Ausländischer Führerschein: Wann die Anerkennung in Deutschland möglich ist

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen; 4,36 von 5)
Loading ratings...Loading...

Wer sich in Deutschland niederlässt und es gewohnt ist, sich mit einem fahrbaren Untersatz durch die Gegend zu bewegen, muss sich ggf. in Bezug auf seinen Führerschein um eine Anerkennung bemühen. Je nachdem, in welchem Land die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, gibt es verschiedene Regelungen, ob bspw. ein mazedonischer oder bosnischer Führerschein in Deutschland anerkannt ist.

FAQ: Anerkennung eines ausländischen Führerscheins

Sind Führerscheine aus der EU in Deutschland unbegrenzt gültig?

Ja, diese Führerscheine müssen nicht extra anerkannt oder umgeschrieben werden.

Wie lang ist ein Führerschein aus einem Drittstaat anerkennt?

Eine Fahrerlaubnis, die weder aus einem EU- noch aus einem EWR-Staat stammt, ist in der Regel sechs Monate in Deutschland gültig. Danach muss diese umgeschrieben werden.

Was, wenn ich mit einem nicht anerkannten Führerschein fahre?

Dies kann den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllen und eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Wie kann ich meinen ausländischen Führerschein anerkennen lassen?

Dazu wenden Sie sich an die örtliche Führerscheinstelle. Möglicherweise ist eine theoretische und/oder eine praktische Prüfung notwendig.

Anerkennung: EU-Führerschein vs. Nicht-EU-Führerschein

In Deutschland mit einem ausländischen Führerhschein? Eine Anerkennung durch die Behörden ist in vielen Fällen notwendig.
In Deutschland mit einem ausländischen Führerhschein? Eine Anerkennung durch die Behörden ist in vielen Fällen notwendig.

Wie eingangs erwähnt hängt beim Führerschein die Anerkennung vom jeweiligen Ausstellungsland ab. Ein Führerschein aus der EU oder aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dazu gehören Norwegen, Island und Liechtenstein, besetzt in der Bundesrepublik grundsätzlich Gültigkeit. Es ist nicht einmal nötig, diesen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen. So lange dieser im Ausstellungsland gültig ist, ist bspw. auch ein niederländischer Führerschein in Deutschland unbegrenzt anerkannt. Ausnahmen stellen allerdings Lkw- und Bus-Klassen dar.

Sobald das Dokument abgelaufen ist, müssen Sie es dort verlängern lassen, wo Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben (d. h. wo Sie mindestens 185 Tage im Jahr wohnen). Dann sollten Sie genau hinschauen: Der neue Führerschein ist dann möglicherweise weniger Jahre gültig und/oder unterliegt anderen Beschränkungen als die alte Fahrerlaubnis.

Achtung: Die Beschränkungen und Auflagen, die im Ausstellungsland für die Fahrerlaubnis gelten, müssen auch hierzulande eingehalten werden. Besteht im Ausstellungsland ein Fahrverbot gegen Sie, dürfen Sie auch in Deutschland nicht mit diesem Führerschein trotz Anerkennung fahren. Sollten das Dokument aus Ihrem EU bzw. EWR-Heimatland nur ein vorläufiger bzw. nur ein Lernführerschein sein, ist bei diesem Führerschein aus dem Ausland mit keiner Anerkennung zu rechnen.
Behördliche Anerkennung: Ein ausländischer Führerschein ist nicht immer per se gültig – insbesondere wenn er aus einem Drittstaat stammt.
Behördliche Anerkennung: Ein ausländischer Führerschein ist nicht immer per se gültig – insbesondere wenn er aus einem Drittstaat stammt.

Stammt die ausländische Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat, also weder aus der EU noch aus dem EWR, wird es komplizierter. Sind Sie nur befristet hierzulande unterwegs, müssen Sie nichts unternehmen. Ihr nationaler oder ggf. extra für Reisen ausgestellter internationaler Führerschein findet Anerkennung für diese kurze Zeit.

Wenn Sie aber Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen wollen, haben Sie ab der Anmeldung sechs Monate Zeit, um Ihre Fahrerlaubnis gegen eine deutsche einzutauschen. In dieser Zeit können Sie mit Ihrem herkömmlichen Dokument fahren. Unter Umständen müssen Sie dann aber, wollen Sie Ihren Führerschein anerkennen lassen, eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren, damit Sie weiterhin auf deutschen Straßen ein Kfz führen dürfen. Das ist nämlich für die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins notwendig. Allerdings muss der Betroffene dafür keine Fahrstunden nehmen, sondern kann selbst entscheiden, ob und wann er bereit für den Fahrtest ist.

Mit einigen Ländern aus Drittstaaten hat Deutschland jedoch auch ein Anerkennungsabkommen abgeschlossen. Das ist dann der Fall, wenn es in dem jeweiligen Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung gibt, was erhebliche Umschreibungserleichterungen zur Folge hat. Dann steht in Deutschland dem ausländischen Führerschein und seiner Anerkennung nichts im Weg.

In welchen Ländern gelten die Umschreibungserleichterungen?

Die Anerkennung ausländischer Führerschein gilt nicht für alle Kfz-Klassen - Ausnahmen sind oft Lkw.
Die Anerkennung ausländischer Führerschein gilt nicht für alle Kfz-Klassen – Ausnahmen sind oft Lkw.

Die Anerkennung ausländischer Führerscheine, sofern sie das oben erwähnte Abkommen mit Deutschland geschlossen haben, ist sehr viel einfacher, da für die Umschreibung keine Fahrprüfung abgelegt werden muss.

Für welche Länder beim Führerschein die Anerkennung erleichtert ist, geht aus der Anlage 11 (zu Paragraf 31) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hervor. Dort sind sämtliche Staaten mitsamt Informationen zu den jeweiligen Führerscheinklassen gelistet, für welche dieses Abkommen gilt – so ist nämlich nicht jede ausländische Klasse von dem Abkommen eingeschlossen.

Um nur einige relevante Beispiele zu nennen:

  • Anerkannt: Die Fahrerlaubnis aus Bosnien und Herzegowina findet in den Klassen A1, A, B Anerkennung. Auch ein serbischer Führerschein ist anerkannt – hier gilt das sogar für alle Führerscheinklassen.
  • Nicht anerkannt: Währenddessen ist ein ukrainischer / der albanische Führerschein in Deutschland nicht anerkannt. Sie müssen in der Regel die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen, damit dieser Führerschein die Anerkennung bekommt. Ein syrischer Führerschein muss ebenfalls mithilfe dieser Maßnahmen umgeschrieben werden, genauso wie eine Erlaubnis aus Mazedonien.

Welche Strafen gelten bei Nichtbeachtung?

Kann Ihr Führerschein nicht mit Anerkennung in Deutschland rechnen, müssen Sie sich an die Vorschriften halten. Tun Sie das nicht, verstoßen Sie gegen das Verkehrsrecht, genauer gesagt, gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das bedeutet, werden Sie erwischt, erwartet Sie mehr als ein Bußgeldbescheid im Briefkasten und Punkte in Flensburg.

Gemäß Paragraf 21 StVG gilt normalerweise folgende Strafe:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […].

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise