§ 3 Straßenverkehrs-Ordnung gibt allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Daneben kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch durch Beschilderung gesondert festgelegt sein. Aber wie lange gelten solche durch Beschilderung aufgegeben Beschränkungen eigentlich? Erfahren Sie im Folgenden, wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben gilt und welche Verkehrsteilnehmer dann wirklich unablässig aufs Gaspedal treten dürfen.
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Pkw nicht eingehalten
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
Dies wird in der Regel durch ein entsprechendes Verkehrsschild angezeigt. Wie das aussieht, können Sie hier nachsehen.
Ja. Gilt das Tempolimit beispielsweise aufgrund einer Gefahrenstelle (z. B. Baustelle) so endet das Tempolimit ggf. mit dem Ende der Gefahrenstelle.
Innerorts dürfen Sie dann maximal 50 km/h und außerorts 100 km/h fahren. Auf der Autobahn gibt es nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung kein vorgeschriebenes Tempo.
Gemäß StVO bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung: Aufhebung nicht für alle wirksam!
Inhalt
Die StVO unterscheidet grundsätzlich zwischen besonderen und generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Während die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit in den meisten Fällen insbesondere durch Verkehrsschilder angezeigt wird, gibt es jedoch für die einzelnen Fahrzeugklassen auch Vorgaben, die zusätzlich hierzu zu beachten sind.
In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie die Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit, die zusätzlich zur Beschilderung stets zu beachten ist:
Kfz | Tempolimit auf Landstraße, Kraftfahrstraße & Co. in km/h | Tempolimit auf der Autobahn in km/h |
---|---|---|
bis 3,5 Tonnen zGG und Pkw | 100 | Richtgeschwindigkeit 130 km/h (sofern keine Beschränkung durch Verkehrsschilder) |
3,5 bis 7,5 Tonnen zGG (außer Pkw) | 80 | 80 |
mit Anhänger (außer Pkw) | 60 | 60 |
über 7,5 Tonnen zGG | 60 | 60 |
Pkw mit Anhänger | 80 | 80 |
Bus | 80 | 80 |
Bus, in dem stehende Fahrgastbeförderung zulässig ist | 60 | 60 |
Wann ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Ein Schild ist nicht in jedem Fall erforderlich
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt durch Beschilderung vor allem an Gefahrenstellen. Hierzu zählen neben Auf- und Abfahrten insbesondere auch Kurvenbereiche, Baustellen oder Erhebungen in der Landschaft. Nicht in jedem Fall wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder explizit durch ein Schild mit durchgestrichener Geschwindigkeitsangabe aufgehoben. In diesen Fällen ist anzunehmen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung zu Ende ist, wenn die Gefahrenstelle selbst vorüber ist.
Bei Baustellen wird zudem häufig eine Streckenangabe der Begrenzung hinzugefügt, die bestimmt, wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben gelten kann. Haben Sie den festgelegten Baustellenbereich durchfahren und eine entsprechende Strecke zurückgelegt, gelten in der Regel wieder die allgemeinen Beschränkungen, sofern eine Beschilderung nichts anderes bestimmt.
Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung: Wie schnell dürfen Sie fahren?
Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein entsprechendes Verkehrsschild aufgehoben, gilt nicht automatisch für alle Fahrzeuge und auf allen Straßen: „Freie Fahrt voraus!“ Nach dem Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung greift die StVO. Diese bestimmt die oben genannten Beschränkungen unabhängig von möglicher Beschilderung.
Wesentlich eindeutiger ist es, wenn Schilder die Geschwindigkeitsbegrenzung explizit aufheben. Die betreffenden Verkehrsschilder zeigen die jeweilige vorher geltende Geschwindigkeitsbegrenzung an, sind jedoch nicht mehr rot umrandet. Die Zahl ist durchgestrichen. Sie sollten dabei jedoch nicht zu früh beschleunigen, um eine mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden.
Auch für andere Fahrzeugklassen gelten dann, sofern keine neuen Beschränkungen aufgegeben sind, die allgemeinen Grenzwerte gemäß § 3 StVO.