Egal, ob auf der Autobahn oder im Stadtverkehr: Stau und zähfließender Verkehr können Fahrern schnell den letzten Nerv rauben. Während Kfz-Führern auf der Autobahn in der Regel nichts anderes übrig bleibt, als auf die Auflösung des Staus zu warten, bietet die Stadt häufig auch die Möglichkeit, auf weniger befahrene Nebenstraßen auszuweichen, um vielleicht dort schneller voranzukommen. Doch beim Manövrieren im Verkehr ist besondere Vorsicht gefragt, wie ein Urteil zur Haftung beim Überholen auf der Gegenfahrbahn belegt (Landgericht Saarbrücken, Az.: 14 O 182/16).
Fahrer müssen beim Überholen jederzeit bremsbereit sein
Ein Autofahrer näherte sich dem Ende eines Staus. Diesen wollte er umfahren und überholte die vor ihm stehende Fahrzeugkolonne, um eine links liegende Nebenstraße zu erreichen. Zum Überholen nutzte er die Gegenfahrbahn. Dann fuhr aus einer rechts liegenden Seitenstraße ein Fahrzeug auf die Fahrbahn. Der Überholende konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kam zum Unfall.
Zwar war der Überholende auf der Vorfahrtstraße unterwegs und der Einbiegende hätte ihm Vorfahrt gewähren müssen. Allerdings entschied das Landgericht Saarbrücken zur Haftung, dass beim Überholen auf der Gegenfahrbahn besondere Vorsicht nötig ist. Der Autofahrer hätte so langsam fahren müssen, dass er bei plötzlich auftauchenden Fahrzeugen noch rechtzeitig hätte bremsen können.
Das ist beim Überholen zu beachten
Das Urteil zur Haftung beim Überholen auf der Gegenfahrbahn zeigt: Das Vorbeifahren an anderen Fahrzeugen erfordert besondere Vorsicht.
Unter anderem dürfen Sie nicht überholen, wenn:
- andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert oder gefährdet werden,
- Sie nicht deutlich schneller fahren können als der zu Überholende,
- die Verkehrslage unklar ist und
- kein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden kann.
Die folgende Tabelle zeigt, wie Verstöße beim Überholen laut Bußgeldkatalog geahndet werden:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholen im Überholverbot | 70 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 300 € | 2 | 1 Monat |
Seitenabstand beim Überholen nicht eingehalten | 30 € | ||
… bei unklarer Verkehrslage/mit Behinderung | 100 € | 1 | |
Nach dem Überholen den Überholten beim Einscheren behindert | 20 € | ||
Geschwindigkeit beim Überholtwerden erhöht | 30 € | ||
Zum Überholen ausgeschert und dadurch den Verkehr behindert | 80 € | 1 | |
Rechts überholen innerorts | 30 € | ||
… mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Rechts überholen außerorts | 100 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 120 € | 1 | |
… mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 |
Bildnachweise: fotolia.com/© xy, fotolia.com/© Shutter81