Vom Gefahrgut bei einem Lkw-Transport geht eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt aus. Die Konsequenzen bei einem Unfall können dementsprechend fatal sein. Transporte dieser Art sowie die Gefahrgutkennzeichnung am Lkw unterliegen daher besonderen Bestimmungen.
Bußgeldtabelle Gefahrguttransport
Tatbestand | Bußgeld in Euro |
---|---|
Verstoß gegen Füllungsgrad, Masse oder Befülltemperatur | 250 |
Ordnungswidrige Zusammenladung | 250 |
Fehlende Überprüfung auf Dichtheit | 250 |
Anbringung des Großzettels versäumt | 250 |
Anbringung der Gefahrguttafel am Lkw erfolgte nicht / nicht sichtbar angebracht | 300 |
Anbringung der Gefahrguttafel am Lkw erfolgte nicht richtig / nicht gut sichtbar | 100 |
Beförderungspapier nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt | 150 |
Lichtbildausweisnicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt | 150 |
Zulassungsbescheinigung nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt | 150 - 400 |
Unfallmerkblatt nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt | 150 |
Großcontainer- oder Fahrzeugzertifikat nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt | 150 |
Fahrzeugführer führt Bescheinigung über Basis- oder Aufbaukurs nicht mit | 300 |
Fahrzeugführer führt Bescheinigung über Basis- und Aufbaukurs nicht mit | 500 |
Keine Reinigung nach dem Entladen durchgeführt | 250 |
An unzulässiger Stelle be- oder entladen | 100 |
Rauchverbot missachtet | 250 |
Verstoß gegen die Mitführpflicht des ABC-Feuerlöschgeräts | 150 |
FAQ: Gefahrgut beim Lkw-Transport
Als Gefahrgut werden Stoffe und Gemische bezeichnet, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit sowie für das Leben und die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Andere Verkehrsteilnehmer sollen auf die Gefahren, die von dem Transport ausgehen, aufmerksam gemacht werden. Bei einem Unfall mit einem Gefahrgut-Transporter können die Rettungskräfte außerdem sofort erkennen, welche Maßnahmen nötig sind.
Die Gefahrgutverordnung schreibt vor, welche Gefahrgut-Kennzeichnung am Lkw angebracht werden muss und wie diese aussehen muss.
Weiterführende Informationen zum Gefahrgut
Was gilt als Gefahrgut?
Inhalt
Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gemische, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bzw. für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Auch Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, werden zum Gefahrgut gezählt.
Diese Gefahr kann zum einen von ihren physikalischen oder chemischen Eigenschaften ausgehen. Auch können die Zustände während des Transports die Gefahr, die von einigen Gütern ausgeht, bedingen.
Hinsichtlich der Verpackung und Ladungssicherung gelten strenge Regelungen, die beim Transport eingehalten werden müssen. Nicht nur der Kennzeichnung von Gefahrgut beim Lkw-Transport muss besondere Bedeutung beigemessen werden, auch eine entsprechende Schulung der Gefahrgut-Lkw-Fahrer ist unabdingbar.
Durch die Einhaltung dieser Vorschriften soll die Unfallgefahr einerseits minimiert werden, sodass die von Gefahrgut transportierenden Lkw ausgehende Gefahr deutlich eingedämmt werden kann. Andererseits soll durch eindeutige Kennzeichnung des Gefahrguts am Lkw sichergestellt werden, dass die Rettungskräfte bei einem Lkw-Unfall sofort die richtigen Maßnahmen ergreifen können. Bei Verstößen gegen geltende Vorschriften wartet der Lkw-Bußgeldkatalog daher mit empfindlichen Sanktionen auf.
Regelungen für Gefahrgut transportierende Lkw
Welche Gefahrgutzeichen für Lkw-Transporte existieren und wie Gefahrgutschilder an einem Lkw angebracht werden müssen, ist in der Gefahrgutverordnung festgeschrieben. Sie bezieht sich jedoch nicht nur auf den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, sondern auf den gesamten nationalen und internationalen Gefahrguttransport, auch auf Binnengewässern, zur See und auf Schienen.
Grundlage für die deutsche Gefahrgutverordnung ist das nationale und internationale Gefahrgutrecht. Das europäische Einzelabkommen, das innerhalb der gesamten EU gültig ist, ist das ADR.
