Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz: Mehr als nur ein Knöllchen!

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Eine Geschwindigkeitsüberschreitung stellt eine ernst zu nehmende Gefahr im Straßenverkehr dar. Daher werden Temposünder entsprechend streng geahndet. Wem die Sanktionen aus dem deutschen Bußgeldkatalog schon wehtun, der wird außer Landes sein blaues Wunder erleben – so sind bspw. die Geschwindigkeitsbussen in der Schweiz um ein Vielfaches höher. Was bei einem solchen Bußgeld aus dem Ausland auf Sie zukommt, lesen Sie hier.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz außerorts

Tem­po­ver­stoßBus­se in CHFEnt­zug des Füh­rer­scheinsWei­te­re Fol­gen
1-5 km/h zu schnell40neinnein
6-10 km/h zu schnell100neinnein
11-15 km/h zu schnell160neinnein
16-20 km/h zu schnell240neinnein
21-25 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­heneinAn­zei­ge, Ver­war­nung
26-29 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 1 Mo­natAn­zei­ge
30 km/h und mehr zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 3 Mo­na­teAn­zei­ge

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz innerorts

Tem­po­ver­stoßBus­se in CHFEnt­zug des Füh­rer­scheinsWei­te­re Fol­gen
1-5 km/h zu schnell40neinnein
6-10 km/h zu schnell120neinnein
11-15 km/h zu schnell250neinnein
16-20 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­heneinAn­zei­ge, Ver­warnung
21-24 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 1 Mo­natAn­zei­ge
25 km/h und mehr zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 3 Mo­na­teAn­zei­ge

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz auf der Autobahn

Tem­po­ver­stoßBus­se in CHFEnt­zug des Füh­rer­scheinsWei­te­re Fol­gen
1-5 km/h zu schnell20neinnein
6-10 km/h zu schnell60neinnein
11-15 km/h zu schnell120neinnein
16-20 km/h zu schnell160neinnein
21-25 km/h zu schnell260neinnein
26-30 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­heneinAn­zei­ge, Ver­warnung
31-34 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 1 Mo­natAn­zei­ge
35 km/h und mehr zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 3 Mo­na­teAn­zei­ge

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz

Wo liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz ist wie in Deutschland abhängig von der Straßenart bzw. der Umgebung und des Kfz. Eine genaue Auflistung der Tempolimits in der Schweiz finden Sie hier.

Welche Sanktionen erwarten mich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz?

Die Geschwindigkeitsbussen in der Schweiz sind in der Regel sehr viel höher angesetzt als in Deutschland. Auch hier ist ausschlaggebend, wo der Tempoverstoß stattfand. Wir haben aufgelistet, wie die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (hier), außerorts (hier) und auf der Autobahn (hier) aussehen.

Wie hoch ist der Toleranzabzug, wenn ich in der Schweiz geblitzt werde?

Der Toleranzabzug bei Blitzern wird in der Schweiz „Sicherheitsmargen“ genannt. Wie viel abgezogen wird, hängt von dem Messgerät und der gefahrenen Geschwindigkeit ab, es gibt aber Empfehlungen des Bundes. Wie diese aussehen, lesen Sie hier.

Folgen bei einer in der Schweiz begangenen Geschwindigkeits­über­schrei­tung

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung in Schweiz muss mit Geschwindigkeitsbussen gerechnet werden.
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung in Schweiz muss mit Geschwindigkeitsbussen gerechnet werden.

Das Schweizer Sanktionssystem ist sehr viel strenger als das deutsche – so viel wird bereits bei einem Blick auf die eingangs zur Verfügung gestellten Bußgeldtabellen klar. Dies liegt vor allem an dem neuen Bussengeldkatalog in der Schweiz für Geschwindigkeit. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramm „Via Secura“ wurden 2013 neue Regelungen vom Bundesamt für Strassen eingeführt. Sie sollen vor allem Rasern Einhalt gebieten und diese für die große Gefahr, die von ihnen ausgeht, sensibilisiert werden. Mittlerweile wird deutlich: Das Projekt hat Erfolg, im Schweizer Verkehr gibt es seitdem weniger schwere Unfälle und Verkehrstote. Dies bestätigte die Verkehrsunfallstatistik des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) im Oktober 2018.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz wird dafür in eine von drei Kategorien eingeteilt:

  1. einfache Verletzung der Verkehrsregeln
  2. grobe Verletzung der Verkehrsregeln
  3. qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt)
Es gibt Geschwindigkeitsbussen für die Autobahn nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit beim Tempoverstoß.
Es gibt Geschwindigkeitsbussen für die Autobahn nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit beim Tempoverstoß.

