Hat ein Verkehrsteilnehmer massiv gegen gesetzliche Regelungen verstoßen und wurde ihm daraufhin der Führerschein entzogen, wird eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren verhängt. Diese Frist muss er einhalten bevor der Führerschein wieder beantragt werden kann. Zusätzlich kann es sein, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) eingefordert wird, ob diese notwendig ist beurteilt die zuständige Behörde im Einzelfall. In folgendem Ratgeber erklären wir, in welchen Fällen eine MPU angefordert wird, und welche Möglichkeiten es für die Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU gibt.
FAQ: Führerschein zurück ohne MPU
Es gibt Wege, die dies ermöglichen. Diese sind aber in der Regel sehr langwierig oder sehr umständlich und in der Regel nicht zu empfehlen. Solche Möglichkeiten umfassen das Ablegen der Fahrprüfung im Ausland oder auch das Abwarten der Verjährung der MPU.
Dies ist möglich, da die MPU unter Umständen nicht im Ausland erforderlich ist, um dort den Führerschein zu erlangen und EU-Führerschein in jedem EU-Land unbegrenzt gültig sind. Allerdings ist dies an gewisse Bedingungen geknüpft, die Sie hier nachlesen.
Dies hängt von der verhängten Sperrfrist ab. Unter Umständen kann es bis zu 15 Jahre dauern, bis die MPU verjährt ist und Sie Ihren Führerschein wieder beantragen können. Details zum Thema lesen Sie hier.
Was ist eine MPU und warum wird sie überhaupt gefordert?
Inhalt
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird immer dann gefordert, wenn ein Verkehrsteilnehmer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hat und daher seitens der Behörde große Zweifel an der Fahreignung des betroffenen Verkehrsteilnehmers bestehen. Das bedeutet, eine MPU wird grundsätzlich angeordnet wenn,:
- Der Verkehrsteilnehmer acht Punkte in Flensburg hat
oder - es sich um ein Alkohol- oder Drogendelikt am Steuer handelt.
Grundsätzlich können auch andere Nachweise zur Fahreignung erbracht werden, beispielsweise Abstinenznachweise oder ärztliche Gutachten. Ob diese ausreichend sind oder eine MPU notwendig ist, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Wurde eine MPU bereits gefordert, ist es nicht so einfach, den Führerschein ohne MPU wiederzubekommen, denn es ist in der Regel nicht möglich die MPU zu umgehen.
Video: Wann die MPU angeordnet wird
Führerschein: MPU umgehen – Welche Möglichkeiten gibt es ?
Es gibt vielfältige Gründe, warum Kfz-Fahrer nicht an einer MPU teilnehmen möchten. Zum einen sind die Kosten einer MPU meistens relativ hoch, zum anderen ist sie mit viel Aufwand verbunden. Die Vorbereitung auf die MPU ist zwar keine Pflicht, kann aber die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen. Der Teilnehmer muss bei der MPU nämlich eine Vielzahl persönlicher Fragen beantworten und glaubhaft Einsicht über sein Fehlverhalten vermitteln.
Viele Teilnehmer unterschätzen den Aufwand, der zur Vorbereitung auf die MPU notwendig ist, aus diesem Grund ist die Durchfallquote relativ hoch. Teilnehmer, die die MPU nicht bestehen, können diese wiederholen, was die Kosten abermals anhebt. Aus diesen Gründen suchen viele Autofahrer nach einer Möglichkeit die MPU zu umgehen.
Der Führerschein aus dem Ausland
Eine Möglichkeit die MPU zu umgehen ist der EU-Führerschein. Dies gilt grundsätzlich jedoch nur, wenn die Sperrfrist in Deutschland bereits abgelaufen ist. Führerscheine die im europäischen Ausland erworben wurden, sind auch in Deutschland gültig. Das bestätigte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem Urteil am 26.04.2012. Durch dieses Urteil wurden deutsche Straßenverkehrsbehörden dazu verpflichtet, ausländische Führerscheine anzuerkennen.
Mit einem EU-Führerschein ist der Besitzer also dazu berechtigt, in allen EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (den EWR-Staaten) Fahrzeuge der jeweiligen Führerscheinklasse zu fahren. Da es in anderen europäischen Ländern keine MPU gibt, können Betroffene also einen EU-Führerschein beantragen ganz ohne MPU. Zu beachten ist hierbei jedoch immer, dass die Sperrfrist in Deutschland bereits abgelaufen sein muss. Ein neues Gesetz gibt es hierzu nicht, aber das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist eindeutig.
Der EU Führerschein statt MPU ist eine legale Alternative, jedoch müssen hierbei einige Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens sechs Monate (185 Tage) eines Jahres einen festen Wohnsitz in dem Land haben, in dem der Führerschein erworben werden soll. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass EU-Staaten von anderen Mitgliedsstaaten Auskünfte über den ordentlichen Wohnsitz der betreffenden Person verlangen können. Es ist also nicht legal einen Führerschein bei einem kurzen Aufenthalt im Ausland zu erwerben.
