Führerscheinentzug und Fahrverbot: Der Unterschied ist wichtig

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Führerscheinentzug und Fahrverbot – bei Autofahrern lösen diese Worte meist Angst und Schrecken aus, geht es doch um die Fahrerlaubnis. Aber wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug? Hier erfahren Sie es!

FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot stellt eine Sanktion für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr dar. Dabei wird der Führerschein für bis zu drei Monate entzogen. In diesen darf der Betroffene nicht mit seinem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wann wird der Führerscheinentzug angeordnet?

Damit ein Fahrverbot angeordnet wird, muss eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit vorliegen. Es wird zudem angeordnet, wenn Verkehrsteilnehmer zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

Was ist ein Fahrerlaubnisentzug?

Anders als bei einem Fahrverbot erlischt beim Fahrerlaubnisentzug grundsätzlich die Berechtigung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Video: Was passiert beim Führerscheinentzug?

In diesem Video erfahren Sie, was es mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf sich hat.
In diesem Video erfahren Sie, was es mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf sich hat.

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Darauf kommt es an

Es muss streng zwischen den Begriffen Führerscheinentzug und Fahrverbot unterschieden wreden.
Es muss streng zwischen den Begriffen Führerscheinentzug und Fahrverbot unterschieden wreden.

Zunächst sollen die Begriffe Führerscheinentzug und Fahrverbot definiert werden. Bei letzterem handelt es sich um das temporäre Verbot, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen. Dieses kann beispielsweise nach einer gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitung ausgesprochen werden und hat eine Maximaldauer von drei Monaten.

Diese Sanktion wird dem Betroffenen in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt. Handelt es sich um einen Ersttäter, kann das Fahrverbot nach Rechtskraft des Bescheids innerhalb von vier Monaten angetreten werden.

Fahrverbot und Führerscheinentzug können niemals gleichzeitig rechtsgültig sein.
Fahrverbot und Führerscheinentzug können niemals gleichzeitig rechtsgültig sein.

Der Führerschein muss dann zu Beginn des Fahrverbots bei der zuständigen Behörde oder Polizei in Verwahrung gegeben werden. Nach Ablauf der Fahrsperre kann der Betroffene den Führerschein abholen und ist wieder berechtigt, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Beim Führerscheinentzug handelt es sich hingegen um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Dokument selbst wird eingezogen und vernichtet. Diese verkehrsrechtliche Maßnahme findet nur bei besonders schwerwiegenden Regelmissachtungen oder beharrlichen Pflichtverletzungen Anwendung.

Ist beispielsweise das Punktekonto in Flensburg mit acht Punkten „voll“, kommt es zum Führerscheinentzug. Die Fahrerlaubnis kann dann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Sind alle Auflagen erfüllt, wird ein neuer Führerschein erstellt.

Führerscheinentzug und Fahrverbot sind nicht dasselbe! Es handelt sich um unterschiedliche verkehrsrechtliche Maßnahmen, die bei gravierenden Regelverstößen angeordnet werden können.

Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig: Geht das?

Da nun die Unterschiede geklärt sind, stellt sich die Frage, ob ein Führerscheinentzug und das Fahrverbot gleichzeitig ausgesprochen werden können. Diese ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten.

Kommt es zum Führerscheinentzug, erlischt nämlich die Fahrerlaubnis, sodass gar kein Führerschein mehr existiert. Ein Fahrverbot ist dann also nicht möglich, da der Betroffene nach dessen Ende wieder berechtigt wäre, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.

Führerscheinentzug und Fahrverbot können niemals gleichzeitig wirksam sein. Beide Sanktionen schließen sich gegenseitig aus.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Der Verstoß entscheidet

Doch wann kommt es eigentlich zu Führerscheinentzug und Fahrverbot? Diese Frage lässt sich pauschal gar nicht beantworten, es kommt stets auf den Einzelfall an. Allerdings lassen sich gemäß Bußgeldkatalog einige Verstöße festmachen, bei denen das Fahrverbot als Nebenfolge vorgesehen ist.

Dies sind zum Beispiel:

Wenn Sie ein Auto im betrunkenen Zustand fahren, was droht: Ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug?
Wenn Sie ein Auto im betrunkenen Zustand fahren, was droht: Ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug?

Ein Führerscheinentzug kann wiederum bei folgenden, schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verhängt werden:

Neben den hier aufgeführten Gründen können auch andere Faktoren dazu führen, dass ein Führerscheinentzug angeordnet wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn körperliche oder geistige Mängel eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr unmöglich machen. Dies ist durch ein ärztliches Gutachten zu überprüfen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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