Dabei ist nur von Bussen bei überhöhter Geschwindigkeit in der Schweiz die Rede, wenn es um eine Übertretung von bis zu 20 km/h außerorts, bis 15 km/h innerorts und bis 25 km/h auf der Autobahn geht. Die Busse ist dadurch gekennzeichnet, dass ihre Höhe vorgeschrieben ist. Anders sieht es bei der Geldstrafe aus.

Eine solche wird bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln verhängt, die ab einer Übertretung von 21 km/h außerorts, 16 km/h innerorts oder 26 km/h auf der Autobahn vorliegt. Neben der Geldstrafe (die mit einer Anzeige einhergeht) gibt es weitere Sanktionen, die es bei Ordnungsbussen für überhöhte Geschwindigkeit nicht gibt. Die Rede ist von einer Verwarnung sowie in schweren Fällen vom Entzug des Führerscheins (in der Schweiz: Führerausweis). Tatsächlich kann es sogar bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen.

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit in der Schweiz fährt, muss zudem damit rechnen, dass seine Taten ins Strafregister eingetragen werden. Dazu gehören Überschreitungen von

 

  • 30 km/h außerorts
  • 25 km/h innerorts
  • 35 km/h auf der Autobahn

Wer in der Schweiz einen Tempoverstoß begeht, muss davon ausgehen, dass ihn dies bis nach Hause verfolgt. Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es ein Abkommen, das die Verfolgung und Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ab 80 Franken bzw. 70 Euro ermöglicht.

Geldstrafe statt Geschwindigkeitsbusse in der Schweiz

Die Geldstrafe zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Höhe erst vom Gericht festgelegt wird. Diese richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Temposünders, vor allem aber nach dem Grad der Schuld.

Begehen Sie eine grobe Tempoüberschreitung in der Schweiz, dann ergibt sich die Geldstrafe aus der Höhe des Tagessatzes und der Anzahl der Tage. Als Grundlage für die Bemessung dient Ihr Nettoeinkommen. Berechnet und abgezogen werden dann u. a. folgende Beträge:

  • Unterhaltspflichten
  • Krankenkasse
  • Steuern
  • Existenzminimum
Bei der Bemessung der Strafe spielen zudem besonders günstige und ungünstige Verhältnisse eine Rolle. Kommt es bei einem Fahrer wiederholt zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz, wird von einer besonderen Uneinsichtigkeit ausgegangen. In diesem Fall kann die Strafe höher als im Regelfall vorgesehen angesetzt werden.

Entzug des Führerausweises (Führerschein)

Neben Schweizer Geschwindigkeitsbussen kann es auch zum Führerscheinentzug kommen.
Neben Schweizer Geschwindigkeitsbussen kann es auch zum Führerscheinentzug kommen.

Sobald keine Radarbussen in der Schweiz verhängt werden, sondern Geld- bzw. Freiheitsstrafen, kommt es entweder zu einer Verwarnung oder eben zum Entzug des Führerscheins, in der Schweiz Führerausweis genannt.

In diesem Fall ist das Gericht zu der Erkenntnis gekommen, dass die gesetzlichen Voraussetzung für den Besitz eines Führerscheins nicht (mehr) erfüllt sind. Dies ist häufig nach einer groben Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz der Fall.

Dabei gibt es in der Regel eine Mindestdauer, die nicht unterschritten werden darf. Des Weiteren richtet sich die Dauer des Entzugs nach dem Einzelfall. Die Wiedererteilung kann frühestens drei Monate vor Ablauf der vom Gericht festgelegten Dauer stattfinden. Dabei ist es aber nicht gestattet, die gesetzlich vorgesehene Mindestdauer zu unterschreiten, und es müssen mindestens zwei Drittel der verfügten Dauer verstrichen sein. Zudem muss der Betroffene an einer Nachschulung teilnehmen, die von der Behörde anerkannt ist.

