Fußgänger angefahren: Wie die Folgen aussehen

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Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge kamen im Jahr 2017 insgesamt 3.180 Personen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben. Jeder siebte davon war zu Fuß unterwegs, als er tödlich verunglückte. Wie Sie sich als Kraftfahrer verhalten sollten, wenn Sie versehentlich einen Fußgänger angefahren haben und welche Strafe bei einem Verkehrsunfall mit einem Fußgänger auf Sie zukommen kann, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: Fußgänger angefahren

Wo müssen Fußgänger gehen, um dem Verkehr nicht in die Quere zu kommen?

Fußgänger müssen den Gehweg nutzen. Falls keiner vorhanden ist, können Sie auf dem Seitenstreifen gehen. Außerorts sollten Sie den linken Fahrbahnrand nutzen.

Was soll ich tun, wenn ich einen Fußgänger angefahren habe?

Halten Sie sich an diese Schritte.

Was droht mir, wenn ich einen Fußgänger angefahren habe?

Die Strafe kann je nach Fall und Unfallursache variieren. Möglicherweise hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

So sollten Sie vorgehen, wenn ein Fußgänger angefahren wurde

Es ist leider keine Seltenheit, dass Fußgänger angefahren werden.
Es ist leider keine Seltenheit, dass Fußgänger angefahren werden.


Neben Radfahrern gehören Fußgänger zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Werden sie von einem Auto angefahren, sind ihre Verletzungen häufig schwer und führen teilweise sogar zum Tod. Daher sind zu Fuß Gehende sozusagen abhängig davon, dass „stärkere“ Teilnehmer im Straßenverkehr Rücksicht auf sie nehmen.

Doch nicht nur Lkw- und Autofahrer müssen sich an bestimmte Vorschriften auf öffentlichen Straßen halten, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Auch Fußgänger müssen ihren Teil beitragen, was § 25 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beweist. In Absatz 1 heißt es:

Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.“

Werden die gerade genannten Regeln nicht eingehalten oder ein Autofahrer ist unaufmerksam, kann es leicht geschehen, dass Fußgänger angefahren werden. Das folgende Verhalten ist nach einem Fußgängerunfall vorgeschrieben:

Ein Fußgänger läuft vor ein Auto: Die Schuldfrage ist nicht immer leicht zu klären.
Ein Fußgänger läuft vor ein Auto: Die Schuldfrage ist nicht immer leicht zu klären.

  1. Absichern der Unfallstelle: Schalten Sie das Warnblinklicht an Ihrem Fahrzeug ein, ziehen Sie eine Warnweste vor dem Aussteigen über und stellen Sie ein Warndreieck auf, um den nachfolgenden Verkehr darauf hinzuweisen, dass sich ein Unfall mit einem Fußgänger ereignet hat.
  2. Absetzen eines Notrufs: Melden Sie dem Notarzt unter der Telefonnummer 112, dass ein Fußgänger angefahren wurde. Sie sollten in der Lage sein, die fünf W-Fragen beantworten zu können (Wo, Was, Wie viele Verletzte, Welche Verletzungen, Warten auf Rückfragen).
  3. Leisten von Erster Hilfe: Kümmern Sie sich um die Unfallopfer und wenden Sie gegebenenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen an, bis die Rettungskräfte und die Polizei den Unfallort erreichen.

Sie haben eine andere Person angefahren: Welche Strafe droht?

Wurde ein Fußgänger angefahren, kann die Strafe durchaus variieren. Nicht in jedem Fall muss die Schuld dabei allein beim Kraftfahrer liegen. Wollte ein Passant beispielsweise die Straße an einer besonders unübersichtlichen Stelle überqueren, kann ihm eventuell eine Teilschuld vorgeworfen werden.

Handelte es sich um einen Unfall an einem Zebrastreifen, trifft den Fußgänger, der angefahren wurde, allerdings im Regelfall keine Schuld. Schließlich sind Autofahrer dort dazu verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und zu Fuß Gehende passieren zu lassen. Halten Sie sich als Kraftfahrer nicht an diese Vorschrift und verschulden einen Fußgängerunfall, kann Ihnen aufgrund einer Körperverletzung eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Wurde ein Fußgänger vom Auto angefahren, kann ihm Schmerzensgeld zugesprochen werden. Es kommt dabei jedoch stets auf die individuellen Gegebenheiten an. Wurden Sie als Fußgänger von einem Auto angefahren und möchten Schmerzensgeld beantragen, ist es empfehlenswert, das Ganze im Vorfeld mit einem Anwalt zu besprechen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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