Die Abkürzung ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ bzw. „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
Die entsprechenden Vorgaben zu Gefahrgutnummern für den Lkw und zur Lkw-Gefahrstoffkennzeichnung sind aktuell im ADR 2017 zu finden.
International gibt es zahlreiche Einzelregelungen und Abkommen. Für den Transport von Gefahrgut auf Schienen, im Luftverkehr, in Binnengewässern und in der Seeschifffahrt gibt es jeweils eigenständige Regelungen. Generell ist der Transport von Gefahrgut bereits seit längerer Zeit transnational geregelt. Diesen Regelungen haben sich die meisten Staaten angeschlossen.
Gefahrgutklassen: Eine Übersicht
Die Gefahrgutverordnung unterscheidet neun Gefahrgutklassen, von denen einige zusätzlich in Unterklassen unterteilt sind. Nach diesen richtet sich die Kennzeichnung an einem Lkw, der Gefahrgut transportiert.
Unabhängig vom Transportweg des Gefahrguts gelten stets die gleichen ADR-Gefahrgutklassen. Welche einzelnen Stoffe zu welcher Klasse gezählt werden, kann in eigens hierfür angelegten Gefahrguttabellen nachvollzogen werden.
ADR-Gefahrgutklasse | Eigenschaften der Gefahrgutklasse |
---|---|
1 | Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
1.1 | Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind |
1.2 | Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen |
1.3 | Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber eine geringe Gefahr von Luftdruck oder Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken oder beidem aufweisen |
1.4 | Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber eine geringe Explosionsgefahr aufweisen – die Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt |
1.5 | Unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe |
1.6 | Extrem unempfindliche, nicht massenexplosionsfähige Stoffe |
2.1 | Entzündbare Gase |
2.2 | Nicht entzündbare, nicht erstickend wirkende Gase |
2.3 | Giftige Gase |
3 | Entzündbare Flüssigkeiten |
4.1 | Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe |
4.2 | Selbstentzündliche Stoffe |
4.3 | Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden |
5.1 | Entzündend bzw. oxidierend wirkende Stoffe |
5.2 | Organische Peroxide |
6.1 | Giftige Stoffe |
6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe |
7A | Radioaktive Stoffe, Kategorie I |
7B | Radioaktive Stoffe, Kategorie II |
7C | Radioaktive Stoffe, Kategorie III |
7D | Radioaktive Stoffe |
7E | Spaltbare Stoffe |
8 | Ätzende Stoffe |
9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, umweltgefährdende Stoffe, erwärmte Stoffe |
9A | Lithium-Batterien |
Welche Gefahrgutausrüstung ist beim LKW-Transport nötig?
Grundsätzlich gilt, dass für jeden Transport eine fachgerechte Ladungssicherung durchgeführt werden muss. Hierfür sind etwa Zurrgurte, Antirutschmatten, Klemm- und Sperrbalken einzusetzen.
Lkw, die Gefahrgut transportieren, müssen jedoch mit weitaus mehr Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sein. Die ADR-Ausrüstung für Lkw beinhaltet üblicherweise Folgendes:
Unterlegkeile: Sie müssen sicher zu handhaben und von ausreichender Wirksamkeit sein. Im Fahrzeug müssen sie leicht zugänglich mit Halterungen befestigt sein, jedoch nicht an Haken oder durch Ketten.
ADR-Koffer mit persönlicher Schutzausrüstung: Dieser muss auf die vom Transportgut ausgehenden Gefahren angepasst sein. Je Mitglied der Fahrzeugbesatzung des ADR-Lkw-Transports müssen eine Warnweste, ein tragbares Beleuchtungsgerät, ein Paar Schutzhandschuhe und ein Augenschutz vorhanden sein und für die Klassen 2.3 und 6.1 zusätzlich jeweils eine Notfall-Fluchtmaske. Weiterhin muss eine Augenspülflasche mitgeführt werden (nicht erforderlich bei den Klassen 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2 und 2.3).
Selbststehende Warnzeichen: Hierzu zählen Warndreiecke, Warnleuchten und Warnkegel. Vorgeschrieben sind zwei selbststehende Warnzeichen für jeden Gefahrgut transportierenden Lkw – im europäischen Ausland werden teils zwei identische Warnzeichen verlangt.
