Gutachterkosten – Wer zahlt im Versicherungsfall?

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Entweder Sie wollen nach einem Autounfall von allein beweisen, ob und in welchem Ausmaß Ihr Kraftfahrzeug (Kfz) beschädigt wurde oder Sie werden von der Versicherung des Unfallverursachers dazu aufgefordert. So oder so ist es als Geschädigter gut zu wissen, auf welche Kosten Sie sich bei einem KfZ-Gutachten einstellen sollten.

FAQ: Gutachterkosten

Wer zahlt die Kosten für einen Sachverständigen?

Tragen Sie keine Mitschuld am Unfall, übernimmt der gegnerische Haftpflichtversicherer die Gutachterkosten. Bei einer Mitschuld werden die Kosten aufgeteilt.

Wer sucht den Gutachter aus?

In den meisten Fällen schickt der Versicherer des Unfallgegners einen Gutachter. Sie können aber auch selbst einen beauftragen und den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ablehnen

Was kostet ein Sachverständiger?

Sein Gehalt richtet sich nach der Höhe des Schadens. Denn: Je umfangreicher die Beschädigungen sind, desto mehr Zeit benötigt der Gutachter, diese zu dokumentieren.

Was macht ein Gutachter?

Ein Gutachter schätzt die Schäden nach einem Unfall
Ein Gutachter schätzt die Schäden nach einem Unfall.
Gerade nach einem selbstverschuldeten Unfall lohnt sich ein Kfz-Gutachten
Gerade nach einem selbstverschuldeten Unfall lohnt sich ein Kfz-Gutachten.


Ein Gutachter schätzt meist die durch einen Unfall entstandenen Schäden an einem Kfz ein. Vor allem, wenn der Schaden durch einen anderen Autofahrer verursacht wurde, empfiehlt sich der Gang zum Sachverständigen, damit die Haftpflichtversicherung den Schaden zahlt.

Ein Gutachter überprüft unter anderem folgende Punkte:

  • die technischen Daten des Fahrzeugs
  • bereits vorhandene Schäden
  • die Unfallschäden
  • die Reparaturkosten inklusive voraussichtlichem Zeitaufwand
  • den Restwert des Autos
  • den Wiederbeschaffungswert

Kann ich mir den Sachverständigen aussuchen?

Falls sich der Schaden an Ihrem Kfz schätzungsweise über der Bagatellschadensgrenze von 750€ bis 1000€ befindet, wird die Versicherung des Unfallverursachers einen Sachverständigen beauftragen. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie sich damit zufrieden geben, oder ob Sie lieber einen eigenen Gutachter beauftragen.

Was kostet ein Gutachter?

Die Kosten für das Sachverständigengutachten errechnen sich zumeist aus der Höhe des entstandenen Schadens. Denn: Je größer der Schaden, desto mehr Zeit benötigt der Gutachter für die Dokumentation. Und je mehr Zeit der Kfz-Sachverständige aufwenden muss, desto mehr Geld bekommt er.

Wie setzen sich die Gutachterkosten zusammen?

Der Stundensatz von einem Gutachter hängt vom Umfang des Schadens ab.
Der Stundensatz von einem Gutachter hängt vom Umfang des Schadens ab.

Um keine bösen Überraschungen zu bekommen, sollten Sie vor dem Gutachten mit dem Sachverständigen abklären, ob ein Gutachten überhaupt notwendig ist und in welchem Preisrahmen Sie sich bewegen.

Der Betrag für den Gutachter setzt sich wie folgt zusammen:

  • Gutachterhonorar
  • Kosten für Fotos, Porto und Schreibarbeiten
  • Kosten für den Fahrweg des Gutachters
  • Kosten für Demontagearbeiten
  • Zuschläge für Sonderfahrzeuge

Wer zahlt die Sachverständigenkosten?

Im Regelfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter, auch, wenn Sie als Geschädigter, diesen selbst beauftragt haben.
Anders sieht es bei einer Mitschuld aus. Hier tragen beide Parteien einen Teil der Sachverständigenkosten.

Bei einem Kaskofall müssen Sie das Geld selbst aufbringen, wenn Sie den Gutachter eigenständig beauftragt haben. Ansonsten kommt Ihre Versicherung dafür auf.

Der Verursacher hat aber auch die Möglichkeit, nach einem Unfall die Gutachter-Kosten aus eigener Tasche zu zahlen. So verhindert er, dass er in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft wird und demnächst mehr Geld für seine Versicherung zahlen muss.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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