Gefahrgut beim Lkw-Transport: Diese Besonderheiten gelten

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Vom Gefahrgut bei einem Lkw-Transport geht eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt aus. Die Konsequenzen bei einem Unfall können dementsprechend fatal sein. Transporte dieser Art sowie die Gefahrgutkennzeichnung am Lkw unterliegen daher besonderen Bestimmungen.

Bußgeldtabelle Gefahrguttransport

TatbestandBußgeld in Euro
Verstoß gegen Füllungsgrad, Masse oder Befülltemperatur250
Ordnungswidrige Zusammenladung250
Fehlende Überprüfung auf Dichtheit250
Anbringung des Großzettels versäumt250
Anbringung der Gefahrguttafel am Lkw erfolgte nicht / nicht sichtbar angebracht300
Anbringung der Gefahrguttafel am Lkw erfolgte nicht richtig / nicht gut sichtbar 100
Beförderungspapier nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt150
Lichtbildausweisnicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt150
Zulassungsbescheinigung nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt150 - 400
Unfallmerkblatt nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt150
Großcontainer- oder Fahrzeugzertifikat nicht mitgeführt/rechtzeitig ausgehändigt150
Fahrzeugführer führt Bescheinigung über Basis- oder Aufbaukurs nicht mit300
Fahrzeugführer führt Bescheinigung über Basis- und Aufbaukurs nicht mit500
Keine Reinigung nach dem Entladen durchgeführt250
An unzulässiger Stelle be- oder entladen100
Rauchverbot missachtet250
Verstoß gegen die Mitführpflicht des ABC-Feuerlöschgeräts150

FAQ: Gefahrgut beim Lkw-Transport

Was ist unter Gefahrgut zu verstehen?

Als Gefahrgut werden Stoffe und Gemische bezeichnet, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit sowie für das Leben und die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Warum muss ein Gefahrgut-Transport speziell gekennzeichnet werden?

Andere Verkehrsteilnehmer sollen auf die Gefahren, die von dem Transport ausgehen, aufmerksam gemacht werden. Bei einem Unfall mit einem Gefahrgut-Transporter können die Rettungskräfte außerdem sofort erkennen, welche Maßnahmen nötig sind.

Wodurch wird die Kennzeichnungspflicht für Gefahrgut-Transporte geregelt?

Die Gefahrgutverordnung schreibt vor, welche Gefahrgut-Kennzeichnung am Lkw angebracht werden muss und wie diese aussehen muss.

Weiterführende Informationen zum Gefahrgut

Was gilt als Gefahrgut?

Welche Kennzeichnung für Gefahrstoffe bei einem Lkw-Transport festgeschrieben ist, unterliegt internationalen Bestimmungen.
Welche Kennzeichnung für Gefahrstoffe bei einem Lkw-Transport festgeschrieben ist, unterliegt internationalen Bestimmungen.

Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gemische, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bzw. für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Auch Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, werden zum Gefahrgut gezählt.

Gefahrensymbole am Lkw weisen auf die sensiblen Güter und die Gefahr, die von ihnen ausgeht, hin.
Gefahrensymbole am Lkw weisen auf die sensiblen Güter und die Gefahr, die von ihnen ausgeht, hin.

Diese Gefahr kann zum einen von ihren physikalischen oder chemischen Eigenschaften ausgehen. Auch können die Zustände während des Transports die Gefahr, die von einigen Gütern ausgeht, bedingen.

Hinsichtlich der Verpackung und Ladungssicherung gelten strenge Regelungen, die beim Transport eingehalten werden müssen. Nicht nur der Kennzeichnung von Gefahrgut beim Lkw-Transport muss besondere Bedeutung beigemessen werden, auch eine entsprechende Schulung der Gefahrgut-Lkw-Fahrer ist unabdingbar.

Durch die Einhaltung dieser Vorschriften soll die Unfallgefahr einerseits minimiert werden, sodass die von Gefahrgut transportierenden Lkw ausgehende Gefahr deutlich eingedämmt werden kann. Andererseits soll durch eindeutige Kennzeichnung des Gefahrguts am Lkw sichergestellt werden, dass die Rettungskräfte bei einem Lkw-Unfall sofort die richtigen Maßnahmen ergreifen können. Bei Verstößen gegen geltende Vorschriften wartet der Lkw-Bußgeldkatalog daher mit empfindlichen Sanktionen auf.

Regelungen für Gefahrgut transportierende Lkw

Welche Gefahrgutzeichen für Lkw-Transporte existieren und wie Gefahrgutschilder an einem Lkw angebracht werden müssen, ist in der Gefahrgutverordnung festgeschrieben. Sie bezieht sich jedoch nicht nur auf den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, sondern auf den gesamten nationalen und internationalen Gefahrguttransport, auch auf Binnengewässern, zur See und auf Schienen.

Grundlage für die deutsche Gefahrgutverordnung ist das nationale und internationale Gefahrgutrecht. Das europäische Einzelabkommen, das innerhalb der gesamten EU gültig ist, ist das ADR.

