2.643.098 Straßenverkehrsunfälle registrierte die Polizei im Jahre 2017 laut Statistischem Bundesamt. Bei der Mehrzahl dieser Schadensereignisse blieb es bei Sachschäden. 302.656 führten zu teils erheblichen Personenschäden. Nicht in jedem Fall jedoch wurde dem Verursacher gleich die Fahrerlaubnis entzogen. Ausschlaggebend sind in aller Regel das Ausmaß der Unfälle und die Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes. Doch wann ist die Gefahr des Führerscheinentzugs nach einem Unfall besonders hoch?
FAQ: Führerscheinentzug nach einem Unfall
Wird der Führerschein nach einem Unfall immer entzogen?
Nein. Meistens entziehen Führerscheinbehörden oder Gerichte einen Führerschein nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt, die zu einem Unfall führt oder wenn der Fahrer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht.
Welche Straftaten können noch zu einem Führerscheinentzug führen?
Führerscheinentzug oder Fahrverbot kommen bei folgenden Delikten in Betracht: fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegale Straßenrennen und unterlassene Hilfeleistung.
Kann das Gericht einen Führerscheinentzug auch bei Straftaten anordnen, die nicht im Straßenverkehr begangen wurden?
Ja, diese Möglichkeit ist in § 44 StGB vorgesehen, vor allem dann, wenn dies „zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint“.
Video: Was passiert beim Führerscheinentzug?
Führerscheinentzug nach Alkohol-Unfall besonders häufig
Inhalt
Das Kraftfahrtbundesamt hat zuletzt für das Jahr 2013 statistische Daten präsentiert, die eine Aussage über die Häufigkeit des Fahrerlaubnisentzugs zulassen. Hiernach wurden in dem Untersuchungszeitraum insgesamt 106.750 Fahrberechtigungen eingezogen. Darunter allein 56.018 aufgrund von Alkohol- und Drogenmissbrauchs. In der Statistik stellt dieser Bereich mithin den größten Anteil.
Allerdings ist in der Gesamtheit der Fälle der Führerscheinentzug nicht erst nach einem Unfall vollzogen worden. Lediglich 24.548, also knapp ein Viertel, der entzogenen Fahrerlaubnisse geht auf Schadensereignisse zurück.
Von den 56.018 Fällen, in denen Gerichte und Bußgeldbehörden den Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol und anderer Drogen ausgesprochen haben, entfallen insgesamt 18.592 auf Schadensereignisse, die aufgrund der berauschenden Mittel verursacht wurden. Zu diesem Entschluss können Behörden und Gerichte immer dann kommen, wenn der Alkohol- oder Drogenverstoß in den strafrechtlichen Bereich fällt (z. B. bei Promillewerten ab 1,1).
Fahrerflucht: Zweithäufigster Grund für den Führerscheinentzug nach einem Unfall
Vergleichsweise häufig kam es im Jahr 2013 nicht nur zum Führerscheinentzug nach einem Unfall aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch. An zweiter Stelle mit 9.514 Fällen stand der Führerscheinentzug aufgrund des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (umgangssprachlich Fahrer- oder Unfallflucht).
Kommt es zu einem Unfall, sind Beteiligte grundsätzlich dazu verpflichtet, am Unfallort zu verbleiben und den Unfall Geschädigten bzw. der Polizei gegenüber zu melden. Gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) stellt die Fahrerflucht einen Straftatbestand dar, der auch den Führerscheinentzug nach einem Unfall grundsätzlich zur Folge haben kann.
Weitere Straftaten, die den Führerscheinentzug zur Folge haben können
Auch bei der Erfüllung folgender Straftaten bei einem Unfall können Führerscheinentzug oder Fahrverbot grundsätzlich festgelegt werden:
- fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
- Nötigung im Straßenverkehr
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Teilnahme an oder Veranstaltung von Fahrzeugrennen
- unterlassene Hilfeleistung
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (etwa auch während bestehenden Fahrverbots)
- Kennzeichenmissbrauch