Gefahrgutkennzeichnung: Das Sichtbarmachen der Gefahr

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Die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten dient in erster Linie zur Information und Warnung Außenstehender. Nach welchen Vorgaben sich die Gefahrgutkennzeichnung an einem Lkw richtet, unterliegt internationalen Bestimmungen, an die sich sowohl Unternehmer als auch Fahrer und Verlader zwingend halten müssen. Der Lkw-Bußgeldkatalog sieht bei Zuwiderhandlung hohe Sanktionen vor.

Bußgeldtabelle Gefahrgut und Gefahrgutkennzeichnung

TatbestandBußgeld in Euro
Verstoß gegen Füllungsgrad, Masse oder Befülltemperatur250
Ordnungswidrige Zusammenladung250
Fehlende Überprüfung auf Dichtheit250
Anbringung des Großzettels versäumt250
Anbringung der Gefahrguttafel am Lkw erfolgte nicht / nicht sichtbar angebracht300
Anbringung der Gefahrguttafel am Lkw erfolgte nicht richtig / nicht gut sichtbar 100
Beförderungspapier nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt150
Lichtbildausweisnicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt150
Zulassungsbescheinigung nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt150 - 400
Unfallmerkblatt nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt150
Großcontainer- oder Fahrzeugzertifikat nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt150
Fahrzeugführer führt Bescheinigung über Basis- oder Aufbaukurs nicht mit300
Fahrzeugführer führt Bescheinigung über Basis- und Aufbaukurs nicht mit500
Keine Reinigung nach dem Entladen durchgeführt250
An unzulässiger Stelle be- oder entladen100
Rauchverbot missachtet250
Verstoß gegen die Mitführpflicht des ABC-Feuerlöschgeräts150

FAQ: Gefahrgutkennzeichnung

Was ist Gefahrgut?

Als Gefahrgut gelten bestimmte Stoffe und Gemische sowie Gegenstände, die diese enthalten. Ihnen ist gemein, dass ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen und Tieren sowie für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Wie muss Gefahrgut gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnung von Gefahrgut geschieht durch Warntafeln, Gefahrzettel und Großzettel, die am Lkw angebracht werden. Auch Pakete, die Gefahrgut enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Spezifische Vorgaben hierzu stehen in der Gefahrgutverordnung.

Was sind Gefahrgutklassen?

Als Gefahrgut bezeichnete Stoffe und Gemische werden in Klassen eingeteilt. Diese Gefahrgutklassen beschreiben die Eigenschaften der Güter. Beispiele hierfür sind etwa Explosionsfähigkeit, Giftigkeit und Radioaktivität.

Was ist Gefahrgut?

Für einen Gefahrgut-Lkw ist die Kennzeichnung der geladenen Güter entsprechend der Gefahrgutverordnung verpflichtend.
Für einen Gefahrgut-Lkw ist die Kennzeichnung der geladenen Güter entsprechend der Gefahrgutverordnung verpflichtend.

Als Gefahrgut werden Stoffe und Gemische bezeichnet, von deren physikalischen oder chemischen Eigenschaften eine besondere Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die öffentliche Sicherheit ausgeht. So können bei einem Lkw-Unfall etwa Stoffe freigesetzt werden, die ätzend sind, erstickend wirken oder explodieren.

Für den Gefahrguttransport bedeutet diese Kennzeichnung ein Streckenverbot.
Für den Gefahrguttransport bedeutet diese Kennzeichnung ein Streckenverbot.

Ebenfalls zum Gefahrgut zählen Gegenstände, die Stoffe dieser Art enthalten und die von den Zuständen während des Transports dahingehend beeinflusst werden können, dass sie eine Gefahr darstellen. Daher müssen bei der Ladungssicherung weitaus mehr Punkte beachtet werden als bei einem Transport, der kein Gefahrgut enthält.

Gefährliche Güter unterliegen beim Transport der Pflicht zur Gefahrgutkennzeichnung. Diese bezieht sich nicht nur auf die Kennzeichnung des Lkw. Ebenfalls muss eine eindeutige Kennzeichnung der Umverpackung von Gefahrgut erfolgen.

Als Lkw-Fahrer, der Gefahrgut transportiert, sollten Sie beachten, dass nicht alle Straßen für den Transport von Gütern dieser Art freigegeben sind. Das Verkehrszeichen 1052-30 markiert gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße. Ebenfalls möglich sind solche Verbote für Fahrzeuge, die wassergefährdende Stoffe geladen haben. Auch können entsprechende Durchfahrtsverbote durch Verkehrszeichen aufgezeigt werden.

