Einen Führerschein beantragen nicht nur Fahranfänger. Auch bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Gilt der nationale Führerschein im Ausland nicht, brauchen Sie zusätzlich einen internationalen Führerschein. Bei Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Neubeantragung möglich. In jedem dieser Fälle sind unterschiedliche Formalitäten zu beachten.
FAQ: Führerschein beantragen
Bei der Führerscheinstelle müssen Sie mit Ihrem Antrag in der Regel auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen und ein biometrisches Lichtbild, die Bestätigung Ihrer Fahrschule sowie Nachweise über einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest abgeben.
Haben Sie den Führerschein verloren, müssen Sie ein neues Dokument beantragen. Die Fahrerlaubnis erlischt deswegen nicht. Ohne Führerschein dürfen Sie allerdings nicht fahren, weswegen Ihnen die Führerscheinstelle im Zuge Ihrer Neubeantragung einen Übergangsführerschein ausstellen wird.
Haben Sie die MPU bestanden, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Auch das Führerschein-Dokument muss neu beantragt werden.
Der erste Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Inhalt
Wollen Sie als künftiger Fahrschüler einen Führerschein beantragen, müssen Sie mit einigem Aufwand rechnen. Die Antragstellung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Klasse erfolgen. Insbesondere in Großstädten kann die Bearbeitungsdauer durchaus bis zu drei Monate betragen. Außerhalb von Ballungsgebieten sind hierfür etwa zwei bis sechs Wochen üblich. In jedem Fall muss der Antrag bei der Führerscheinstelle vor der praktischen Prüfung gestellt werden.
Häufig bietet die Fahrschule den Service an, sich um den Antrag auf Ersterteilung zu kümmern. Andernfalls müssen Sie den Antrag auf den Führerschein selbst stellen. Die Behörde benötigt von Ihnen folgende Unterlagen und Formulare:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bestätigung der Fahrschule
- Teilnahmebestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung (für die Lkw- und Bus-Klassen)
Für das begleitete Fahren ab 17 sind zusätzlich die Personalien und die Unterschrift der Begleitperson(en) sowie deren Personalausweis und Führerschein in Kopie einzureichen.
Den Führerschein zu beantragen, bringt Kosten in Höhe von etwa 45 Euro mit sich.
Führerschein bei Verlust neu beantragen
Haben Sie Ihren ausgestellten Führerschein verloren, ist er neu zu beantragen. Dies erfolgt bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Gegebenenfalls im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung müssen Sie den Verlust hier zunächst melden. Sie erhalten daraufhin einen Übergangsführerschein, um weiterhin am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu können.
Wurde der Führerschein gestohlen, müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Diese wird Ihnen einen Nachweis über die Anzeige ausstellen, die Sie bei der Führerscheinstelle einreichen, wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen. Jener Nachweis dient als Ersatz für die eidesstattliche Versicherung.
Der Antrag auf einen neuen Führerschein und die eidesstattliche Versicherung kosten jeweils etwa 30 bis 40 Euro. Die Kosten für den vorläufig ausgestellten Übergangsführerschein belaufen sich auf etwa 15 Euro. Alternativ kann unter Umständen auch eine Befreiung der Führerscheinmitführpflicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die anfallenden Kosten sind etwa die gleichen.
Zusätzliche Kosten fallen für ein neues Lichtbild und gegebenenfalls Versand und Expressherstellung an. Einen neuen Führerschein zu beantragen, bringt also Kosten in Höhe von etwa 100 Euro mit sich.
Einen internationalen Führerschein beantragen
Wollen Sie in Ländern, in denen der deutsche Führerschein nicht gültig ist, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen, ist ein internationaler Führerschein nötig. Beantragen können Sie diesen gegen eine Gebühr von etwa 15 Euro bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.
Ein internationaler Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Er erlaubt der Polizei im Ausland lediglich, schneller herauszufinden, ob Sie zum Führen eines Fahrzeugs befugt sind.
Der deutsche Führerschein gilt in allen Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Besitzen Sie einen solchen, müssen Sie also keinen gesonderten EU-Führerschein beantragen, wenn Sie in einem Mitgliedsstaat fahren wollen.
Haben Sie noch einen Papier-Führerschein, wird empfohlen, diesen vor Beantragung eines internationalen Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein umzutauschen. Die Gebühren hierfür belaufen sich auf etwa 25 Euro.
Den Führerschein neu beantragen nach Entzug der Fahrerlaubnis
Haben Sie beispielsweise acht Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg oder sind unter Drogeneinfluss gefahren, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Anders als beim zeitlich begrenzten Fahrverbot handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, deren Dauer auf unbestimmte Zeit festgelegt ist.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird Ihnen mitgeteilt, auf welche Dauer die Sperrfrist in Ihrem Fall festgelegt wird. Diese kennzeichnet den Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann. Sie beträgt mindestens sechs Monate.
Etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Hieran sind jedoch Bedingungen geknüpft: Sie werden zumindest eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen müssen, die mit hohen Kosten einhergeht. Ohne MPU müssen Sie 15 Jahre auf Ihren Führerschein verzichten, denn erst nach dieser Zeit gilt sie als verjährt.
Erfahren Sie alles Wichtige rund um die Führerscheinstelle auf dieser Seite.