Auch wenn es heutzutage andere Führerscheine und -klassen gibt, besitzen viele Verkehrsteilnehmer noch immer ihre alten Führerscheine, weil sie mit ihm zumeist schöne Erinnerungen verbinden. Für sie ist er weit mehr als nur ein Stück Papier. Da die Verwirrung darüber, welche moderne Entsprechung der Führerschein der Klasse 1b hat, oftmals groß ist, soll dieser Ratgeber Ihnen erklären, was für Fahrzeuge Sie mit ihm führen dürfen.
FAQ: Führerscheinklasse 1b
Die aktuelle Entsprechung für die Klasse 1b ist heute die Klasse A1. Darin sind Leichtkrafträder bis zu 125 cm³ Hubraum enthalten. Unter Umständen dürfen Sie auch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge führen.
Ja, sie lässt sich auf die heutige Klasse A2 erweitern. Dafür ist eine verkürzte praktische Prüfung notwendig. Nach zwei Jahren mit Klasse A2 kann der Führerschein der Klasse A gemacht werden. Dafür sind allerdings eine praktische und eine theoretische Prüfung erforderlich.
Bis 2033 soll jeder EU-Bürger einen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format besitzen. Dafür müssen die alten Führerscheine gegen eine Gebühr von etwa 25 Euro umgeschrieben werden.
Führerschein 1b: Was er heute bedeutet
Inhalt
Durch die Einführung der neuen Führerscheinklassen sind viele Fahrer, deren Fahrprüfung bereits geraume Zeit her ist, verunsichert. Sie wissen nicht mehr mit Bestimmtheit, welche Fahrzeuge sie nach den neuesten Bestimmungen führen können und welcher Klasse der Führerschein 1b entspricht.
Dies zu wissen, ist natürlich wichtig, denn nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis dürfen Sie ungestraft mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle und fahren ein Fahrzeug, für das Sie ihre Führerscheinklasse 1b nicht berechtigt, werden Sie für Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie absichtlich oder unwissentlich gegen die Vorschriften verstoßen.
Der Führerschein der Klasse 1b war seinerzeit ein beliebter Einsteiger-Führerschein, um erste Erfahrungen beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu sammeln. Bereits im Alter von 16 und 17 Jahren konnten Teenager diese Fahrerlaubnis erwerben. Der Führerschein der Klasse 1b berechtigte seine Inhaber dazu, leistungsbeschränkte Krafträder zu fahren. Der Hubraum der Maschine durfte dabei maximal 125 ccm groß sein und die Motorleistung nicht mehr als 11 kW betragen. Außerdem galt er nur für Motorräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Doch welche der neuen Klassen, die 1999 eingeführt wurden, entspricht dem Führerschein der Klasse 1b? Seine moderne Entsprechung ist die Fahrerlaubnisklasse A1. Sie gilt ebenfalls für Leichtkrafträder, die in ihrer Leistung, wie bereits ausgeführt, beschränkt sind.
In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Führerscheinklassen im Führerschein 1b inbegriffen sind:
Ausstellung vom Führerschein der Klasse 1b | Aktuelle Entsprechung | Schlüsselzahlen |
---|---|---|
Vor dem 01.01.1989 | A1, AM, L | A1 79.05 L 174, L 175 |
Ab dem 01.01.1989 | A1, AM, L | A1 79.05 L 174 |
Welche Bedeutung haben die Schlüsselzahlen?
Je nachdem in welchen Jahren Sie den Führerschein der Klasse 1b erhalten haben, können Sie unter Umständen zusätzlich die Berechtigung besitzen, landwirtschaftliche Fahrzeuge zu fahren. Um dies abzuklären, genügt ein Blick auf die im Führerschein angegebenen Schlüsselzahlen.
Haben Sie Ihre Motorrad-Prüfung im Jahre 1989 oder später abgelegt, ist die Schlüsselzahl 174 dort verzeichnet. Damit dürfen Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen führen, sofern diese eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Auch die Kombination mit einem einachsigen Anhänger ist erlaubt, jedoch nur, wenn die Geschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Wurde Ihr Führerschein der Klasse 1b hingegen vor 1989 ausgestellt, findet sich dort zusätzlich noch eine L 175. Diese gibt an, dass Sie landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren dürfen. Auch Fahrzeuge, deren Hubraum nicht größer ist als 50 ccm können mit Führerscheinen der Klasse 1b und der entsprechenden Schlüsselzahl gefahren werden. Ausgenommen sind hiervon allerdings Kfz der Klasse A, A1, A2 und AM.
