FAQ: Garagenverordnung in Hamburg
Laut Garagenordnung für Hamburg dürfen Sie darin alle Gegenstände lagern, die mit dem Kfz in Zusammenhang stehen, zum Beispiel Reifen, Starthilfekabel oder eine Dachbox.
Grundsätzlich ist die Lagerung sämtlicher Gegenstände, welche nicht mit dem Kfz in Zusammenhang stehen, verboten. Dazu kann beispielsweise auch schon ein Fahrrad gehören. Des Weiteren dürfen Sie eine Garage auch nicht als Partyraum oder Schlafmöglichkeit nutzen. Auch brennbare Stoffe sind gemäß Garagenverordnung in Hamburg verboten.
Ein Stellplatz muss in Hamburg mindestens 5 Meter lang sein und über eine Breite von mindestens 2,30 Metern verfügen. Ist der Platz für Menschen mit Behinderung bestimmt, so ist eine Mindestbreite von 3,50 Meter vorgeschrieben (§ 6 Garagenverordnung Hamburg).
Verstoßen Sie gegen die Vorgaben der Garagenverordnung in Hamburg, so müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen. Lagern Sie in der Garage beispielsweise unzulässig brennbare Stoffe, so ist eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro möglich. Unserer Tabelle können Sie weitere Sanktionen entnehmen.
Bußgeldkatalog: Garagenverordnung in Hamburg missachtet
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Überschreitung der CO-Werte durch unzureichenden Betrieb maschineller Lüftungsanlagen | 500 bis 10.000 |
Fehlende ständige Beleuchtung während der Benutzungszeit bei Mittel- und Großgaragen | 500 bis 10.000 |
Unzulässige Aufbewahrung brennbarer Stoffe in Garagen | 500 bis 20.000 |
Was regelt die Garagenverordnung für Hamburg?
Inhalt
Jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine eigene Garagenverordnung. Auch Hamburg bildet dabei keine Ausnahme. Doch welche Vorgaben ergeben sich eigentlich aus einer solchen Garagenordnung?
Zunächst definiert § 2 Absatz 1 Garagenverordnung für Hamburg, welche Garagenarten es überhaupt gibt. Das sind:
- Kleingaragen (bis 100 m²),
- Mittelgaragen (über 100 m² bis 1000 m²) und
- Großgaragen (über 1000 m²).
In der Garagenverordnung für Hamburg finden sich zudem Vorgaben, wie groß und breit die Stellplätze mindestens sein müssen. In § 6 Absatz 2 steht:
(1) Ein Stellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Die Breite eines Stellplatzes muss mindestens betragen
1. 2,30 m, wenn keine Längsseite,
2. 2,40 m, wenn eine Längsseite,
3. 2,50 m, wenn beide Längsseiten des Stellplatzes durch Wände, Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt sind,
4. 3,50 m, wenn der Stellplatz für Menschen mit Behinderung bestimmt ist.
Stellplätze auf kraftbetriebenen Hebebühnen brauchen in den Fällen des Satzes 2 Nummern 1 bis 3 nur 2,30 m breit zu sein. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Stellplätze auf horizontal verschiebbaren Plattformen und für diese Plattformen.
Interessant: Für Mittel- und Großgaragen ist auch vorgegeben, dass diese stets beleuchtet sein müssen während der Nutzungszeit. Dazu muss eine elektrische Beleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux eingeschaltet sein. Diese Vorgabe gilt nicht, sofern ausreichend Tageslicht vorhanden ist.
Was darf in einer Garage in Hamburg gelagert werden?
Viele Garagenbesitzer fragen sich, was sie dort eigentlich lagern dürfen. Auch hierfür enthält die Garagenverordnung in Hamburg eine Vielzahl an Regeln. Grundsätzlich ist die Lagerung der nachfolgenden Gegenstände erlaubt:
- Wagenheber
- Reifen
- Dachboxen
- Starthilfekabel
- Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger, jedoch nur in unerheblichen Mengen
Kurzum eigentlich alles, was mit dem Kraftfahrzeug in Verbindung steht, darf in der Garage aufbewahrt werden. Die Lagerung brennbarer Stoffe ist in einer Garage grundsätzlich verboten. Verstoßen Sie dagegen, kann Ihnen eine hohe Geldbuße drohen.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Garage als Werkstatt, Partyraum oder Lagerhalle nutzen, so verstößt auch dies gegen die Garagenverordnung für Hamburg und Sie müssen mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Hallo ihr Lieben! Habe mal eine Frage. Ich bin seit über 14 Jahren in einer tief Garage mit ca 30 Fahrzeugen auf einen Stellplatz in Hamburg Habe da zwei Motorroller von mir und ein Motorrad meiner Frau stehen .(alle angemeldet ) und zwei teure Fahrräder (haben sonst leider keine gute Möglichkeit sie sicher abzustellen ) jetzt muss ich sie innerhalb von einem Monat rausnehmen. (bis auf ein Motorrad)da die Garage dicht am Haus ist nehmen wir lieber schnell das Fahrrad als das Auto an der Straße. Kann man vielleicht auch eine Sonder Genehmigung bekommen??? Lieben Dank für eine Antwort. Karl-Heinz L.
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Betr.Zweckentfremdung von Garagen: dürfen statt Pkw Fahrräder mit Anhänger darin abgestellt werden ?