Wann müssen Sie den Führerschein umschreiben lassen?

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Es gibt unterschiedliche Konstellationen, die es erforderlich machen, die Umschreibung vom Führerschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Dies betrifft nicht nur die Anpassung einer ausländischen Fahrerlaubnis, sondern insbesondere auch alte Führerscheindokumente, die bis spätestens 2033 umgetauscht werden sollen. Wo Sie den Führerschein umtauschen können und welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Führerschein umschreiben

Wer muss seinen Führerschein umschreiben lassen?

Inhaber eines alten rosafarbenen oder grauen Führerscheins müssen diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umschreiben lassen.

Bis wann muss ich meinen alten deutschen Führerschein (rosa/grau) umtauschen?

Je nach Art des Führerscheins gelten hier unterschiedliche Fristen, welche Sie hier nachlesen können.

Müssen auch Inhaber eines ausländischen Führerscheins diesen umschreiben lassen?

EU-Führerscheine gelten EU-weit und müssen demnach gewöhnlich nicht umgeschrieben werden. Anders sieht es aus mit Inhabern eines Führerscheins, der nicht aus dem EU-Ausland stammt. Hier ist eine Umschreibung vor dem Ablauf von sechs Monaten erforderlich, wenn sich der Betroffene dauerhaft in Deutschland aufhält.

Video: Führerschein umtauschen

Alles Wichtige zum Umtausch des Führerscheins erfahren Sie auch im Video.
Alles Wichtige zum Umtausch des Führerscheins erfahren Sie auch im Video.

Alten in EU-Führerschein umschreiben lassen: Die Frist endet spätestens 2033

Ob rosa oder grauer Führerschein: Umschreiben lassen müssen Sie die Dokumente auf Antrag bis spätestens 2033.
Ob rosa oder grauer Führerschein: Umschreiben lassen müssen Sie die Dokumente auf Antrag bis spätestens 2033.

Die Gültigkeit der Führerscheine ist innerhalb der EU beschränkt, seit eine EU-weite Anpassung der Fahrerlaubnisklassen und damit zusammenhängenden Regularien erfolgte. Dies soll die Reisefreiheit der EU-Bürger zusätzlich erhöhen und Probleme bei der Anerkenntnis ausländischer Führerscheine vermeiden. Für alte Führerscheine gilt eine Übergangsfrist.

Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen alle Besitzer von einem alten (grau/rosa) Führerschein oder eines EU-Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, diesen umschreiben lassen. Die alten Dokumente verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Die meisten müssen die Führerschein-Umschreibung allerdings schon vorher umsetzen, da unterschiedliche Fristen gelten:

Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):

  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
  • ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
  • ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
  • ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
  • ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2, die das 50. Lebensjahr abgeschlossen haben, müssen den alten Führerschein ohnehin verlängern. Im Zuge dessen werden die Behörden den alten Führerschein automatisch umtauschen in einen neuen EU-Scheckkartenführerschein.

Aus alt mach neu: Welche Klassen erhalten Sie, wenn Sie den alten Führerschein umschreiben?

Führerschein umschreiben: Bei einer Namensänderung kann eine einfache Änderung genügen.
Führerschein umschreiben: Bei einer Namensänderung kann eine einfache Änderung genügen.

Aus der Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geht hervor, welche Klassen in Ihrem Führerschein bei der Umschreibung übertragen werden. Je nach Ausstellungsdatum können zusätzliche Beschränkungen und Erweiterungen möglich sein, wenn Sie Ihren alten in einen neuen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Entsprechende Hinweise und eine Komplettübersicht finden Sie in Anlage 3 FeV.

Welchen ausländischen Führerschein müssen Sie umschreiben lassen?

Ausländische Fahrerlaubnisse werden innerhalb Deutschlands und der EU nicht in jedem Fall uneingeschränkt anerkannt. Je nach Ausstellungsland kann die Gültigkeit auf sechs Monate begrenzt sein. Hiernach müssen die Betroffenen den Führerschein umschreiben, um in Deutschland weiterhin fahren zu dürfen. Hierzu müssen ggf. zusätzlich erneut theoretische und/oder fahrpraktische Prüfung erneut abgelegt werden.

Grundsätzlich gilt: Alle Führerscheine aus anderen EU-Ländern werden in Deutschland uneingeschränkt anerkannt. Das gilt auch, wenn es ein alter Führerschein ist fort. Umschreiben müssen Sie diesen jedoch innerhalb der innerhalb der EU gesetzten Übergangsfristen.
EU-Führerschein im europäischen Ausland umschreiben lassen? Das ist bei Umzug in ein anderes EU-Land nicht erforderlich.
EU-Führerschein im europäischen Ausland umschreiben lassen? Das ist bei Umzug in ein anderes EU-Land nicht erforderlich.

Darüber hinaus müssen Sie zumeist den ausländischen nicht in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, wenn dieser in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) ausgestellt wurde.

Für alle anderen gilt: Wollen Sie dauerhaft in Deutschland bleiben und wohnen sowie hierzulande Kfz fahren, müssen Sie Ihren Führerschein regelmäßig umschreiben lassen, bevor die sechs Monate Übergangsfrist verstrichen sind. Ob zusätzlich die Absolvierung einer erneuten Führerscheinprüfung nötig ist, können Sie der Anlage 11 FeV entnehmen.

Führerschein umschreiben: Die Kosten für den Antrag liegen je nach Aufwand und Vorgang bei zirka 50 Euro. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen: Um einen Führerschein der Klasse 3 umschreiben zu lassen, werden in der Regel zusätzliche ärztliche Nachweise gefordert, sofern der Betroffene das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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