Was bedeutet die Zahl 79.05? Diese Schlüsselzahl erlaubt, Krafträder der Klasse A1 zu führen, deren Leistungsgewicht mehr als 0,1 kW/kg beträgt. Das Leistungsgewicht wird ermittelt, indem das Leergewicht des Motorrads durch die PS-Zahl geteilt wird.
Führerschein der Klasse 1b erweitern
Mit dem Führerschein der Klasse 1b kann ein Motorrad geführt werden, das in seiner Leistung gedrosselt ist. Aus diesem Grund eignet er sich, wie erwähnt, gut für Einsteiger. Doch was ist, wenn die Inhaber der Fahrerlaubnis nach einigen Jahren lieber leistungsfähigere Maschinen fahren möchten? Gibt es dann die Möglichkeit, den Führerschein zu erweitern? Wir erklären es Ihnen.
Grundsätzlich können Fahrer einen Führerschein der Klasse 1b erweitern. Um auf die Klasse A2 aufzurücken, bedarf es lediglich einer verkürzten praktischen Fahrprüfung, während eine Theorieprüfung völlig entfällt.
Die Führerscheinklasse A2 ermöglicht es den Betreffenden normalerweise, nach zwei Jahren Praxiserfahrung in die Klasse A aufzusteigen. In dieser dürfen Krafträder jeder erdenklichen Größe und Leistung gefahren werden. Dieses unkomplizierte Aufrutschen ist allerdings für den Besitzer vom Führerschein der Klasse 1 b auf A2 nicht möglich. Er müsste in diesem Fall noch einmal eine Prüfung ablegen.
Führerschein 1b: Eignet er sich zum Quadfahren?
Ein Motorradführerschein, egal welcher Klasse, eignet sich nur bedingt zum Quadfahren. Da bildet auch der Führerschein der Klasse 1b keine Ausnahme. Sie dürfen mit ihm zwar die beliebten All-Terrain-Vehicle fahren, allerdings sind diese in ihrer Leistung beschränkt. Ihr Hubraum darf keinesfalls größer als 50 ccm sein und ihre Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h betragen.
Müssen Sie ihren Führerschein der Klasse 1b umtauschen?
2009 bis 2013 wurde an der Einführung des EU-Führerscheins gearbeitet, der die in die Jahre gekommenen Führerscheine ablösen soll. Durch ihn sollen die in der Europäischen Union bestehenden unterschiedlichen Formate endgültig der Vergangenheit angehören. Stattdessen gibt es einen einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat, der für alle Mitgliedsstaaten der EU Gültigkeit besitzt.
Dieser Vereinheitlichung wird der Führerschein der Klasse 1b, wie auch andere alte Führerscheinklassen, zum Opfer fallen, denn es besteht die Pflicht, die nicht mehr aktuellen Führerscheine umschreiben zu lassen. Ihre Besitzer müssen jedoch nicht fürchten, dass ihre Fahrerlaubnis von heute auf morgen ihre Gültigkeit verliert. Es gibt eine großzügig bemessene Frist innerhalb derer der Führerschein 1b gegen die Klasse A1 umgetauscht werden kann.
Bis zum 19. Januar 2033 bleibt der Führerschein der Klasse 1b höchstens noch gültig, danach ist das Fahren mit ihm endgültig nicht mehr gestattet. Deshalb sollten Betroffene bis dahin die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt, Straßenverkehrs- oder Landratsamt, aufsuchen, um die Umschreibung ihrer Fahrerlaubnis vornehmen zu lassen. Für diesen Vorgang wird eine Gebühr von rund 25 Euro erhoben.
Für die Umschreibung gelten unterschiedliche Umtauschfristen:
Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):
- ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
- ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
- ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
- ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
- ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033
Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):
- Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025
Benötigte Unterlagen für die Umschreibung von Führerschein 1b bei der Behörde:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Ein biometrisches Lichtbild in den Abmessungen 35 x 45 mm
- Den alten Führerschein der Klasse 1b
Hallo,
ich habe en Führerschein 1b am 14.04.1989 gemacht und möchte wissen, ob der Führerschein mit dem heutigen A1 identisch ist.
D.h. darf ich eine 125 ccm Maschine fahren?
Kurze Info wäre nett.
Vielen Dank und viele Grüße sendet
M.