Um bestimmte Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, bedarf es stets gewisser Voraussetzungen. Wie diese aussehen, definiert die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Im Jahr 2013 wurde sie angepasst, um in ganz Europa einheitliche Fahrerlaubnisklassen zu schaffen. Seitdem existieren insgesamt 16 aktuelle Führerscheinklassen in Deutschland. Wie diese genau aufgebaut sind, klären wir im Ratgeber.
FAQ: Führerscheinklassen
Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt 16 Führerscheinklassen: AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T. Mehr über die einzelnen Klassen erfahren Sie hier.
Der Zusatzbuchstabe „E“ steht für Anhänger, die Sie mit Fahrzeugen der jeweiligen Führerscheinklasse kombinieren dürfen.
Im Zuge der Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen in ganz Europa im Jahr 2013 wurden die Führerscheinklassen M und S von der Klasse AM abgelöst.
EU-Führerscheinklassen: Was hat sich verändert?
Inhalt
- FAQ: Führerscheinklassen
- EU-Führerscheinklassen: Was hat sich verändert?
- Führerscheinklassen und Bescheinigungen in Deutschland
- Führerscheinklassen: Welche Beschränkungen gibt es bei Bus und Lkw?
Erwähnenswert im Zuge der 3. Führerscheinrichtlinie ist vor allem die EU-weite Einführung des Führerscheins im Scheckkartenformat, um anstatt diverser Führerscheinarten lediglich ein vereinheitlichtes Dokument für ganz Europa zu haben. Damit geht allerdings auch eine Umtauschpflicht einher: Wer seinen Führerschein nach dem 19. Januar 2013 erworben oder verlängert hat, muss diesen nach spätestens 15 Jahren erneuern lassen.
Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, sind jedoch noch bis zum 19. Januar 2033 gültig und müssen erst dann umgetauscht werden. Dadurch soll eine stetige Aktualisierung von Name und Foto des Inhabers sichergestellt werden. An den jeweiligen Klassen, die der Besitzer innehat, ändert sich durch den Umtausch nichts.
Alte Führerscheinklassen wurden allerdings mit neuen kombiniert oder fielen komplett weg. Dies macht sich vor allem bei der Bezeichnung der Klassen bemerkbar, da anstatt der vorherigen Benennung in Ziffern nun eine Einteilung in Buchstaben bei den Fahrerlaubnisklassen vorherrscht. Alt und Neu haben wir zum besseren Verständnis für Sie in folgender Tabelle zusammengefasst:
Alte Führerscheinklassen | Neue Führerscheinklassen |
---|---|
1 | A |
1a | A2 |
1b | A1 |
2 | C, CE oder D, DE, D1, D1E* |
3 | B, BE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E* |
4 | AM |
5 | L |
* je nach zulässiger Gesamtmasse
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Übersicht der neuen Führerscheinklassen zur Verfügung, um aufzuzeigen, was sich in den einzelnen Klassen jeweils geändert hat bzw. seitdem in den neuen Klassen beachtet werden muss. Grundsätzlich stehen die jeweiligen Buchstaben für eine bestimmte Kategorie von Fahrzeugen (z. B. A = Motorrad, B = Pkw, C = Lkw, D = Bus) und der Zusatz E für Anhänger.
Führerscheinklassen und Bescheinigungen in Deutschland
- Führerscheinklasse A
- Führerscheinklasse A1
- Führerscheinklasse A2
- Führerscheinklasse AM
- Führerscheinklasse B
- Führerscheinerweiterung B96
- Führerscheinklasse BE
- Führerscheinklasse BF17
- Führerscheinklasse C
- Führerscheinklasse C1
- Führerscheinklasse C1E
- Führerscheinklasse CE
- Führerscheinklasse D
- Führerscheinklasse D1
- Führerscheinklasse DE
- Führerscheinklasse D1E
- Führerscheinklasse L
- Führerscheinklasse T
- Mofa-Prüfbescheinigung
- Personenbeförderungsschein
- Quadführerschein
Führerscheinklasse AM
Die Klasse AM ersetzt die vorherigen Führerscheinklassen M und S. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Insgesamt schließt der Führerschein der Klasse AM die folgenden Fahrzeugarten ein:
- Kleinkrafträder mit zwei Rädern (Mopeds): Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht höher sein als 45 km/h. Bei einem vorhandenen Verbrennungsmotor oder einem elektrischen Antrieb ist ein Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ vorgeschrieben. Handelt es sich um einen Elektromotor, darf die Nenndauerleistung maximal 4 kW betragen. Diese Vorschriften gelten sowohl für zweirädrige Kleinkrafträder mit Beiwagen als auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, die den genannten Voraussetzungen entsprechen.
