Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Wann dürfen Sie das Gaspedal durchdrücken?

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§ 3 Straßenverkehrs-Ordnung gibt allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Daneben kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch durch Beschilderung gesondert festgelegt sein. Aber wie lange gelten solche durch Beschilderung aufgegeben Beschränkungen eigentlich? Erfahren Sie im Folgenden, wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben gilt und welche Verkehrsteilnehmer dann wirklich unablässig aufs Gaspedal treten dürfen.

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Pkw nicht eingehalten

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
außerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h40 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h60 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h100 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h150 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h200 €11 Monat*Hier prüfen **
41 - 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.
Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
innerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h50 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h70 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h115 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h180 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten

FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Woran erkenne ich, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist?

Dies wird in der Regel durch ein entsprechendes Verkehrsschild angezeigt. Wie das aussieht, können Sie hier nachsehen.

Gibt es noch andere Hinweise auf das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung?

Ja. Gilt das Tempolimit beispielsweise aufgrund einer Gefahrenstelle (z. B. Baustelle) so endet das Tempolimit ggf. mit dem Ende der Gefahrenstelle.

Wie schnell darf ich fahren, nachdem die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde?

Innerorts dürfen Sie dann maximal 50 km/h und außerorts 100 km/h fahren. Auf der Autobahn gibt es nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung kein vorgeschriebenes Tempo.

Gemäß StVO bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung: Aufhebung nicht für alle wirksam!

Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Baustelle: Die Aufhebung wird nicht immer durch ein Verkehrsschild ausgewiesen.
Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Baustelle: Die Aufhebung wird nicht immer durch ein Verkehrsschild ausgewiesen.

Die StVO unterscheidet grundsätzlich zwischen besonderen und generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Während die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit in den meisten Fällen insbesondere durch Verkehrsschilder angezeigt wird, gibt es jedoch für die einzelnen Fahrzeugklassen auch Vorgaben, die zusätzlich hierzu zu beachten sind.

In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie die Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit, die zusätzlich zur Beschilderung stets zu beachten ist:

KfzTempo­limit auf Land­straße, Kraftfahr­straße & Co. in km/hTempo­limit auf der Auto­bahn in km/h
bis 3,5 Tonnen zGG und Pkw100Richt­geschwindig­keit 130 km/h (sofern keine Beschränkung durch Verkehrs­schilder)
3,5 bis 7,5 Tonnen zGG (außer Pkw)8080
mit Anhänger (außer Pkw)6060
über 7,5 Tonnen zGG6060
Pkw mit Anhänger8080
Bus8080
Bus, in dem stehende Fahrgast­beförderung zulässig ist6060
Innerorts gilt generell für alle Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Abweichungen nach oben sind nur bei entsprechend eindeutiger Gestattung durch Verkehrszeichen zulässig. Abweichungen nach unten etwa in verkehrsberuhigten Bereichen oder Tempo-30-Zonen sind entsprechend eindeutig ausgeschildert.

Wann ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Ein Schild ist nicht in jedem Fall erforderlich

Wann gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben?
Wann gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben?

Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt durch Beschilderung vor allem an Gefahrenstellen. Hierzu zählen neben Auf- und Abfahrten insbesondere auch Kurvenbereiche, Baustellen oder Erhebungen in der Landschaft. Nicht in jedem Fall wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder explizit durch ein Schild mit durchgestrichener Geschwindigkeitsangabe aufgehoben. In diesen Fällen ist anzunehmen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung zu Ende ist, wenn die Gefahrenstelle selbst vorüber ist.

Bei Baustellen wird zudem häufig eine Streckenangabe der Begrenzung hinzugefügt, die bestimmt, wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben gelten kann. Haben Sie den festgelegten Baustellenbereich durchfahren und eine entsprechende Strecke zurückgelegt, gelten in der Regel wieder die allgemeinen Beschränkungen, sofern eine Beschilderung nichts anderes bestimmt.

Im Übrigen: Durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen gehen über Kreuzungen und Einmündungen hinaus. Erst mit dem Abbiegen in eine andere Straße ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Auf dieser sind ggf. andere Beschränkungen zu beachten, auf die ebenfalls regelmäßig durch Verkehrsschilder hingewiesen wird.

Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung: Wie schnell dürfen Sie fahren?

Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, gelten die besonderen Vorschriften gemäß § 3 StVO.
Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, gelten die besonderen Vorschriften gemäß § 3 StVO.

Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein entsprechendes Verkehrsschild aufgehoben, gilt nicht automatisch für alle Fahrzeuge und auf allen Straßen: „Freie Fahrt voraus!“ Nach dem Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung greift die StVO. Diese bestimmt die oben genannten Beschränkungen unabhängig von möglicher Beschilderung.

Wesentlich eindeutiger ist es, wenn Schilder die Geschwindigkeitsbegrenzung explizit aufheben. Die betreffenden Verkehrsschilder zeigen die jeweilige vorher geltende Geschwindigkeitsbegrenzung an, sind jedoch nicht mehr rot umrandet. Die Zahl ist durchgestrichen. Sie sollten dabei jedoch nicht zu früh beschleunigen, um eine mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden.

Ist die Geschwindigkeitsbeschränkung dadurch aufgehoben, greifen wieder die allgemeinen Bestimmungen. Das bedeutet, dass Fahrer kleinerer Kfz wie Pkw und Motorrad z. B. auf der Autobahn bei fehlender Beschränkung durch Schilder so schnell fahren dürfen, wie es die Straßen-, Sicht- und Verkehrsverhältnisse zulassen. Auf der Landstraße läge die besondere Begrenzung für sie bei 100 km/h.

Auch für andere Fahrzeugklassen gelten dann, sofern keine neuen Beschränkungen aufgegeben sind, die allgemeinen Grenzwerte gemäß § 3 StVO.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise

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