdings nicht abstellen, denn überschreiten Sie diese Zeit, kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden, weil dies keinen Halte- sondern einen Parkvorgang darstellt.
Sollten Sie für das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen des Autos doch etwas mehr Zeit benötigen, ist dies auch gestattet. Dies wird also noch nicht als Halteverstoß gewertet – Sie sollten die Geduld der anderen Verkehrsteilnehmer aber nicht über Gebühr strapazieren.
Wie sieht das Verkehrszeichen für die Halteverbotszone aus?
Der Kraftfahrer wird durch entsprechende Schilder auf die eingeschränkte Halteverbotszone (Verkehrszeichen 290.1) und ihr Ende aufmerksam gemacht. Beide Schilder sehen sich ähnlich, denn sie sind beide eckig, besitzen einen weißen Grund, auf dem sich eine schwarze Umrandung befindet. Darauf befindet sich entweder das Halteverbots- oder das Parkverbotszeichen und darunter trägt es die Aufschrift „Zone“.
Das Verkehrszeichen für das eingeschränkte Halteverbot ist rund und von dem blauen Grund hebt sich eine ringartige rote Markierung ab. Auf dem Verkehrsschild für die kurzfristige Halteverbotszone befindet sich eine diagonale Line, die von links oben nach rechts unten verläuft.
Aufgehoben wird die Haltezone durch dasselbe Schild, allerdings ist es in diesem Falle grau und durchgestrichen. So lange die Zone nicht offiziell aufgehoben wurde, besitzt sie Gültigkeit und kann, im Gegensatz zum normalen Halte- oder Parkverbot, das an jeder Straßenkreuzung erlischt, auch straßenübergreifend gelten.
Wann werden Halteverbotszonen eingerichtet?
Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die Einrichtung einer Halteverbotszone sinnvoll sein kann. Zum einen spart sich die Kommune, viele einzelne Halteverbotsschilder aufzustellen. Stattdessen beschränkt sich die Zahl der Verkehrsschilder deutlich, wenn sie eine Halteverbotszone einrichten.
Immerhin deckt die Zone einen größeren Einzugsbereich ab und gilt so lange, bis sie durch das entsprechende Verkehrszeichen aufgehoben wird. Genau dieser Punkt ist auch für Kraftfahrer relevant, denn für sie ist es auf diese Weise leichter nachvollziehbar, ob sie sich zum entsprechenden Zeitpunkt noch in einer Halteverbotszone befinden oder sie bereits verlassen haben.
Obgleich das Parken in der Parkverbotszone, wie der Name schon sagt, verboten ist, heißt das nicht, dass Sie generell keine Möglichkeit haben, hier Ihr Auto abzustellen. Innerhalb der Zone können durchaus Flächen zum Parken zur Verfügung stehen. Achten Sie aber darauf, dass die Beschilderung Ihnen das Parken auch wirklich gestattet.
Es gibt nämlich Parkplätze, die nur für Anwohner, Behinderte oder für bestimmte Zeiten gelten. Außerdem dürfen manche davon nur mit Parkscheibe genutzt oder müssen durch einen Parkscheinautomaten freigeschaltet werden.
Halteverbotszone bei Bauarbeiten und Lieferungen
Unabhängig davon, ob Sie nun ein privater oder gewerblicher Bauherr sind, haben Sie die Option, ein Halteverbotsschild zu beantragen. Müssen etwa Baumaterial oder Maschinen angeliefert werden, wäre dies kaum machbar, wenn die ganze Straße und die notwendigen Zugänge zugeparkt sind. Schließlich brauchen allein die großen Fahrzeuge viel Platz zum Rangieren, um überhaupt auf das Baugrundstück zu gelangen.
Nicht nur, dass die parkenden Autos am Straßenrand die Zufahrtswege zur Baustelle blockieren und die Bauarbeiten verzögern würden – es ist natürlich auch für die Fahrzeughalter risikoreich, Ihre Wagen in direkter Nähe abzustellen. Immerhin ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese an einem solch exponierten Standort Schaden nehmen.
Ähnlich verhält es sich auch, wenn Sie große Lieferungen, wie z. B. Baustoffe oder Heizöl erwarten. Insbesondere wenn es sich um schwere oder viele Gegenstände handelt, die ausgeladen werden müssen und deren Entladung deshalb zeitintensiver ist, empfiehlt es sich, eine Halteverbotszone zu beantragen. So können Sie vorab sicherstellen, dass Sie nicht von parkenden Kfz behindert werden und Be- und Entladung möglichst zügig hinter sich bringen.
