FAQ: Garagenverordnung BW
Das kommt auf die Größe des Stellplatzes bzw. der Garage sowie den Ort, an dem das Objekt aufgestellt wird, an. Laut den Regelungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg gehören Garagen sowie überdachte Stellplätze, die eine Grundfläche von maximal 30 m² sowie eine mittlere Wandhöhe von höchstens 3 m haben, zu den verfahrensfreien Vorhaben, wenn sich diese nicht im baurechtlichen Außenbereich befinden. Welche Bereiche durch die Garagenverordnung für BW geregelt werden, erfahren Sie an dieser Stelle.
Garagen sind zum Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen und nicht als Lager- oder Werkräume. Einige Dinge dürfen Sie dort jedoch lagern. Dazu gehören unter anderem Putzmittel für Kfz, Reifen, Fahrräder sowie Wohnmobile und andere Anhänger. Laut der Garagen- und Stellplatzverordnung Baden-Württemberg (BW) dürfen Sie in Kleingaragen mit einer Größe von maximal 100 m² bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und maximal 20 Liter Benzin aufbewahren.
Haben Sie einen Stellplatz in einer Tiefgarage angemietet, ist meist dem Vertrag zu entnehmen, ob eine Lagerung von Gegenständen erlaubt ist. Häufig dürfen Sie dort nur Ihr Kfz abstellen. Die in Baden-Württemberg gültige Garagenverordnung gibt außerdem vor, dass Sie in Mittel- und Großgaragen, zu denen Tiefgaragen häufig gehören, keine Kraftstoffe außerhalb von Fahrzeugen aufbewahren dürfen. Wie es sich in Kleingaragen verhält, können Sie hier nachlesen.
Bußgeldtabelle zur Garagenverordnung BW
Tatbestand | Sanktion |
---|---|
Falscher Betrieb von maschinellen Abluftanlagen, so dass der in § 14 Abs. 1 GaragenVO BW genannte Wert des CO-Gehaltes der Luft nicht eingehalten wird | bis zu 100.000 Euro |
Vorgeschriebene Prüfungen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt | bis zu 100.000 Euro |
Bau einer genehmigungspflichtigen Garage ohne Genehmigung bzw. Abweichung von der erteilten Genehmigung | bis zu 100.000 Euro |
Was regelt die Garagenverordnung für BW?
Inhalt
Egal, ob Stuttgart, Mannheim, Heidelberg oder einer anderen Stadt in Baden-Württemberg – in vielen Städten sind Stellplätze für Autos & Co. Mangelware. Glücklich ist derjenige, der eine Garage sein Eigen nennen darf oder eine solche angemietet hat. Wichtige rechtliche Grundlagen rund um Garagen jeder Größe legt die Garagenverordnung BW (Baden-Württemberg) fest.
Grundlegende Informationen über Garagen und deren Bau
Es zeigt sich immer wieder: In Deutschland gibt es für so ziemlich alles ein Gesetz, eine Verordnung oder eine andere rechtliche Vorgabe. So verhält es sich auch mit Garagen in Baden-Württemberg.
Die Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über Garagen und Stellplätze – kurz Garagenverordnung BW genannt – beschäftigt sich vor allem mit den Anforderungen, die Garagen im wirtschaftsstarken südwestdeutschen Bundesland erfüllen müssen.
Unter anderem sind der Garagenverordnung für Baden-Württemberg Vorgaben zum Brandschutz zu entnehmen. Dazu gehört beispielsweise, dass Großgaragen mit einer Größe über 1.000 m² in der Nähe eines jeden Zugangs zu einer Treppe über eine bestimmte Löschwasseranlage verfügen müssen. In vielen Fällen sind zudem Brandmeldeanlagen vorgeschrieben.
Zusätzlich werden in der GaragenVO BW unter anderem die folgenden Bereiche normiert:
- Beleuchtung
- Lüftung
- Prüfungen
- Größe von Stellplätzen und Fahrgassen
- Mindesthöhen
- Anforderungen für Wände, Decken, Dächer und Stützen
- Unterteilung in Rauch- und Brandabschnitte
- Verbindung mit anderen Räumen
Was gibt die Garagenverordnung zur Lagerung von Gegenständen in Baden-Württemberg vor?
Gerade, wer wenig Wohnraum und viel Krempel hat, freut sich über zusätzlichen Raum zur Lagerung bestimmter Gegenstände. Eine Garage bietet häufig ausreichend Stauraum. Doch was darf ich alles in meiner Garage lagern? Gibt die Garagenordnung BW darüber Auskunft?
Grundsätzlich gilt laut § 2 Abs. 8 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Folgendes:
Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume sind keine Stellplätze oder Garagen.
