Kraftfahrer, die mit ihrem Kfz über die Fahrbahn preschen, als gäbe es kein Morgen mehr, gefährden die Verkehrssicherheit um ein Vielfaches – das ist kein Geheimnis. Aus diesem Grund schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gewisse Höchstgeschwindigkeiten vor, an die sich jeder Fahrer halten muss. Doch wo genau liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts und welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei Missachtung vor?
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit außerorts mit dem Pkw überschritten?
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit außerorts mit dem Lkw oder Pkw mit Anhänger überschritten?
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts missachtet?
Hielten Sie sich nicht an die jeweils geltende Geschwindigkeitsbegrenzung, als Sie außerorts unterwegs waren, und wurden geblitzt? Mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner können Sie sich nach wenigen Klicks innerhalb von Sekunden ermitteln lassen, welche Konsequenzen auf Sie zukommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts
Falls kein Verkehrszeichen ein anderes Tempolimit vorgibt, dürfen Sie auf der Landstraße maximal 100 km/h fahren. Auf der Autobahn gilt Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Tatsächlich gibt es fahrzeugbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Je nach Gewicht und Fahrzeugtyp, gilt für Autofahrer ein niedrigeres Tempolimit. Welche Fahrzeuge nur 60 km/h fahren dürfen, lesen Sie hier.
Das kostet im Regelfall zwischen 20 und 800 Euro. Die genauen Bußgelder finden Sie hier.
Was besagt die StVO zur Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts?
Inhalt
- Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit außerorts mit dem Pkw überschritten?
- Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit außerorts mit dem Lkw oder Pkw mit Anhänger überschritten?
- Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts missachtet?
- Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts
- Was besagt die StVO zur Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts?
- Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts ignoriert: Und jetzt?
Die StVO widmet sich in § 3 dem Thema „Geschwindigkeit“. Zunächst einmal definiert sie bestimmte Grundsätze, die Vorrang vor gesetzlich festgelegten oder durch Verkehrsschilder geregelten Höchstgeschwindigkeiten haben. § 3 Absatz 1 StVO besagt dazu Folgendes:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […] Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]“
Daraus ergibt sich: Selbst wenn eine bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts vorgeschrieben ist, sind Sie als Kraftfahrer dazu verpflichtet, Ihr Tempo noch weiter zu drosseln, wenn die jeweiligen Umstände dies verlangen. Schließlich müssen Sie durchgehend dazu in der Lage sein, Ihr Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu manövrieren.
Wer muss sich außerorts an welche Geschwindigkeitsbegrenzung halten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts Beachtung finden muss, ist allgemein abhängig von zwei Faktoren:
- Um welche Art von Kraftfahrzeug handelt es sich?
- Auf welcher Art von Straße sind Sie damit unterwegs?
§ 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO setzt die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung fest, die außerhalb geschlossener Ortschaften gilt und je nach Fahrzeugart variieren kann. Generell existieren drei Kategorien: 100 km/h, 80 km/h und 60 km/h. Wer außerorts auf welcher Straße wie schnell unterwegs sein darf, erklären wir im Folgenden.
Geschwindigkeitsbegrenzung: Wer darf außerorts 100 km/h fahren?
Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften sind sowohl Pkw als auch andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen an eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h gebunden. Dies schließt demzufolge auch Motorräder ein. Es gibt allerdings laut § 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO gewisse Ausnahmefälle, in denen diese Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts nicht gilt:
- auf Autobahnen, da dort zumeist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorherrscht
- wenn es sich um Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung handelt und diese durch Mittelstreifen oder anderweitig getrennt sind
- auf Straßen, die über mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung verfügen, welche durch eine Fahrstreifenbegrenzung oder Leitlinien markiert sind
Für wen gilt außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h?
Sind Sie mit einem Kfz unterwegs, das zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen auf die Waage bringt, jedoch kein Pkw ist, beträgt die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts auf Land-, Bundes- oder Kraftfahrstraße 80 km/h. Das Gleiche gilt für Pkw mit angekoppeltem Anhänger, Kraftomnibusse, Wohnmobile sowie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils 3,5 Tonnen plus Hänger.
Wann die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts bei 60 km/h liegt
Zu guter Letzt schreibt § 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO fest, welche Kfz sich im Straßenverkehr an eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h halten müssen. Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, gilt diese für folgende Kraftfahrzeuge:
- Kfz, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen aufweisen
- Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr vorhanden sind
- Alle Fahrzeuge mit Anhängern, ausgenommen Pkw, Lkw und Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen
Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts ignoriert: Und jetzt?
Missachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, die außerorts für Ihr Fahrzeug gilt, und werden geblitzt, müssen Sie mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Bei diesen kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln. Maßgeblich bei der Festsetzung der jeweiligen Ahndungen ist erneut, mit welchem Kfz Sie unterwegs waren.
Weiterhin spielt es eine Rolle, um wie viele km/h Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts überschritten haben. Ab 21 km/h zu schnell mit dem Pkw müssen Sie sich beispielsweise auf ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Mit dem Lkw kostet diese Geschwindigkeitsüberschreitung bereits 150 Euro.
Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h mit dem Auto kommt übrigens ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu. Hinzu gesellen sich ein Bußgeld von 320 Euro sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot droht Ihnen ebenfalls, sollte sich der Verstoß mit einem Gespann aus Pkw und Hänger bzw. einem Lkw zugetragen haben.
Was droht bei einer Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts in der Probezeit?
Nach dem Erwerb einer Fahrerlaubnis müssen sich frischgebackene Kraftfahrer zunächst einmal einer zweijährigen Probezeit stellen. Während dieser Zeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht strenger geahndet. Allgemein findet eine Unterscheidung zwischen A-Verstößen (schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) statt.
Ein A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße sorgen bereits dafür, dass außer den ohnehin drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Maßnahmen auf den auffällig gewordenen Fahrer zukommen: Dieser muss sich auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars einstellen. Ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße ziehen eine Verwarnung und die Empfehlung nach sich, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.