Hagelschaden am Auto: Wann zahlt die Versicherung?

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Hagelkörner sind der Schrecken eines jeden Autobesitzers, können doch diese kleinen Klumpen aus Eis innerhalb kürzester Zeit einen großen Schaden am Fahrzeug anrichten. Das Unwetter-Phänomen tritt insbesondere im Sommer auf und geht meist mit starken Gewittern und Sturm einher. Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zeigen auch: Die Zahl der Hagelschäden steigt von Jahr zu Jahr. Bis 2070 wird eine Steigerung um bis zu 30 Prozent vorhergesagt.

FAQ: Hagelschaden

Was ist nach einem Hagelschaden zu tun?

Nach einem Hagelschaden muss dies der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Es muss von einem Gutachter der Versicherung festgestellt werden, ob sich eine Reparatur lohnt. Dies ist vom Ausmaß der Schäden abhängig.

Welche Versicherung zahlt bei einem Hagelschaden?

Die Haftpflichtversicherung kommt bei einem Hagelschaden nicht für die Schäden auf, Teil- und Vollkaskoversicherung hingegen übernehmen die Kosten für die Reparatur. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn durch Hagel ein Totalschaden vorliegt?

Wäre eine Reparatur teurer das Fahrzeug, wird dem Betroffenen der sogenannte Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Autos und der Selbstbeteiligung erstattet.

Hagelschadenreparatur: Das müssen Sie wissen

Geraten Sie in einen Sturm mit Hagel, sollten Sie das Auto schnell in Sicherheit bringen – sonst droht ein Hagelschaden.
Geraten Sie in einen Sturm mit Hagel, sollten Sie das Auto schnell in Sicherheit bringen – sonst droht ein Hagelschaden.

Wie entsteht Hagel überhaupt?

Wenn Sie solche Wolken sehen, ist ein Hagelschaden am Auto gar nicht so unwahrscheinlich.
Wenn Sie solche Wolken sehen, ist ein Hagelschaden am Auto gar nicht so unwahrscheinlich.

Hagel ist eine relativ selten auftretende Form von Niederschlag, der in den höheren Luftschichten von bis zu 11 Kilometern entsteht. Winzige Wassertropfen kondensieren und bilden hohe, wasserreiche Wolken, in denen starke Auf- und Abwinde herrschen.

Manchmal gefrieren die Wassertropfen auch zu Eiskristallen. Das geschieht, wenn die Atmosphäre besonders kalt ist oder heftige Turbulenzen herrschen. Starke Aufwinde treiben die Regentropfen in die Höhe, wo sie aufgrund der viel niedrigeren Temperaturen zu Eis gefrieren.

Fallen diese gefrorenen Tropfen herab, lagern sich erneut Wassertröpfchen an, die auch gefrieren, wenn die kleinen Eiskörnchen erneut in höhere Regionen geschleudert werden. So wächst die Eisschicht immer weiter. Irgendwann sind die Körner zu schwer geworden und hageln auf die Erde – wo sie möglicherweise einen Hagelschaden an Ihrem Auto hinterlassen und hohe Kosten verursachen.

Was ist nach einem Hagelschauer zu tun?

Hagelkörner haben mindestens einen Durchmesser von 0,5 Zentimetern, können aber auch Ausmaße annehmen, die mit Tennisbällen vergleichbar sind. Kein Wunder also, dass Hagelschäden am Auto auch ganz unterschiedlich aussehen können: von wenigen kleinen Dellen auf der Motorhaube bis hin zu gravierenden Lackschäden und tiefen Beulen auf der gesamten Oberfläche sowie großen Rissen in der Windschutzscheibe. Im schlimmsten Fall droht ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden wird ausgegangen, wenn die Kosten für die Reparatur den Wert für eine Wiederbeschaffung des Fahrzeugs übersteigen würden.

Ob sich die Reparatur von einem Hagelschaden tatsächlich lohnt, kann ein Gutachter ermitteln. Dieser wird von Ihrem Versicherer gestellt. Doch im Vorfeld müssen Sie den Schaden natürlich erst einmal melden – und zwar so schnell wie möglich, damit noch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Unwetter und Schaden erkennbar ist.

Hagelschaden – welche Versicherung zahlt?

In der Regel zahlt die Teilkasko bei einem Hagelschaden.
In der Regel zahlt die Teilkasko bei einem Hagelschaden.

Grundsätzlich müssen Sie wissen: Lassen Sie einen Hagelschaden reparieren, werden die Kosten nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen!

