Da für viele Fahrer der Führerschein weit mehr ist als nur ein Stückchen Papier, fällt es ihnen schwer, sich von dem „Lappen“ zu trennen. Obwohl es seit 1999 neue Führerscheinklassen gibt, besitzen manche Kraftfahrzeugführer immer noch ihre alten Führerscheine wie etwa den Führerschein der Klasse 5. Obgleich sie alt sind, besitzen sie dennoch Gültigkeit. Für die Fahrt mit welchen Fahrzeugen er sie berechtigt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Fahrerlaubnis der Klasse 5
Dieser Führerschein wurde früher für landschaftliche Kfz mitsamt Anhänger ausgegeben. Allerdings kann je nach Ort und Zeit der Ausstellung variieren, welche weiteren Berechtigungen enthalten sind. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Die Umtauschfristen sind nach den Geburtsjahren der Inhaber gestaffelt. Welche Frist auf SIe zutrifft, können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Zuständig sind hier das Straßenverkehrsamt, das Landrats- oder Ordnungsamt.
Führerscheinklasse 5: Der Vergleich zu den neuen Führerscheinklassen
Inhalt
Durch die Reform der Führerscheinklassen ist die Verunsicherung bei jenen, die noch alte Führerscheine besitzen, entsprechend groß. Denn die früheren Berechtigungen entsprechen nicht eins zu eins den aktuellen Fahrzeugklassen. Somit fällt es vielen Fahrern schwer zu ermessen, für welche Kraftfahrzeuge die Fahrerlaubnis heutzutage gilt und für welche nicht.
Die alte Führerscheinklasse 5 erlaubt das Führen landwirtschaftlicher Maschinen samt Anhänger bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Mit land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen können Sie hingegen eine Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h fahren.
Welche Fahrzeuge Sie mit dem Führerschein der Klasse 5 heute führen dürfen, hängt maßgeblich davon ab, wann und wo Sie Ihre Fahrprüfung abgelegt und den Schein ausgehändigt bekommen haben. So eröffnet ein in der DDR ausgestellter Führerschein es Ihnen, viel mehr Kraftfahrzeuge zu fahren als ein Führerschein der Klasse 5, den der Fahrer in der BRD erworben hat.
Um die letzten Unklarheiten darüber zu beseitigen, welche Fahrzeuge Sie nutzen dürfen, zeigt Ihnen die Tabelle die aktuelle Entsprechung der abgelaufenen Klasse.
Erteilung Führerschein | Aktuelle Entsprechung | Schlüsselzahlen |
---|---|---|
BRD: Vor dem 01.01.1989 | AM, L | L 174, 175 |
BRD: Ab dem 01.01.1989 | L | L 174 |
DDR: Vor dem 01.12.1954 | A, A1, A2, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | BE 79.06 C 172 |
DDR: Von 01.12.1954 bis zum 31.03.1980 | A, A1, AM, B, BE, C, C1, C1E, CE, L, T | A 79.03, 79.04 A1 79.05 BE 79.06 C 172 |
DDR: Ab dem 01.04.1980 | A, A1, AM, B, BE, C, C1, C1E, CE, L, T | A 79.03, 79.04 A1 79.03, 79.04 BE 79.06 C 172 |
Schlüsselnummer liefert wichtige Informationen
Welche Führerscheinklasse der 5 heute entspricht, haben wir Ihnen zwar aufgeführt, aber auch die im Führerschein verzeichneten Schlüsselzahlen sollen im Folgenden genauer unter die Lupe genommen werden. Sie liefern nämlich zusätzliche Informationen zu der Frage, welche Fahrzeuge von Ihnen gefahren werden dürfen.
Welche Bedeutung haben die folgenden Schlüsselzahlen?
- A/ A1 79.03: Durch diese Einschränkung dürfen von einem Besitzer vom Führerschein 5 lediglich dreirädrige Krafträder gefahren werden.
- A/ A1 79.04: Durch diese Schlüsselzahlen ist es Ihnen nur gestattet, innerhalb der Fahrzeugklasse Kombinationen aus dreirädrigen Kraftfahrzeugen und einem Anhänger zu führen, wenn die Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg beträgt.
- A1 79.05: Hiermit wird festgelegt, dass der Führerscheininhaber alle Krafträder der Klasse A1 fahren kann, deren Leistungsgewicht (= Leergewicht der Maschine/PS-Zahl) mehr als 0,1 kW/kg ausmacht.
- BE 79.06: Befindet sich diese Zahl auf den Führerscheinpapieren, besitzen Sie die Berechtigung, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zu bewegen. Das Gewicht des Anhängers darf dabei jedoch nicht die Grenze von 3.500 kg überschreiten.
- C 172: Mit der vorliegenden Schlüsselzahl erhalten Sie die Berechtigung, Fahrzeuge der Klasse D, also Busse zu fahren. Dabei dürfen sich jedoch keine Fahrgäste im Wagen befinden.
