Halteverbotsschilder: Welche Verkehrszeichen für ein Halteverbot gibt es?

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Unterschiedliche Schilder und Verkehrszeichen geben Ge- und Verbote im Straßenverkehr vor. Schilder, die ein Halteverbot anzeigen, können an unterschiedlichen Stellen platziert werden. Doch wie sehen diese eigentlich aus? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie gegen die Vorgaben der Halteverbotsschilder verstoßen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Halteverbotsschilder

Was bedeutet ein Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen?

Wird ein absolutes Halteverbot per Schild angeordnet, zeigen die weißen Pfeile auf, in welche Richtung sich die Verbotszone ausdehnt. Bei zwei Pfeilen gilt das Halteverbot laut Verkehrszeichen in beide Richtungen.

Wie sieht das Schild „absolutes Halteverbot“ aus?

Dieses Verkehrszeichen zeigt einen Kreis, auf welchem ein rotes Kreuz zu sehen ist. Unsere Übersicht zeigt Ihnen alle Halteverbotsschilder.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie Halteverbotsschilder missachten?

Missachten Sie Halteverbotsschilder und stellen Ihren Wagen in der Nähe dieser ab, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Welche weiteren Sanktionen bei Halteverstößen drohen können, zeigt unsere Tabelle.

Im Video: Halteverbotsschilder erklärt

Alles Wissenswerte zu den Halteverbotsschildern erfahren Sie auch im Video.
Alles Wissenswerte zu den Halteverbotsschildern erfahren Sie auch im Video.

Was bedeuten die Halteverbotsschilder?

Halteverbote: Welche Zeichen das Halten grundsätzlich untersagen oder einschränken, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Halteverbote: Welche Zeichen das Halten grundsätzlich untersagen oder einschränken, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

In der Straßenverkehrsordnung werden unterschiedliche Regeln zum Halten und Parken mit bzw. von Kraftfahrzeugen definiert. So ist es zum Beispiel untersagt, den Wagen vor eine Feuerwehrzufahrt oder auf einen Radweg zu stellen.

Diese Regelungen gelten allgemeinverbindlich. Es kann allerdings auch an bestimmten anderen Stellen zu einem Halte- oder Parkverbot kommen. Ersteres wird dann durch Halteverbotsschilder definiert.

Dabei ist grundsätzlich zwischen einem eingeschränkten und einem uneingeschränkten Halteverbot zu unterscheiden. Im ersten Fall dürfen Sie das Kfz dort für maximal drei Minuten stehen lassen – Sie müssen allerdings im Wagen sitzen bleiben. Bei einem absoluten Halteverbot darf das Fahrzeug dort nicht stehen.

Wann endet das Halten und wo fängt das Parken an? Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen oder dieses länger als drei Minuten an einer Stelle steht, ist der Wagen geparkt.

Diese Halteverbot-Zeichen gibt es

Neben den allgemein bekannten Park- und Halteverboten, beispielsweise vor einer Feuerwehrzufahrt oder auf Radwegen, können diese auch durch Halteverbotsschilder angeordnet werden. Das Verkehrszeichen 283 gibt ein absolutes Halteverbot an. Beim Verkehrszeichen 286 handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot.

Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie die Halteverbotsschilder aussehen:

VerkehrszeichenBedeutung
Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot Absolutes Halteverbot
Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
Eingeschränktes Halteverbot
Verkehrszeichen 290-1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
Verkehrszeichen 290-2 Ende eines eingerschränkten Halteverbots für eine Zone Ende eines eingerschränkten Halteverbots für eine Zone

Gut zu wissen: Einige Halteverbotsschilder können durch Zusatzzeichen ergänzt werden und damit zum Beispiel einen Zeitraum festlegen, an welchem das Verbot zum Halten gilt.

Drohen Sanktionen, wenn Sie ein Schild zum Halteverbot ignorieren?

Da die Regeln zum Parken und Halten einen wichtigen Beitrag zu einem guten Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit leisten, werden Verstöße gegen diese Vorgaben als Ordnungswidrigkeiten gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Bußgelder im Zusammenhang mit der Missachtung von einem Halteverbot ausgesprochen werden können:

Halte­verstoßBuß­geldPkt.
unzu­lässi­ges Halten
an engen bzw. un­über­sich­tlichen Stellen
20 €
... mit Behin­derung35 €
unzu­lässiges Halten in zwei­ter Reihe55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Unfall100 €1
Nicht platz­sparendes Halten 10 €
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €
... mit Behin­derung30 €
unzu­lässiges Halten auf Schutz­streifen für Rad­ver­kehr55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Unfall100 €1
unzu­lässiges Halten auf Bus­sonder­fahr­streifen55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Unfall100 €
Halten im Bereich einer Feuerwehrzufahrt20 €
... mit Behin­derung eines Rettungs­fahr­zeugs im Ein­satz35 €

Wichtig: Wenn Sie ein Halteverbotsschild missachten und Ihr Kfz eine Behinderung darstellt, kann dieses auch abgeschleppt werden. Die Kosten dafür müssen Sie dann in vollem Umfang selbst zahlen.

Können Sie Schilder für ein Halteverbot für Ihren Umzug beantragen?

Das Schild für ein Halteverbot kann durch Zusatzzeichen ergänzt werden.
Das Schild für ein Halteverbot kann durch Zusatzzeichen ergänzt werden.

Gerade bei einem Umzug ist es wichtig, dass Sie das Kfz in der Nähe der Wohnung platzieren können. Ist es eigentlich möglich, dafür Halteverbotsschilder zu mieten? Grundsätzlich stellt das kein Problem dar.

Sie dürfen allerdings nicht einfach Schilder bestellen und diese aufstellen. Es ist vielmehr ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vonnöten. Die Antragstellung sollte spätestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Umzugstermin erfolgen.

Liegt eine entsprechende Genehmigung vor, können Sie bei diversen Firmen Halteverbotsschilder mieten. Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, ist diese Leistung häufig sogar schon im Preis inbegriffen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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