Führerschein der Klasse B: Infos zum Autoführerschein

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Für junge Menschen bedeutet ein Führerschein der Klasse B vor allem eines: Unabhängigkeit. Endlich sind sie nicht mehr von öffentlichen Verkehrsmitteln oder den Eltern abhängig und können sich allein mit einem Pkw im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Welche Voraussetzungen mit dem Autoführerschein einhergehen und wie die Ausbildung in der Fahrschule abläuft, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: Führerschein der Klasse B

Was darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?

Ein Führerschein der Klasse B schließt Kfz ein, die maximal 3.500 kg wiegen und zur Beförderung von maximal acht Personen gebaut und ausgelegt sind, wobei der Fahrzeugführer nicht mitzählt. Zusätzlich ist es Ihnen gestattet, einen Anhänger anzukoppeln, der nicht schwerer ist als 750 kg. Nur wenn das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger unter einem Wert von 3.500 kg bleibt, darf der Hänger ein höheres Gewicht auf die Waage bringen.

Welche Klassen sind bei einem Pkw-Führerschein ein- bzw. ausgeschlossen?

Die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Klassen AM und L mit ein. Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A sind jedoch ausgeschlossen.

Was kostet ein Führerschein der Klasse B?

Ein Pkw-Führerschein kostet ca. zwischen 1.000 und 2.200 Euro.

Voraussetzungen beim Pkw-Führerschein

Klasse B: An den Führerschein fürs Auto sind einige Bedingungen geknüpft.
Klasse B: An den Führerschein fürs Auto sind einige Bedingungen geknüpft.


Abgesehen von einer entsprechenden Ausbildung in der Fahrschule bedarf es gewisser weiterer Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Führerschein der Klasse B erwerben zu dürfen. Wie diese genau aussehen, beleuchten wir im Folgenden.

Das Mindestalter

Um einen Führerschein der Klasse B zu erwerben, ist grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren einen Pkw im Straßenverkehr zu steuern. Dies ist in der Sonderregelung „Begleitetes Fahren“ begründet. Seit 2011 gilt sie bundesweit; zuvor konnte dies je nach Bundesland variieren.

Unter bestimmten Umständen kann das Mindestalter beim Autoführerschein herabgesetzt werden.
Unter bestimmten Umständen kann das Mindestalter beim Autoführerschein herabgesetzt werden.

Dabei ist das Autofahren zwar bereits 17-Jährigen gestattet, allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Person. Diese muss seit mindestens fünf Jahren über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen und mindestens 30 Jahre alt sein. Zusätzlich darf ihr Fahreignungsregister (FAER) maximal einen Punkt in Flensburg aufweisen.

Weiterhin kann das Mindestalter beim Führer­schein der Klasse B auf 17 Jahre herabgesetzt werden, wenn sich der Anwärter in der Aus­bildung zu einem der folgenden Berufe befindet:

  • staatlich anerkannte Fachkraft im Betrieb
  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in
  • staatlich anerkannte Ausbildung mit ähnlichen Inhalten
In diesem Fall gilt das geringere Mindestalter beim Führerschein fürs Auto ausschließlich innerhalb der Ausbildungszeit. Dies bedeutet, dass der betroffene Fahrer nur im deutschen Inland fahren und nur Fahrten im Ausbildungsrahmen unternehmen darf. Übrigens: Der Führerschein der Klasse B gilt als Voraussetzung, um die Klassen C1, C, D1 und D erwerben zu dürfen.

Im Video: Neue Führerscheinerweiterung B196 kurz erklärt

Im Video finden Sie Informationen rund um die Schlüsselzahl B196 im Führerschein.
Im Video finden Sie Informationen rund um die Schlüsselzahl B196 im Führerschein.

Der Sehtest

Um sicherzugehen, dass der jeweilige Anwärter auch über ein ausreichendes Sehvermögen verfügt, zählt ein entsprechender Sehtest ebenfalls zu den Voraussetzungen beim Führerschein der Klasse B. Einen solchen kann sowohl ein Augenarzt als auch ein Optiker vornehmen. Es geht dabei weniger darum, die Dioptrienzahl zu überprüfen, sondern um eine Messung der Sehleistung.

Dies geschieht mithilfe sogenannter Landolt-Ringe, die in verschiedene Richtungen geöffnet sind. Im eigentlichen Test wird vom Führerscheinanwärter verlangt, dass er dem Arzt oder Optiker mitteilt, wo sich die Öffnung des jeweiligen Rings befindet. Anhand der Antworten kann dieser dann den sogenannten Visus-Wert bestimmen.

