Die typischen Autokennzeichen, schwarze Schrift auf weißem Grund, kennt natürlich jeder. Daneben gibt es jedoch einige Nummernschilder, die in anderen Farben gehalten sind und die nur für bestimmte Fahrzeuge verwendet werden dürfen. Das grüne Kennzeichen ist vielen Verkehrsteilnehmern jedoch unbekannt, da es nur wenige Kraftfahrzeuge tragen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie ein grünes Kennzeichen aussieht und unter welchen Voraussetzungen es verwendet werden darf.
FAQ: Grünes Kennzeichen
Sie sehen genauso aus wie herkömmliche Kennzeichen, nur eben mit grünen Buchstaben.
Es befreit den Fahrzeughalter von der Kraftfahrzeugsteuer, beispielsweise die Halter von landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
§ 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) legt genau fest, welche Fahrzeuge von der Steuerpflicht ausgenommen werden können. Das sind u. a. auch Fahrzeuge der Straßenreinigung, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, aber auch Wohnmobile u. ä. im Schaustellergewerbe.
Wie sehen grüne Nummernschilder aus?
Inhalt
Ein grünes Kfz-Kennzeichen ist genauso aufgebaut wie das herkömmliche schwarz-weiße. Zuvorderst befindet sich das blaue Eurofeld mit den Sternen und der Länderkennung, danach folgen die Kürzel für die Stadt bzw. den Zulassungsbezirk und am Schluss befindet sich die aus Buchstaben und Zahlen bestehende Erkennungsnummer, die das grüne Kennzeichen individualisieren. Durch dieses ist der Halter bei Verkehrsverstößen eindeutig zu ermitteln.
Auch die Maße des Nummernschilds entsprechen mit 52 und 13 cm in Breite und Länge durchaus, wie auch Schriftart und -größe, der vorgeschriebenen DIN-Norm. Das einzige, was dieses Schild von anderen Kennzeichen unterscheidet, ist dementsprechend die grüne Farbe der Schrift.
Grünes Kennzeichen: Welche Voraussetzung muss erfüllt werden?
Zunächst einmal sind grüne Kfz-Kennzeichen nicht auf eine bestimmte Fahrzeugklasse beschränkt, auch wenn sie den meisten wohl im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich für Arbeitsmaschinen untergekommen sind. Entscheidend dafür, ob ein Kraftfahrzeug ein grünes Kennzeichen erhält, ist vielmehr der Nutzungs- bzw. Verwendungszweck.
Prinzipiell kann für folgende Fahrzeugtypen ein grünes Kennzeichen bewilligt werden:
- Für das Auto: Pkw, Anhänger und Wohnwagen
- Für Lastwagen: Lkw, Anhänger, Auflieger und Wechselbrücken
- Selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen: Stapler, Traktor, Anhänger und Arbeitsgeräte
Ein grünes Kennzeichen wird jenen Fahrzeugen bewilligt, die unter anderem die notwendigen Voraussetzungen für die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung erfüllen. Welche dies sind, wird in Paragraf 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) geregelt. Hier sind die Ausnahmen der Besteuerung genau verzeichnet.
Zu den aufgrund ihrer Nutzungsbedingungen von der Steuer befreiten Fahrzeugen zählen bspw.:
- Zugmaschinen, Wohnmobile und Wohnwagen für das Schaustellergewerbe
- Zugmaschinen und Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Kfz von gemeinnützigen Organisationen, in Vorbereitung und Ausübung humanitärer Auslandshilfe
- Spezielle Anhänger, die dem Transport von Sportgeräten, Rettungsbooten und Tieren (für Sportzwecke) dienen
- alle Fahrzeuge, die nicht das Zulassungsverfahren durchlaufen, um zugelassen zu werden
- Wagen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes
- Kfz, die der Straßenreinigung dienen etc.
Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge sind in der Regel von der Steuer befreit, allerdings sind die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich, ab wann diese Befreiung wirksam wird. Verallgemeinernd lässt sich festhalten, dass die Landwirte mindestens zwei Hektar bewirtschaften müssen, um Anspruch auf ein grünes Kennzeichen zu haben. Damit ist eine Voraussetzung, um ein grünes Kennzeichen in der Landwirtschaft zu erhalten, die notwendige Größe des bewirtschafteten Landes.