Halteverbotszone bei Umzug
Bei Privatpersonen kommt die Halteverbotszone am häufigsten bei Umzügen zum Einsatz, denn nicht immer ist ausreichend Platz für den Umzugswagen vorhanden. Keinesfalls sollten Sie den Bereich vor dem Haus eigenmächtig absperren, indem Sie z. B. Stühle aufstellen. Dafür können Sie nämlich ein Bußgeld erhalten, weil Sie in den Straßenverkehr eingegriffen haben.
Besser ist es, Sie lassen die Halteverbotszone offiziell einrichten für den Umzug. So haben Sie keine Sanktionen zu befürchten und die Laufwege sind angenehm kurz.
Halteverbotszone bei Dreharbeiten und Veranstaltungen
Städte, die über einen gewissen Bekanntheitsgrad verfügen, sind beliebte Kulissen für Dreharbeiten. Besonderes Augenmerk wird dabei natürlich auf die Außenaufnahmen gelegt, die den Charme der jeweiligen Stadt und deren Besonderheiten gekonnt einfangen. Allerdings ist es in einem solchen Fall sinnvoll, vorab eine Halteverbotszone zu bestellen. Nicht selten werden ganze Straßenabschnitte gesperrt. Aber warum ist das so?
Sobald die Drehgenehmigung vorliegt und die Filmcrew angereist ist, könnte es auch schon losgehen mit den Aufnahmen. Was Regisseur, Kameramann und Schauspieler dabei gar nicht gebrauchen können, ist dass ständig parkende Autos den Blick auf Gebäude bzw. Protagonisten verstellen oder Passanten durch das Bild laufen.
Außerdem brauchen die Kamera und der Mann dahinter ausreichend Bewegungsspielraum, um die Szene aus unterschiedlichen Perspektiven filmen zu können. Stehende Fahrzeuge sind da eher hinderlich. Das erklärt wohl zur Genüge, weshalb bei Dreharbeiten in der Regel weiträumige Halteverbotszonen eingerichtet werden.
Wo können Sie die Halteverbotszone beantragen?
Wer wegen einem Umzug eine Halteverbotszone einrichten will, muss sich sein Vorhaben zunächst von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Wo Sie Ihren Antrag stellen und die Erlaubnis erhalten können, unterscheidet sich jedoch von Stadt zu Stadt. Deshalb sollten Sie sich vorab informieren, wer Ihr Ansprechpartner ist.
Welche Behörde ist bspw. für die Genehmigung zuständig?
- Ordnungsamt (in kleinen Städten)
- Straßenverkehrsbehörde (in großen Städten)
- Bezirksamt (Berlin)
- Polizeikommissariat (Hamburg)
- Amt/Abteilung für Verkehrsmanagement (Düsseldorf/Leipzig)
Mittlerweile bieten auch viele Umzugsunternehmen und andere Dienstleiter Ihren Kunden an, die Halteverbotszone bei der Behörde für sie zu beantragen und sich um die Aufstellung der Schilder zu kümmern. Eine Nachfrage kann Ihnen folglich einige Zeit und Lauferei ersparen.
Schilder für die Halteverbotszone richtig aufstellen
Haben Sie die Genehmigung für eine Halteverbotszone erhalten und sich die Schilder ausgeliehen, müssen Sie daran denken, diese rechtzeitig aufzustellen. Das Halteverbot ist nämlich nur gültig, wenn es drei Tage vorher angekündigt wurde. Aufstellen müssen Sie die Zeichen allerdings vier Tage vor dem Verbot und zwar genauso, wie es in der Genehmigung angeordnet ist. Ist der Umzug überstanden, sollten Sie die Halteverbotsschilder zeitnah wieder entfernen.
Guten Tag,
mich und meine Nachbarschaft interessiert, wie ein absolutes Halteverbot an einer Baustelle (privates Pflegeheim, Dauer noch 1 weiteres Jahr) gehandhabt wird.
Wir werden verwarnt, wenn wir dort halten, die Bauarbeiter parken immer dort.
Das bedeutet, Arbeiter dürfen, Anwohner nicht, korrekt?
