Die Umzugskartons sind gepackt, der Wagen für den Transport ist bestellt, doch in der vollgeparkten Straße ist am Tag des Umzugs kein Platz für das Fahrzeug? Um diesem Fall vorzubeugen, kann man beim zuständigen Amt eine Halteverbotszone beantragen und dazugehörige Halteverbotsschilder mieten.
FAQ: Halteverbot für den Umzug einrichten
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Ausnahmegenehmigungen zu Halteverboten erteilt werden. Prinzipiell kann jeder bei Vorliegen eines triftigen Grundes ein zeitweiliges Halteverbot beantragen.
Nein. Das Halteverbot darf keine Einschränkungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer mit sich bringen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Halteverbot bei einem Behindertenparkplatz errichten wollen.
Das ist nicht einheitlich geregelt. Häufig müssen Sie sich an das Ordnungsamt wenden, aber es ist auch möglich, dass das Straßenverkehrsamt, das Bürgeramt oder das Tiefbauamt zuständig ist.
Halteverbotszone einrichten – Umzug erleichtern
Inhalt
Wünschen Sie sich für Ihren Umzug einen möglichst reibungslosen Ablauf, sollten Sie gewährleisten, dass Ihr Transportfahrzeug zum Verladen Ihrer Habseligkeiten einen geeigneten Stellplatz in der Nähe der Wohnung hat. Gerade in Großstädten, in denen ohnehin Parkplatzmangel herrscht, ist das aber nicht garantiert.
Falls Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt haben, kann dieses Problem nicht nur lästig, sondern auch schnell sehr teuer werden: Das Unternehmen wird für die Stunden bezahlt, die der Umzug in Anspruch nimmt. Auch den Transportwagen mieten Sie im Zuge dessen stundenweise. Steht dieser nun weit von der Wohnung entfernt, dauert das Unterfangen natürlich wesentlich länger. Eine geeignete Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen, ist, eine Halteverbotszone für den Umzug einzurichten. Möglich ist dies, weil nach § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO Ausnahmegenehmigungen zu Halt- und Parkverboten erteilt werden können.
Was Sie für das Halteverbot beim Umzug beachten müssen
Eine Halteverbotszone sollte auf keinen Fall eigenmächtig errichtet werden – etwa durch das Blockieren von Parkplätzen durch Stühle und Seile oder ähnliche Konstruktionen. Andere Anwohner wären in einem solchen Fall rechtlich nicht dazu verpflichtet, Ihr eigenmächtig errichtetes Halteverbot zu beachten. Vielmehr noch könnten Sie für dieses Verhalten vom Ordnungsamt oder von der Polizei belangt werden. Kommt es aufgrund der Konstruktion zu einem Unfall, haften Sie in voller Höhe – Ihre Versicherung könnte die Leistung wegen Fahrlässigkeit zudem verweigern.
Ein Umzug rechtfertigt kein Halteverbot, wenn dessen zeitweilige Einrichtung bestimmte Einschränkungen mit sich bringen würde: So darf es etwa nicht im Bereich eines absoluten Halteverbotes errichtet werden. Auch vor Einfahrten und bei Behindertenparkplätzen können Sie keine mobilen Halteverbotsschilder aufstellen. Werfen Sie daher vor der Antragstellung einen genauen Blick auf den geplanten Bereich.
Antrag auf Genehmigung der Halteverbotszone: Formalitäten und Gebühren
Welche Behörde zuständig ist, ist nicht in jeder Stadt einheitlich geregelt. Ansprechpartner sind häufig die Ordnungsämter, aber gerade in größeren Städten können auch das Straßenverkehrsamt, das Bürgeramt oder das Tiefbauamt zuständig sein, wenn Sie ein Halteverbot bestellen wollen.