Die eben angesprochenen Schlüsselzahlen finden sich nur in dem DDR-Führerschein der Klasse 5, während die nachfolgenden nur in den Führerscheinen vorkommen, die in der BRD erworben wurden.
- L 174: Befindet sich diese Zahl auf ihrem „Lappen“, können Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nutzen. Eine Fahrzeugkombination ist nur möglich, wenn es sich um einen einachsigen Anhänger handelt und der Zug mit höchstens 25 km/h unterwegs ist.
- L 175: Auch diese Schlüsselzahl bezieht sich auf landwirtschaftliche Maschinen, genauer gesagt auf Kfz mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Außerdem dürfen Fahrzeuge mit Ausnahme der Klassen A, A1, A2 und AM mit einem Hubraum, der nicht größer ist als 50 ccm, geführt werden.
Ist Quadfahren mit dem Führerschein der Klasse 5 möglich?
Immer wenn es um die Frage geht, welche Fahrzeuge mit den alten Führerscheinklassen gefahren werden dürfen, interessiert es viele Fahrer besonders, ob ihr Führerschein ihnen das Führen von Quads gestattet. Deshalb wollen wir klären, ob Sie mit einem Führerschein der Klasse 5 genau dazu berechtigt sind.
Wie so oft bei den älteren Führerscheinklassen lässt sich keine pauschale Antwort geben, da es von der Zeit und dem Ort des Erwerbs abhängt, welche Berechtigung Sie besitzen. Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 5 etwa vor 1989 in der BRD erworben, dürfen sie nur leistungsbeschränkte Quads fahren, wie es der Führerscheinklasse AM entspricht. Das heißt, die Höchstgeschwindigkeit darf maximal 45 km/h betragen und der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm.
Haben Sie zur selben Zeit den Führerschein der Klasse 5 in der DDR erhalten, können Sie jedes Quad fahren. Es spielt keine Rolle, wie groß und leistungsstark die Maschine ist, da Sie durch die Klasse 5 faktisch auch einen B-Führerschein besitzen.
Führerschein der Klasse 5 umschreiben lassen: Fristen
Obwohl die Europäische Union bereits seit 2009 an einem einheitlichen Führerschein gearbeitet hat und dieser ab dem Jahr 2013 in allen Mitgliedsstaaten gültig ist, besitzen nach wie vor viele Kfz-Führer ihre alte Fahrerlaubnis. Und bislang ist Ihr Führerschein der Klasse 5 auch weiterhin neben dem EU-Führerschein gültig.
Das wird sich künftig allerdings ändern, denn die nicht mehr aktuellen „Lappen“ sollen aus dem Verkehr gezogen werden. Diese Veränderung passiert jedoch nicht von heute auf morgen, sodass die Besitzer der alten Klassen genug Zeit haben, sich an den Gedanken zu gewöhnen und Ihren Führerschein schließlich umschreiben zu lassen. Der 19. Januar 2033 ist das letztmögliche Datum, bis zu welchem jeder Führerschein der Klasse 5 und anderer betagter Klassen spätestens umgeschrieben werden muss. Für die meisten gilt jedoch eine kürzere Umtauschfrist:
Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):
- Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):
- ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
- ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
- ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
- ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
- ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033
Bis zum jeweiligen Stichtag besitzen beide Führerscheine, alt und neu, gleichberechtigt Gültigkeit. Natürlich können die Betroffenen auch bereits jetzt schon, ihren Führerschein der Klasse 5 gegen den europäischen tauschen.
Problematisch wird es nur, wenn Sie die rechtzeitige Umschreibung versäumen. Geraten Sie nach diesem Datum in eine Verkehrskontrolle und besitzen nicht den EU-Führerschein, werden Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt, selbst wenn Sie den Führerschein der Klasse 5 vorweisen können.
Wo können Sie den Führerschein der Klasse 5 umschreiben lassen?
Auch wenn es die Betroffenen hinauszögern, irgendwann müssen sie ihren Führerschein der Klasse 5 dennoch umtauschen. Doch welche Behörde ist dafür zuständig? Im Normalfall können sie sich mit ihrem Anliegen an das Straßenverkehrsamt, das Landrats- oder Ordnungsamt wenden.
Für das Umschreiben der Fahrerlaubnis erhebt die jeweilige Behörde eine Gebühr von etwa 25 Euro. Dafür erhalten Sie im Gegenzug den EU-Führerschein, der eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Danach muss Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde wiederum einen neuen Führerschein mit dem aktuellen Lichtbild ausstellen. Weitere Prüfungen und Nachweise der Fahreignung sind jedoch nicht notwendig.
- Gültige Ausweispapiere wie Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild in den Abmessungen 45 x 35 mm (Höhe x Breite)
- Den alten Führerschein der Klasse 5
Der große Vorteil des EU-Führerscheins liegt natürlich darin, dass es sich bei ihm um einen Ausweis handelt, der in allen Mitgliedsstaaten gültig ist. Damit wird die bunte Vielzahl der bisherigen Führerscheine und Formate standardisiert, was besonders die Arbeit der Polizei zukünftig vereinfachen wird.