Die notwendige Gefahrenkennzeichnung eines Lkw-Transports ist aktuell im ADR 2017 festgeschrieben.
Die notwendige Gefahrenkennzeichnung eines Lkw-Transports ist aktuell im ADR 2017 festgeschrieben.

Die Abkürzung ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ bzw. „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.

Die entsprechenden Vorgaben zu Gefahrgutnummern für den Lkw und zur Lkw-Gefahrstoffkennzeichnung sind aktuell im ADR 2017 zu finden.

International gibt es zahlreiche Einzelregelungen und Abkommen. Für den Transport von Gefahrgut auf Schienen, im Luftverkehr, in Binnengewässern und in der Seeschifffahrt gibt es jeweils eigenständige Regelungen. Generell ist der Transport von Gefahrgut bereits seit längerer Zeit transnational geregelt. Diesen Regelungen haben sich die meisten Staaten angeschlossen.

Gefahrgutklassen: Eine Übersicht

Die Gefahrgutverordnung unterscheidet neun Gefahrgutklassen, von denen einige zusätzlich in Unterklassen unterteilt sind. Nach diesen richtet sich die Kennzeichnung an einem Lkw, der Gefahrgut transportiert.

Unabhängig vom Transportweg des Gefahrguts gelten stets die gleichen ADR-Gefahrgutklassen. Welche einzelnen Stoffe zu welcher Klasse gezählt werden, kann in eigens hierfür angelegten Gefahrguttabellen nachvollzogen werden.

ADR-GefahrgutklasseEigenschaften der Gefahrgutklasse
1Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
1.1Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind
1.2Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber die Gefahr der
Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen
1.3Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber eine geringe
Gefahr von Luftdruck oder Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken oder beidem aufweisen
1.4Stoffe und Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind, aber eine geringe Explosionsgefahr aufweisen – die Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt
1.5Unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe
1.6Extrem unempfindliche, nicht massenexplosionsfähige Stoffe
2.1Entzündbare Gase
2.2Nicht entzündbare, nicht erstickend wirkende Gase
2.3Giftige Gase
3Entzündbare Flüssigkeiten
4.1Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe,
polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
4.2Selbstentzündliche Stoffe
4.3Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden
5.1Entzündend bzw. oxidierend wirkende Stoffe
5.2Organische Peroxide
6.1Giftige Stoffe
6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe
7ARadioaktive Stoffe, Kategorie I
7BRadioaktive Stoffe, Kategorie II
7CRadioaktive Stoffe, Kategorie III
7DRadioaktive Stoffe
7ESpaltbare Stoffe
8Ätzende Stoffe
9Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, umweltgefährdende Stoffe, erwärmte Stoffe
9ALithium-Batterien

Welche Gefahrgutausrüstung ist beim LKW-Transport nötig?

Gefahrgut im Lkw: Die Kennzeichnung erfolgt durch Warntafeln und Gefahrzettel.
Gefahrgut im Lkw: Die Kennzeichnung erfolgt durch Warntafeln und Gefahrzettel.

Grundsätzlich gilt, dass für jeden Transport eine fachgerechte Ladungssicherung durchgeführt werden muss. Hierfür sind etwa Zurrgurte, Antirutschmatten, Klemm- und Sperrbalken einzusetzen.

Lkw, die Gefahrgut transportieren, müssen jedoch mit weitaus mehr Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sein. Die ADR-Ausrüstung für Lkw beinhaltet üblicherweise Folgendes:

Unterlegkeile: Sie müssen sicher zu handhaben und von ausreichender Wirksamkeit sein. Im Fahrzeug müssen sie leicht zugänglich mit Halterungen befestigt sein, jedoch nicht an Haken oder durch Ketten.

ADR-Koffer mit persönlicher Schutzausrüstung: Dieser muss auf die vom Transportgut ausgehenden Gefahren angepasst sein. Je Mitglied der Fahrzeugbesatzung des ADR-Lkw-Transports müssen eine Warnweste, ein tragbares Beleuchtungsgerät, ein Paar Schutzhandschuhe und ein Augenschutz vorhanden sein und für die Klassen 2.3 und 6.1 zusätzlich jeweils eine Notfall-Fluchtmaske. Weiterhin muss eine Augenspülflasche mitgeführt werden (nicht erforderlich bei den Klassen 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2 und 2.3).

Selbststehende Warnzeichen: Hierzu zählen Warndreiecke, Warnleuchten und Warnkegel. Vorgeschrieben sind zwei selbststehende Warnzeichen für jeden Gefahrgut transportierenden Lkw – im europäischen Ausland werden teils zwei identische Warnzeichen verlangt.

Warntafeln: Der Lkw-Transport ist mit Hilfe dieser als Transport gefährlicher Güter zu kennzeichnen. Auf die damit verbundenen Gefahren ist hiermit hinzuweisen. Hierzu dienen zwei rechteckige, rückstrahlende, orangefarbene Tafeln, die vorne und hinten am Fahrzeug, senkrecht zur Längsachse, angebracht werden müssen.