Der Antrag muss folgende Angaben zur Person des Antragstellers und zum gewünschten Halteverbot für den Umzug enthalten:
- Vor- und Zuname
- Wohn- und Rechnungsanschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht bei Antragstellung für Dritte
- Zweck des beantragten Halteverbots
- Zeitraum des Halteverbots
- Adresse des Halteverbots
- Benötigte Abmessungen des Halteverbots
- Autokennzeichen und zulässiges Gesamtgewicht des Transportfahrzeugs
Den Antrag sollten Sie rechtzeitig einreichen – Sie können mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen rechnen. Auch hier gilt jedoch: Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Informieren Sie sich daher über die voraussichtliche Bearbeitungszeit in Ihrer Stadt und berücksichtigen Sie Wartezeiten für Termine in einzelnen Ämtern.
Die Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Sie ein Halteverbot beantragen, fallen ebenfalls unterschiedlich hoch aus. Sie richten sich nach der Größe des gewünschten Halteverbots und nach der Dauer, die es bestehen soll. Das Beantragen der behördlichen Genehmigung ist ebenso mit Gebühren verbunden wie die Leihe der Halteverbotsschilder. In Großstädten wie Düsseldorf oder Berlin müssen Sie mit einer Gebühr von etwa 30 bis 40 Euro für die Antragstellung bei der Behörde rechnen. Die entsprechenden Schilder sind für etwa 60 Euro zu leihen.
Offizielle Halteverbotsschilder für den Umzug sind verpflichtend
Um Ihre genehmigte Halteverbotszone zu kennzeichnen, müssen Sie StVO-konforme Halteverbotsschilder aufstellen. Für die Erteilung sogenannter mobiler Verkehrszeichen sind in der Regel die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zuständig. Viele Städte vermieten aber selbst keine Halteverbotsschilder – in diesem Fall müssen diese über externe Firmen bezogen werden, die sich auf dieses Angebot spezialisiert haben.
Es steht Ihnen zudem frei, ein solches Unternehmen zu beauftragen, das Halteverbot für Ihren Umzug zu beantragen. Ein mobiles Halteverbot ist in diesem Fall im Service inbegriffen.
Wird der Umzug durch ein Umzugsunternehmen durchgeführt, wird das Halteverbot für den Umzug häufig bereits durch dieses beantragt. Die zugehörigen Schilder erhalten Sie ebenfalls über das Unternehmen. Zuvor sollte jedoch geklärt werden, ob das Angebot der Firma diese Leistung umfasst.
Drei volle Tage vor dem Umzug muss das Halteverbot durch Schilder angekündigt werden, um rechtswirksam zu sein. Der Tag des Umzugs selbst zählt folglich nicht zu dieser Frist. Nach dem Umzug sind die Schilder zügig wieder zu entfernen.
Anwohner ignorieren die Parkverbotsschilder für Ihren Umzug?
Ein temporäres Halteverbot bei einem Umzug einzurichten, sollte andere Anwohner davon abhalten, den benötigten Parkplatz für Ihr Transportfahrzeug zu belegen. Durch das rechtzeitige Aufstellen der entsprechenden Schilder wird den Personen, die ihr Fahrzeug auf Ihrer Fläche abgestellt haben, ein Zeitraum von drei Tagen eingeräumt, dieses zu entfernen.
Sollte dennoch jemand den Umstand ignorieren, dass das Parkverbot für Ihren Umzug behördlich genehmigt wurde, können Sie das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen. Durch diese wird das Fahrzeug gegebenenfalls abgeschleppt. Wichtig ist hierbei, dass Sie die behördliche Anordnung und das Aufstellungsprotokoll vor Ort haben, denn ohne diese Formulare können weder Ordnungsamt noch Polizei tätig werden.
Danke für den Tipp, dass man das Halteverbot drei volle Tage vor dem Umzug ankündigen muss, um rechtswirksam zu sein. Ich muss auch ein Halteverbot ankündigen. Dafür wende ich mich die Tage noch an einen Ansprechpartner, der den Verkehr sichern lässt.