Warntafeln: Der Lkw-Transport ist mit Hilfe dieser als Transport gefährlicher Güter zu kennzeichnen. Auf die damit verbundenen Gefahren ist hiermit hinzuweisen. Hierzu dienen zwei rechteckige, rückstrahlende, orangefarbene Tafeln, die vorne und hinten am Fahrzeug, senkrecht zur Längsachse, angebracht werden müssen.
Gefahrzettel und Großzettel (Placards): Placards sind quadratisch und werden auf der Spitze stehend angebracht. Sie sind neben den Lkw-Warntafeln eine weitere Gefahrgutkennzeichnung des Lkw-Transports und werden an beiden Seiten hinten am Fahrzeug befestigt. Unter Umständen ist eine zusätzliche Warntafel seitlich am Lkw anzubringen.
Feuerlöschgeräte: Wird Gefahrgut mit einem Lkw transportiert, muss dieser mindestens ein ABC-Feuerlöschgerät mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver mit sich führen. Bei einem Gefahrgut-Lkw-Transport bis 3,5 Tonnen ist das notwendige Mindestfassungsvermögen 4 kg, bei 3,5 bis 7,5 Tonnen 8 kg und ab 7,5 Tonnen 12 kg.
Beförderungspapier: Es enthält Angaben zum Transport, die Gesamtmenge der Gefahrgüter, die UN-Nummer der Gefahrentafel am Lkw sowie Name und Anschrift von Absender und Empfänger. Das Papier muss in der Amtssprache des Versandlandes verfasst werden. Ist diese nicht Deutsch, Englisch oder Französisch, müssen die Angaben zusätzlich in diesen drei Sprachen gemacht werden.
Unfallmerkblatt: Es gibt an, welche Gefahr von welcher Gefahrenklasse ausgeht und welche Handlungen etwa bei einem Feuer vorzunehmen sind. Wenn der Transport nicht kennzeichnungspflichtig ist, was beim sogenannten Mindermengen-Transport der Fall ist, muss kein Unfallmerkblatt mitgeführt werden.
Bei Transporten bestimmter Gefahrgutklassen muss der Lkw-Fahrer zudem eine Umweltschutz-Ausrüstung mitführen. Diese besteht aus einer Schaufel oder einem Klappspaten, einem Besen, einer Kanalabdeckung mit den Mindestmaßen 100 cm x 100 cm und einem Auffangbehälter.
Die Ausrüstung muss stets dem Schutzziel entsprechend ausfallen. In erster Linie soll sie also das Eindringen schädlicher Stoffe in das Erdreich oder in die Kanalisation verhindern. Nötig ist diese zusätzliche ADR-Ausstattung bei LKW-Transporten der Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9.
Lkw-Gefahrgutkennzeichnung und -Gefahrenschilder: Gibt es Schulungen?
Um den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrgut zu lernen und die Vorschriften der Gefahrgutverordnung entsprechend umsetzen zu können, müssen Lkw-Fahrer einen ADR-Schein erwerben. Erst nachdem die geforderten Kenntnisse hierdurch nachgewiesen wurden, darf Gefahrgut von einem Lkw-Fahrer befördert werden.
In der entsprechenden Schulung werden unter anderem die Eigenschaften einzelner Gefahrenquellen, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Arten der Ladungssicherung, die Gefahrstoffkennzeichnung beim Lkw-Transport und Maßnahmen nach einem Unfall behandelt.
Angeboten werden die Kurse von zugelassenen Veranstaltern wie etwa TÜV und DEKRA. Voraussetzung für die Teilnahme an einem ADR-Kurs ist eine gültige Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, die für den Transport von Gefahrgut vorgesehen sind. Bevor der ADR-Schein erworben werden kann, muss eine schriftliche Prüfung bei der vor Ort zuständigen Industrie- und Handelskammer absolviert werden.
Wurde der Schein schließlich erworben, ist er fünf Jahre lang gültig. Will der Fahrer auch nach dieser Frist einen Gefahrgut-Lkw fahren, muss er an einer Auffrischungsschulung teilnehmen. Die Gültigkeit des ADR-Scheins wird daraufhin um weitere fünf Jahre verlängert.
Zusätzliche Aufbaukurse sind für Tanktransporte sowie für die Klassen 1 und 7 nötig. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, seinen Fahrern einen ADR-Schein zu bezahlen, da dieser – wie auch die Fahrerkarte – als Voraussetzung für die Berufsausübung gilt.