Gefahrzettel und Großzettel (Placards): Placards sind quadratisch und werden auf der Spitze stehend angebracht. Sie sind neben den Lkw-Warntafeln eine weitere Gefahrgutkennzeichnung des Lkw-Transports und werden an beiden Seiten hinten am Fahrzeug befestigt. Unter Umständen ist eine zusätzliche Warntafel seitlich am Lkw anzubringen.

Die Gefahrenzeichen am Lkw richten sich nach den Schadstoffklassen.
Die Gefahrenzeichen am Lkw richten sich nach den Schadstoffklassen.

Feuerlöschgeräte: Wird Gefahrgut mit einem Lkw transportiert, muss dieser mindestens ein ABC-Feuerlöschgerät mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver mit sich führen. Bei einem Gefahrgut-Lkw-Transport bis 3,5 Tonnen ist das notwendige Mindestfassungsvermögen 4 kg, bei 3,5 bis 7,5 Tonnen 8 kg und ab 7,5 Tonnen 12 kg.

Beförderungspapier: Es enthält Angaben zum Transport, die Gesamtmenge der Gefahrgüter, die UN-Nummer der Gefahrentafel am Lkw sowie Name und Anschrift von Absender und Empfänger. Das Papier muss in der Amtssprache des Versandlandes verfasst werden. Ist diese nicht Deutsch, Englisch oder Französisch, müssen die Angaben zusätzlich in diesen drei Sprachen gemacht werden.

Unfallmerkblatt: Es gibt an, welche Gefahr von welcher Gefahrenklasse ausgeht und welche Handlungen etwa bei einem Feuer vorzunehmen sind. Wenn der Transport nicht kennzeichnungspflichtig ist, was beim sogenannten Mindermengen-Transport der Fall ist, muss kein Unfallmerkblatt mitgeführt werden.

Gefahrzettel, die den bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften entsprechen, können noch bis 30. Juni 2019 im europäischen Landverkehr verwendet werden.

Bei Transporten bestimmter Gefahrgutklassen muss der Lkw-Fahrer zudem eine Umweltschutz-Ausrüstung mitführen. Diese besteht aus einer Schaufel oder einem Klappspaten, einem Besen, einer Kanalabdeckung mit den Mindestmaßen 100 cm x 100 cm und einem Auffangbehälter.

Die Ausrüstung muss stets dem Schutzziel entsprechend ausfallen. In erster Linie soll sie also das Eindringen schädlicher Stoffe in das Erdreich oder in die Kanalisation verhindern. Nötig ist diese zusätzliche ADR-Ausstattung bei LKW-Transporten der Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9.

Gegebenenfalls kann eine Checkliste zum Gefahrgut-Lkw angelegt werden, auf der alle notwendig mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände vermerkt sind. Hierdurch können Sie auch verhindern, dass Sie etwa die nötigen Gefahrenschilder am Lkw vergessen.

Lkw-Gefahrgutkennzeichnung und -Gefahrenschilder: Gibt es Schulungen?

Um den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrgut zu lernen und die Vorschriften der Gefahrgutverordnung entsprechend umsetzen zu können, müssen Lkw-Fahrer einen ADR-Schein erwerben. Erst nachdem die geforderten Kenntnisse hierdurch nachgewiesen wurden, darf Gefahrgut von einem Lkw-Fahrer befördert werden.

In der entsprechenden Schulung werden unter anderem die Eigenschaften einzelner Gefahrenquellen, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Arten der Ladungssicherung, die Gefahrstoffkennzeichnung beim Lkw-Transport und Maßnahmen nach einem Unfall behandelt.

Ist die Gefahrgutbeschilderung am Lkw mangelhaft, drohen hohe Bußgelder.
Ist die Gefahrgutbeschilderung am Lkw mangelhaft, drohen hohe Bußgelder.

Angeboten werden die Kurse von zugelassenen Veranstaltern wie etwa TÜV und DEKRA. Voraussetzung für die Teilnahme an einem ADR-Kurs ist eine gültige Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, die für den Transport von Gefahrgut vorgesehen sind. Bevor der ADR-Schein erworben werden kann, muss eine schriftliche Prüfung bei der vor Ort zuständigen Industrie- und Handelskammer absolviert werden.

Wurde der Schein schließlich erworben, ist er fünf Jahre lang gültig. Will der Fahrer auch nach dieser Frist einen Gefahrgut-Lkw fahren, muss er an einer Auffrischungsschulung teilnehmen. Die Gültigkeit des ADR-Scheins wird daraufhin um weitere fünf Jahre verlängert.

Zusätzliche Aufbaukurse sind für Tanktransporte sowie für die Klassen 1 und 7 nötig. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, seinen Fahrern einen ADR-Schein zu bezahlen, da dieser – wie auch die Fahrerkarte – als Voraussetzung für die Berufsausübung gilt.

Die Kosten für den Basiskurs belaufen sich auf etwa 280 Euro, während der Auffrischungskurs etwa 200 Euro kostet. Zudem fallen Gebühren von etwa 50 bis 90 Euro für die schriftliche Prüfung und die Ausstellung des ADR-Scheins an.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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