Wesentliches Ziel der StVO-Novelle im Jahre 2020 war, den Verkehr insbesondere für Fahrradfahrer sicherer zu machen. Im Rahmen dessen wurden auch neue Verkehrsregeln und Bußgelder eingeführt. Eine besonders große Gefahr für Radfahrer sind dabei unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge, die Radwege und Schutzstreifen blockieren. Unter anderem ist es auch deshalb mittlerweile nicht mehr gestattet, auf Radwegen und Schutzstreifen für den Radverkehr zu halten. Doch wie hoch können die Sanktionen ausfallen, wenn Sie doch einmal mit einem Kfz halten auf einem Fahrradweg?
FAQ: Halten auf dem Radweg
Ja. Kfz-Fahrer dürfen auf Radwegen und Schutzstreifen für den Radverkehr weder halten noch parken.
Halten Sie verbotswidrig auf einem Radweg, kann das ein Bußgeld zwischen 50 und 90 Euro nach sich ziehen. Das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen kann hingegen zu strengeren Sanktionen und sogar einem Punkt in Flensburg führen. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Tabelle.
Während Radwege in der Regel von den Fahrstreifen getrennt sind (etwa als Teil des Bürgersteigs), handelt es sich bei Schutzstreifen um einen Bestandteil der Fahrbahn. Fahrradschutzstreifen sind dabei durch eine gestrichelte Linie von den restlichen Spuren getrennt. Näheres zur Unterscheidung lesen Sie hier.
Bußgeldkatalog: Unzulässiges Halten auf einem Radweg oder Schutzstreifen für Radfahrer
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Halten auf einem Radweg | 50 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... mit Gefährdung | 70 € | |
... mit Unfallfolge | 90 € | |
Halten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg | 50 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... mit Gefährdung | 70 € | |
... mit Unfallfolge | 90 € | |
Halten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
Bußgeldrechner: Halte- und Parkverstöße
Wie hoch ist das Bußgeld fürs verbotswidrige Halten auf einem Fahrradweg?
Inhalt
Wie bereits angemerkt, ist das Halten auf einem Radweg untersagt. Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob dieser beschildert ist oder nicht. Für das verbotswidrige Halten auf einem Radweg kann ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. Dies kann auf bis zu 90 Euro steigen, wenn Sie durch die Zuwiderhandlung andere behindern, gefährden oder gar einen Unfall auslösen. Dasselbe gilt auch, wenn Sie auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg halten. Ein Punkt ist in diesen Fällen hingegen nicht vorgesehen.
Teurer kann das Parken auf einem Radweg ausfallen. Hier liegt das Bußgeld schon bei mindestens 55 Euro. Beachten Sie dabei, dass die Grenze zwischen Halten und Parken schnell erreicht sein kann: Sobald Sie ihr Fahrzeug verlassen und nicht mehr unmittelbar darauf zugreifen oder halten Sie bereits länger als drei Minuten, so handelt es sich per Definition um einen Parkvorgang.
Auch beim Halten auf einem Fahrradschutzstreifen beträgt das Bußgeld mindestens 55 Euro. Sobald Sie dabei andere behindern, gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, kommt zusätzlich ein Punkt in Flensburg hinzu. In den letzten drei Fällen handelt es sich zudem um einen B-Verstoß. Das bedeutet: Wenn Sie verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für Radfahrer halten und sich noch in der Probezeit befinden, kann der Verstoß auch Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen. Ausschlaggebend dabei ist, um den wievielten B-Verstoß es sich im jeweiligen Einzelfall handelt.
Es kann also einen wesentlichen Unterschied machen, ob Sie nun verbotswidrig auf einem Fahrradweg oder einem Fahrradschutzstreifen halten. Doch wie genau erkennen Sie eigentlich den Unterschied?
Worin unterscheiden sich Radwege, Schutzstreifen für Radfahrer und Radfahrstreifen?
In Deutschlands Straßenverkehr gibt es unterschiedliche Radverkehrsanlagen. Die richtige Unterscheidung zu treffen, ist dabei nicht leicht. Im Folgenden ein kurzer Blick auf die Unterschiede der drei wichtigsten Einrichtungen:
- Radweg:
- Baulich von der Fahrbahn getrennte Radverkehrsanlage, die zum Beispiel neben einem Gehweg durch eindeutige Markierungen vom Fußgängerbereich abgegrenzt sind
- Die verpflichtende Benutzung für Radfahrer besteht dann, wenn der Radweg durch Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist
- Schutzstreifen:
- Kein eigener Fahrstreifen, sondern Bestandteil der Fahrbahn, der durch eine gestrichelte Linie vom Kraftfahrzeugverkehr abgehoben ist
- Darf bei Bedarf kurz mit einem Kfz befahren werden, sofern der Radverkehr dadurch nicht gefährdet wird (z. B. wenn dem Gegenverkehr ausgewichen werden muss)
- Fahrzeuge, die auf einem Schutzstreifen fahrende Radfahrer überholen wollen, müssen zu diesen 1,5 Meter Seitenabstand einhalten
- Radfahrstreifen:
- Sonderfahrstreifen für Radfahrer, der durch eine durchgezogene Linie von den anderen Fahrspuren auf der Straße abgegrenzt sind
- Als Sonderweg gelten die Vorgaben zum Mindestabstand beim Vorbeifahren streng genommen nicht, jedoch ist dennoch ausreichend Sicherheitsabstand einzuhalten (Grundlage Rücksichtnahmegebot und Gefährdungsverbot)
- Hier ist nicht nur Parken oder Halten wie bei Radweg & Co untersagt, sondern das Befahren des Sonderfahrstreifens ist für Kfz generell unzulässig (Ausnahme: Überfahren beim Abbiegen oder Einparken unter besonderer Vorsicht)