Ein Zusammenstoß mit Wild ist besonders in ländlichen Gebieten nichts Ungewöhnliches. Da es dennoch für viele Fahrzeugführer nicht alltäglich ist, dass ein Tier an einem Unfall beteiligt ist, kommen im Nachhinein einige Fragen auf. Welche Versicherung kommt bei einem Wildunfall für den Schaden auf? Spielt es dabei eine Rolle, um welche Art von Wild es sich handelt? All das erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Versicherung bei Haarwild-Unfall
Zum Haarwild gehören gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes Schwarzwild, Rotwild, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Hasen, Füchse, Marder und Dachse.
Kommt es bei plötzlichem Wildwechsel zu einem Unfall mit Haarwild, sollten Sie stets den zuständigen Jagdpächter oder die Polizei hierüber informieren. Sie erhalten anschließend eine Wildunfallbescheinigung, die Sie bei der Versicherung einreichen können.
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch einen Wildunfall mit Haarwild nicht ab. Teil- und Vollkaskoversicherung übernehmen hingegen die Kosten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Unfall mit Haarwild: Was muss beachtet werden?
Inhalt
Besonders auf Straßen mit regem Wildwechsel besteht für Fahrzeugführer ein erhöhtes Risiko, dass ein Unfall mit Tieren passiert, die in jenem Moment die Straße überqueren. Besonders auf Strecken, die durch den Wald führen, während der Dämmerung oder nachts ist die Gefahr einer Kollision erhöht.
Ein Wildunfall ist eine ganz besondere Art von Unfall. Oft wissen Betroffene nach einem Unfall mit Fuchs, Wildschwein oder Reh nicht, was bezüglich Schadensabwicklung nun auf sie zukommt und fragen sich, ob ihre Versicherung bei einem Haarwild-Unfall für den Schaden aufkommt.
Welche Bedingungen gelten für die Kostenübernahme durch die Versicherung bei einem Haarwild-Unfall?
Die Kostenregulierung durch die Versicherung bei einem Haarwild-Unfall ist an gewisse Bedingungen gebunden. So spielt es eine Rolle, dass das Tier plötzlich auf die Fahrbahn gelaufen ist und das Auftauchen des Tieres für den Fahrzeugführer trotz vorheriger Umsichtigkeit nicht ersichtlich war.
Überlebt das Tier und entfernt sich vom Unfallort, sollte die Polizei und gegebenenfalls der zuständige Förster verständigt werden.
Durch das Gutachten, das den Zusammenstoß mit einem Wildtier nachweist, können Sie bei der Versicherung den Anspruch auf Kostenübernahme für am Fahrzeug entstandene Schäden geltend machen.
Unfall mit Haarwild: Wann die Versicherung nicht einspringt
Damit die Kosten von der Versicherung bei einem Haarwild-Unfall übernommen werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So darf beispielsweise kein Ausweich- oder Bremsmanöver stattgefunden haben, denn dadurch kann ein Auffahrunfall oder die Kollision mit einem Baum entstehen. Ein aus diesem Manöver resultierender Schaden ist dann in der Regel nicht versichert.
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko im Vergleich: Welche Versicherung bei einem Haarwildunfall einspringt
Bei der Wahl der Versicherung sollten Fahrzeughalter bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs beachten, dass nicht jede Versicherung bei jeder Art von Unfall für den Schaden aufkommt.
Die Kfz-Versicherung richtet sich nach unterschiedlichen Tarifmerkmalen des versicherten Fahrzeugs. Dazu gehört zum Beispiel die Regionalklasse, die für Versicherer eine wichtige Rolle spielt. Wird ein Fahrzeug nämlich in ländlichen Gebieten häufig genutzt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Wildunfalls erheblich erhöht.
Eine Haftpflichtversicherung ist hierzulande gesetzlich vorgeschrieben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt im Vergleich zu anderen Versicherungen nur Schadensansprüche Dritter. Diese übernimmt in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Damit springt diese Versicherung bei einem Haarwild-Unfall nicht ein.
Teil- und Vollkaskoversicherung übernehmen hingegen die Kosten für Schäden, die durch einen Haarwild-Unfall verursacht wurden. Bei einer Kaskoversicherung kann es bezüglich des Versicherungsschutzes bei einem Wildunfall aber auch zu Einschränkungen kommen. Bei Kollisionen mit Haarwild springt die Versicherung in der Regel ein. Dies gilt aber nur für Tiere, die unter das BJagdG fallen (davon ausgeschlossen sind zum Beispiel auch Hunde und Katzen).