Die Kennzeichnung von Gefahrgut

Gefahrgut unterliegt der Kennzeichnungspflicht, damit sofort die richtigen Maßnahmen bei einem Unfall ergriffen werden können.
Gefahrgut unterliegt der Kennzeichnungspflicht, damit sofort die richtigen Maßnahmen bei einem Unfall ergriffen werden können.

Die Gefahrgutkennzeichnung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, erfüllt mehrere Zwecke: Zunächst stellt sie eine Warnung an andere am Verkehr Beteiligte dar, die so darauf aufmerksam gemacht werden, dass mit besonderer Vorsicht gefahren werden sollte. Zu achten ist insbesondere auf einen ausreichenden Abstand zu Gefahrguttransporten sowie auf das besonders achtsame Überholen dieser Fahrzeuge. Das Unfallrisiko soll auf diese Weise verringert werden.

Weiterhin ist die Gefahrgutkennzeichnung auch ein essentieller Hinweis für Rettungskräfte, falls es zu einem Unfall kommt, in den ein solches Gefahrgut-Transportfahrzeug involviert ist. Abhängig davon, wie sich die Ladung zusammensetzt, können somit sofort die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.

Zur Gefahrgutausrüstung eines Lkw, der gefährliche Güter transportiert, zählen unter anderem Warntafeln und sogenannte Placards, unter welchen man Gefahrzettel und Großzettel versteht. Diese Kennzeichnung von Gefahrgut-Lkw soll prägnant darüber informieren, wie sich die Ladung zusammensetzt.

Nicht nur am Lkw ist eine Gefahrgutkennzeichnung nötig. Ein Paket, das entsprechende Güter enthält, muss ebenso gekennzeichnet werden. Gefährliche Güter müssen nicht unbedingt in großer Stückzahl in einem Lkw transportiert werden. Die Kennzeichnung von Gefahrgut auf der Verpackung darf aber auch bei kleinen Stückzahlen auf keinen Fall vernachlässigt werden.

Die Gefahrgutklassen

Im ADR ist die Kennzeichnung von Gefahrgut im Hinblick auf die neun Gefahrgutklassen geregelt.
Im ADR ist die Kennzeichnung von Gefahrgut im Hinblick auf die neun Gefahrgutklassen geregelt.

Die Kennzeichnung von Gefahrgut ist sowohl Pflicht des Unternehmers als auch des Fahrers und des Verladers des Gefahrgut-Lkw. Im deutschen Geltungsbereich regelt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) die Kennzeichnung gefährlicher Güter. Sie basiert auf dem ADR, dem „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ – in deutscher Übersetzung auf dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Dieses gilt innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Die im ADR aufgeführten Gefahrgutklassen, in welche Stoffe und Gemische eingeteilt werden, basieren auf den UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter. Auch ist im ADR die genaue Kennzeichnung von Lkw, Containern und Umverpackungen hinsichtlich der einzelnen Gefahrgutklassen festgeschrieben.

Nicht nur beim Lkw-Transport gelten diese Klassen und die entsprechende Gefahrgutkennzeichnung. In der Binnenschifffahrt, in der Seeschifffahrt, im Luftverkehr und im Schienenverkehr gibt es zwar eigenständige Abkommen und Regelungen, doch gelten dieselben Gefahrgutklassen.
ADR-GefahrgutklasseEigenschaften der Gefahrgutklasse
1Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
1.1Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind
1.2Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber die Gefahr der
Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen
1.3Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber eine geringe
Gefahr von Luftdruck oder Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken oder beidem aufweisen
1.4Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber eine geringe Explosionsgefahr aufweisen – die Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt
1.5Unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe
1.6Extrem unempfindliche, nicht massenexplosionsfähige Stoffe
2.1Entzündbare Gase
2.2Nicht entzündbare, nicht erstickend wirkende Gase
2.3Giftige Gase
3Entzündbare Flüssigkeiten
4.1Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe,
polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
4.2Selbstentzündliche Stoffe
4.3Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden
5.1Entzündend bzw. oxidierend wirkende Stoffe
5.2Organische Peroxide
6.1Giftige Stoffe
6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe
7ARadioaktive Stoffe, Kategorie I
7BRadioaktive Stoffe, Kategorie II
7CRadioaktive Stoffe, Kategorie III
7DRadioaktive Stoffe
7ESpaltbare Stoffe
8Ätzende Stoffe
9Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, umweltgefährdende Stoffe, erwärmte Stoffe
9ALithium-Batterien

Welche die Eigenschaften und Gefahrenquellen der einzelnen Klassen sind, was bei der Ladungssicherung dieser Güter zu beachten ist und welche Lkw-Gefahrgutkennzeichnung jeweils nötig ist, wird in speziellen Schulungen vermittelt.

