Entweder Sie wollen nach einem Autounfall von allein beweisen, ob und in welchem Ausmaß Ihr Kraftfahrzeug (Kfz) beschädigt wurde oder Sie werden von der Versicherung des Unfallverursachers dazu aufgefordert. So oder so ist es als Geschädigter gut zu wissen, auf welche Kosten Sie sich bei einem KfZ-Gutachten einstellen sollten.
FAQ: Gutachterkosten
Wer zahlt die Kosten für einen Sachverständigen?
Tragen Sie keine Mitschuld am Unfall, übernimmt der gegnerische Haftpflichtversicherer die Gutachterkosten. Bei einer Mitschuld werden die Kosten aufgeteilt.
Wer sucht den Gutachter aus?
In den meisten Fällen schickt der Versicherer des Unfallgegners einen Gutachter. Sie können aber auch selbst einen beauftragen und den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ablehnen
Was kostet ein Sachverständiger?
Sein Gehalt richtet sich nach der Höhe des Schadens. Denn: Je umfangreicher die Beschädigungen sind, desto mehr Zeit benötigt der Gutachter, diese zu dokumentieren.
Was macht ein Gutachter?
Inhalt
Ein Gutachter schätzt meist die durch einen Unfall entstandenen Schäden an einem Kfz ein. Vor allem, wenn der Schaden durch einen anderen Autofahrer verursacht wurde, empfiehlt sich der Gang zum Sachverständigen, damit die Haftpflichtversicherung den Schaden zahlt.
Ein Gutachter überprüft unter anderem folgende Punkte:
- die technischen Daten des Fahrzeugs
- bereits vorhandene Schäden
- die Unfallschäden
- die Reparaturkosten inklusive voraussichtlichem Zeitaufwand
- den Restwert des Autos
- den Wiederbeschaffungswert
Kann ich mir den Sachverständigen aussuchen?
Falls sich der Schaden an Ihrem Kfz schätzungsweise über der Bagatellschadensgrenze von 750€ bis 1000€ befindet, wird die Versicherung des Unfallverursachers einen Sachverständigen beauftragen. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie sich damit zufrieden geben, oder ob Sie lieber einen eigenen Gutachter beauftragen.
Was kostet ein Gutachter?
Die Kosten für das Sachverständigengutachten errechnen sich zumeist aus der Höhe des entstandenen Schadens. Denn: Je größer der Schaden, desto mehr Zeit benötigt der Gutachter für die Dokumentation. Und je mehr Zeit der Kfz-Sachverständige aufwenden muss, desto mehr Geld bekommt er.
Wie setzen sich die Gutachterkosten zusammen?
Um keine bösen Überraschungen zu bekommen, sollten Sie vor dem Gutachten mit dem Sachverständigen abklären, ob ein Gutachten überhaupt notwendig ist und in welchem Preisrahmen Sie sich bewegen.
Der Betrag für den Gutachter setzt sich wie folgt zusammen:
- Gutachterhonorar
- Kosten für Fotos, Porto und Schreibarbeiten
- Kosten für den Fahrweg des Gutachters
- Kosten für Demontagearbeiten
- Zuschläge für Sonderfahrzeuge
Wer zahlt die Sachverständigenkosten?
Im Regelfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter, auch, wenn Sie als Geschädigter, diesen selbst beauftragt haben.
Anders sieht es bei einer Mitschuld aus. Hier tragen beide Parteien einen Teil der Sachverständigenkosten.
Bei einem Kaskofall müssen Sie das Geld selbst aufbringen, wenn Sie den Gutachter eigenständig beauftragt haben. Ansonsten kommt Ihre Versicherung dafür auf.
Gutachter hat Gutachten erstellt: ca. 2.400€ Schaden.
Das Gutachten soll ca. 1.460€ kosten. Grundhonorar Gutachter: 808€
Versicherung zahlte nur 800€, da Gutachter zu teuer! Ja, ist Wucher!
Gutachter will nun Rest von mir (Geschädigte).
Muss ich das hinnehmen oder kann ich hier etwas gegen Gutachter kosten tun?
Leider keine Rechtsschutzversicherung… wo kann Hilfe holen oder Unterstützung?