- Kleinkrafträder mit drei Rädern: Auch hier ist eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h maßgeblich. Das Gleiche betrifft den Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (Fremdzündungsmotoren) sowie die maximale Nenndauerleistung von 4 kW (andere Verbrennungs- oder Elektromotoren).
- Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern: Die genannten Voraussetzungen müssen auch hier gegeben sein. Hinzu kommt jedoch, dass die Leermasse bei Elektrofahrzeugen nicht über einem Gewicht von 350 kg liegen darf. Das Gewicht der Batterien muss dabei nicht berücksichtigt werden.
Führerscheinklasse A1
Die zweite der Führerscheinklassen beim Motorrad aus unserer Übersicht ist die Klasse A1. Sie beinhaltet Krafträder (inklusive Beiwagen) mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ sowie einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Zudem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei maximal bei 0,1 kW/kg liegen.
Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie außerdem Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h fahren. Bei Verbrennungsmotoren ist der Hubraum auf 50 cm³ beschränkt, bei anderen Motoren ist bei einer Leistung von bis zu 15 kW Schluss.
Das Mindestalter bei dieser Kategorie der Führerscheinklassen beträgt 16 Jahre. Vor dem 19. Januar 2013 bestand die Pflicht, dass Fahrer unter 18 Jahren ihre Kfz auf 80 km/h drosseln mussten.
Diese Regelung wurde jedoch mittlerweile abgeschafft. Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1, dürfen Sie automatisch auch Fahrzeuge aus der Klasse AM im Straßenverkehr steuern.
Führerscheinklasse A2
Krafträder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, gehören bei den aktuellen Führerscheinklassen zur Kategorie A2. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf hier bei höchstens 0,2 kW/kg liegen. Das Gleiche gilt für Krafträder mit Beiwagen.
Ein A2-Führerschein ist mit einem Mindestalter von 18 Jahren verbunden und befähigt seinen Besitzer automatisch dazu, Kfz der Führerscheinklassen AM und A1 zu steuern. Nachdem Sie zwei Jahre über diese Fahrerlaubnisklasse verfügt haben, genügt abermals eine praktische Prüfung, um auf die Klasse A zu erweitern.
Führerscheinklasse A
Die letzte der aufs Motorrad bezogenen Führerscheinklassen in unserer Übersicht schließt Krafträder (inklusive Beiwagen) ein, die einen maximalen Hubraum von 50 cm³ oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h aufweisen. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, die entweder über
- eine Leistung von mehr als 15 kW,
- einen Hubraum von mehr als 50 cm³ und symmetrisch angeordnete Räder (bei Verbrennungsmotoren) oder
- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h sowie eine Leistung von über 15 kW verfügen,
gehören dazu. Die Führerscheinklassen A2, A1 und AM sind automatisch in dieser Klasse enthalten. Das Mindestalter beim A-Führerschein besteht aus drei Stufen:
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 = 20 Jahre
- Für dreirädrige Kraftfahrzeuge ab einer Leistung von 15 kW = 21 Jahre
- Ohne Vorbesitz = 24 Jahre
Führerscheinklasse B
Hiermit wären wir bei den Führerscheinklassen beim Pkw angelangt. Fast jeder Deutsche besitzt einen Führerschein fürs Auto. Damit dürfen seit 2013 folgende Fahrzeuge geführt werden:
- Die zulässige Gesamtmasse darf ein Gewicht von 3.500 kg nicht überschreiten.
- Die jeweiligen Kfz dürfen für maximal acht Personen ausgelegt und gebaut sein (Fahrzeugführer ausgenommen).
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B ist es Ihnen außerdem erlaubt, einen Anhänger anzukoppeln. Dieser darf jedoch in der Regel nicht mehr als 750 kg wiegen, es sei denn, die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger bleibt unter einem Gewicht von 3.500 kg. In diesem Fall darf die Gesamtmasse des Anhängers höher sein.
Die Führerscheinklassen AM und L sind automatisch im B-Führerschein mit inbegriffen. Grundsätzlich liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Seit geraumer Zeit gibt es in Deutschland die Sonderregelung „Begleitetes Fahren“, die es möglich macht, bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Dazu bedarf es allerdings einer eingetragenen Begleitperson.