Auch ein Sehtest gehört zu den Voraussetzungen für einen Führerschein der Klasse B.
Auch ein Sehtest gehört zu den Voraussetzungen für einen Führerschein der Klasse B.

Gemäß Anlage 6 der FeV muss auf beiden Augen jeweils ein Wert von 0,7 gegeben sein. Ist dies bei einem Auge oder bei beiden nicht der Fall, gilt der Sehtest als nicht bestanden.

In diesem Fall müssen Sie sich als Bewerber um den Führerschein der Klasse B zunächst eine Sehhilfe besorgen, bevor Sie den Test wiederholen können.

Tragen Sie grundsätzlich Kontaktlinsen oder eine Brille, können Sie den Test natürlich von vornherein mit diesen Hilfsmitteln antreten.

Kann die notwendige Sehleistung nur durch die entsprechende Sehhilfe erreicht werden, wird dies normalerweise im späteren Führerscheindokument durch die Schlüsselnummer 01.01 vermerkt. Werden Sie nach dem Erwerb des Autoführerscheins beispielsweise im Zuge einer Verkehrskontrolle ohne Sehhilfe angetroffen, wird ein Verwarngeld von 25 Euro fällig.

Der Erste-Hilfe-Kurs

Neben dem gerade beschriebenen Sehtest müssen Sie § 19 FeV zufolge außerdem an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, wenn Sie einen Führerschein der Klasse B erwerben möchten. Mindestens neun Unterrichtseinheiten sind vorgeschrieben, wovon eine jeweils eine Dauer von 45 Minuten umfasst. In § 19 Absatz 1 FeV heißt es weiterhin:

Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“

Die Dekra, das Deutsche Rote Kreuz oder der TÜV bieten Erste-Hilfe-Kurse an. In kleinen Gruppen lernen Sie als Anwärter für einen Führerschein der Klasse B, wie Sie sich verhalten sollten, wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt. Im Anschluss an den Kurs erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Nachweis für das Erlernte fungiert.

Ab in die Fahrschule: So erwerben Sie einen Autoführerschein

Um den Pkw-Führerschein zu erwerben, müssen Sie eine theoretische sowie eine praktische Prüfung ablegen.
Um den Pkw-Führerschein zu erwerben, müssen Sie eine theoretische sowie eine praktische Prüfung ablegen.

Möchten Sie die Führerscheinklasse B erlangen, können Sie sich sechs Monate, bevor Sie das Mindestalter von 18 bzw. 17 Jahren erreichen, in der Fahrschule anmelden. Insgesamt müssen Sie 14 theoretische Pflichtstunden beim Führerschein der Klasse B absolvieren.

Die Grundregeln entfallen dabei auf zwölf Doppelstunden, die restlichen zwei Doppelstunden sollen Zusatzwissen vermitteln. Abgefragt wird das Ganze schließlich in einer Theorieprüfung.

Der Fragebogen bei der Klasse B weist insgesamt 30 Fragen auf. Ein Mitarbeiter des TÜVs oder der Dekra übernimmt normalerweise die Beaufsichtigung der Fahrschüler, während diese am PC 30 Minuten lang Zeit haben, um die Multiple-Choice-Fragen zu beantworten. Auch der Fahrlehrer kann anwesend sein.

Direkt im Anschluss erfahren Sie als Anwärter auf den Führerschein der Klasse B, ob der Test bestanden wurde oder nicht. Maximal zehn Fehlerpunkte können Sie sich leisten. Haben Sie jedoch zwei Fragen falsch beantwortet, die jeweils einen Wert von fünf Punkten aufweisen, sind Sie leider durchgefallen.

Beim praktischen Teil müssen Sie zunächst eine variable Anzahl an Übungsstunden absolvieren. Wie viele das sein können, ist vom Einzelfall abhängig und kann meist zusammen mit dem Fahrlehrer abgestimmt werden. Hinzu kommen allerdings vorgeschriebene Sonderfahrten, die sich beim Führerschein der Klasse B wie folgt gestalten:

  • Fünf Stunden Überlandfahrt
  • Vier Stunden Autobahnfahrt
  • Drei Stunden Nachtfahrt

Jede Übungsstunde ist dabei an eine Dauer von 45 Minuten gebunden. Die Stunden können jedoch je nach Gegebenheit kombiniert und so verlängert werden. Der praktische Führerscheintest bei der Klasse B nimmt ebenfalls 45 Minuten in Anspruch. Denken Sie in jedem Fall daran, Ihren Ausweis bei der praktischen Prüfung dabeizuhaben, um identifiziert werden zu können.

