Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland: Sonderausgaben im Urlaub

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Der Eiffelturm taucht vor einem auf, der Sonnenuntergang an der Costa Brava ist malerisch oder die Spitzen der Rocky Mountains glitzern mit weißem Schnee – im Urlaub gibt es viel zu sehen, was oft auch Ablenkungen mit sich bringt. Da ist der Fuß schnell mal etwas nachdrücklicher auf dem Gas als geplant. Eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Ausland ins Geld gehen und dann auch einen ausländischen Bußgeldbescheid mit sich bringen.

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland

Sind im Ausland Tempolimits immer zu beachten?

Ja, auch im Ausland sind den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben sowie den entsprechenden Verkehrszeichen Folge zu leisten.

Wie hoch sind die Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland?

Pauschale Aussagen hiezu sind möglich, da jedes Land selbst festlegt, welche Sanktionen drohen und wie hoch diese sind.

Ist ein Bußgeldbescheid wegen eines Tempoverstoßes im Ausland in Deutschland vollstreckbar?

Die ist nur möglich, wenn ein Vollstreckungsabkommen besteht. Innerhalb der EU können Bußgelder ab 70 Euro (Gebühren einbezogen) in Deutschland eingefordert werden.

Wichtige Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland

Tempolimits gelten auch im Urlaub: Bußgeldbescheid als verzichtbares Urlaubsmitbringsel?

Wer die Regeln kennt, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland vermeiden.
Wer die Regeln kennt, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland vermeiden.

Nicht nur die Sehenswürdigkeiten oder Landschaften sorgen dafür, dass die Konzentration eventuell nicht hundertprozentig beim Verkehr liegt. Auch Ortsunkenntnis oder eine ungewohnte Verkehrsführung können dazu beitragen, dass sich Fahrer mit mehreren Dingen gleichzeitig befassen müssen und Details übersehen. So ein Schild fürs Tempolimit kann da durchrutschen oder die allgemeinen Regelungen zu den Geschwindigkeiten in Vergessenheit geraten.

Ratsam ist es, sich bereits vor einer Reise ins Ausland mit den gültigen Verkehrsregeln zu beschäftigen und so ein Bußgeld aus dem Ausland zu vermeiden. Dabei ist es nebensächlich, ob das eigene Auto mit auf Reisen geht, ein Wagen gemietet wird oder der Roller im Hotelpaket inklusive ist – wer die Regeln nicht kennt, muss nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern gefährdet eventuell auch sich und andere.

Je nach Urlaubsland gelten unterschiedliche Vorgaben, was die Geschwindigkeiten betrifft. Sich also auf die bekannten Regelungen aus Deutschland zu verlassen, kann schnell zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung führen. Im Ausland bedeutet das oft auch wesentlich höhere Sanktionen.

Stehen mehrere Länder auf dem Reiseplan, so sollten die grundlegenden Verkehrsregeln und damit auch die Tempolimits für jedes von ihnen bekannt sein. Sowohl die bekannten Automobilclubs als auch die Tourismusvereine und Botschaften der einzelnen Länder können in der Regel hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus bietet auch das Auswärtige Amt Reishinweise an.

Weitere Infos zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland

Geschwindigkeiten in Europa und der Welt

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Ausland weitreichende Folgen haben.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Ausland weitreichende Folgen haben.

In Europa und insbesondere in der Europäischen Union sind die Geschwindigkeitsvorgaben relativ einheitlich gestaltet, sodass Reisende sich kaum umstellen müssen. Allerdings gibt es auch regionale oder saisonale Sonderregelungen, die es zu beachten gilt.

Die allgemeinen Vorgaben gelten in den meisten Staaten dann, wenn keine Verkehrsschilder etwas anderes vorgeben. Sind Schilder vorhanden, haben diese Vorrang und müssen beachtet werden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt auch im Ausland dann vor, wenn Fahrer die gesetzlich geregelten Beschränkungen nicht einhalten und zu schnell fahren. Je nach Land kann bereits 1 km/h zu viel zu einem Bußgeld führen.

In der Regel liegt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Europa bei 50 km/h. Dies gilt für alle Fahrzeuge unabhängig vom Typ oder Gewicht. Außerorts bewegen sich die Tempolimits zwischen 60 km/h und 100 km/h, wobei hier das zulässige Gesamtgewicht sowie auch Witterungsbedingungen eine Rolle spielen können. Auf Autobahnen finden sich die Höchstgeschwindigkeiten zwischen 80 km/h und 130 km/h ein. Einzig Deutschland bildet hier eine Ausnahme, da hier nur eine Richtgeschwindigkeit empfohlen wird, ansonsten aber kein Tempolimit gilt, sofern keine Verkehrsschilder vorhanden sind.

Außerhalb Europas kann sich das Thema „erlaubte Geschwindigkeit“ schon komplizierter gestalten, insbesondere wenn die Tempolimits in anderen Maßeinheiten aufgeführt werden. So werden beispielsweise in den USA Geschwindigkeiten in mp/h (Miles per Hour, Meilen pro Stunde) angegeben. Zudem sind die Vorgaben je Bundesstaat unterschiedlich, sodass sich Urlauber auch hier mit den einzelnen Regelungen befassen sollten.

Gleiches gilt für Kanada, Australien oder Indien. Hier bestimmen die Bundesstaaten die Tempolimits, was dazu führen kann, dass Fahrer in einem Staat mit legaler Geschwindigkeit unterwegs sind und bei der Überquerung der Grenze eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Im Ausland ist also Vorsicht und erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

Welche Sanktionen sind im Ausland möglich?

Für die Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland kann das Bußgeld relativ hoch ausfallen.
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland kann das Bußgeld relativ hoch ausfallen.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland hat oft spürbare Konsequenzen. Neben den meist höheren Bußgeldern können auch Fahrverbote drohen. In diesem Fall wäre der Urlaub dann zu Ende, wenn kein Mitreisender fahren kann oder darf.

In einigen Ländern gibt es zudem auch keine festen Bußgeldsätze. Hier werden die Sanktionen dann anhand von sogenannten Tagessätzen und dem Einkommen bemessen. Finnland ist in Europa ein Beispiel für diese Art der Bußgeldberechnung. Hier werden beispielweise bei einem Geschwindigkeitsverstoß ab 50 km/h zu viel 14 Tagessätze fällig. Verdienen Urlauber nicht wenig, ist das Bußgeld dann unter Umständen mehrere tausend Euro hoch.

Sind Reisende außerhalb Europas unterwegs, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland ebenfalls die eingeplanten Finanzen für den Urlaub mitunter stark dezimieren. Da, wie beschrieben, in den USA oder Australien die Bundesstaaten für die Sanktionen verantwortlich sind, können sich die möglichen Bußgelder durchaus deutlich unterscheiden.

So sind bei einer Überschreitung von 50 km/h in Texas 500 USD angesagt, in Kalifornien hingegen 100 USD. Sind Urlauber Down Under beispielsweise in New South Wales 45 km/h zu schnell, werden dort 2,384 AUSD fällig.

Abgesehen von der eigenen Sicherheit sollten Urlauber also auch im Interesse ihres Geldbeutels und des Urlaubs an sich auf die Geschwindigkeit achten. Wenn es dann aber doch geschehen ist, stellt sich die Frage, ob ein solcher Bußgeldbescheid dann auch zu Hause vollstreckt werden kann.

Was ist bei einem Bußgeldbescheid zu tun?

Geschwindigkeitsüberschreitung: Im Ausland ist ggf. keine Verjährung vorgesehen.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Im Ausland ist ggf. keine Verjährung vorgesehen.

Ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland kann unter Umständen auch in Deutschland Folgen haben – und zwar dann, wenn ein Vollstreckungsabkommen besteht bzw. das Urlaubsland innerhalb der EU liegt und es den Rahmenbeschluss RBGeld in nationales Recht umgesetzt hat.

Dieser Beschluss erlaubt es Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Amtshilfe in der EU zu beantragen und Geldsanktionen ab einer Höhe von 70 Euro im Heimatland vollstrecken zu lassen. Hier ist zu beachten, dass nicht nur das Bußgeld an sich zu dieser Grenze zählt, sondern auch Verwaltungs- und Mahngebühren.

Achtung: Da mit Österreich ein gesondertes Abkommen besteht, können bereits Bußgelder ab 25 Euro in Deutschland eingefordert werden.

Allerdings sollten Urlauber auch geringe Beträge nicht einfach ignorieren, denn diese können bei einer erneuten Einreise für Schwierigkeiten sorgen. Stehen Beträge, zum Beispiel wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland, aus und wird dies bei einer Kontrolle oder am Flughafen festgestellt, kann die Ein- bzw. Weiterreise untersagt werden. Und das so lange, bis die Summe beglichen wurde.

Gleiches gilt, wenn ein Bußgeld in einem Land erhoben wird, das kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Auch hier kann es zu Problemen bei einem erneuten Besuch kommen. Allerdings nur so lange bis die Verjährung eingesetzt hat. Diese ist je nach Land unterschiedlich, sodass Urlauber mitunter lange warten müssen, bis sie wieder einreisen können, wenn sie das Bußgeld nicht bezahlen wollen oder können.

Es kann auch sein, dass in einigen Ländern keine Verjährung vorgesehen ist und Bußgelder somit immer vollstreckbar sind.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam. Sie gehört seit 2016 zum Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem bei ausländischen Verkehrsregeln sowie besonderen Vorschriften für Fahrer von Lastwagen.

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