Besonderheit: Schlüsselzahl B96
Der B96-Führerschein zählt eigentlich nicht zu den Führerscheinklassen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Schlüsselzahl, die nach dem Absolvieren einer speziellen Schulung im Autoführerschein eingetragen wird. Sie befähigt den Inhaber dazu, Fahrzeuge aus der Führerscheinklasse B mit einem Anhänger zu kombinieren, wenn
- dieser über eine höhere Gesamtmasse als 750 kg verfügt und
- die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger zwar mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
Führerscheinklasse BE
Wie bereits erwähnt, steht der Buchstabe E bei den Führerscheinklassen für Anhänger. Demzufolge dürfen Sie mit einem BE-Führerschein ein Zugfahrzeug, welches den Vorgaben der Klasse B entspricht, in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Die Gesamtmasse des Hängers muss jedoch zwischen 750 kg und 3.500 kg liegen. Das Mindestalter ist auch hier bei 18 bzw. 17 Jahren anzusetzen.
Führerscheinklasse C1
Wie bereits zu Beginn erwähnt, stehen alle Führerscheinklassen mit einem C für Lkw. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge, die in der Klasse C1 vertreten sind, liegt zwischen 3.500 kg und 7.500 kg. Außerdem dürfen maximal acht Personen darin Platz haben; der Fahrer wird jedoch nicht mitgezählt.
Möchten Sie mit dem C1-Führerschein einen Anhänger ziehen, darf dieser maximal 750 kg wiegen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Diese Klasse schließt zudem Kfz der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, sowie A aus und setzt einen Führerschein der Klasse B voraus.
Führerscheinklasse C1E
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1E können Sie Fahrzeuge verschiedener Führerscheinklassen in Kombination fahren:
- Ein Kfz der Klasse B kombiniert mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, sofern der gesamte Zug nicht schwerer ist als 12.000 kg.
- Ein Kfz der Klasse C1 kombiniert mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern der gesamte Zug nicht schwerer ist als 12.000 kg.
Führerscheinklasse C
Fahrzeuge, die über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg verfügen, gehören in diese Kategorie der Führerscheinklassen. Abermals dürfen sie für höchstens acht Personen ausgelegt sein; der Fahrer ist jedoch auch hier nicht mitzurechnen. Es besteht die Möglichkeit, einen Anhänger anzukoppeln, der nicht mehr wiegt als 750 kg.
Um einen C-Führerschein erwerben zu dürfen, bedarf es des Vorbesitzes der Klasse B. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Kfz der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A sind ausgeschlossen, die Klasse C1 allerdings ist automatisch mit inbegriffen.
Führerscheinklasse CE
Möchten Sie einen Anhänger, der schwerer ist als 750 kg, mit einem Zugfahrzeug der Klasse C kombinieren, benötigen Sie einen CE-Führerschein. Diesen können Sie ebenfalls ab einem Alter von 21 Jahren erwerben. Voraussetzung ist allerdings der Vorbesitz der Klasse C. Die Klasse CE schließt automatisch Fahrzeuge der Führerscheinklassen BE, C1E und T ein. Hinzu kommen die Klassen DE und D1E, jedoch nur, wenn die Fahrerlaubnisklassen D bzw. D1 vorhanden sind.
Führerscheinklasse D1
Kraftfahrzeuge, die dafür ausgelegt sind, maximal 16 Personen (außer dem Fahrer) zu transportieren, und eine Länge von höchstens acht Metern aufweisen, dürfen Sie mit dem D1-Führerschein steuern. Es geht entsprechend um die Personenbeförderung. Die Führerscheinklassen A, AM, A1 und A2 sind ausgeschlossen.
Möchten Sie einen Anhänger mit einem Kfz der Klasse D1 kombinieren, darf sein zulässiges Gesamtgewicht einen Wert von 750 kg nicht überschreiten.
Führerscheinklasse D1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger, der über ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg verfügt, sind in der Fahrerlaubnisklasse D1E verankert. Um diese zu erwerben, müssen Sie mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Zusätzlich ist der Vorbesitz der Klasse D1 vonnöten. Die Führerscheinklassen BE und C1E sind automatisch mit inbegriffen; letztere jedoch nur, wenn ein Führerschein der Klasse C1 vorhanden ist.
Führerscheinklasse D
Fahrzeuge der Klasse D werden zur Beförderung von mehr als acht Personen eingesetzt. Der Fahrer ist jedoch ausgenommen. Anhänger dürfen zwar angekoppelt werden, das zulässige Gesamtgewicht darf jedoch nicht mehr als 750 kg aufweisen. Kfz der Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A sind ausgeschlossen.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D liegt bei 24 Jahren. Dazu ist allerdings der Vorbesitz eines B-Führerscheins notwendig. Die Klasse D1 ist automatisch eingeschlossen.
Führerscheinklasse DE
Auch beim DE-Führerschein ist ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben. In dieser Klasse darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger gefahren werden, wobei die zulässige Gesamtmasse des Hängers ein Gewicht von 750 kg überschreiten darf.
