Gerade in größeren Städten ist es oft schwierig, einen Stellplatz für das Fahrzeug zu finden. Wer nur kurz ein Paket wegbringen oder einen kleinen Einkauf tätigen möchte, hält daher oft in zweiter Reihe und lässt den Beifahrer schnell aussteigen, um diese Dinge zu erledigen. Doch wann ist das Halten in zweiter Reihe überhaupt erlaubt? Dieser Frage geht unser Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Halten in zweiter Reihe: Mögliche Bußgelder
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Unerlaubt in zweiter Reihe gehalten | 55 | |
- mit Behinderung | 70 | 1 |
- mit Gefährdung | 80 | 1 |
- mit Sachbeschädigung | 100 | 1 |
FAQ: Halten in zweiter Reihe
Mit dem Begriff „Halten in zweiter Reihe“ ist gemeint, dass sich ein Kfz auf dem jeweiligen Fahrstreifen neben parkende Autos stellt.
Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrem Kfz in zweiter Reihe halten. Allerdings ist das nur erlaubt, wenn Sie dadurch niemanden behindern. Das Parken in zweiter Reihe ist hingegen verboten und kann mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Halten Sie zweiter Reihe, obwohl es verboten ist, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Welche Sanktionen drohen, wenn es zusätzlich zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall gekommen ist, lesen Sie hier.
In § 35 der StVO werden für einige Verkehrsteilnehmer Sonderrechte definiert. Demnach dürfen unter anderem Postfahrzeuge, Polizisten, die Feuerwehr sowie Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität in zweiter Reihe halten.
Kurz & Knapp im Video: Halten und Parken in zweiter Reihe
Parken und Halten in zweiter Reihe
Inhalt
In vielen Städten sollen sind Halte- und Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge knapp bemessen. Die meisten Kraftfahrer wissen nur zu gut, wie lange sie suchen müssen, bis sie einen Platz gefunden haben. Deswegen ist vielerorts das Halten in zweiter Reihe verbreitet.
Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Sie Ihr Fahrzeug kurz in zweiter Reihe zum Stehen bringen, um etwa Personen ein- und aussteigen zu lassen oder zum Be- bzw. Entladen. Das gilt allerdings nur, sofern Sie dadurch keinen Radweg blockieren oder auf eine andere Art eine Behinderung für die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellen.
Das Parken in zweiter Reihe ist hingegen grundsätzlich verboten. Das Fahrzeug gilt ab dem Moment als geparkt, in welchem Sie es verlassen und sich davon entfernen. Wie schon erwähnt, ist das kurze Be- und Entladen von dieser Regelung nicht betroffen.
Gut zu wissen: Wann wird ein Halten in zweiter Reihe eigentlich zum Parken? Lassen Sie das Fahrzeug dort länger als drei Minuten stehen, gilt es als geparkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich selbst noch im Wagen befinden oder nicht.
Halten in zweiter Reihe: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Wie erwähnt, ist es nur erlaubt, in zweiter Reihe zu halten, wenn dadurch niemand behindert wird oder wenn es kein allgemeines Halteverbot an dieser Stelle gibt. Ist ein solches vorhanden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie das Fahrzeug dort zum Stehen bringen.
Und seit dem 9.11.2021 kann das richtig teuer werden. Zu diesem Datum trat nach langem Hin und Her die StVO-Novelle in Kraft. Statt 15 Euro kostet das Halten in zweiter Reihe nunmehr satte 55 Euro.
Wie sich diese Sanktionen bei einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen können, zeigt Ihnen unsere Tabelle zu Beginn des Ratgebers.
Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe halten?
Es gibt einige Fahrzeuge bzw. Berufsgruppen, die im Straßenverkehr Sonderrechte genießen. Dazu gehören die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst.
Befinden sich diese Fahrzeuge im Einsatz, ist es ihnen grundsätzlich erlaubt, in zweiter Reihe zu halten. In § 35 Absatz 7 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind weitere Berufsgruppen definiert, für welche bei der Ausübung ihrer Arbeit Sonderrechte gelten:
Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.