Erst nach Erwerb eines sogenannten ADR-Scheins dürfen Sie als Lkw-Fahrer Gefahrgut transportieren. Ein zusätzlicher Aufbaukurs ist nötig, wenn Sie einen Tanklastwagen fahren oder Gefahrgut der Klassen 1 und 7, also explosive bzw. radioaktive Stoffe, transportieren wollen.

Gefahrgutkennzeichnung: Gefahrentafeln oder Warntafeln

Als Gefahrgutkennzeichen dienen in erster Linie Warntafeln, Gefahrzettel und Großzettel.
Als Gefahrgutkennzeichen dienen in erster Linie Warntafeln, Gefahrzettel und Großzettel.

Als allgemeiner Hinweis auf gefährliche Güter und die von ihnen ausgehenden Gefahren dienen orangefarbene, schwarz umrandete Tafeln. Sie sind rechteckig mit den Maßen 30 cm x 40 cm oder 12 cm x 30 cm und müssen rückstrahlen. Angebracht werden sie vorne und hinten am Fahrzeug, senkrecht zur Längsachse.

Gemäß Gefahrgutverordnung müssen sie auch dann noch lesbar sein, wenn sie einem 15-minütigen Brand ausgesetzt waren. Geprägte Tafeln sind daher bedruckten Selbstklebefolien vorzuziehen.

Die neutrale orangefarbene Warntafel genügt bei einem Gefahrguttransport als Kennzeichnung, wenn sich nähere Informationen zu den geladenen Gütern auf den Versandstücken selbst befinden. Auch wird sie verwendet, wenn sich in einzelnen Tankkammern eines Tanktransporters unterschiedliche Stoffe befinden.

Die leere Tafel ist ebenso die Kennzeichnung für einen Gefahrguttransport mit explosiven und radioaktiven Gütern. In diesen Fällen muss die Ladung zusätzlich hinten und an beiden Seiten des Fahrzeugs mit Großzetteln gekennzeichnet werden.

Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern

In den meisten Fällen werden orangefarbene Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern für die Kennzeichnung eines Lkw mit Gefahrgut verwendet. Diese werden nicht nur vorne und hinten am Fahrzeug, sondern gegebenenfalls auch seitlich an Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks und Tankcontainern angebracht. Eine horizontale Linie teilt die Warntafel in der Mitte.

Die auf der Gefahrgutkennzeichnung vermerkte UN-Nummer beschreibt die Zusammensetzung des Transportgutes.
Die auf der Gefahrgutkennzeichnung vermerkte UN-Nummer beschreibt die Zusammensetzung des Transportgutes.

Die obere Hälfte der Gefahrgutkennzeichnung zeigt die in der Regel zweistellige Gefahrnummer an. Sie gibt im Wesentlichen die Klasse des Gefahrguts wieder. Wird die Zahl verdoppelt, also etwa als „66“ dargestellt, weist das auf eine erhöhte Gefahr hin. Genügt zur Kennzeichnung der Gefahr eine Ziffer, wird ihr eine „0“ angehängt. Steht der Ziffer ein „X“ voran, reagiert der entsprechende Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser.

Bestimmte Ziffernkombinationen haben jedoch eine besondere Bedeutung, beispielsweise:

  • 22: tiefgekühlt verflüssigtes Gas, das erstickend wirkt
  • 323: entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
  • 539: entzündbares organisches Peroxid

Der zweite, untere Teil der Gefahrgutkennzeichnung ist die UN-Nummer oder Stoffnummer. Sie beschreibt die Zusammensetzung des Transportgutes und ist im Verzeichnis der gefährlichen Güter der Gefahrgutvorschriften zu finden. Zu jeder UN-Nummer sind hier auch die zugehörige Gefahrnummer und die Gefahrgutklasse angegeben.

Die UN-Nummer ist immer vierstellig. Sie wird sowohl für einzelne chemische Verbindungen als auch für Stoffgruppen und sonstige Güter, von denen eine Gefahr ausgeht, vergeben. Die Gefahrgutkennzeichnung „30 1202“ etwa zeigt an, dass es sich bei dem Transportgut um entzündlichen Dieselkraftstoff oder entzündliches Heizöl handelt.

Wenn Sie einen Unfall eines Gefahrguttransportes melden, sollten Sie immer die Gefahrnummer und die UN-Nummer angeben. Sie tragen so zur bestmöglichen Vorbereitung der Rettungskräfte bei.

Placards: Gefahrzettel und Großzettel

Die Kennzeichnung von Gefahrgut soll andere Verkehrsteilnehmer zu besonders umsichtigem Verhalten animieren.
Die Kennzeichnung von Gefahrgut soll andere Verkehrsteilnehmer zu besonders umsichtigem Verhalten animieren.

Placards sind auf der Spitze stehende Quadrate, die anhand von Piktogrammen, Gefahrensymbolen und der Nummer der Gefahrgutklasse Aufschluss über das transportierte Gut geben. Gefahrzettel für Packstücke haben die Maße 10 cm x 10 cm, während Großzettel für Lkw, Tankfahrzeuge und Aufsetztanks in den Maßen 25 cm x 25 cm und 30 cm x 30 cm auftreten. Großzettel werden auch als Gefahrgutkennzeichnung für Container verwendet.

Zu befestigen sind Großzettel an beiden Seiten hinten am Fahrzeug und unter Umständen auch seitlich am Lkw. Geht von einem Gefahrgut mehr als nur eine Gefahr aus, müssen mehrere Placards an seinem Behältnis angebracht werden.

Handelt es sich bei der Ladung um Güter der Klassen 1 und 7, muss die entsprechende Gefahrgutkennzeichnung immer am Lkw angebracht werden, auch wenn das Gefahrgut zusätzlich in Behältern gesichert ist.

Da die ADR-Gefahrgutkennzeichnung teils neu geregelt wurde, gilt momentan eine Übergangsregelung für bisherige Gefahrzettel. Placards, die den bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften entsprechen, können noch bis 30. Juni 2019 im europäischen Landverkehr verwendet werden. Ein Beispiel ist etwa die Kennzeichnung für begrenzte Mengen.

Placards: Eine Übersicht

Gefahrgutklasse(n) Farben des Placards Symbol des Placards
1.1, 1.2, 1.3OrangeExplosion
1.4Orange"1.4"
1.5Orange"1.5"
1.6Orange"1.6"
2.1RotFlamme
2.2GrünGasflasche
2.3WeißTotenkopf
3RotFlamme
4.1Senkrecht rot-weiß gestreift Flamme
4.2Obere Hälfte weiß, untere Hälfte rotFlamme
4.3BlauFlamme
5.1GelbFlamme auf Kreis
5.2GelbFlamme auf Kreis
6.1WeißTotenkopf
6.2WeißBiogefährdung
7AWeißRadioaktivität, ein roter Strich
7BObere Hälfte gelb, untere Hälfte weißRadioaktivität, zwei rote Striche
7CObere Hälfte gelb, untere Hälfte weißRadioaktivität, drei rote Striche
7DObere Hälfte gelb, untere Hälfte weißRadioaktivität
7EWeiß"SPALTBAR"
8Obere Hälfte weiß, untere Hälfte schwarzZwei Reagenzgläser, deren Flüssigkeit eine Hand und eine Oberfläche verätzen
9Obere Hälfte senkrecht schwarz-weiß gestreift, untere Hälfte weiß-
9AObere Hälfte senkrecht schwarz-weiß gestreift, untere Hälfte weißBatterien
Umweltgefährdende StoffeWeißToter Baum, toter Fisch
Begrenzte MengeWeiß, obere und untere Ecke schwarz -
Placards können zur Gefahrgutkennzeichnung als Aufkleber erworben werden, aber auch als Stahlblech bzw. in Kunststoffausführung für Einsteckrahmen.

Weitere Gefahrgutkennzeichen

Neben den bereits beschriebenen Gefahrgutkennzeichnungen existieren diverse Aufkleber für die Kennzeichnung von Versandstücken. So gibt es etwa Etiketten, die die UN-Nummer des Transportstücks anzeigen oder eine Umverpackung kennzeichnen.

Die Lage zusammengesetzter Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten, Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind, und Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase muss gesondert gekennzeichnet werden. Hierzu dienen zwei schwarze oder rote Ausrichtungspfeile auf weißem Grund.

Die mangelhafte Gefahrgutkennzeichnung am Lkw wird mit hohen Bußgeldern sanktioniert.
Die mangelhafte Gefahrgutkennzeichnung am Lkw wird mit hohen Bußgeldern sanktioniert.

Werden Güter im erwärmten Zustand transportiert, müssen an allen Seiten des Containers bzw. Tanks entsprechende Warnzeichen geführt werden. Gekennzeichnet wird ein solcher Gütertransport durch ein rotes Dreieck mit einem roten Thermometer-Symbol.

Enthält ein Container oder Fahrzeug gefährliche Güter zur Kühlung oder Konditionierung, muss an jedem Zugang an einer gut einsehbaren Stelle ein Warnkennzeichen angebracht sein. Dieses stellt einen nach unten gerichteten blauen Pfeil dar, in dem sich ein auf der Spitze stehendes Quadrat befindet. Diese Warnzeichen dürfen erst entfernt werden, wenn die entsprechenden Güter entladen wurden und der Container bzw. das Fahrzeug entlüftet wurde.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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