Der Bußgeldkatalog sieht unterschiedliche Strafen für Ordnungswidrigkeiten vor. Das Fahrverbot trifft den Verkehrssünder meist hart. Kann der Betroffene nicht auf den Führerschein verzichten, ist zu prüfen, ob ein Härtefall bezogen auf das Fahrverbot vorliegt.
Härtefall beim Fahrverbot
Ein Härtefall bezüglich des Fahrverbots kommt zum Beispiel in Betracht, wenn der Betroffene beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.
Wird bei einem „Ersttäter“ festgestellt, dass ein Fahrverbot eine besondere Härte darstellen würde, kann die Sanktion ggf. in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Mehr hierzu erfahren Sie hier.
Ob ein Härtefall anerkannt wird, legt stets ein Richter in einem entsprechenden Verfahren fest. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Wann liegt bezogen auf das Fahrverbot ein Härtefall vor?
Inhalt
Obwohl viele Menschen auf ihren Führerschein angewiesen sind, kommt es immer wieder zu Missachtungen der Regeln gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO). Handelt es sich im schwerwiegende Verstöße oder beharrliche Pflichtverletzungen, folgt ein Fahrverbot.
Als Härtefall werden diese Sanktionen von vielen Verkehrsteilnehmern eingestuft, mindert es doch die Mobilität und Flexibilität des Betroffenen für bis zu drei Monate. Daher versuchen viele, das Fahrverbot zu umgehen bzw. in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Hört sich in der Theorie erst einmal ganz gut an, doch funktioniert das auch in der Praxis? Wird ein tatsächlich vorliegender Härtefall beim Fahrverbot anerkannt, kann die Strafe tatsächlich umgewandelt werden.
Sie können einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn es sich beim Fahrverbot um einen Härtefall handelt. Allerdings kann die Bußgeldstelle diesem nicht einfach stattgeben, es bedarf einer richterlichen Entscheidung.
Wie Sie einen Härtefall beim Fahrverbot begründen können
Nun stellt sich natürlich die Frage, wann ein Härtefall beim Fahrverbot überhaupt anerkannt werden kann. Letztendlich liegt dies natürlich immer im Ermessen des Richters, allerdings lassen sich einige Fälle ableiten, in denen eine Umwandlung vom Fahrverbot zumindest wahrscheinlich erscheint.
Grundsätzlich soll das Fahrverbot als verkehrspädagogische Maßnahme dienen. Da ihm eine grobe Regelmissachtung vorausgegangen ist, soll der Betroffene die führerscheinfreie Zeit nutzen, um über sein Verhalten nachzudenken.
Dabei soll eine Sensibilisierung für die allgemeinen Verkehrsregeln und die Verkehrssicherheit geschaffen werden. Nach der Bedenkzeit soll dann eine pflichtbewusste Fahrweise an den Tag gelegt werden.
Bei einem Härtefall bezogen aufs Fahrverbot kann von dieser Maßnahme allerdings abgesehen werden. Ein solcher kann vorliegen, wenn es sich beispielsweise um einen Menschen handelt, der beruflich auf sein Kfz angewiesen ist.
Taxi- oder Lkw-Fahrer sind in besonderem Maße vom Führerschein abhängig. Ein Fahrverbot kann dann nicht selten mit einem erheblichen Verdienstausfall einhergehen. Daher würde der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis in diesem Falle die wirtschaftliche Existenz stark gefährden.
Weiterhin sind Fälle bekannt, in denen ein Härtefall beim Fahrverbot anerkannt wurde, weil die betroffene Person das Kfz brauchte, um die Pflege eines Angehörigen zu gewährleisten. Es kann sich also auch aus individuellen Einzelfällen ergeben, dass bei einem Fahrverbot durch das Gericht ein Härtefall anerkannt und von diesem unter Zahlung einer höheren Geldbuße abgesehen wird.
Erfolgschancen beim Härtefall durch Fahrverbot
Nicht jedem Antrag auf einen Härtefall beim Fahrverbot wird zugestimmt. Es kommt immer auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an. Wichtig ist, dass Sie den Richter davon überzeugen, dass der temporäre Führerscheinentzug unzumutbare Einschränkungen für Sie mit sich bringt.
Daher ist eine gute Argumentation das A und O. Wird diese überzeugend vorgetragen, steigert dies Ihre Chancen, dass ein Härtefall bezogen aufs Fahrverbot anerkannt wird, enorm.