Den Führerschein beglaubigen lassen: Wie geht das?

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Gelegentlich müssen Fahrerlaubnisinhaber eine Kopie ihres Führerscheins anfertigen und diese beglaubigen lassen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein neuer Job als Berufskraftfahrer angetreten wird, aber auch wenn im Ausland Auto gefahren werden will. Manchmal ist dann gar eine Übersetzung nötig. Doch wo können Inhaber ihren Führerschein beglaubigen lassen?

FAQ: Führerschein beglaubigen lassen

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins benötigt?

Eine solche beglaubigte Übersetzung wird mitunter benötigt, wenn Sie in einem Land Auto fahren möchten, das den EU-Führerschein nicht anerkennt.

Wo erhalte ich eine beglaubigte Übersetzung meines Führerscheins?

Die Übersetzung und Beglaubigung muss von einem vereidigten Übersetzer oder einem Automobilclub durchgeführt werden.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins?

Die Kosten variieren nach der Sprache, in die der Führerschein übersetzt wird, und bewegen sich meist im zweistelligen Bereich.

Beglaubigung vom Führerschein: Autofahren außerhalb der EU

Den Führerschein beglaubigen zu lassen, kann z. B. im Ausland nötig sein.
Den Führerschein beglaubigen zu lassen, kann z. B. im Ausland nötig sein.

Seit der Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen und der Einführung des EU-Führerscheins können Einwohner eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union in jedem EU-Land plus einiger weiterer Staaten wie Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen die jeweiligen Fahrzeugklassen ihrer Fahrerlaubnis führen, ohne sich Gedanken über die Gültigkeit ihres Führerscheindokumentes machen zu müssen. Selbst alte Varianten nationaler Dokumente (in Deutschland bspw. der „rosa Lappen“) müssen EU-weit anerkannt werden.

Mit dem EU-Führerschein ist eine beglaubigte Kopie innerhalb der EU überflüssig.
Mit dem EU-Führerschein ist eine beglaubigte Kopie innerhalb der EU überflüssig.

Anderes gilt jedoch in den sonstigen europäischen Staaten. Hier kann es nötig sein, dass Inhaber ihren Führerschein nicht nur beglaubigen, sondern auch übersetzen lassen. Ebenso müssen Fahrer aus außereuropäischen Ländern in Deutschland ggf. eine beglaubigte Übersetzung vom Führerschein mitführen.

Statt eine beglaubigte Kopie vom Führerschein mitzuführen, kann auch ein internationaler Führerschein im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Dieser wird in aller Regel anerkannt. Wer sicher gehen will, lässt seinen Führerschein dennoch beglaubigen.

Fahren in Deutschland: Umschreibung

Während die EU-Fahrerlaubnis gültig bleibt, auch wenn keine Umschreibung erfolgt, müssen Personen mit einer Fahrerlaubnis eines Nicht-EU-Staates spätestens 180 Tage nach Anmeldung eines ordentlichen Wohnsitzes ihren Führerschein übersetzen, beglaubigen und umschreiben lassen.

Die beglaubigte Übersetzung ist bei der Umschreibung vorzuweisen. Sofern sich das ursprüngliche Ausstellungsland in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) findet, sind normalerweise keine erneuten Prüfungen nötig. Handelt es sich um einen nicht aufgeführten Drittstaat, so verlangt die Behörde in aller Regel das Ablegen theoretischer und praktischer Prüfungen.

Für Personen eines Drittstaates, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (z. B. zu Urlaubszwecken), ist die Umschreibung normalerweise nicht nötig. Liegt kein internationaler Führerschein vor, sollten Inhaber aber ihren Führerschein übersetzen und beglaubigen lassen, damit es bei einer Verkehrskontrolle zu keinen Schwierigkeiten kommt.

Wer darf den Führerschein übersetzen und beglaubigen?

Nur vereidigte Übersetzer/Dolmetscher dürfen den Führerschein beglaubigen und übersetzen.
Nur vereidigte Übersetzer/Dolmetscher dürfen den Führerschein beglaubigen und übersetzen.

In Deutschland sind nur bestimmte Institutionen befugt, vom Führerschein eine beglaubigte Kopie/Übersetzung anzufertigen:

  • Übersetzer und Dolmetscher (gerichtlich bestellt und vereidigt)
  • Amtliche Stellen des Ausstellungsstaates
  • Deutsche Automobilclubs (ADAC, AvD, ACE)
  • Automobilclubs des Ausstellungsstaates (nur international anerkannte)

In der Regel können Inhaber also bei Behörden oder einem Automobilclub ihren Führerschein beglaubigen lassen. In Deutschland ist dies zum Beispiel beim Bürgeramt gegen eine geringe Gebühr möglich.

Die Übersetzung eines Führerscheins ist meist jedoch teurer und muss bei vereidigten Übersetzern oder einem Automobilclub in Auftrag gegeben werden. Meist bewegen sich die Kosten im mittleren zweistelligen Bereich. Übersetzung aus oder in Sprachen mit nicht-lateinischen Schriftzeichen (kyrillisch, japanisch etc.) sind aber oft teurer. Die Übersetzung hat in jedem Fall in eine der Amtssprachen zu erfolgen. In der Regel ist auch der übersetzte Führerschein zu beglaubigen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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