Einteilung als Raserdelikt

Seit der Einführung des Sicherheitspakets Via Secura gibt es für eine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz diese dritte Kategorie. Dazu heißt es in § 90 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (SVG):

Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Der folgende Absatz definiert darüber hinaus, wann die Bedingungen für solche Radarstrafen in der Schweiz erfüllt sind:

  • wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt, diese aber um mindestens 40 km/h überschritten wurde
  • wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt, diese aber um mindestens 50 km/h überschritten wurde
  • wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h liegt, diese aber um mindestens 60 km/h überschritten wurde
  • wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 80 km/h liegt, diese aber um mindestens 80 km/h überschritten wurde
Anstatt Radarbussen kann es bei einem schweren Verstoß auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Anstatt Radarbussen kann es bei einem schweren Verstoß auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.

Ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz eine Freiheitsstrafe vorgesehen, so ist diese bedingt. Das bedeutet, dass die Strafe für eine bestimmte Probezeit nicht oder nur teilweise vollstreckt wird. Kommt es während der Probezeit des Verurteilten zu keinen weiteren Auffälligkeiten, findet keine Vollstreckung der (restlichen) Strafe statt.

Bei einem Raserdelikt kommt es minimal zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie einem Entzug des Führerausweises für zwei Jahre.

Erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz

Damit Sie keine Bussen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen müssen, sollten Sie sich mit der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz vertraut machen. Diese ist, wie in Deutschland, sowohl von der Straßen- wie auch von der Fahrzeugart abhängig.

Höchst­ge­schwin­dig­kei­tenau­ßer­ortsin­ner­ortsauf der Au­to­stra­ßeauf der Au­to­bahn
ab­hän­gig von der Stra­ße80 km/h50 km/h100 km/h120 km/h
ab­hän­gig vom Fahr­zeug
Lkw (Nutz­fahr­zeu­ge)80 km/h50 km/h80 km/h80 km/h
Lkw mit An­hän­ger80 km/h50 km/h80 km/h80 km/h
Bus­se80 km/h50 km/h100 km/h100 km/h
Der Bussenkatalog für Geschwindigkeit in der Schweiz ist demnach von mehreren Faktoren abhängig. Dabei gilt auch: Er hat zwar bundesweit einen Empfehlungscharakter, die Geschwindigkeitsbussen in Luzern oder St. Gallen können jedoch anders ausfallen als etwa in Bern. Die Radarstrafen in der Schweiz können sich aber je nach Kanton unterscheiden.

Sicherheitsmargen: Wie viel wird abgezogen?

Der Bussenkatalog aus Deutschland gilt für Schweizer ebenso: Ein Abkommen ermöglicht eine Vollstreckung von Bußgeldern.
Der Bussenkatalog aus Deutschland gilt für Schweizer ebenso: Ein Abkommen ermöglicht eine Vollstreckung von Bußgeldern.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz können die Bussen und Geldstrafen evtl. auch niedriger ausfallen als in der Tabelle angegeben. Denn auch hier werden von dem vom Blitzer registrierten Tempo des Verkehrssünders einige Stundenkilometer abgezogen. In Deutschland wird dies Toleranzabzug genannt, beim Blitzer in der Schweiz können die Kosten dagegen durch Sicherheitsmargen am Ende anders aussehen als angenommen.

Bei den folgenden Angaben handelt es sich um Empfehlungen des Bundes. Die Margen variieren zudem bei den einzelnen Messverfahren und der gefahrenen Geschwindigkeit.

feste Radaranlage

  • bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden 5 km/h abgezogen
  • bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 101 und 150 km/h werden 6 km/h abgezogen
  • bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 150 km/h werden 7 km/h abgezogen

festes Lasermessgerät

  • bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden 3 km/h abgezogen
  • bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 101 und 150 km/h werden 4 km/h abgezogen
  • bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 150 km/h werden 5 km/h abgezogen

mobile Radaranlage

  • bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden 7 km/h abgezogen
  • bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 101 und 150 km/h werden 8 km/h abgezogen
  • bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 150 km/h werden 9 km/h abgezogen

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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