Die Führerscheinklassen BE und D1E sind automatisch mit inbegriffen. Das Gleiche gilt für die Klasse C1E, dazu muss allerdings ein C1-Führerschein vorhanden sein.
Führerscheinklassen: Welche Beschränkungen gibt es bei Bus und Lkw?
In Bezug auf die Gültigkeit gibt es bei den Führerscheinklassen der Kategorien D und C gewisse Besonderheiten. Diese müssen nämlich im Gegensatz zu den anderen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erworben oder verlängert wurden, nicht alle 15 Jahre erneuert werden. Busführerscheine werden grundsätzlich nur für fünf Jahre erteilt und müssen nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden.
Ähnlich verhält es sich bei den Lkw-Führerscheinklassen. Wurde die entsprechende Fahrerlaubnis zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erteilt, ist sie zunächst einmal gültig, bis der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet hat. Danach muss sie alle fünf Jahre verlängert werden. Wurde sie ab dem 19. Januar 2013 erworben, ist sie generell nur fünf Jahre gültig.
Führerscheinklasse L
In diese Kategorie der Führerscheinklassen gehören folgende Fahrzeuge bzw. Kombinationen:
- Zugmaschinen, die für forst- oder landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, und deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal bei 40 km/h liegt
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit einem Anhänger, wobei eine Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h nicht überschritten werden darf
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, die jeweils an eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gebunden sind
- Kombinationen aus diesen Kfz mit einem Anhänger
Bei einem L-Führerschein sind keine weiteren Führerscheinklassen eingeschlossen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Führerscheinklasse T
Die Fahrberechtigung der Klasse T ist auch unter dem Begriff „Traktorführerschein“ bekannt und bezieht sich entsprechend auf Fahrzeuge, die bauartbedingt in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden. Im Detail schließt diese Kategorie der Fahrerlaubnisklassen folgende Kfz ein, die mit Anhängern kombiniert werden dürfen:
- Zugmaschinen, deren bauartbedingte maximale Höchstgeschwindigkeit einen Wert von 60 km/h nicht überschreitet
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, die aufgrund ihrer Bauart nicht schneller fahren können als 40 km/h
Hallo, ich habe eine Frage, ich habe meinen Führerschein 1984 in Deutschland gemacht, bin Anfang 1990 nach Frankreich gezogen und musste anschliessend meinen deutschen Führerschein gegen einen französischen eintauschen. Dies war bislang kein Problem, jetzt ist es aber problematisch geworden, denn wir haben ein Wohnmobil erstanden, dass die Gewichtsklasse von 3500 kg überschreitet (es wiegt 4000 kg). Mit meinem deutschen Führerschein dürtte ich es fahren, aber nicht mit dem französischen, insofern hätte ich gerne den deutschen zurück. Weiss jemand, was hier zu tun ist? Vielen Dank!
Hallo!
Ich würde gerne wissen unter welche neue Fahrerlaubnisklasse die Kleinkrafträder mit 49ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 80km/h mit Steuerkennzeichen (aus den 70er/80er Jahren) fallen? Diese konnte man mit der Klasse 4 fahren, oder wenn man die Klasse 3 hatte!
Ich habe auch einen Motorroller mit 49ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50km/h mit Versicherungskennzeichen (EZ 2001) früher Klasse 5, den ich auch nicht zuordnen kann…weil alles auf max. 45km/h begrenzt ist!
Ich besitze die Fahrerlaubnis der Klasse 3 seit 06.1980 und Klasse 2 seit 12.1983.
In meinem neuen Kartenführerschein (wegen Ablauf der „95“) sind folgende Klassen eingetragen:
AM, A1 (79.03, 79.04), A (79.03, 79.04), B, C1 (171), C (172), BE (79.06), C1E, CE,L (174, 175) und T
In welche meiner Führerscheinklassen fallen die 2 Fahrzeuge?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
Vielen Dank für die Antwort, das war mir vorher nicht bewußt.
Vielen Dank,
Detlev
Hallo,
ich bin Besitzer der Führerscheinklassen C1E. Damit darf ich einen LKW > Ein Kfz der Klasse C1 kombiniert mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern der gesamte Zug nicht schwerer ist als 12.000 kg.< fahren. Die 12 000kg sind das tatsächliche Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht des Zuges?
Demnach könnte ich einen leeren LKW mit Anhänger von z.B. 11 500kg Gesamt-Zuggewicht (tatsächlich) fahren – beladen (z.B. 18 500kg) aber nicht mehr?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Detlev,
richtig 11,5 t dürfen Sie noch fahren 18,5 t allerdings nicht mehr.
– Die Redaktion