- Neben dem festen Wohnsitz muss das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in jedem Fall erreicht sein.
- Die jeweiligen Gesetze des Landes müssen befolgt werden.
- Die Sperrfrist muss bereits abgelaufen sein, bevor ein Führerschein im Ausland beantragt werden kann.
Das Fahren ohne rechtmäßigen (also beispielsweise mit einem gefälschten Führerschein) ist eine Straftat und bringt diverse strafrechtliche Konsequenzen mit sich. Neben einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren wegen Urkundenfälschung (nach § 267 Strafgesetzbuch) drohen dem Fahrer wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine weitere Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Des Weiteren kann auch ein im Ausland erworbener EU-Führerschein bei dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland wieder entzogen werden, wenn der Fahrer erneut massiv gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Führerschein zurück ohne MPU in Deutschland: Verjährung
Rechtlich gesehen können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung nicht verjähren, es ist jedoch möglich den Führerschein ohne MPU auch in Deutschland wiederzubekommen, allerdings muss dabei nach § 29 der Straßenverkehrsordnung eine sogenannte Tilgungsfrist abgewartet werden.
Die Tilgungsfrist beträgt zehn Jahre, das bedeutet nach Ablauf der Zeit können Betroffene, sofern sie in dieser Zeit keine weiteren Verstöße begangen haben, ihren Führerschein nach zehn Jahren ohne MPU zurückerhalten. Jedoch beginnt die Frist von zehn Jahren nicht sofort nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, sondern aufgrund der Sperrfrist unter Umständen erst fünf Jahre später. Konkret bedeutet das, dass der Führerschein im Einzelfall auch erst nach 15 Jahren ohne MPU wiedererteilt werden kann, wenn der Antrag darauf gestellt wurde.
Die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU setzt also von den Betroffenen ein hohes Maß an Geduld voraus. Es ist nicht möglich diese Frist zu verkürzen, daher bietet diese Möglichkeit nur für diejenigen eine sinnvolle Alternative, die den Führerschein nicht allzu dringend benötigen. Wer aus beruflichen oder anderweitigen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist, für den ist die Teilnahme an der MPU sicherlich der bessere Weg.
Die zuständige Führerscheinstelle kann außerdem anordnen, dass erneut eine Fahrschule mit anschließender Prüfung absolviert werden muss, da sie davon ausgeht, dass nach so langer Zeit fehlender Fahrpraxis theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten nicht mehr ausreichend vorhanden sind, bzw. verlernt wurden.
Hallo mir wurde eine mpu angeordnet aber ich weiß nicht genau warum.
Wie kann ich herausfinden was für einen Abstinenz Nachweis ich erbringen muss sprich Drogen oder Alkohol und warum ich die mpu überhaupt machen muss
Guten Tag .
Ich habe meinen Führerschein 2006 bekommen 2007 wegen einer alkoholfahrt 1.1 Promille würde er von der Polizei eingezogen Auflage
War dann das Aufbauseminar Ende 2007 habe ich ihn ohne Probleme widerbekommen ( probezeitverlängerung 2jahre ).
2009 Beruf Taxifahrer würde gelasert außerorts 30 kmh zu viel.
Auflage mpu Geldstrafe minnimal ,
Führerschein immer noch in meinenem Besitz bis Stichtag April 2009 in der Zeit habe ich mpu gemacht und wie schon zu erwarten nicht bestanden !!!
Gutachten und Führerschein am Stichtag abgegeben !!!
Ich habe mich seidher nicht mehr gemeldet bei der Behörde habe mir auch seidher nichts zu Schulen kommen lassen .
Meine Frage ist nun welche Frist habe ich zu beachten die 10 oder 15 um nun ohne mpu meinen Führerschein wieder zu erlangen
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen
LG Rene
Guten Abend, möchte meinen Führerschein in Griechenland machen da mir hier in Deutschland ( Baden – Württemberg ) zum 3 mal ein Mpu bevorsteht.Bin seit meiner Geburt an in Griechenland gemeldet und besitze auch einen Griechieschen Ausweis.Zudem gehe ich auch jedes mal zu den Wahlen und wähle auch in Griechenland.Bin in Deutschland geboren und habe hier meinen Arbeitsplatz.
FRAGE : Sollte meine Sperre hier ( Deutschland) abgelaufen sein und ich mein Führerschein in Griechenland machen sollte, mit dem Nachweis das ich seit Geburt Griechieser Bürger bin.Auch wenn es Zweitsitz ist darf ich ihn hier in Deutschland behalten und auch damit ein Pkw führen.
Danke im voraus
Hallo Stathi
Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen müssten Sie hierfür einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
– Die Redaktion