Geblitzt in der Probezeit – schnell passiert, streng geahndet

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Ist der Führerschein erst einmal bestanden, gilt es für zwei Jahre, die Vorschriften der StVO besonders genau zu befolgen – im deutschen Verkehrsrecht werden Fahranfänger nämlich noch härter abgestraft als langjährige Kraftfahrer. Beim Thema „Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit“ wird dies besonders deutlich. Was genau erwartet Fahranfänger, die in der Führerschein-Probezeit geblitzt worden sind? Hier finden Sie Antworten.

FAQ: In der Probezeit geblitzt

Was passiert, wenn ich in der Probezeit geblitzt werde?

Bis 20 km/h zu schnell erwartet Sie „nur“ ein Bußgeld. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen können jedoch auch Probezeitmaßnahmen anfallen (z. B. Aufbauseminar).

Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ein A- oder B-Verstoß?

Wer in der Probezeit mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs ist, begeht einen A-Verstoß.

Was passiert, wenn man zwei Mal geblitzt wird und noch in der Probezeit ist?

Auch hier kommt es auf die Geschwindigkeit an. Zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h bedeuten zwei A-Verstöße. In diesem Fall wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Ein Aufbauseminar sowie eine Verwarnung fallen an.

Im Video erklärt: Geblitzt in der Probezeit

Geblitzt in der Probezeit? Was passiert, erfahren Sie auch im Video.
Geblitzt in der Probezeit? Was passiert, erfahren Sie auch im Video.

Weitere Informationen zum Thema „Geblitzt in der Probezeit“

Wichtige Definitionen vorweg: Bußgeldbescheid und A-Verstoß

Noch in der Probezeit und geblitzt wurden - was passiert jetzt?
Noch in der Probezeit und geblitzt wurden – was passiert jetzt?

Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit

Nicht nur in der Probezeit gilt: zu schnell fahren – oder, korrekt bezeichnet, „eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu begehen“ – ist wohl der am häufigsten vorkommende Regelverstoß im Straßenverkehr. Ob nun aus Übermut, Vorsatz oder Versehen, auch der geübteste Autofahrer hat irgendwann einmal zu viel auf dem Tacho. Wurden sie geblitzt, erwarten die Betroffenen oft bangend das dazugehörige Schreiben.

Der Bußgeldbescheid – das sollten Sie wissen

Zu schnell fahren in der Probezeit: das kann teuer werden!
Zu schnell fahren in der Probezeit: das kann teuer werden!

Fahrer werden durch Bußgeldbescheide über die für sie anfallenden Bußgelder informiert – wurden Sie in der Probezeit geblitzt, müssen Sie sich auf diese Zahlungen einstellen.

Diese Bußgeldbescheide werden dem Fahrzeughalter an die hinterlegte Adresse gesendet. Nach der Zustellung des Schreibens, was mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, beginnt für den Betroffenen eine zweiwöchige Frist. In dieser kann er Einspruch gegen den Bescheid einlegen, sofern das gewünscht ist. Tut der oder die Angeklagte dies nicht, erlangt der Bescheid Rechtskraft und die festgesetzte Strafe muss gezahlt werden. Die meisten löhnen die fällige Geldstrafe bereits vorher.

Dem Bußgeldbescheid geht in der Regel ein Anhörungsbogen voraus, auf welchem Angaben zur Person zu machen sind und sich zum Tathergang geäußert werden kann. Dieser muss zurückgeschickt werden; die Angabe persönlicher Daten ist Pflicht, eine Beschreibung der Tat ist jedoch freiwillig. Niemand muss sich selbst belasten.

Wurden Sie nun während der Probezeit im Auto geblitzt, ist es wahrscheinlich, dass es sich nicht um Ihren eigenen Wagen handelt – vielleicht ist es das Fahrzeug Ihrer Eltern, der älteren Geschwister oder eines Freundes. In diesem Fall sollten auf dem Anhörungsbogen Ihre Daten eingetragen werden, auch wenn dieser an den Fahrzeughalter und nicht an Sie persönlich verschickt wurde. Schließlich ist auf dem Blitzerfoto ja das Nummernschild vermerkt, über welches der Halter ausfindig gemacht werden kann; wer das Fahrzeug letztendlich fuhr, ist eine andere Sache.

A-Verstoß: Was ist damit gemeint?

Grundsätzlich gilt: Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr werden in der Probezeit als A-Verstöße, also als schwerwiegende Vergehen, klassifiziert. Weitere Zuwiderhandlungen, welche neben dem Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit als A-Verstöße gelten, sind zum Beispiel die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, ein Abstandsverstoß und natürlich Alkohol oder Drogen am Steuer.

