Führerschein verloren oder gestohlen? Infos zu Meldepflicht, Ersatzführerschein & Co.

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Kommt das Portemonnaie abhanden, ist das nicht nur aufgrund der nun folgenden Rennerei nach den neuen Papieren ärgerlich. Haben Sie Personalausweis, Führerschein & andere Ausweisdokumente verloren, müssen Sie zudem einer besonderen Meldepflicht nachkommen. Was es zu beachten gilt, wenn Ihr Führerschein geklaut wurde und wie Sie an einen Ersatzführerschein gelangen, erfahren Sie im Folgenden.

Bußgeldtabelle: Führerschein weg – was tun, um Bußgelder zu vermeiden?

VerstoßBußgeld
vorgeschriebenen Führerschein nicht mitgeführt bzw. auf Verlangen nicht ausgehändigt10 €
Verlust des bisherigen Führerscheins nicht unverzüglich mitgeteilt10 €
nicht unverzüglich Ersatzdokument/vorläufigen Führerschein beantragt10 €
alten Führerschein nach Wiederfinden und Ausstellung des neuen nicht unverzüglich abgegeben25 €

FAQ: Führerschein verloren

Was muss ich tun, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl umgehend bei der Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz und der Polizei an. Bei der Führerscheinstelle können Sie auch einen neuen Führerschein beantragen.

Welche Unterlagen brauche ich, um ein neues Dokument zu beantragen?

Neben dem Personalausweis und einem aktuellen Foto benötigen Sie eine Karteikartenabschrift, die eidesstattlicher Versicherung über Ihren Verlust und ggf. eine Diebstahlsanzeige.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Führerschein wiedergefunden habe?

Falls Sie bereits einen Ersatzführerschein bekommen haben, müssen Sie der Behörde melden, dass sich Ihr alter Führerschein wieder angefunden hat. Das alte Dokument ist in diesem Fall abzugeben.

Kurz & Knapp im Video: Führerschein verloren – und nun?

Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.
Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.

Verlust vom Führerschein bei der zuständigen Behörde anzeigen

Der Führerschein ist weg - was Sie zuerst tun sollten: Verlust melden und einen Ersatzführerschein beantragen.
Der Führerschein ist weg – was Sie zuerst tun sollten: Verlust melden und einen Ersatzführerschein beantragen.

Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen oder ist dieser auf andere Weise verloren gegangen, sind Sie verpflichtet, dies umgehend anzuzeigen. Das Dokument über die Fahrerlaubnis kann ebenso wie andere Ausweisdokumente missbraucht werden, etwa im Rahmen eines Identitätsdiebstahls. Doch wo melden Sie, dass Sie den Führerschein verloren haben?

  • Führerscheinstelle: Haben Sie den Führerschein verloren, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Ausstellung eines neuen Dokumentes beantragen. Im Zuge dessen erfolgt die Mitteilung über den Führerscheinverlust (im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung).
  • Polizeidienststelle: Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, ist die Diebstahlanzeige bei der Polizei vorzunehmen. Sie erhalten hiernach einen entsprechenden Nachweis über die gestellte Anzeige, den Sie der zuständigen Führerscheinstelle für die Beantragung eines neuen Führerscheins aushändigen können.

Führerschein verloren: Wo beantragen Sie einen neuen?

Wo können Sie einen Ersatzdokument beantragen, wenn Sie den Führerschein verloren haben?
Wo können Sie einen Ersatzdokument beantragen, wenn Sie den Führerschein verloren haben?

Wie bereits angemerkt, ist die Führerscheinstelle, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist, der richtige Ansprechpartner, wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist. Haben Sie den Führerschein verloren, können Sie hier zum einen die Ausstellung eines neuen Dokumentes beantragen.

Zum anderen erhalten Sie für den Zeitraum bis zur Abholung des neuen Dokumentes einen Übergangsführerschein. Diesen benötigen Sie, um auch weiterhin mit dem Auto fahren zu können, ohne Sanktionen fürchten zu müssen, weil Sie das erforderliche Fahrerlaubnisdokument nicht bei sich führen.

Ein ausgestellter, vorläufiger Führerschein ist nur so lange gültig, bis Sie den Ersatzführerschein für den verlorenen erhalten haben. Haben Sie den Führerschein verloren, erfolgt mit der Beantragung eines vorläufigen Führerscheins in der Regel auch zugleich der Antrag, einen Ersatzführerschein zu erstellen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag bei der Führerscheinstelle?

Wollen Sie einen Ersatzführerschein wegen Verlusts oder Diebstahls beantragen, bedarf es einiger Nachweise. Zum einen müssen Sie Personalausweis oder Pass vorzeigen. Neben einem neuen Lichtbild für das Ersatzdokument sind zum anderen ggf. folgende Nachweise zu erbringen:

Der Führerschein wurde geklaut? Dann ist eine Diebstahlbescheinigung vonnöten.
Der Führerschein wurde geklaut? Dann ist eine Diebstahlbescheinigung vonnöten.
  1. Karteikartenabschrift: Wurde Ihr Führerschein nicht in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt, benötigt diese für die Bearbeitung des Antrages einen entsprechenden Nachweis von der ausstellenden Behörde (sog. Karteikartenabschrift). In dieser ist vermerkt, wann Sie die Fahrerlaubnis gemacht haben, welche Fahrerlaubnisklassen Sie besitzen usf.
  2. eidesstattliche Versicherung: Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie ggf. eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, in der Sie bestätigen, dass Sie nicht mehr im Besitz des Dokuments sind – und auch nicht wissen, wo es nunmehr ist.
  3. Diebstahlanzeige: Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, dient alternativ die Diebstahlbescheinigung bei der Polizei als Nachweis über das Abhandenkommen.

Führerschein verloren: Welche Kosten entstehen für das Ersatzdokument?

Der Ersatzführerschein kostet zirka 30 bis 70 Euro – regionale Unterschiede sind zu beachten. Zu den Kosten für den neuen Führerschein kommen weitere für ein vorläufiges Ersatzdokument. Diese liegen bei etwa 10 Euro.

Mofa-Führerschein verloren? Die Prüfbescheinigung, die das Führen eines Mofas gestattet, kann ebenfalls neu ausgestellt werden. Da es sich nicht um ein tatsächliches Führerscheindokument handelt, sind die Kosten für die Neuausstellung geringer und liegen bei zirka 10 bis 15 Euro.

Führerschein verloren gegangen und dann doch wieder aufgetaucht?

Führerschein verloren, Kosten verauslagt, alten wiedergefunden? Sie müssen das alte Dokument umgehend abgeben.
Führerschein verloren, Kosten verauslagt, alten wiedergefunden? Sie müssen das alte Dokument umgehend abgeben.

Sollten Sie wider Erwarten den verloren geglaubten Führerschein doch wieder zwischen die Finger bekommen, haben jedoch bereits ein neues Ersatzdokument erhalten, gilt ebenfalls eine Meldepflicht. Wenn Sie nicht rechtzeitig mitteilen, dass Sie das Original wiedergefunden haben, droht nicht nur eine Geldbuße von 25 Euro.

Darüber hinaus kann der Verdacht der Dokumentenfälschung im Raum stehen. Hierbei handelt es sich gemäß § 267 Strafgesetzbuch um einen Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder bis zu fünfjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann – sofern sich der Verdacht entsprechend erhärten sollte.

Wichtig: Abgeben müssen Sie in diesem Falle das bisherige Führerscheindokument, dass sie vermeintlich verloren hatten, nicht den neu ausgestellten Ersatzführerschein.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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