Führerschein der Klasse 4: Welche aktuelle Entsprechung hat er?

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Da mit dem Erwerb des Führerscheins zumeist positive Gefühle verbunden sind, fällt es vielen Menschen nicht leicht, sich von ihm zu trennen – selbst, wenn er schon etwas in die Jahre gekommen ist, wie dies etwa beim Führerschein der Klasse 4 der Fall ist. Da die Führerscheinklassen mittlerweile grundlegend geändert wurden, wissen ihre Besitzer oftmals gar nicht mehr, welche Fahrzeuge sie, laut der Klasse 4, eigentlich fahren dürfen. Dieser Ratgeber wird es Ihnen erklären.

FAQ: Fahrerlaubnis der Klasse 4

Wozu berechtigt die alte Fahrerlaubnis der Klasse 4?

Der Klasse-4-Führerschein wurde auch Rollerführerschein genannt, da er zum Fahren von kleinen Motorrädern berechtigt. Welche weiteren Berechtigungen enthalten sind, hängt von Ort und Zeit der Ausstellung ab. Eine Übersicht finden Sie hier.

Wann muss ich den Führerschein der Klasse 4 umschreiben?

Die Fristen für das Umschreiben sind anhand des Geburtsjahres des Inhabers gestaffelt. Welche Frist für Sie gilt, können Sie dieser Liste entnehmen.

Kann ich mit dem Klasse-4-Führerschein Quad fahren?

Dafür muss mindestens die Berechtigung für die Fahrerlaubnisklasse AM oder B gegeben sein. Ob diese in Ihrem Fall gegeben ist, können Sie der oben genannten Übersicht über die Fahrberechtigungen entnehmen.

Welche Fahrzeuge können Sie mit der Führerscheinklasse 4 fahren?

Der Führerschein der Klasse 4 ist zwar alt, aber nach wie vor gültig.
Der Führerschein der Klasse 4 ist zwar alt, aber nach wie vor gültig.
Der Führerschein der Kl. 4 wird auch als Rollerführerschein bezeichnet.
Der Führerschein der Kl. 4 wird auch als Rollerführerschein bezeichnet.

Die Führerscheinklasse 4 berechtigt Sie zum Führen kleiner Motorräder. Mit ihr können Sie Kleinkrafträder und mit Hilfsmotor ausgestattete Fahrräder fahren, sofern ihr Hubraum maximal 50 ccm groß ist und die durch Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit bei nicht mehr als 50 km/h liegt.

Da nur kleine Maschinen mit dem Führerschein der Klasse 4 gefahren werden dürfen, war er seinerzeit ein beliebter Einsteiger-Führerschein. Mit ihm konnten die jungen Fahrer erste Erfahrungen bei der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr sammeln. Er wird häufig auch als Moped- oder Rollerführerschein bezeichnet.

Obwohl die Führerscheinklasse 4 als alt gilt, ist sie nach wie vor gültig. Doch sind viele Führerscheinbesitzer seit der Einführung der neuen Führerscheinklassen 1999 verunsichert, welche Fahrzeuge sie mit ihrer Fahrerlaubnis überhaupt fahren dürfen. Um die letzten diesbezüglichen Unsicherheiten zu beseitigen, erklären wir Ihnen, welche moderne Entsprechung Ihr alter Führerschein der Klasse 4 hat.

Ausstellung vom Führerschein der Klasse 4Aktuelle EntsprechungSchlüsselzahlen
BRD: Vor dem 01.12.1954A, A1, A2, AM, B,LL 174, L 175
Saarland: Vom 01.12.1954 bis zum 01.10.1960A, A1, A2, AM, B, LL 174, L 175
BRD: Vom 01.12.1954 bis zum 01.04.1980A1, AM, LL 174, L 175
A1 79.05
BRD: Vom 01.04.1980 bis zum 31.12.1988AM, LL 174, L 175
BRD: Ab dem 31.12.1989AM, LL 174, L 175
DDR: Vor dem 01.12.1954A, A1, A2, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L
T auf Antrag möglich
L 174, L 175
C1 171
BE 79.06
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
DDR: Vom 01.12.1954 bis zum 31.03.1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L
T auf Antrag möglich
L 174, L 175
C1 171
BE 79.06
A1 79.05
A 79.03, A 79.04
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
DDR: Ab dem 01.04.1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L
T auf Antrag möglich
L 174, L 175
C1 171
BE 79.06
A1 79.03, A1 79.05
A 79.03, A 79.04
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)

Wie Sie anhand der Tabelle sehen, entscheidet das Wo und Wann des Führerscheinerwerbs darüber, für das Führen welcher Kfz Sie eine Berechtigung haben. Jeder, der im Besitz von einem Führerschein der Klasse 4 ist, kann so für sich selbst überprüfen, was er fahren darf.

Welche Bedeutung haben die Schlüsselzahlen im Führerschein der Klasse 4?

Welche Fahrzeuge können Sie mit dem Führerschein der Klasse 4 noch fahren?
Welche Fahrzeuge können Sie mit dem Führerschein der Klasse 4 noch fahren?

Vorab wollen wir kurz klären, was Schlüsselzahlen überhaupt sind. Die Schlüsselzahlen können die Fahrerlaubnis entweder zusätzlich zum eigentlichen Führerschein erweitern oder aber ihn einschränken.

Sie geben darüber Auskunft, ob der Fahrer z. B. aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nur bei Tageslicht fahren darf oder ob die gefahrenen Fahrzeuge nur eine bestimmte Größe und Leistung besitzen dürfen. Es gibt Schlüsselzahlen, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten, während andere national beschränkt sind.

Doch mit welchen Schlüsselzahlen werden Sie im Führerschein der Klasse 4 konfrontiert?

