Geht es um Verkehrszeichen im deutschen Straßenverkehr, müssen damit nicht automatisch Straßenschilder gemeint sein. Zum Teil kann es sich dabei auch um Markierungen auf der Straße handeln, die eine bestimmte Verhaltensweise vorschreiben. Zu Letzteren gehört auch die Haltelinie. In diesem Ratgeber erklären wir, worin der Unterschied zwischen Haltelinie und Sichtlinie besteht und welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog auf Sie zukommen, wenn Sie sich einen Haltelinienverstoß leisten.
Bußgeldtabelle: Verstöße an der Haltelinie
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie haben nicht an der Haltelinie gehalten (Zeichen 294) | 10 € | |
Sie haben trotz roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten (Zeichen 294) und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 70 € | 1 |
Sie haben trotz roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten (Zeichen 294) und dadurch einen Unfall verursacht | 85 € | 1 |
Im Video: Infos rund um den Haltelinienverstoß
FAQ: Haltelinie und Sichtlinie
Die Haltelinie wird in Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Zeichen 294 erwähnt. Dabei handelt es sich um eine weiße durchgezogene Linie auf der Straße. Kraftfahrer sind dazu verpflichtet, an dieser Linie anzuhalten.
Im Gegensatz zur Haltelinie ist die Sichtlinie nicht auf der Straße aufgemalt und gilt dementsprechend auch nicht als Verkehrszeichen. Vielmehr ist damit der Bereich gemeint, ab dem Sie die Straße, in die Sie einfahren möchten, ausreichend überblicken können. Können Sie die Straße, Einmündung oder Kreuzung von der Haltelinie aus nicht einsehen, müssen Sie an der Sichtlinie erneut anhalten, bevor Sie weiterfahren.
Haben Sie nicht an der Haltelinie angehalten, müssen Sie laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Wenn Sie hingegen trotz roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, müssen Sie sich auf 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Ereignete sich in dieser Situation sogar ein Unfall, liegt das Bußgeld bei 85 Euro. Auch hier wird ein Punkt fällig.
Was besagt die StVO zu Haltelinie und Sichtlinie?
Wo bezüglich Haltelinie und Sichtlinie der Unterschied liegt, wird aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) deutlich. Dort ist die Haltelinie als Zeichen 294 aufgeführt. Es handelt sich dabei um eine weiße durchgezogene Linie auf der Fahrbahn, an der das folgende Verhalten vorgeschrieben ist:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.“
Demzufolge liegt der Unterschied zwischen Haltelinie und Sichtlinie darin, dass es sich bei Ersterer um eine tatsächliche Linie auf der Straße handelt, wohingegen Letztere eine gedachte Linie ist, ab der Sie die Straße ausreichend überblicken können. Können Sie an der Haltelinie nicht genug sehen, müssen Sie also an der Sichtlinie erneut anhalten.
Darüber hinaus finden sich auch in Bezug auf das Verhalten an einem Stoppschild Infos zu Haltelinie und Sichtlinie in der StVO. Das Schild wird in Anlage 2 als Zeichen 206 erwähnt. Dazu heißt es unter der Nummer 3:
Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.“
Befindet sich also an einem Stoppschild keine Haltelinie, ist die Sichtlinie zu nutzen, um anzuhalten, bevor Sie in die Kreuzung oder Einmündung einfahren.
Was geschieht bei Verstößen an Haltelinie bzw. Sichtlinie?
Wenn Sie als Kraftfahrer an einer Haltelinie oder einer Sichtlinie nicht anhalten, obwohl dies vorgeschrieben war, können zunächst einmal 10 Euro auf Sie zukommen.
Geschah das Ganze allerdings trotz roter Ampel und Sie haben dadurch obendrein andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erwarten Sie 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ereignete sich in dieser Situation durch Ihr Fehlverhalten sogar ein Unfall, steigt das Bußgeld auf 85 Euro an. Auch hier landet ein Punkt auf Ihrem Konto in Flensburg.