Dieser gesetzlich vorgeschriebene Basisschutz kommt nur bei von Ihnen verursachten Schäden am Eigentum von Dritten auf, jedoch nicht bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Der richtige Ansprechpartner im Zusammenhang mit einem Hagelschaden ist die Teilkasko: Sie übernimmt prinzipiell sämtliche Kosten, die anfallen, um den Hagelschaden zu beseitigen.

Hagel, aber auch Blitzeinschläge, Überflutungen und Stürme sind Naturkatastrophen, die man rechtlich gesehen Ereignissen höherer Gewalt zuordnen kann. Charakteristisch für Ereignisse dieser Art ist, dass sie von außen kommen und nicht oder kaum vorhersehbar sind. Dazu kommt, dass der Versicherungsnehmer trotz äußerster Sorgfalt einen damit einhergehenden Schadensfall nicht abwenden kann.

Übrigens: Einen Hagelschaden übernimmt die Vollkasko genauso wie die Teilkasko. Die Teilkasko springt ja bei Schäden durch äußere Einflüsse ein, die Vollkasko bietet darüber hinaus noch einen zusätzlichen Schutz bei selbstverschuldeten Einbußen.

Mögliche Kosten bei einem Hagelschaden

Beim Hagelschaden können die Kosten gut und gerne so hoch sein, dass es nicht mehr wirtschaftlich wäre, das Auto mit Hagelschaden reparieren zu lassen. Das heißt natürlich nicht, dass Ihnen nichts anderes übrig bleibt, als den Hagelschaden selbst zu reparieren. Wenn ein Totalschaden vorliegt – also wenn die Reparatur teurer würde als das komplette Auto – wird Ihnen der sogenannte „Wiederbeschaffungswert“ abzüglich des Restwertes des Wagens (und der Selbstbeteiligung) erstattet.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der aufgewendet werden muss, um auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug in einem ähnlichen Zustand und mit vergleichbaren Ausstattungsmerkmalen zu erwerben.

Folgendes Beispiel soll das Ganze noch einmal veranschaulichen: Die Hagelschaden-Reparatur bzw. die Kosten dafür belaufen sich theoretisch auf 9.000 Euro. Der Wiederbeschaffungswert beträgt allerdings lediglich 8.000 Euro, der Restwert 6.000 Euro. Der Geschädigte hat in diesem Fall nur den Anspruch, die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt zu bekommen, also 2.000 Euro.

„Dellenkino“ – oder: Wenn der Gutachter kommt

Ein Experte kann Autos mit möglichem Hagelschaden professionell begutachten.
Ein Experte kann Autos mit möglichem Hagelschaden professionell begutachten.

Nachdem der Fahrzeughalter den Hagelschaden seiner Auto-Versicherung gemeldet hat, muss aber erst einmal durch einen Gutachter festgestellt werden, wie hoch die Reparaturkosten wahrscheinlich sein werden. Dazu vereinbart der von der KFZ-Versicherung beauftragte Gutachter einen Termin mit dem Geschädigten.

Oft werden dazu auch Sammeltermine vergeben, denn meist sind in einer Region gleich mehrere Autos einem Hagelschaden zum Opfer gefallen. Scherzhaft wird das in der Branche auch als „Dellenkino“ bezeichnet – für den betroffenen Autobesitzer ist das Ganze wahrscheinlich weniger witzig.

Doch nur ein Gutachter kann zuverlässig feststellen, welches Ausmaß der Hagelschaden wirklich hat. Um dem Fachmann seine Arbeit zu erleichtern, sollten Sie im Vorfeld folgende Tipps beherzigen:

  • Dellen und Beulen sind leichter zu erkennen, wenn der Wagen vorher in der Waschanlage war.
  • Um die Schadenssuche zu beschleunigen, können Sie alle Schäden, die Sie bereits entdeckt haben, markieren. Das klappt zum Beispiel ganz wunderbar mit Haftnotizzetteln.
  • Als Hilfestellung bieten manche Versicherungen sogenannte Dellenkarten an, mit denen Sie Ihr Auto Stück für Stück auf Dellen und Beulen untersuchen können.

Aber nur ein Gutachter kann mithilfe spezieller Beleuchtungstechniken auch schwer erkennbare Schäden in der KFZ-Oberfläche sichtbar machen.

Wie geht es dann weiter? Der von der Versicherung bestellte Experte kalkuliert nun den Schaden und übermittelt sein Gutachten an den Auftraggeber, also Ihre Versicherung. Der Versicherungsnehmer erhält ebenfalls ein Exemplar, mit dem er sich dann, was den Hagelschaden anbelangt, an eine Werkstatt wenden kann.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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