Eine Garage ist also vornehmlich als Abstellplatz für Kfz gedacht. Das soll unter anderem dafür sorgen, dass weniger Pkw & Co. an den Straßen, also im öffentlichen Verkehrsraum, geparkt werden müssen. Ist die Garage jedoch völlig mit Gerümpel, alten Möbeln oder ähnlichem vollgestellt, kann sie nicht mehr ihre ursprüngliche Funktion erfüllen.
Auflistung: Das ist in der Garage in Baden-Württemberg erlaubt!
Halten Sie sich deshalb an die folgenden Regeln, die unter anderem der Garagenordnung BW und anderen Rechtsvorschriften zu entnehmen sind:
- Neben Kfz dürfen Sie laut § 37 Abs. 9 der LBO Baden-Württemberg auch Wohnwagen und andere Kraftfahrzeuganhänger in Garagen abstellen.
- Es ist dort auch erlaubt, Fahrräder unterzubringen.
- Laut § 2 Abs. 8 der LBO für Baden-Württemberg stellen Werk- und Lagerräume keine Garage dar. Sie dürfen Ihre Garage also nicht als Werkraum oder Lagerstätte nutzen.
- Jedoch ist das Lagern von herkömmlichem Autozubehör erlaubt. Sie können also Werkzeuge, Reifen und Reinigungszubehör sowie -mittel in der Garage abstellen.
- Laut § 14 Abs. 2 der Garagenverordnung BW (Baden-Württemberg) ist die Lagerung von maximal 200 Litern Dieselkraftstoff sowie höchstens 20 Litern Benzin in Kleingaragen erlaubt, insofern die jeweiligen Behälter bruchsicher und dicht verschlossen sind sowie außerhalb der Kfz aufbewahrt werden.
Was tun wenn ein Mieter einer Wohnanlage sein Motorrad vor einem fremden abgeschlossenen garagenplstz im mittelgang abstellt?
Es gibt eine Garagenverordnung an die sich keiner halten muss weil niemand für die Kontrolle zuständig ist ! Ich habe versucht eine Anzeige beim Ordnungsamt zu machen da ich wegen einer Nichteinhaltung dieser Verordnung in einer Doppelgänger extrem behindert werde ! Es wurde mir mitgeteilt das wäre Zivirecht das Ordnungsamt nicht zuständig ! Obwohl dieses Vergehen mit Strafe bedroht ist (Ordnungswiedrikeit)
Probiere es mal über die Feuerwehr und den Brandschutz Beauftragten. Vielleicht hilft das mehr
Sehr geehrte Damen und Herren ! Es gibt eine Garagenverordnung die weder das Ordnungshüter noch die Polizei interessiert!
Ich wollte einen Verstoß anzeigen was mir nicht gelungen ist ! Ich bin auf Grund dieses Verstoßes auch noch genötigt von außen in meine Garage zu kommen obwohl ein Zugang vom Treppenhaus möglich wäre der jedoch total zugestellt ist !
Es sind Mülltonnen Möbelstücke andere brennbare Utensilien alles Dinge die verboten sind von einem anderen Mieter dort
abgestellt !! Wo kann man das ändern lassen ? Unser Vermieter hat das alles schon angemahnt !!
Für meinen Nachbarn habe ich vor 30 Jahren zum Anbau einer Grenzgarage unterschrieben für seinen Sohn unter-
schrieben. Dieser benützt diese Garage nicht mehr als Stellplatz für einen Pkw sondern als Werkraum zur Montage
für einen stillgelegten VW-Bus und dieses Seit dem Sommer 2019. Um Einblicke nicht zu ermöglichen bleibt das Garagen-
tor dauerhaft geschlossen, der Zu – und Abgang erfolgt durch eine Öffnung im Garagenboden der gleichzeitig die Decke
von der darunter liegenden privaten Werkstatt ist. In einem Schreiben an das Bau- und Umweltamt Schwäbisch Hall
wurde mir am 25.05.20, folgendes mitgeteilt: In Ihrem vom 16.04.2020 machen Sie geltend, dass durch das Abstellen
eines Kfz-Fahrzeugs Ihres Nachbarn Herr S. in seiner Garage eine Nutzungsänderung als Abstellraum und Werkstatt
und damit eine Zweckentfremdung dieser Garage stattgefunden hätte. Eine Nutzungsänderung habe nicht stattgefunden
diese Nutzungsänderung hat aber Stattgefunden, ich habe nichts von einem KFZ geschrieben das in der Garage abgestellt wurde sondern der durch einen Unfall stillgelegte VW-Bus von Herrn S., der diesen bis auf die letzte
Schraube demontierten VW-Bus in der Grenzgarage abgeschlachtet hat, um einen anderen alten VW-BUS bis heute
hinter Verschlossenem Garagentor wieder Fahrbereit zu machen. Diese Nutzungsänderung besteht nun 3 Jahre.
Sage mir du bist Deutscher, ohne mir zu sagen du bist Deutscher.