Die in Deutschland geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahn, Landstraße, Kraftfahrstraße oder in geschlossenen Ortschaften dient dabei hauptsächlich der allgemeinen Verkehrssicherheit, soll deren Einhaltung doch das Unfallrisiko senken. Doch welche Tempolimits gibt es in Deutschland?
Aktuelle Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Pkw überschritten
Aktuelle Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit PKW und Anhänger überschritten
Aktuelle Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Lkw überschritten
Bußgeldrechner: Was droht bei einem Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Sie wurden bei der Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung ertappt? Welches Bußgeld laut Bußgeldkatalog droht und ob auch weitere Sanktionen möglich sind, können Sie mithilfe unseres Bußgeldrechners in Erfahrung bringen
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung
Innerorts ist ein Tempolimit von 50 km/h vorgeschrieben. Durch entsprechende Beschilderung können auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit angeordnet werden.
Für Pkw ohne Anhänger gilt auf einigen Streckenabschnitten keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen.
Je nachdem, wie schwer die Geschwindigkeitsüberschreitung ausfällt, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Video zu geltenden Tempolimits
Weiterführende Ratgeber zur Geschwindigkeitsbegrenzung in Deutschland
Gesetzliche Regulierung der Höchstgeschwindigkeiten
Inhalt
- Aktuelle Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Pkw überschritten
- Aktuelle Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit PKW und Anhänger überschritten
- Aktuelle Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Lkw überschritten
- Bußgeldrechner: Was droht bei einem Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
- FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung
- Video zu geltenden Tempolimits
- Gesetzliche Regulierung der Höchstgeschwindigkeiten
- Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
- Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Grundsätzlich weisen in den meisten Fällen Verkehrsschilder die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den einzelnen Verkehrswegen aus. Darüber hinaus aber gibt es allgemeine Grundsätze, die die Beschränkungen bedingen. Diese finden sich in § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird hier je nach betroffenen Fahrzeugklassen und Verkehrswegen festgelegt. Eine Überschreitung dieser generellen Tempolimits ist nur zulässig, sofern die Beschilderung dies im Einzelfall explizit gestattet.
Doch, die hier genannte Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht unter allen Umständen in Stein gemeißelt. Insbesondere widrige Witterungs- und Straßenverhältnisse können es erforderlich machen, dass die Kfz-Fahrer das Tempo ihrer Fahrzeuge eigenverantwortlich weiter drosseln, selbst wenn die im Einzelfall zulässige Höchstgeschwindigkeit eine höhere gefahrene Geschwindigkeit gestattete. Dieser allgemeine Grundsatz, der auf der Sorgfaltspflicht beruht, der jeder Verkehrsteilnehmer unterliegt, findet sich in § 3 Absatz 1 StVO:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“
Aber welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auf Autobahnen, Landstraßen, Bundesstraßen oder im Stadtverkehr nun im Allgemeinen? Maßgeblich unterscheidet die Straßenverkehrsordnung lediglich zwischen innerorts und außerorts und legt keine gesonderten Begrenzungen für vereinzelte Verkehrswege fest. Ausschlaggebend dafür, welche Höchstgeschwindigkeit im Einzelnen zulässig ist, richtet sich vielmehr nach dem Fahrzeugtyp. Erfahren Sie im Folgenden mehr zu den Beschränkungen für Pkw, Lkw, Gespanne & Co.
Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts: Gleiches Recht für alle
Innerhalb geschlossener Ortschaften spielt das Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind, keine Rolle bezüglich der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier gilt für alle dasselbe: Innerorts liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung stets bei 50 km/h, sofern keine Schilder im Einzelfall eine Abweichung hiervon bestimmen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es vereinzelt nämlich auch Tempo-30-Zonen, in denen die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h durch die Zusatzbeschränkung ersetzt ist.
Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts: Entscheidend ist das betroffene Kfz
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Geschwindigkeitsbeschränkungen schon weit komplexer gestaltet. Es gibt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung, an die sich alle Verkehrsteilnehmer in gleichem Maße halten müssen. Stattdessen spielt es eine Rolle, welches Fahrzeug Sie im Einzelfall führen. Unterschieden wird dabei zwischen:
- Pkw
- andere Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
- Fahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zGG
- Kfz über 7,5 t zGG
- Kfz mit Anhänger
- Kraftomnibusse
Ausgehend von der jeweiligen Fahrzeugklasse gibt § 3 Absatz 3 StVO eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung vor, die auf allen Verkehrswegen außerhalb geschlossener Ortschaften gelten, egal ob Landstraße, Autobahn, Kraftfahrstraße o. a. Die entsprechenden Beschränkungen finden Sie in der folgenden tabellarischen Übersicht:
Kfz | Tempolimit auf Landstraße, Kraftfahrstraße & Co. in km/h | Tempolimit auf der Autobahn in km/h |
---|---|---|
bis 3,5 Tonnen zGG und Pkw | 100 | Richtgeschwindigkeit 130 km/h (sofern keine Beschränkung durch Verkehrsschilder) |
3,5 bis 7,5 Tonnen zGG (außer Pkw) | 80 | 80 |
mit Anhänger (außer Pkw) | 60 | 60 |
über 7,5 Tonnen zGG | 60 | 60 |
Pkw mit Anhänger | 80 | 80 |
Bus | 80 | 80 |
Bus, in dem stehende Fahrgastbeförderung zulässig ist | 60 | 60 |
Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, jedoch nicht nur auf Autobahnen, sondern darüber hinaus auch auf anderen ähnlich gut ausgebauten Streckenabschnitten, bei denen beide Fahrtrichtigungen baulich voneinander getrennt sind bzw. bei denen es für jede Fahrtrichtungen mehrere Fahrstreifen gibt, die voneinander abgetrennt sind.
Häufig keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn: Deutschland = Raserparadies?
Auf zirka 70 Prozent des deutschen Autobahnnetzes gibt es keine durch Verkehrszeichen angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf diesen Abschnitten kommen dann die generellen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zum Tragen. Das heißt, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung bedeutet nicht für alle, dass keine Beschränkungen einzuhalten zu sind.
Lediglich mit Pkw (ohne Anhänger!) dürfen die Fahrer dann mehr als die üblichen 100 km/h fahren. Auf den freigegeben Strecken gilt für diese die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese hat jedoch keinen Gebotscharakter und ist damit nicht verpflichtend einzuhalten. Pkw-Fahrer dürfen diese grundsätzlich auch überschreiten, ohne Sanktionen fürchten zu müssen.
Darüber hinaus gilt es insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten auch die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsabstände zu beachten. Je schneller Sie im Einzelfall fahren, desto größer muss auch der Mindestabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen sein. Ist nicht ausreichend Platz, um diese auch bei Tempo Ü-130 zu gewähren, sollten Sie die Geschwindigkeit entsprechend anpassen, um Abstandsverstöße zu vermeiden und das Unfallrisiko zu senken.
Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzung gelten nicht für alle!
Aufgrund der generellen und besonderen Beschränkungen, die § 3 StVO einzelnen Fahrzeugklassen auferlegt, richten sich insbesondere auf Autobahn, Schnellstraße & Co. auch nicht alle Verkehrszeichen an sämtliche Fahrer. Angenommen etwa, die Verkehrsschilder bestimmen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, so gilt dies grundsätzlich nicht für Pkw mit Anhänger und Fahrzeuge über 3,5 t zGG. Bei diesen überlagert die allgemeine Vorschrift, nicht mehr als 60 bzw. 80 km/h zu fahren.
Anders hingegen gestaltet sich dies, wenn die auf einer Strecke gebotenen Geschwindigkeitsbegrenzung unter der allgemeinen Beschränkung liegt, wenn also z. B. innerhalb einer Baustelle nur 60 km/h gestattet sind. Hieran müssen sich dann alle Kfz-Führer halten. Es gibt auch Beschränkungen, die allein auf bestimmte Fahrzeugklassen bezogen sind. Hier erfolgt dann im Rahmen der Beschilderung ein entsprechender Hinweis.