Das Argument, dass nicht genug Platz zum Anliefern sei, wird durch deren Fahrzeuge ja widerlegt….
Mit freundlichen Grüßen, Christina T.
Ich denke Halteverbotszonen sind staatlich sanktionierter Betrug am Steuerzahler.
Sehr geehrtes Redaktionsteam,
ich habe in B. am Parkplatz des H. geparkt und eine Verwarnung in Höhe von 10€ bekommen.
Die Begründung: 113240 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
Jedoch war am gesamten Parkplatz (Parkmarkierungen am Boden) nicht ein einziges Schild angebracht. Weder, dass nur mit Parkscheibe geparkt werden darf, noch dass es eine Halteverbotszone sei. Allerdings war laut Bußgeldstelle am Beginn des Waldweges ein solches Schild mit etlichen Zusatzzeichen aufgestellt. Da man von einer Kraftfahrstraße mit vielbefahrenem Radweg in beiden Richtungen in einen schmalen Waldweg einbiegt und somit alle Aufmerksamkeit den Radfahrern und Fußgängern widmet und bestimmt noch 600 Meter durch ein Wäldchen fahren muss um den Parkplatz zu erreichen, bringt man diesen auf keinen Fall in Verbindung mit den aufgestellten Schildern (eingeschränkte Halteverbotszone) direkt an der Straße. Es erweckt natürlich den Eindruck, dass auf diesem schmalen Zugangsweg mit kleineren Ausbuchtungen nur eingeschränkt geparkt bzw gehalten werden darf.
Weshalb stellt die Stadt am parkplatz direkt nicht wenigstens ein einziges Schild mit dem Hinweis auf, dass eine Parkscheibe benötigt wird??
Meiner Meinung nach ist das reine Abzocke und bewusst gewollt, dass Touristen in diese Falle tappen.
(Im Übrigen hatte kein einziges geparktes Fahrzeug eine Parkscheibe eingelegt. Woher soll das ein Auswärtiger denn wissen?)
Meine Frage: gibt es eine Regelung, wie lange der Zufahrtsweg zu einem Parkplatz sein darf, ohne auf diesem ein Parkschild anbringen zu müssen?
Besten Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Elfriede
Hallo, könnt ihr einen Tipp geben, wo man Infos darüber bekommt, ob und ggf. warum nicht eine Stadt in einer Straße ein Halteverbot einrichten darf?
Es geht um eine Straße, in der beidseitig Parkplätze zw. Gehweg und Straße geschaffen sind, die jeweils durch kurze Bauminseln vorne und hinten begrenzt sind. Da jetzt aber zusätzlich auf der Straße beidseitig neben den Bauminseln geparkt wird, können Fahrzeuge die regulären Parkplätze nicht mehr ohne Schwierigkeiten verlassen oder sie überhaupt erst erreichen. Folge: Sie fahren auf dem Gehweg.
Weiß jemand, wo man etwas nachlesen kann, ob die Stadt auf der Straße Halteverbot einrichten kann?
Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es Richtlinien für Kommunen wo Halteverbote einzurichten sind? Haben Sie einen Tipp wo man diese evtl. finden könnte. Ich habe bald beruflich mit dem Thema zu tun und würde gerne erklären können warum ein Halteverbot eingerichtet wurde und nicht nur auf ein vorhandenes Schild verweisen.
Ich vertraue zwar auf die Richtigkeit, aber trotzdem eine Erklärung liefern zu können, ist gegenüber einem Betroffenen doch nur fair.
Ich danke Ihnen im voraus.
Hallo,
ich habe im eingeschränkten Halteverbot geparkt 290.1 und 290.2 sagt das Ordnungsamt.
Ich habe aber nicht auf der gekennzeichneten Straße geparkt sondern links in einem Nebenweg ohne Namen der als Zufahrt für Garagen genutzt wird. Meine Frage, gilt das noch als Zone?
Die Garagenbesitzer haben keine Sondererlaubnis. Wenn sie also vor ihrer Garage Parken stehen sie im Parverbot.
Danke für die Antwort
Hallo Manfred L.
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, weshalb Sie einen Anwalt mit Ihrem Fall betrauen müssten. Alternativ können Sie sich zur Klärung der Angelegenheit auch zunächst an das Ordnungsamt wenden.
– Die Redaktion