Übrigens: Die Theorieprüfung für die Klasse B dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem Erreichen des 18. bzw. 17. Lebensjahres ablegen, die praktische Prüfung höchstens einen Monat davor.

Welche Kosten sind beim Führerschein der Klasse B zu erwarten?

Die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse B sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse B sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Bei dem Erwerb von einem Führerschein der Klasse B sind die Kosten von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Einige Preise sind zwar gesetzlich festgelegt, andere können jedoch variieren.

Je nachdem, wie viele praktische Übungsstunden Sie benötigen, für welche Fahrschule Sie sich entscheiden und ob Sie mehrere Prüfungsanläufe brauchen, kann dies die Kosten nach oben oder unten hin beeinflussen.

Im Folgenden haben wir Ihnen eine ungefähre Preisliste zusammengefasst, um Ihnen zumindest einen groben Überblick über die Kosten bei einem Führerschein der Klasse B zu ermöglichen:

  • Passbild: zwischen 6 und 15 Euro
  • Sehtest: abhängig vom Anbieter (daher manchmal auch kostenfrei möglich)
  • Erste-Hilfe-Kurs: ungefähr 20 bis 30 Euro
  • Gebühren der Führerscheinbehörde: ungefähr 40 Euro
  • Anmeldung in der Fahrschule: ungefähr 200 Euro
  • Unterrichtsmaterialien: bis zu 70 Euro
  • Übungsstunden: ungefähr 30 Euro
  • Sonderfahrten: zwischen 40 und 60 Euro
  • Vorstellung zur Theorieprüfung: ungefähr 40 Euro
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung: ungefähr 100 Euro
  • Gebühr für die Theorieprüfung: 22,49 Euro
  • Gebühr für die praktische Prüfung: 91,75 Euro

Weitere Infos zu den Kosten eines Führerscheins finden Sie auch in unserem Video:

Wie viel kostet ein neuer Führerschein?
Die Frage: „Was kostet ein Führerschein der Klasse B?“ wäre also damit beantwortet. Insgesamt können die Kosten ca. zwischen 1.000 und 2.200 Euro liegen.

Führerscheinklasse B: Welche Fahrzeuge schließt sie ein?

Seit 2013 existieren insgesamt 16 Führerscheinklassen in Deutschland. Welche Kraftfahrzeuge mit der jeweiligen Klasse gefahren werden dürfen, definiert § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Demzufolge schließt ein Führerschein der Klasse B folgende Fahrzeuge ein:

Führerschein der Klasse B: Was darf ich fahren?
Führerschein der Klasse B: Was darf ich fahren?
  • Das zulässige Gesamtgewicht darf maximal 3.500 kg betragen
  • Die Kraftfahrzeuge dürfen zur Beförderung von höchstens acht Personen gebaut und ausgelegt sein (Fahrzeugführer ausgenommen)
  • Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A sind ausgeschlossen

Es existiert weiterhin eine spezielle Regelung, die es ausgewählten Personengruppen erlaubt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen mit einem Führerschein der Klasse B zu steuern. Folgende Personen sind von dieser Ausnahme betroffen, sofern sie der jeweiligen Tätigkeit ehrenamtlich nachgehen:

  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
  • Mitglieder der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • Angehörige des Technischen Hilfswerks
  • Angehörige von sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes

Die betroffenen Fahrer müssen dazu allerdings bereits seit zwei Jahren über einen B-Führerschein verfügen. Hinzu kommt die Notwendigkeit einer Einweisung in die Technik und das Führen des entsprechenden Kraftfahrzeugs sowie eine praktische Prüfung.

Können Sie mit dem Führerschein der Klasse B einen Anhänger fahren?

Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen neben den gerade genannten Kraftfahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Anhänger ankoppeln. Dieser darf in der Regel nicht mehr wiegen als 750 kg. Dieses Gewicht darf lediglich dann überschritten werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger unter einem Wert von 3.500 kg bleibt.

Auch Personen, die ehrenamtlich tätig sind und daher Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen steuern dürfen, ist es erlaubt, mit einem Führerschein der Klasse B einen Anhänger anzukoppeln. Die Kombination aus Fahrzeug und Hänger darf in diesem Fall jedoch ein Gewicht von 4,75 Tonnen nicht überschreiten.

