In Strafverfahren besteht gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO) die Möglichkeit der Einstellung gegen Auflagen. Am häufigsten machen Angeklagte dabei von sich aus das Angebot, eine mehr oder minder freiwillige Geldzahlung zu leisten. Akzeptiert der Richter diese Geldauflage – gemeinhin auch als Bußgeld bezeichnet – wird das Verfahren eingestellt. Oftmals sollen Betroffene dann das zu zahlende Bußgeld an Vereine spenden, anstatt es an die Justizkasse zu überweisen.
FAQ: Geldauflagen in Deutschland
In bestimmten Fällen kann ein Strafverfahren eingestellt werden, wenn sich der Beschuldigte dazu bereit erklärt, ein Bußgeld zu spenden. Das wird dann Geldauflage genannt.
Entsprechende Organisationen können sich in eine Liste eintragen lassen. Der zuständige Richter entscheidet dann, an welche davon die Geldauflage fließt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das kommt auf den Einzelfall an. Ist das Angebot des Beschuldigten zu gering, legt das Gericht die Höhe fest.
Wann sind Geldauflagen möglich?
Inhalt
§ 153a StPO gestattet, dass vereinzelt Strafverfahren auch gegen Auflagen eingestellt werden können. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer geleisteten Geldauflage geschehen, die entweder einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zugewiesen wird.
Voraussetzung für den Vorgang ist unter anderem, dass sowohl Betroffener als auch das für das Hauptverfahren zuständige Gericht darin zustimmt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, wenn die Bußgelder für Vereine oder Justizkasse geleistet wird.
Zudem muss der Vorgang auch verhältnismäßig und angemessen sein. Die Einstellung darf nicht den Interessen der Strafverfolgungsbehörden und der Geschädigten entgegenstehen.
An welche Vereine können Sie Bußgelder spenden?
Gerichte in Deutschland führen eigens für die Zuteilung einer solchen Geldauflage Verzeichnisse, in denen einzelne Organisationen und gemeinnützige Vereine sich eintragen lassen können. Im Einzelfall kann der Richter dann bestimmen, an welchen der Vereine der Betroffene das Bußgeld spenden soll.
Alle großen Vereine vom Weißen Ring über das Deutsche Rote Kreuz bis hin zu Kindernothilfe und Kinderhilfswerk sind in entsprechenden Verzeichnissen vertreten. Sie führen sogar teils eigene Konten nur für die Entgegennahme entsprechender Geldauflagen. Diese finanziellen Hilfen sind ein wichtiges Standbein für die auf Spenden angewiesenen Vereine und Organisationen.
Auch die genaue Höhe kann das Gericht festlegen, wenn das Angebot des Betroffenen zu gering erscheint. Im Grunde können mit einer Geldauflage gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Der Täter sühnt seine Tat durch Leistung eines höheren Geldbetrages und Hilfsorganisationen, die sich um Opfer und Hilflose kümmern, erhalten die dringend benötigten Spenden. So kann auch aus einer Straftat im Straßenverkehr Gutes erwachsen.