  • A/A1 79.03: Hierbei handelt es sich um eine Einschränkung der Motorradklasse. Sie sind lediglich zur Fahrt mit dreirädrigen Krafträdern berechtigt.
  • A/A1 79.04: Diese Zahl erlaubt die Fahrzeugkombination von dreirädrigen Fahrzeugen und Anhänger, dessen Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg beträgt.
  • A1 79.05: Sie dürfen leistungsbeschränkte Krafträder der Klasse A1 führen, deren Leistungsgewicht (= Leergewicht der Maschine/PS-Zahl) mehr als 0,1 kW/kg ausmacht.
  • BE 79.06: Diese Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein der Klasse 4 erlaubt es Ihnen, eine Kombination von Pkw und Anhänger im Straßenverkehr zu bewegen, dessen Gewicht 3.500 kg übersteigt.
  • CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3): Hierbei haben Sie die Berechtigung, ein Fahrzeug mit Anhänger zu fahren, deren Gesamtgewicht 12.000 kg überschreitet, wobei er im höchsten Fall über drei Achsen verfügen darf.
  • C1 171: Mit dieser Zahl sind Fahrzeuge der Klasse D ohne Fahrgäste fahrbar, solange ihr Gewicht nicht mehr als 7.500 kg beträgt.
  • L 174: Hiermit erhalten Sie die Berechtigung zum Führen landwirtschaftlicher Zugmaschinen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch die Kombination mit einem einachsigen Anhänger ist möglich, wenn die Geschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.
  • L 175: Finden Sie diese Schlüsselzahl auf Ihrem Führerschein der Klasse 4, ist Ihnen das Führen landwirtschaftlicher Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gestattet. Außerdem dürfen Kraftfahrzeuge von Ihnen gefahren werden, sofern sie nicht zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehören und der Hubraum eine Größe von maximal 50 ccm besitzt.

Führerschein der Klasse 4: Ist mit ihm das Quadfahren erlaubt?

Berechtigt Sie die Führerscheinklasse 4 zum Quadfahren?
Berechtigt Sie die Führerscheinklasse 4 zum Quadfahren?

Da die Freude am Quadfahren nach wie vor ungebrochen ist, kommt immer wieder die Frage auf, mit welchem Führerschein dies möglich ist, immerhin gibt es keinen speziellen Quad-Führerschein. Stattdessen wird die Berechtigung zum Quadfahren in anderen Führerscheinklassen aufgefangen. Von daher ist die Frage, ob Quadfahren mit einem Führerschein der Klasse 4 erlaubt ist, durchaus berechtigt.

Um Quads zu fahren, bedarf es entweder der Fahrerlaubnisklasse AM oder B. Sind diese Klassen im Führerschein 4, wie sie die obige Tabelle zeigt, inbegriffen, steht einer Spritztour mit dem Quad nichts entgegen. Während der Pkw-Führerschein es ihnen erlaubt, Quads aller erdenklichen Größe und Leistung zu fahren, ist die Fahrerlaubnis AM oder die alte Klasse S für diesen Freizeitspaß weniger geeignet.

Mit dem AM-Führerschein dürfen sie nur Quads fahren, die durch ihre Bauart lediglich zu Geschwindigkeiten von 45 km/h fähig sind. Des Weiteren darf der Hubraum der Maschine lediglich 50 ccm groß sein. Für größere und schnellere Fahrzeuge benötigen Sie einen Autoführerschein.

Was müssen Sie bei der Umschreibung der Führerscheinklasse 4 beachten?

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Sie sich künftig von Ihrem alten Führerschein der Klasse 4 verabschieden müssen. Stattdessen erhalten Sie nach der Umschreibung den EU-Führerschein mit den aktuell geltenden Führerscheinklassen.

Wann müssen Sie den Führerschein der Klasse 4 umschreiben lassen?
Wann müssen Sie den Führerschein der Klasse 4 umschreiben lassen?

Der neue standardisierte Führerschein im Scheckkartenformat ist seit dem Jahr 2013 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig. Durch ihn sollen die bis dato existierenden Führerscheine und die Vielzahl an verschiedenen Formaten künftig abgelöst werden. Die alten Scheine, wie der Führerschein der Klasse 4, werden durch den einheitlichen Kartenführerschein ersetzt.

Wer noch seinen alten Führerschein der Klasse 4 besitzt, muss sich jedoch nicht sorgen, dass dieser von heute auf morgen nicht mehr gültig ist. Tatsächlich gibt es eine großzügige Frist, innerhalb derer die Besitzer den Führerschein der Klasse 4 umschreiben lassen können. Während dieser Zeit besitzen sowohl der neue als auch der alte Führerschein ihre Gültigkeit.

Bis zum 19. Januar 2033 ist der Umtauschpflicht für die alte Fahrerlaubnis nachzukommen. Wer sich danach noch mit einem Führerschein der Klasse 4 auf die Straße wagt, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Hierbei sind unterschiedliche Umtauschfristen zu beachten:

Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):

  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
  • ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
  • ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
  • ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
  • ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033

Auch wenn es die Besitzer vielleicht gerne hinauszögern, irgendwann naht der Stichtag und der betagte Führerschein der Klasse 4 muss schleunigst ausgetauscht werden. Doch welche Unterlagen benötigt die zuständige Behörde?

Zum Umschreiben des Führerscheins sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild in den korrekten Maßen (Höhe x Breite: 45 x 35 mm)
  • Alter Führerschein der Klasse 4
Von Umschreibpflicht der alten Führerscheine sind nur Personen, die vor 1953 geboren worden sind, wegen ihres Alters befreit.

Im Übrigen ist der EU-Führerschein lediglich 15 Jahre gültig. Danach müssen Sie sich von der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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