Ein grünes Kennzeichen für den Bootstrailer zu beantragen, ist durchaus möglich, weil es sich bei dem Boot um ein entsprechendes Sportgerät handelt. Aus demselben sportlichen Grund kann auch ein Pferdeanhänger ein grünes Kennzeichen aufweisen und steuerbefreit sein.
Jedoch sind nicht alle Personen, deren Fahrzeuge und Anhänger von der Steuer ausgenommen sind, berechtigt, ein grünes Nummernschild zu führen. Die folgenden Kraftfahrzeuge dürfen nach Paragraf 9 Absatz 2 FZV kein grünes Kennzeichen führen.
- Kfz von Behörden
- Wagen von konsularischen und diplomatischen Vertretungen
- Leicht- und Kleinkrafträder
- Omnibusse oder Pkw im Linienverkehr
- Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen (§ 3a Absatz 1 u. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes)
- Kfz mit Wechselkennzeichen (§ 8 Absatz 1a)
- Emissionsreduzierte Fahrzeuge
Antrag auf grünes Kennzeichen stellen
Bevor Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen beantragen, sollten Sie zunächst einen Antrag auf Steuerbefreiung des Fahrzeugs beim Finanz- oder Hauptzollamt stellen. Hierbei muss der Antragsteller angeben, zu welchem Zweck er das entsprechende Kfz verwendet und dieses durch Nachweise belegen.
Um bspw. ein grünes Kennzeichen für einen Traktor zu beantragen, müsste der Betreffende den vollständig ausgefüllten Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft abgeben, nachweisen, dass er einen landwirtschaftlichen Betrieb führt und den Traktor nur für den Zweck einsetzt, der ihm die Steuerbefreiung ermöglicht.
Wurde dem Antrag auf Steuerbefreiung stattgegeben, kann der übliche Weg zur Beantragung eines Kfz-Kennzeichens eingeschlagen werden – der Weg zur Zulassungsstelle. Wie üblich müssen Sie der Behörde einige Dokumente zur Verfügung stellen, damit diese Ihren Antrag prüfen kann.
Diese Unterlagen benötigt die örtliche Zulassungsstelle von Ihnen:
- Ausweispapiere (Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bestätigung der Versicherung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein und –brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2)
- Bestätigung über gültige Hauptuntersuchung
- Nachweis über Abgasuntersuchung
- Alte Kennzeichen bei Übernahme
- Bestätigung über die Steuerbefreiung vom Zoll- oder Finanzamt
Unter Umständen benötigt die Zulassungsbehörde weitere Unterlagen von Ihnen:
- Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis des Auftraggebers
- Bei Minderjährigen: Personalausweise und Einwilligungserklärung der Eltern
- Bei Firmenfahrzeugen: Nachweis über Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Bei Vereinswagen: Auszug aus dem Vereinsregister
Brauchen Sie für ein grünes Kennzeichen eine Versicherung?
Oftmals ist die Verunsicherung bei den Spezialkennzeichen groß und die Betroffenen fragen sich, inwiefern sich die Regelungen vom herkömmlichen Autokennzeichen unterscheiden. Für das normale Nummernschild ist eine Versicherung notwendig, ist dies beim grünen Schild ebenso?
Ein Fahrzeug, welches ein grünes Kennzeichen besitzt, ist zwar von der Kfz-Steuer, nicht aber von der Versicherungspflicht befreit. Das heißt, auch wenn sie ein grünes Kennzeichen besitzen, sind Lkw, Pkw oder Arbeitsmaschinen mit einer Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung gegen Schadensfälle abzusichern.
Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich mit einem 14 to Anhänger mit grünem Kennzeichen einen Umzug tätige
Hallo,
wie hoch fällt die Strafe aus, falls man mit einem grünen Kennzeichen am Anhänger erwischt wird, aber den Anhänger nicht zu den Sportzwecken nutzt und dementsprechend ein schwarzes benötigen würde ?
Vielen Dank
Hallo Zusammen,
darf man mit einem grünen Kennzeichen ins Ausland fahren?
Vielen Dank für die HIlfe
Hallo Andreas,
in der Regel sollten grüne Kennzeichen im EU-Ausland kein Problem darstellen.
Die Redaktion von bussgeldkataloge.de