Ist eine Person also „nur“ 20 km/h zu schnell in der Probezeit unterwegs gewesen, droht lediglich ein Bußgeld von 60 bis 70 Euro. Wer jedoch mit mindestens 21 km/h zu schnell in der Probezeit war, muss mit höheren Bußgeldern und weiteren Ahndungen rechnen.

Für die jeweilige Sanktion ist neben der Höhe der Überschreitung außerdem wichtig, wo genau während der Probezeit geblitzt wurde: außerorts, innerorts, in einer Baustelle etc. Ausschlaggebend ist auch, ob es zusätzlich zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam.

In der Probezeit geblitzt: Das kommt auf Sie zu

Erster A-Verstoß: Verlängerung und Aufbauseminar

Wurde ein Fahrer oder eine Fahrerin geblitzt, befand sich in der Probezeit und die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug mindestens 21 km/h, dann gibt es neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zusätzlich zwei Konsequenzen: eine verlängerte Probezeit von zwei auf vier Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Letzteres wird auch Nachschulung genannt und wird bereits bei zwei B- Verstößen, also weniger schwerwiegenden Vergehen, angeordnet.

Eine Nachschulung droht nicht nur beim Geblitzt-Werden in der Probezeit, sondern auch beim Telefonieren am Steuer
Eine Nachschulung droht nicht nur beim Geblitzt-Werden in der Probezeit, sondern auch beim Telefonieren am Steuer

Solche Maßnahmen sollen den noch unbedarften Fahrer sensibilisieren, um Rücksichtnahme im Verkehr zu stärken und künftige Unfälle zu vermeiden. Außerdem ist es auch eine finanzielle Abschreckung, denn: ein solches Aufbauseminar muss von der betroffenen Person selbst bezahlt werden. Dabei fallen – je nach Bundesland und Art des Seminars – zusätzliche Kosten von 150 bis 500 Euro an.

Kommt man der Anordnung einer Nachschulung nicht innerhalb von acht Wochen nach, dann kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Zweiter A-Verstoß: Verwarnung und empfohlene Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Wird ein Fahranfänger zwei Mal geblitzt in der Probezeit bzw. wird er zum ersten Mal in der Probezeitverlängerung geblitzt und die gefahrene Geschwindigkeit lag 21 km/h über dem erlaubten Wert, dann ist dies bereits der zweite A-Verstoß. Auch hier fallen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog an; zusätzlich erhält der Verkehrssünder eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Dies ist jedoch freiwillig, die Nicht-Teilnahme zieht keine Konsequenzen nach sich.

Je nachdem, mit wie vielen Stundenkilometern zu viel der Fahranfänger bei dem ersten und zweiten A-Verstoß unterwegs war, kann außerdem ein Fahrverbot verhängt werden.

Das Fahrverbot ist in der Regel auf eine Zeit von höchstens drei Monaten angelegt. Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge bedient werden. Nach Verstreichen dieser Frist kann wie gewohnt weitergefahren werden.

Wenn Sie die genaue Höhe Ihres Bußgeldes entsprechend der erlaubten und von Ihnen gefahrenen Geschwindigkeit wissen möchten, finden Sie hier einen Bußgeldrechner laut aktuellem Bußgeldkatalog.

Dritter A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis kosten
Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis kosten

Bei dem dritten A-Verstoß in der Probezeit bzw. der verlängerten Probezeit erfolgt unweigerlich die Entziehung der Fahrerlaubnis plus eine dazugehörige Sperre. Das bedeutet, der Führerschein ist nicht nur vorrübergehend „deaktiviert“, sondern er muss bei der zuständigen Behörde neu beantragt werden.

Im Falle von Bleifüßen heißt das also: Sind Sie drei Mal entsprechend zu schnell gefahren und wurden geblitzt während Ihrer Probezeit, ist der Lappen weg.

Die Acht- Punkte- Grenze, bei welcher der Führerschein ebenfalls automatisch entzogen wird, gilt in solch einem Fall nicht. Wie das Beispiel zeigt, wird der Führerschein auch dann eingezogen, wenn drei Mal geblitzt wurde in der Probezeit und auf dem Flensburger Konto möglicherweise erst drei Punkte vermerkt sind.

Zusammengefasst: Das sind die Sanktionen

Wurden Sie geblitzt in der Probezeit, kommt das auf Sie zu:

  • Bußgelder/Verwarngelder: zwischen 20 € und 800 €
  • Punkt/Punkte: ab 21 km/h zu viel immer
  • Fahrverbot: ab 31 km/h zu viel innerorts oder 41 km/h zu viel außerorts
  • Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre: bei erstem A-Verstoß
  • Teilnahme an Aufbauseminar: bei erstem A-Verstoß
  • Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung: bei zweitem A-Verstoß
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: bei drittem A-Verstoß

Im Video: Wo dürfen Blitzer stehen?

Wo dürfen Blitzer in Deutschland stehen? Das erfahren Sie auch im Video.
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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