Gibt es eigentlich auch beim Fahrrad eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Anders als für Kraftfahrzeugführer gelten für Fahrradfahrer keine generellen Tempolimits, wenngleich die Maßstäbe der gegenseitigen Rücksichtnahme und Sorgfalt auch für Radfahrer verpflichtend sind. Geben jedoch Schilder eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor, so gelten diese gemäß $ 41 StVO für alle Verkehrsteilnehmer und somit auch für Radfahrer.
Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Nicht immer ist eindeutig, wann ein Tempolimit aufgehoben ist. Grundsätzlich gibt es dabei unterschiedliche Möglichkeiten, denn nicht immer bedarf es Verkehrszeichen zur Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Also: Wann endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Im Folgenden einige Beispiele:
- Am eindeutigsten ist das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt, wenn ein rundes, weißes Schild mit schwarzen Querstrichen aufgestellt ist. Dieses Verkehrszeichen (Nr. 282) bestimmt das „Ende sämtlicher Streckenverbote“, die zuvor galten, damit können neben Tempolimits etwa auch Überholverbote erfasst sein.
- Ein ähnliches Verkehrszeichen bezieht sich allein auf das „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ (Nr. 278): Hier ist auf dem weißen Hintergrund zusätzlich die km/h-Zahl angegeben, die dem zuvor geltenden Tempolimit entspricht.
- Außerdem endet eine Beschränkung durch eine neue und übergeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, wie z. B. bei der Herabsetzung des Tempolimits von 100 km/h auf 80 km/h usf.
- Zudem können bestimmte Zusatzschilder die durch Schilder bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung beschränken. Der ergänzende Hinweis „Bei Nässe“ etwa bestimmt, dass das hierüber angegebene Tempolimit lediglich bei nassen Straßenverhältnissen wirksam ist, andernfalls ist es aufgehoben.
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch dann, wenn die ursächliche Gefahrenquelle passiert wurde, z. B. nach einer Baustelle, Autobahnauf- und -abfahrten. Parkplätze und Tankstellen hingegen beenden oder unterbrechen ein Tempolimit hingegen nicht.
- Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch ein Zusatzschild nur auf einen bestimmten Streckenabschnitt beschränkt, endet die Begrenzung nach Passieren der angegebenen Streckenlänge.
- Ortsschilder kennzeichnen ebenfalls eine Grenze zwischen Außerorts- und Innerortsstraßen. An Ihnen endet die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung und wird ggf. durch eine andere abgelöst (z. B. bei Fahrt von einer Landstraße in einen Ort Herabsetzung des allgemeinen Tempolimits auf 50 km/h)
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung endet zudem auch, wenn Sie von einer Straße in eine Nebenstraße abbiegen (nicht bei abbiegenden Hauptstraßen) oder an Kreuzungen in die kreuzende Strecke einbiegen. Bleiben Sie auf der Strecke oder derselben Straße, bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung trotz Kreuzung oder Einmündung bestehen.
Ich hätte mal eine allgemeine Frage.
Zur Zeit habe ich 3 Punkte in Flensburg.
Bis wann verfallen diese?
Was für ein Schwachsinn! Wenn ich im Ort an einer Kreuzung auf eine Strasse einbiege auf der vorher für mich nicht ersichtlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, dann darf ich 50 km/h z.B. fahren und andere die auf dieser Strecke sind nur 30 km/h … diese Logik muss mir Mal einer erklären.
Wenn ich auf einer Autobahn fahre auf der 120 km/h gilt und es folgt eine Auffahrt und anschließend folgt keine neue Geschwindikeitsbegrenzung 120 km/h ist freie fahrt oder dürfen die Auffahrenden frei fahren und ich muss weiter 120 km/h fahren?