Möchten Sie einen Anhänger ziehen, der über eine höhere zulässige Gesamtmasse verfügt, besteht die Option, von der Führerscheinklasse B auf die Klasse BE zu erweitern oder die Schlüsselzahl B96 zu erwerben. Was Sie dabei beachten sollten, klären wir im Folgenden.

Schlüsselzahl B96

Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B inklusive Schlüsselzahl fahren?
Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B inklusive Schlüsselzahl fahren?

Um die Erweiterung B96 zu erhalten, muss zunächst einmal ein Führerschein der Klasse B vorliegen. Es ist allerdings auch möglich, diesen zusammen mit der Schlüsselzahl in der Fahrschule zu erlangen. In jedem Fall bedarf es eines theoretischen Teils von mindestens 2,5 Stunden sowie eines praktischen von mindestens 3,5 Stunden. Zusätzlich muss eine Fahrstunde absolviert werden.

Eine theoretische oder praktische Prüfung müssen Sie allerdings nicht ablegen, wenn Sie sich die Schlüsselzahl B96 nachträglich im Führerschein eintragen lassen möchten. Haben Sie sowohl Theorie und Praxis gemeistert, wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, die Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen.

Als Inhaber von einem Autoführerschein in Kombination mit der Erweiterung B96 ist es Ihnen erlaubt, folgende Anhänger mit einem Fahrzeug der Führerscheinklasse B zu ziehen:

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf über einem Wert von 750 kg liegen und
  • das zulässige Gesamtgewicht von Kfz und Anhänger darf mehr als 3.500 kg betragen, ein Gewicht von 4.250 kg jedoch nicht überschreiten.

Erweiterung auf die Führerscheinklasse BE

Wem dies immer noch zu wenig ist, der hat die Möglichkeit, von einem Führerschein der Klasse B auf BE zu erweitern. In diesem Fall dürften Sie ein Zugfahrzeug aus der Führerscheinklasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger kombinieren. Der entsprechende Hänger muss jedoch über ein zulässiges Gesamtgewicht verfügen, welches zwischen 750 kg und 3.500 kg liegt.

Auch hier können Sie die Erweiterung entweder nachträglich erwerben oder direkt in Kombination mit dem Autoführerschein. Entscheiden Sie sich für die erste Variante, entfällt der theoretische Part, da Sie diesen bereits beim Erwerb des B-Führerscheins abgeschlossen haben.

Um die Praxis kommen Sie allerdings nicht herum. Schließlich müssen Sie unter anderem in der Lage sein, mit der Kombination aus Auto und Anhänger rückwärts zu fahren oder den Hänger an- und abzukoppeln.

Führerschein der Klasse B: Welche Klassen sind eingeschlossen?

Wer einen B-Führerschein besitzt, ist automatisch dazu berechtigt, Kraftfahrzeuge der Führerscheinklassen AM und L zu steuern. Welche das genau sind, zeigt Ihnen die folgende Übersicht:

Führerscheinklasse AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (inkl. Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h; Hubraum von maximal 50 cm³ (bis zu 4 kW bei Elektromotor)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h; Hubraum von maximal 50 cm³ (Fremdzündungsmotor); maximal 4 kW Nutzleistung (andere Verbrennungsmotoren) und maximal 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h; Hubraum von maximal 50 cm³ (Fremdzündungsmotor); maximal 4 kW Nutzleistung (andere Verbrennungsmotoren) und maximal 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor); Leermasse von höchstens 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen)

Führerscheinklasse L

  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Kfz mit Anhängern; maximale Geschwindigkeit von 25 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Kfz mit Anhängern

Wie lange ist ein Führerschein der Klasse B gültig?

Ein Führerschein der Klasse B ist unbefristet gültig.
Ein Führerschein der Klasse B ist unbefristet gültig.

Der Autoführerschein ist unbefristet gültig. Was jedoch alle 15 Jahre erneuert werden muss, ist das Führerscheindokument an sich. Diese Vorschrift betrifft jegliche Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 erworben oder verlängert wurden.

Bei Führerscheinen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, greift diese Umtauschpflicht erst ab dem 19. Januar 2033. Diese Regelungen sind im Zuge der Reform der Führerschein­klassen im Jahr 2013 entstanden, um eine EU-weite Vereinheitlichung zu gewährleisten.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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